Wenn der Hund sich allein im Garten befindet, Christina, dann würde ich das ja fast noch verstehen. Wenn dies aber generell niemals der Fall ist, wie ich bereits gleich am Anfang geschrieben hatte und wenn nicht einmal danach gefragt worden ist, dann darf man sich schon fragen, was diese generelle Auflage soll, oder vielleicht nicht?
Wenn einen auf der anderen Seite große Hofhunde in der selben Verwaltungsgemeinschaft ungeahndet verfolgen können und dies auch tun, weil die Höfe nicht einmal den kleinsten Zaun haben, dem Ordnungsamt dies aber herzlich gleichgültig ist - unter was soll ich das denn verbuchen?
Der Diensthundeführer, dem ich die Rücknahme des Maulkorbzwange zu verdanken habe und der bei Hundegeschichten für den Bereich hier zuständig ist, hat mir übrigens versichert, dass eine simple Umzäunung völlig ausreichend ist, auch um Arthus allein draußen zu lassen. Leider ist der Efeu im Garten im Moment und vermutlich noch länger der beste Zaun für uns...