Bad Homburg v.d. Höhe: Verbotene Schnappfalle, überall Blut, Jaulen-Polizei fandet...

Oh man, so was ist unvorstellbar... hoffentlich bekommt er eine gerechte Strafe!
 
  • 29. Mai 2024
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Hi shaitaninchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Daya,

wer in extremen Situationen zu extremen Handlungen neigt, sollte nicht im Besitz einer
Schußwaffe und zur Jagdausübung berechtigt sein.
Ansonsten empfehle ich die Kommentare im letzten Link: was wäre, wenn ein Kind die Falle ausgelöst hätte???
L.G.
Simone
 
dann wären die eltern wegen verletzung ihrer aufsichtspflicht am hintern gewesen.....da ist die rechtslage eindeutig.....aber man gibt ja so gerne anderen die schuld für die eigenen verfehlungen....
evtl gäbe es noch einen anpfiff für den jäger...sicherungspflicht oder so...aber bei unbefugtem betreten...?!
 
dann wären die eltern wegen verletzung ihrer aufsichtspflicht am hintern gewesen.....da ist die rechtslage eindeutig.....aber man gibt ja so gerne anderen die schuld für die eigenen verfehlungen....
evtl gäbe es noch einen anpfiff für den jäger...sicherungspflicht oder so...aber bei unbefugtem betreten...?!
Wenn auf deinem Grundstück dein Hund einen Einbrecher beim Einbrechen beißt, trägst du auch zumindest eine Mitschuld. Obwohl der Einbrecher sich ja sogar wissentlich undrechtmäßig Zugang verschafft hat.
 
@ daya

bist du es selbst gewesen oder warum verteidigst du den, meinetwegen vermeintlichen, Täter?
Egal was er, warum fangen wollte - Nicht so!
Er hat wissentlich in kauf genommen, dass jemand unschuldiges zu Schaden kommt.
Es ist mir auch egal, wie die Fallen heißen oder man sie nennen sollte und ob sie auf Privatbesitz oder wo anders aufgestellt wurden!
Meine Windhunde dürfen, aus tierschutzrechtlichen Gründen, nicht jagen!
Warum jemand anderes mit sadistischen Fallen????
 
podifan, ich habe manchen deiner beiträge gelesen, und mich wohlweisslich zurückgehalten...
offenbar der falsche weg:
ich verteidige JEDEN, dessen schuld noch nicht bewiesen ist.das erstmal dazu.
wie die falle aufgestellt war, hast du nicht gesehen, kannst also auch keinerlei beurteilung seines handelns daraus vornehmen.
das dich die gesetze in dem land , in dem du lebst nicht interessieren sagt übrigens mehr über dich, als über den jetzt angeklagten....nur mal so...
fallen sind übrigens nicht sadistisch, fallen sind werkzeuge ohne jeglichen charakter....
da deine hunde nicht nur nach dem tierschutzgesetz nicht jagen dürfen, sondern auch, weil du nicht im besitz einer gültigen jagderberechtigung bist, fällt dir das verstehen des sachverhaltes evtl schwer, das ändert aber nichts an den fakten.....:unsicher:
 
wenn eine fallenart verboten ist,dann ist sie verboten...auch auf dem privatgrundstück.
dass sich manche leute,auch jäger,einen dreck drum scheren,kann man,wenn man mag auch in dem fred "jaeger werden zu gejagten" (ts) lesen...

selbst wenn der nachbar den hund aus der falle befreit hat,und dieser dann weggelaufen ist (ist ja ne möglichkeit..) - ist die falle dann dem hund hinterhergerannt...oder wo ist sie???
 
und noch was: habe ich einen Teich im Garten muß ich den so sichern, das eventuell widerrechtlich eindringende Kinder da nicht reinfallen können, ansonsten hab ich die Arsc*karte!

Lege ich Rattengift aus muß ich es so auslegen, das niemand, weder Kinder noch Tiere, gefährdet werden.

Bin ich Jäger, darf ich machen was ich will:rolleyes:

Bestätigt nur mein Vorurteil bez. einer gewissen Spezies Mensch:(
 
die üblichen verdächtigen halt....bin gespannt, darauf, wie das ausgeht, und wie sich der tatsächliche sachverhalt darstellt....

Nunja..daya..der Hund hat sich schlecht selbst aus der Falle befreit und ist nun mit selbiger auf der Flucht. Und der Verdächtige muss ein schlechter Jäger sein, wenn er Fuchs und Reh erlegt und selbige in der Garage das Bewußtsein wiedererlangen ;)

Ich kenne die Gegend wo das passiert ist sehr gut, bin in Bad Homburg geboren und aufgewachsen. Das ist weder ne Gegend für Waschbären noch für Füchse ;) Für was hat er also diese Falle im Garten?

Interessant finde ich, dass sich das LKA eingeschaltet hat, ungewöhnich für den Fall eines toten Hundes. Warten wir ab was die DNA-Analyse vom Blut in der Garage ergibt - falls es vom Hund ist dürfte der Verdächtige arg in Erklärungsnot kommen.

Und ich nehme mal an, dass Tellereisen auch auf privaten Grundstücken verboten sind, oder?
 
sammie, ich bin jäger, nicht/in......;)
ich habe die jagdgesetze nicht gemacht, muss sie aber trotzdem befolgen.
beckersmom, füchse sind kulturfolger, die sind überall...so etwas wie "keine gegend für füchse" gibt es nicht....es gab mal ein foto, das einen fuchs beim leeren der mülltonnen am steintor in hannover zeigte....zur info, das ist der stadtkern....ringsum nur beton, kaum mal eine rasenfläche, geschweige denn ein versteck...
warum der mann ein schlechter jäger sein soll...?!
weil blut in seiner garage an den wänden klebt?
magst mal meinen keller sehen?
flüssigkeiten spritzen nun mal, und ganz besonders, wenn man mit einem beil die rippen durchtrennt, oder sonstwie mit kraft zugange ist, beim zerlegen eines wildtieres....also, warten wir es ab, wenn sie ihn drankriegen, DANN werden wir erfahren, was los, vorher nicht....;)

tellereisen darfst du nirgends verwenden in deutschland, aber besitzen darfst du sie....
 
sammie, ich bin jäger, nicht/in......;)
ich habe die jagdgesetze nicht gemacht, muss sie aber trotzdem befolgen.
beckersmom, füchse sind kulturfolger, die sind überall...so etwas wie "keine gegend für füchse" gibt es nicht....es gab mal ein foto, das einen fuchs beim leeren der mülltonnen am steintor in hannover zeigte....zur info, das ist der stadtkern....ringsum nur beton, kaum mal eine rasenfläche, geschweige denn ein versteck...
warum der mann ein schlechter jäger sein soll...?!
weil blut in seiner garage an den wänden klebt?
magst mal meinen keller sehen?
flüssigkeiten spritzen nun mal, und ganz besonders, wenn man mit einem beil die rippen durchtrennt, oder sonstwie mit kraft zugange ist, beim zerlegen eines wildtieres....also, warten wir es ab, wenn sie ihn drankriegen, DANN werden wir erfahren, was los, vorher nicht....;)

tellereisen darfst du nirgends verwenden in deutschland, aber besitzen darfst du sie....

sorry, hab nicht auf das geschlecht geachtet;)

aber was du danach schreibst finde ich absolut typisch: wir Menschen machen uns unsere Welt und die Tiere haben sich einzufügen, sprich: entweder sie funktionieren oder sonst weg damit!

Und du glaubst doch nicht wirklich, das dieser Typ bestraft wird?
Ok, vielleicht muß er paar Euronen zahlen, aber er wird seinen Jagdschein behalten und weiter machen!

In den Kommentaren zu dem eigentlichen Artikel steht, das auch schon diverse katzen verschwunden sind, und du glaubst doch nicht wirklich, das so einer aufhören wird?

Ok, ich weiß, es gibt zuviele Wildschweine, Rotwild, was auch immer, warum es die natürlichen Feinde nicht mehr gibt - auch keine Frage, aber sobald Wolf&Co auftaucht, läuft doch die Jägerschaft Amok: oh Gott, ich könnte einen - was auch immer - weniger schiessen:rolleyes:

Was macht euch eigentlich Spass dran, Tiere zu schiessen?
 
keine ahnung, ich habe spass an der jagd....wenn du die jagd aufs schiessen reduzierst, ist das wie abtrocknen, ohne vorher nass geworden zu sein....;)
und, der leidtragende ist nicht etwa der jäger , wenn der wolf auftaucht, sondern der besitzer des reviers, der seinen beritt nur noch schwer verpachtet bekommt....schleichende enteignung.....:(
zudem ist nicht alles so rosarot, wo wir neuerdings wölfe haben, aber das würde in diesem thread zu weit führen....
 
keine ahnung, ich habe spass an der jagd....wenn du die jagd aufs schiessen reduzierst, ist das wie abtrocknen, ohne vorher nass geworden zu sein....;)
und, der leidtragende ist nicht etwa der jäger , wenn der wolf auftaucht, sondern der besitzer des reviers, der seinen beritt nur noch schwer verpachtet bekommt....schleichende enteignung.....:(
zudem ist nicht alles so rosarot, wo wir neuerdings wölfe haben, aber das würde in diesem thread zu weit führen....

ok, was macht dir denn dann Spass? Erzähl doch mal.

Und mit dem nächsten Teil deiner Antwort bestätigst du mich darin, das ich der Meinung bin, das sobald Wolf/Wölfe auftauchen alles dran gesetzt werden wird diese zu killen!

Und wenn du auf das Problem z.B. Wölfe gegen Schäfer abzielst - nun, da haben wir doch unsere Herdies!
 
Grundsätzlich sind Fangeisen, Schlagfallen, Schnappfalle oder wie auch sonst diese Fallenart genannt wird, in Deutschland nicht verboten. Der Bericht ist in der Hinsicht leider nicht ergiebig, um was für eine Falle es sich genau handelt. Als Tellereisen bezeichnete man früher auch die sogenannten "Bärenfallen", welche über einen Druckauslöser verfügten. (Klassisch, mit dem Fuß in eine solche Falle treten und diese schnappt zu!)

Diese Auslöseart ist in Deutschland verboten. Erlaubt sind hingegen Abzugsauslöser, bei denen der Köder von der Auslösevorrichtung abgezogen werden muss.

Eine Falle darf nur selektive Wirkung haben. Dies bedeutet, dass nur die zu jagende Tierart in eine solche Falle geraten darf. In der Regel wird dies mit sogenannten Fangbunkern halbwegs gewährleistet. Die Falle muss die zu fangende Tierart sofort töten, daher ist eine Federkraft von mindestens 100 Kg vorgeschriebenen. Eine geschlossene Falle, läst sich daher kaum mit reiner Muskelkraft öffnen.

Das offene Auslegen hingegen ist in keinem Fall zulässig!

Bemerkenswert ist auch, dass für die Fallenjagd auf bestimmte Tierarten keine Jagdausübungsberechtigung vorhanden sein muss, wenn die Jagd auf befriedetem Besitztum durchgeführt wird. Gleichwohl müssen jedoch die Vorschriften (z.B. Fangbunker) beachtet werden.

So dürfte jeder auf seinen befriedetem Grundstück eine Schlagfalle (im Fangbunker) aufstellen, um den bösen Marder zu fangen, der erst letzte Tage alle Kabel im Motorraum des PKWs durchgeknabbert hat.

Alles Weitere wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen geregelt. Zum Teil benötigen Jäger eine Zusatzausbildung, um im Revier mit der Falle zu jagen.

Aus eigener Erfahrung kann ich schreiben, dass die "Grauzone" in der Fallenjagd sehr groß ist. Die Fallenjagd ist aufwendig, für jede Falle einen Fangbunker bauen, Kennzeichnungspflicht (wird sehr gerne missachtet, um Jagdgegnern keine Chance zur Entschärfung u geben.) usw.

Das beste Beispiel für die Fallenjagd, ist nach wie vor die Jagd auf Nutrias, die nur über die Falle bejagt werden kann. In Europa eingeschleppt, keine natürlichen Feinde und verursacht hohe Schäden an Gewässern durch ihre Bautätigkeit (Tunnelgänge in der Uferböschung bis zu 10 m länge). Nutrias sind eine echte Plage und vermehren sich zahlreich.

Daher gibt es z.B. eine Prämie für jede erlegte Nutria. In unsere Gemeinde sind dies um die 7 Euro. Bedenkt man den Aufwand für die Fallenjagd, sind 7 Euro nicht gerade effektiv. Daher ist die Versuchung groß, die Fallen mal eben schnell offen auszulegen. Meist in den Abendstunden, bis zum nächsten Morgen.

Komme ich jetzt wieder zum Fall aus Bad Homburg zurück.

Wie muss man den Fall beurteilen?

Das offene Auslegen einer solchen Falle ist strafbar. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und eventuell ist der Straftatbestand der versuchten Körperverletzung erfüllt. Hier wird sich zeigen, wie die Strafverfolgungsbehörden den Fall bewerten. Maximal sehe ich eine Bewährungsstrafe und Schadensersatz an den Hundehalter.

Wenn ein solcher Fall publik wird, kann man davon ausgehen, dass solche Menschen in Ihrem Umfeld geächtet sind!

Stinker
 
zu Bumblebee: Nee, der Täter hatte ne schwere Kindheit & nur eine Sache beschädigt, der bekommt nix...
Das mit der Leine ist gut :)

Man müßte ne "Hunter Unit" bilden die so Menschen zur Verantwortung zieht - der Staat macht da nichts
 
@ daya

zitat - " Der Nachbar sagte,der Hund sei weggelaufen...."

( post gestern,7.34uhr,von Trollmama, siehe link )


insofern ...gratuliere dem jagdkollegen zu der- zitat daya-"...neuen mutmassung".

wer lesen kann ist echt im vorteil
 
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