Wie lange hat man in Bayern Zeit einen Kat II Hund anzumelden

Rotti10

Hallo,
und zwar werde ich mir aus einem Bundesland in dem ein Rotti kein Listenhund ist, einen holen. Und jetzt die Frage: Wie lange habe ich in Bayern Zeit diesen Hund anzumelden. Also bei der Steuer und auch beim Amt für Listenhunde?
 
  • 22. Mai 2024
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Hi Rotti10 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was spricht dagegen ihn gleich anzumelden? Dann stellt sich die Frage doch gar nicht :verwirrt:
 
Weil es noch nicht sicher ist wo der Hund entgültig bleibt bei mir oder bei meinen Eltern was aber eine andere Gemeinde ist. Der Hund wäre eine Woche bei mir bevor sich des dann klärt. Sind ja hohe Kosten den anzumelden nur für eine Woche und dann die Kosten nochmal zu tragen bei erneuter Anmeldung in einer neuen Gemeinde wäre ja auch nicht so toll.
 
Weil es noch nicht sicher ist wo der Hund entgültig bleibt bei mir oder bei meinen Eltern was aber eine andere Gemeinde ist. Der Hund wäre eine Woche bei mir bevor sich des dann klärt. Sind ja hohe Kosten den anzumelden nur für eine Woche und dann die Kosten nochmal zu tragen bei erneuter Anmeldung in einer neuen Gemeinde wäre ja auch nicht so toll.

Solche weitreichenden Entscheidungen sollten doch meines Erachtens nach bereits im Vorfeld getroffen werden.
Es ist absolut nicht sinnvoll in der eingewöhnungszeit den Hund hin und herzuschieben!
 
Ja schon klar. Aber der Hund ist nunmal ein NOTFALL und MUSS aus der Familie raus. Deshalb ja auch meine Frage.
 
Auch bei einem Notfall, sollte es vorher geklärt sein ob eine Aufnahme überhaupt sinnvoll ist und wo der Hund untergebracht wird.

Der Hund braucht ein vorläufiges Negativzeugniss, hat er dieses, wird Dir auch gesagt wann der Hund den WT ablegen muß. Für die steuerliche Anmeldung hast Du 3 Wochen Zeit- das Negativzeugniss muß bei einem erwachsenen Hund sofort beantragt und auch erteilt werden.
 
Der Hund muß dort angmeldet werden, wo er sich hauptsächlich aufhält.
 
Hi,

die Gemeinde muss vor Einzug des Hundes bescheid wissen und ihr okay geben.
Ich würde in beiden Gemeinden bescheid geben und nachfragen wie sie das mit einem Rotti handhaben und was wann zu erfüllen ist.
Alles andere kann Probleme geben, da sich dann die Gemeinde evlt. auf den Schlips getreten fühlt.
Auch wenn der Hund da dringend raus muss, sollte schon klar sein, wo er definitiv einzieht. Solle ja schon im Vorfeld bekannt sein, ob man Zeit und Platz, etc. hat.

LG Martina
 
Na, die Gemeinde muß kein "Ok" geben. Sie können den Hund nicht ablehnen, wenn der HH die Halterbedingungen erfüllt. Sie muß nur die vorläufige Haltergenehmigung austellen. Und das MUSS sie, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind!!!!
 
Alles was Crabat in diesem Thread geschrieben hat ist völlig richtig.

Es ist auch möglich wie bei mir hier das keine extra steuerliche Anmeldung nötig ist.
Umgehend hingen anmelden und ein vorläufiges Negativzeugnis beantragen, fertig.

Vielleicht sagt die Gemeinde auch das brauchen sie nicht da der Rottweiler kein Listenhund ist. Viele wissen das garnicht obwohl er schon lange dabei ist.:unsicher:
 
Oder sie sagen aus irgendwelchen Gründen wäre die Anmeldung "eines Kampfhundes" nicht möglich, blabla... :unsicher: Nicht abwimmeln lassen- einen Kat 2 kann Euch so schnell keiner verbieten ;)

ABER: Wirklich wichtig ist das vorläufige Zeugniss...sonst könnte es Ärger geben, man könnte Euch vorsätzliches Verschweigen/ Versäumen vorwerfen und damit wäre Eure "Zuverlässigkeit" futsch...und ohne "Zuverlässigkeit"- kein Kat 2! ;)
 
Hi,

okay, war falsch ausgedrückt. Aber die Gemeinde muss vorher bescheid wissen und eben etwas vorläufiges ausstellen.

Ohne das okay, der Gemeinde hätten wir z.B. unseren Hund nicht aus dem Tierheim bekommen.

Vielleicht sagt die Gemeinde auch das brauchen sie nicht da der Rottweiler kein Listenhund ist. Viele wissen das garnicht obwohl er schon lange dabei ist.
Das kann aber auch schnell in die Hose gehen, wenn die Gemeinde dann auf den Trichter kommt, das der Rotti doch gelistet ist, bist du der A*** der beweisen muss, das die Gemeinde meinte, er ist kein Listenhund. Also alles schriftlich geben lassen.

LG Martina
 
Vielleicht sagt die Gemeinde auch das brauchen sie nicht da der Rottweiler kein Listenhund ist. Viele wissen das garnicht obwohl er schon lange dabei ist.
Das kann aber auch schnell in die Hose gehen, wenn die Gemeinde dann auf den Trichter kommt, das der Rotti doch gelistet ist, bist du der A*** der beweisen muss, das die Gemeinde meinte, er ist kein Listenhund. Also alles schriftlich geben lassen.

LG Martina

Das sollte auch nur ausdrücken das die Gemeinden ganz oft sehr uninformiert sind.
So wie Crabat schreibt wollten sie mir hier auch den Bullterrier verbieten, weil sie ebend nichts wussten und meine Hündin hier der erste Listi seit den Gesetzen ist.
Von daher musste ich sagen wie der Hase läuft und als sie sich belesen haben war dies auch ok.:unsicher:
 
Offiziell ist es so, dass das vorläufige NZ nur für Hunde bis 18 Monate ausgestellt werden soll. Für einen erwachsenen Hund ist das so eigentlich nicht vorgesehen. Ist der Hund älter, ist für ihn die Befreiung von der Erlaubnispflicht (bitte auch genau auf diese Formulierung achten) zu beantragen. Die gilt dann in ganz Bayern, also auch in der anderen Gemeinde.

Für die Befreiung von der Erlaubnispflicht hast Du nur den bestandenen Wesenstest (in Bayern abgelegt) vorzulegen, die Gemeinde darf nichts weiter von Dir verlangen (Haftpflicht, Führungszeugnis, ...).

Ohne diese Befreiung ist der Rottweiler zu behandeln wie ein Kat. 1 Hund und damit erlaubnispflichtig. Bei einer strengen Auslegung des Gesetzes muss das NZ schon vor Einzug des Hundes ausgestellt sein. Da der WT aber auch teilweise im häuslichen Umfeld stattfinden soll, ist das so bei erwachsenen Hunden eigentlich nicht durchführbar.
Frag die Gemeinde zur Not nach einer befristeten Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes. Sobald der WT vorliegt, müssen sie Dir dann das NZ ausstellen und der Hund ist nicht mehr gefährlich.
 
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U
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