Heute muss man Angst haben, dass einem das Sorgerecht entzogen wird, wenn man die Kinder zum Einkaufen allein lässt?
Ganz sicher nicht!
En Eingriff ins Elternrecht, ein Entzug der kompletten elterlichen Sorge oder auch nur der Entzug von Teilen des Sorgerechts, ist heute noch ein schwieriges Thema!
Glaub mir, kein Gericht würde auf dieser Argumentationsgrundlage einen Beschluss fällen!
Diese "das Jugendamt hat uns die Kinder weggenommen, weil wir sie mal allein gelassen haben"-Propaganda wird meist von den Eltern angeführt, die ihre Schwierigkeiten nicht einsehen und alles, was sonst noch passiert ist, verdrängen, samt aller vorher auch angebotenen und vielleicht auch durchgeführten Hilfen.
Ich muss allerdings sagen: Einem kleinen Kind gehört schlicht nicht die Verantwortung für einen Einjährigen übertragen! Dass ein Kind mit hilft bei der Versorgung der kleinen Geschwister ist die eine Sache, aber die beiden alleine zu lassen, ist in meinen Augen schon eine Verletzung der Aufsichtspflicht!
In meinen Augen hat das auch nicht mit früher Selbstständigkeit zu tun, selbstständig kann ich nur handeln, wenn ich mein Handeln auch überblicke, die Versorgung eines Kleinkindes durch ein anderes sehr junges Kind gehört da in meinen Augen nicht zu!
Zum Thema Aufsichtspflichtverletzung: das ist mit gutem Grund ein Begriff mit viel Interpretationsspielraum. Wenn Du Deinen Kindern nachweislich eine gewisse Vernunft zutraust und sie deswegen z.B. alleine draußen hast Spielen lassen, Deine Tochter aber trotzdem auf die glohrreiche Idee gekommen ist, Nachbars Dach zu erklimmen, weil sie sich wie Madita fühlen wollte, kann es sein, dass dies keine Aufsichtsverletzung darstellt- weil Du ja beweisen kannst, dass Dein Kind eigentlich grundsätzlich in der Lage ist, solche Art von Gefahren ab zu schätzen und solche schrägen Ideen zu unterlassen.
Abhängig ist dies, im Zweifelsfall, vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes.
Es gibt aber in meinen Augen klare Fälle, wie z.B. diese Geschichte mit "mal eben einkaufen gehen und eine Zweijährige alleine lassen". Das würde denke ich auch immer als Aufsichtpflichtsverletzung durchgehen...
@wauzimama Ich hab die Sendung auch nicht gesehen und weiß nicht mal, wo Justin jetzt ist. Er wird natürlich einen Vater haben, aber es ist durchaus möglich, dass dieser die Vaterschaft z.B. nie anerkannt hat, damit hat das Kind das rein rechtlich keinen Vater und der Vater kein Sorgerecht.
Es kann auch sein, dass die Mutter nach der Trennung das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekam. Dann ist ihr das jetzt vielleicht entzogen worden, liegt jetzt beim Jugendamt und müsste, wenn der Vater anerkannt ist und erziehungsfähig, auf den Vater übertragen werden.
@Consultani Ein trauriges Zitat aus der Praxis: "Wenn ihr mir die Kinder wegnehmt, mach ich mir halt neue!".
Da steckt allerdings auch eine gewisse Logik drin: Viele Eltern glauben, dass mit dem nächsten Kind alles besser wird. Und so probieren und probieren und probieren sie es, ohne den hauch der Einsicht, dass die Schwierigkeiten bei ihnen liegen und sie an sich arbeiten müssten...
LG
Sina