B
Baudisch
... wurde gelöscht.
Ich glaub, ich krieg einen zuviel
Heute kam das "Vorläufige Negativzeugnis" für Arthus, befristet bis 08.12.2011 (Wurftag 08.06.2010)
So weit, so gut. In bewohnten Gebieten, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlich zugänglichen Gebieten wird Leinenzwang angeordnet. Allein diese Formulierung soll wohl die 15€ wert sein und weil es so schwer ist, diese Gebühr zu erheben, kommen noch 3,45€ obendrauf als Auslagen. Leinenzwang für meinen Welpi ist also praktisch überall, außer wenn ein Zaun drumrum ist oder im Haus. Oder: mein frei außerhalb bewohnter Gebiete herumlaufender Welpi darf dies nur mit Maulkorb, damit er keinen Menschen, wild lebende oder freilaufende Tiere verfolgen und angreifen kann. Darf man da ganz laut "so ein Scheixx" schreien Man darf nicht, man muss!!!
Mein Grundstück muss obendrei ausbruchssicher gestaltet werden, damit Arthus das Gelände ja nicht unbeaufsichtigt verlassen kann. Naja - er ist sowieso nicht alleine draußen und wenn dann sowieso an der Flexi - nicht weil er so gefährlich ist, sondern weil vom angrenzenden Kirchlein Efeu auf mein Grundstück wächst und der Dödel noch alles frißt, was ihm vor die Nase kommt.
Außer einigem sonstigen Gelaber ist es schon fast lustig:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf §... Sie liegt im öffentlichen Interesse. Würde nämlich der Sofortvollzug nicht angeordnet, so bestünde die Gefahr, dass in der Zeit zwischen dem Erlass des Bescheids und seiner Bestandskraft Gefahr für Menschen besteht, Das kann von der Allgemeinheit nicht hingenommen werden. Das Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs... etc. blabla...
Viel mehr Bockmist ist für 15€ bestimmt nicht zu bekommen... Was Bürgermeisterinnen so alles unterschreiben
Haben andere Rottihalter aus Bayern auch so einen Müll im vorläufigen Negativzeugnis drinstehen?
Heute kam das "Vorläufige Negativzeugnis" für Arthus, befristet bis 08.12.2011 (Wurftag 08.06.2010)
So weit, so gut. In bewohnten Gebieten, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlich zugänglichen Gebieten wird Leinenzwang angeordnet. Allein diese Formulierung soll wohl die 15€ wert sein und weil es so schwer ist, diese Gebühr zu erheben, kommen noch 3,45€ obendrauf als Auslagen. Leinenzwang für meinen Welpi ist also praktisch überall, außer wenn ein Zaun drumrum ist oder im Haus. Oder: mein frei außerhalb bewohnter Gebiete herumlaufender Welpi darf dies nur mit Maulkorb, damit er keinen Menschen, wild lebende oder freilaufende Tiere verfolgen und angreifen kann. Darf man da ganz laut "so ein Scheixx" schreien Man darf nicht, man muss!!!
Mein Grundstück muss obendrei ausbruchssicher gestaltet werden, damit Arthus das Gelände ja nicht unbeaufsichtigt verlassen kann. Naja - er ist sowieso nicht alleine draußen und wenn dann sowieso an der Flexi - nicht weil er so gefährlich ist, sondern weil vom angrenzenden Kirchlein Efeu auf mein Grundstück wächst und der Dödel noch alles frißt, was ihm vor die Nase kommt.
Außer einigem sonstigen Gelaber ist es schon fast lustig:
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf §... Sie liegt im öffentlichen Interesse. Würde nämlich der Sofortvollzug nicht angeordnet, so bestünde die Gefahr, dass in der Zeit zwischen dem Erlass des Bescheids und seiner Bestandskraft Gefahr für Menschen besteht, Das kann von der Allgemeinheit nicht hingenommen werden. Das Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs... etc. blabla...
Viel mehr Bockmist ist für 15€ bestimmt nicht zu bekommen... Was Bürgermeisterinnen so alles unterschreiben
Haben andere Rottihalter aus Bayern auch so einen Müll im vorläufigen Negativzeugnis drinstehen?