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Weiß jemand wie das geregelt ist mit Gassi gehen während der vorläufigen Haltergenehmigung .... darf das nur der Halter der in der Genehmigung steht ( mein Mann ), oder darf ich das auch ?
Man bekommt ja erst einmal eine vorläufige Haltergenehmigung, die gilt für was weiß ich , ich glaube 2-3 Monate .
Innerhalb dieser Zeit muss ich die SK (und evtl. andere Auflagen) machen um dann meine Haltergenehmigung zu bekommen und deshalb meine Frage :
Weiß jemand wie das geregelt ist mit Gassi gehen während der vorläufigen Haltergenehmigung .... darf das nur der Halter der in der Genehmigung steht ( mein Mann ), oder darf ich das auch ?
Wenn du eine vorläufige hast mit einer Frist bis du die Sachkunde hast kannst du Gassi gehen, deswegen auch die vorläufige. Du aber hast geschrieben das dein Mann die Vorläufige hat , von daher darfst du auch nicht Gassi gehen wenn der Hund über 15 Monate alt ist. Das ist mein Wissen und ist es falsch lasse ich mich gerne belehren.
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Hast du denn deine Bemühungen dokumentiert? Also bei Telefonaten die Namen und Daten/Uhrzeiten usw. aufgeschrieben? Könnte wichtig sein. Hatte schon den Fall, dass einfach geleugnet wurde, dass Telefonate überhaupt stattgefunden haben.
Soll jetzt nicht überheblich klingen, oder als Anklage...
Für alle die es vielleicht interessiert, das Amt welches die Steuern erhebt hat endlich eingesehen, dass eine vorläufige Leinen- und Maulkorbbefreiung ausreichend ist um von der erhöhten Hundesteuer befreit zu werden. Allerdings gibt es in unserer Stadt jetzt die neue Regelung, dass alle Hunde...
Leider ist es oft üblich das die Mühlen langsam mahlen und jetzt kommen noch die ganzen Feiertage dazu.....Das große Führungszeugnis dauert auch ne Weile bis es da ist