Uwekro
Einen schönen Abend zusammen,
korrigiert mich wenn ich falsch liege:
In Bayern muss für einen Kat II Hund bis 18 Monate ein Negativzeugnis beantragt werden, um als Junghund rechtlich nicht einem Kampfhund gleichgestellt zu werden. Ab 18 Monate ist dann ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der dem Hund keine gesteigerte Aggressivität bescheinigt.
Wie verhält es sich nun, wenn ich einen Kat. II Hund aus einem Tierheim außerhalb Bayerns (in welchem der Hund nicht als Kampfhund eingestuft ist und somit über keinen Wesenstest verfügt) zu mir nach Bayern holen würde, der aber bereits 3 Jahre alt ist und entsprechend über keinen Wesenstest verfügt? Wie lange hätte ich hierfür Zeit einen Sachverständigen zu beauftragen? Gibt es in diesem Fall auch eine Art "vorläufiges Negativzeugnis", welches mir Zeit für einen Hundetrainer/Hundeschule einräumt?
Danke für Euer Feedback!
Beste Grüße
korrigiert mich wenn ich falsch liege:
In Bayern muss für einen Kat II Hund bis 18 Monate ein Negativzeugnis beantragt werden, um als Junghund rechtlich nicht einem Kampfhund gleichgestellt zu werden. Ab 18 Monate ist dann ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der dem Hund keine gesteigerte Aggressivität bescheinigt.
Wie verhält es sich nun, wenn ich einen Kat. II Hund aus einem Tierheim außerhalb Bayerns (in welchem der Hund nicht als Kampfhund eingestuft ist und somit über keinen Wesenstest verfügt) zu mir nach Bayern holen würde, der aber bereits 3 Jahre alt ist und entsprechend über keinen Wesenstest verfügt? Wie lange hätte ich hierfür Zeit einen Sachverständigen zu beauftragen? Gibt es in diesem Fall auch eine Art "vorläufiges Negativzeugnis", welches mir Zeit für einen Hundetrainer/Hundeschule einräumt?
Danke für Euer Feedback!
Beste Grüße