Schlechte Dobermann- Haltung, was tun?

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Warum sollte ich das tun? Beide Rassen werden doch schlecht gehalten, oder?
genau, vielleicht sollte sich die TE auch mal um die hunde auf der ganzen welt kümmern............tztztztz..........einfach nur einen hund aus einem garten retten...............es gibt doch noch soooo viel mehr elend auf der welt. :verwirrt: :rolleyes::eg:

Die Eine da oben im Norden und die andere hier unten im Bereich Mittelerde. amar, und grüß gollum von mir! :lol:
 
  • 1. Juni 2024
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Hi Bine1976 ... hast du hier schon mal geguckt?
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@hellraiser...

Danke für die fast perfekte Darlegung des Ablaufes einer solchen Beschlagnahme. So läuft das ab und nicht anders.

sag mal, wenn du es doch eigentlich genau und ganz perfekt weißt, warum fragst du dann noch groß??? :verwirrt:
das ist doch reine provokation, herr wachtmeister! :unsicher:


Apropo anpflocken. Hast du schon mal bezüglich der Grönlandhunde gelesen? Also den Hunden der Inuit? Wie die das mit ihren Hunden so erledigen? Ganz zu schweigen bezüglich der gehängten Hunde von Kos.

Ehrlich. Im Vergleich dazu stellt sich das dt. Tierschutzgesetz dar wie Bedingungen im Hilton.
traurig, dass du das dt. tierschutzgesetzt so beschönigt darstellst....... :(
 
@hellraiser...

Danke für die fast perfekte Darlegung des Ablaufes einer solchen Beschlagnahme. So läuft das ab und nicht anders.

Apropo anpflocken. Hast du schon mal bezüglich der Grönlandhunde gelesen? Also den Hunden der Inuit? Wie die das mit ihren Hunden so erledigen? Ganz zu schweigen bezüglich der gehängten Hunde von Kos.

Ehrlich. Im Vergleich dazu stellt sich das dt. Tierschutzgesetz dar wie Bedingungen im Hilton.

@snowflake...

Und du nimmst bitte mal das Wort "Bitte" in dein Vokabular auf. Ich machte lediglich einem User ein Kompliment ob seiner "nüchternen" Schreibweise des Ablaufes einer solchen Maßnahme. Mehr nicht.

Mehr nicht? Was haben deineAuslassungen über Grönlandhunde, Hunde von Kos und das "luxuriöse" dt. TSG mit hellraisers Schilderung der Beschlagnahme zu tun?
 
Apropo anpflocken. Hast du schon mal bezüglich der Grönlandhunde gelesen? Also den Hunden der Inuit? Wie die das mit ihren Hunden so erledigen? Ganz zu schweigen bezüglich der gehängten Hunde von Kos.

Ehrlich. Im Vergleich dazu stellt sich das dt. Tierschutzgesetz dar wie Bedingungen im Hilton.

@snowflake...

Und du nimmst bitte mal das Wort "Bitte" in dein Vokabular auf. Ich machte lediglich einem User ein Kompliment ob seiner "nüchternen" Schreibweise des Ablaufes einer solchen Maßnahme. Mehr nicht.

Mehr nicht? Was haben deineAuslassungen über Grönlandhunde, Hunde von Kos und das "luxuriöse" dt. TSG mit hellraisers Schilderung der Beschlagnahme zu tun?

na das hier:
Warum sollte ich das tun? Beide Rassen werden doch schlecht gehalten, oder?
genau, vielleicht sollte sich die TE auch mal um die hunde auf der ganzen welt kümmern............tztztztz..........einfach nur einen hund aus einem garten retten...............es gibt doch noch soooo viel mehr elend auf der welt. :verwirrt: :rolleyes::eg:

ist doch klar, oder??? :lol: :lol: :lol:
 
@Bine1976...

Du müsstest ruhiger werden, ergo etwas souveräner agieren. Und auf jeden Fall müsstest du diese belehrende Rotschrift ala Lehrerin weglassen. Meine Schulzeit ist nämlich schon ein Weilchen her, was nicht bedeuten soll, dass ich nicht mehr lernbereit bin.

Nochmal und extra nur für dich. Ich bestätigte "nur" die Richtigkeit des Ablaufes einer Beschlagnahme, wenn es um einen Hund wie im Fall hier geht. Also ganz genauso wie @User hellraiser es dargelegt hat. Warum du dich ergo so komisch darüber aufregst, ergo rot wirst, entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist aber ganz allein deine Sache. Ergo prallen deine "Theorieangriffe" an mir ab. Suche dir bitte einen anderen Theorie-Gesprächspartner. Danke.

@snowflake...

Das Leben da draußen hat zumindest mich gelehrt, immer beide Seiten einer Medaille zu beachten. Ergo sprach ich defintiv "nicht" von einem wie du behauptest "luxeriösen" deutschen Tierschutzgesetz, dem ich angeblich "huldigen" würde. Sei ergo ein bisschen "vorsichtiger" mit solchen Unterstellungen mir gegenüber. Mich jedenfalls interessiert auch immer das "Danach" bezüglich solcher beschlagnahmter Hunde. Muss ich doch ab und an bei solchen Beschlagnahmen zugegeben sein, weil per Amtshilfe unsere Unterstützung angefordert wird. Und wenn dem so ist, muss ich da auch hin und kann mich demzufolge dieser Tatsache dann auch nicht entziehen. So viele Fälle gab es aber bisher noch nicht, zu denen meine Kollegen und und hinzugezogen wurden, was durchaus damit zutun haben kann, dass sich einschließlich meiner Person ein paar Kolleginnen und Kollegen zusammengetan haben, die sich bezüglich Hunden wirklich eine Kopf machen ob der Zukunft von Hunden.

Auch weiß ich nicht, in wievielen Fällen bspw. du "aktiv" so auf das dt. Tiergeschutzgesetz eingewirkt hast, dass Tieren (Hunden) "tatsächlich" nach Fällen der Beschlagnahme eine bessere Zukunft beschert wurde. Ich jedenfalls kann rückblickend der letzten vier Jahren auf DEN Erfolg verweisen, dass zwei Rottweilern und drei AmStaff "nach Beschlagnahme" das Schicksal des sicheren Todes erspart blieb. Denn ich habe mit etwas Geschick und dem Ausnutzen von Lücken im dt. Tierschutzgesetz "mit" dafür gesorgt, dass die vorgenannten Hunden so gut "neu" vermittelt wurden, dass ich mich immer dann freue, wenn sich die jetzigen Halter besagter Hunde bei mir melden und einfach danke sagen. Verschone also zumindest mich mit diesem Theoriegebrabbel und vor allen mit Interpretation von Dingen, die ich angeblich gesagt habe.
 
Amar, fordre andere nicht auf den Rotstift weg zu lassen wenn DU dich aufführst wie der Polizeiwachmeister im Forum, wenn du das im richtigen Leben bist, dann lebe es dort aus oder glaubst du , das was du hier treibst ist so viel besser?
 
Ich bestätigte "nur" die Richtigkeit des Ablaufes einer Beschlagnahme, wenn es um einen Hund wie im Fall hier geht.


Wenn du weißt, wie das abläuft, warum fragst du denn dann so ala Lehrer nach und führst hier Wissenstest durch und raubst damit anderen die Zeit, indem sie dir etwas erklären, was du schon weißt?:unsicher:
 
Amar
vergleich dobi,ohne beweg.radius,ohne schutzraum bei minusgraden versus grönlandhund ist ziemlich danaeben.
gemeinhin, bez. temperatur, hat der dobi die arschkarte. fellmäßig. und grönlandhunde erfrieren seltenst. sondern verhungern oder gehen an krankheit o verletzung ein.
weiterhin ist die motivation einer schlechten haltungt hier beim dobi und dort bei den grönländern eine gänzlich unterschiedliche
was mich aber interessiert: wenn du hier schon von eigener sachkunde, erfahrung und "lücken im TSG" zugunsten tschfällen sprichtst, dann wäre es nett, dies uns auch mitzuteilen. wäre schade, wenn es möglichkeiten gäbe, dinge umzusetzen zugunsten tier, die man aber leider nicht in umlauf bringt....
gr
 
@Bine1976...

Du müsstest ruhiger werden, ergo etwas souveräner agieren. Und auf jeden Fall müsstest du diese belehrende Rotschrift ala Lehrerin weglassen. Meine Schulzeit ist nämlich schon ein Weilchen her, was nicht bedeuten soll, dass ich nicht mehr lernbereit bin.
Und das von Demjenigen, der sich hier aufspielt wie ein Hilfssheriff. :gerissen:Kleiner Tipp: Wir sind hier nicht auf der Wache zur "Klärung eines Sachverhaltes". :hallo:
 
Ehrlich. Im Vergleich dazu stellt sich das dt. Tierschutzgesetz dar wie Bedingungen im Hilton.

Ergo sprach ich defintiv "nicht" von einem wie du behauptest "luxeriösen" deutschen Tierschutzgesetz, dem ich angeblich "huldigen" würde.

Aha. Was lerne ich daraus? Dass du das Hilton nicht für luxuriös hältst? Oder etwa doch, dass du nicht so recht weißt, was du schreibst? :gruebel:

Dass du keinem hier Verhaltensmaßregeln zu erteilen hast, wird vermutlich auch nach den reihenweisen deutlichen Hinweisen hier nicht bei dir ankommen, fürchte ich.:unsicher:
 
Amar, fordre andere nicht auf den Rotstift weg zu lassen wenn DU dich aufführst wie der Polizeiwachmeister im Forum, wenn du das im richtigen Leben bist, dann lebe es dort aus oder glaubst du , das was du hier treibst ist so viel besser?

Ich bestätigte "nur" die Richtigkeit des Ablaufes einer Beschlagnahme, wenn es um einen Hund wie im Fall hier geht.


Wenn du weißt, wie das abläuft, warum fragst du denn dann so ala Lehrer nach und führst hier Wissenstest durch und raubst damit anderen die Zeit, indem sie dir etwas erklären, was du schon weißt?:unsicher:

@Bine1976...

Du müsstest ruhiger werden, ergo etwas souveräner agieren. Und auf jeden Fall müsstest du diese belehrende Rotschrift ala Lehrerin weglassen. Meine Schulzeit ist nämlich schon ein Weilchen her, was nicht bedeuten soll, dass ich nicht mehr lernbereit bin.
Und das von Demjenigen, der sich hier aufspielt wie ein Hilfssheriff. :gerissen:Kleiner Tipp: Wir sind hier nicht auf der Wache zur "Klärung eines Sachverhaltes". :hallo:

Ehrlich. Im Vergleich dazu stellt sich das dt. Tierschutzgesetz dar wie Bedingungen im Hilton.

Ergo sprach ich defintiv "nicht" von einem wie du behauptest "luxeriösen" deutschen Tierschutzgesetz, dem ich angeblich "huldigen" würde.

Aha. Was lerne ich daraus? Dass du das Hilton nicht für luxuriös hältst? Oder etwa doch, dass du nicht so recht weißt, was du schreibst? :gruebel:

Dass du keinem hier Verhaltensmaßregeln zu erteilen hast, wird vermutlich auch nach den reihenweisen deutlichen Hinweisen hier nicht bei dir ankommen, fürchte ich.:unsicher:

@ amar: dank meiner "vorredner/innen" brauche ich auf deinen, wieder mal sehr arroganten beitrag, gar nicht mehr antworten............sie haben schon perfekt zusammen gefasst, was ich von dir und deinen beiträgen halte. ;)

achja, und wie du siehst...........sehe ich es nicht alleine so.
könnte man mal drüber nachdenken, oder? :hallo:
 
Da sich hier jetzt anscheinend ein paar Leute mehr tummeln, stelle ich meine zweite Frage nochmal.
Unten habe ich zusammenfassend kopiert, was dazu gesagt wurde. Bitte nur hilfreiche Antworten, möchte keine Grundsatzdiskussionen führen. Wäre nur gut zu wissen, ob man bei einer solchen Haltung tierschutzrelevante Handlungsmöglichkeiten hat.:hallo:



Noch ne andere Frage zu einem anderen Fall:

Ein Nachbar von Bekannten hält einen Hund, ihr Name ist Hexe. Dieser Hund geht nie nie nie Gassi. Sie wird immer nur in den Garten gelassen um ihr Geschäft zu erledigen. Wenn man an den Zaun kommt und sie streichelt, drückt sie sich ganz fest gegen den Zaun, wendet ihren Kopf zur Seite und fängt an wie verrückt zu winseln, klingt fast wie ein Schreien. Ich weiss nicht, was in dem Haus passiert, aber schon alleine die Tatsache, dass der Hund nie Gassi geführt wird und immer angebrüllt wird, wenn sie reinkommen soll, spricht, meiner Meinung nach für sich. Die Nachbarn haben mir erzählt, dass die Besitzer früher Elektrohalsbänder benutzt haben, sind aber nicht bereit als Zeugen auszusagen, weil sie keinen Stress mit den Nachbarn wollen...
Hier hatte ich auch schon das zuständige VetAmt (ist ein anderes) benachrichtigt, die haben sich aber null dafür interessiert. Hatte den Fall auch schon dem Tierschutzbüro geschildert, welche mir auch schrieben, dass sie hier nicht helfen können.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit etwas für den Hund zu tun?
Ich hatte mich auch schon zum Gassi gehen angeboten, wurde aber sehr unfreundlich und schroff abgewiesen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich finde das auch nicht toll aber was genau ist jetzt das Problem was ein Einschreiten des VetAmts rechtvertigt?
Woher wollen die Nachbarn wissen das die Elektrohalsbänder auch wirklich Schockhalsbänder waren und nicht "nur" Wibrationshalsbänder. und wenn die jetzt nichtmehr benutzt werden is doch schonmal gut.
Der Hund darf in den Garten und darf im Haus leben, da können andere nur von träumen.
Na und das sie immer angebrüllt wird, wenn sie reinkommen soll ... Bei meinen brüll ich auch manchmal, aber nur weil der Garten hinter dem Haus ist und die mich sonst nich hören wenn ich pfeif.
Meine Nachbarn würden warscheinlich auch sagen das ich nie nie nie Gassi geh. Aber einfach nur weil sie es nicht mitbekommen.
Man kann nur sagen das der Hund warscheinlich weniger geschtreichelt und gegnuddelt wird als er es gerne hätte. Und so wie ich das jetzt verstanden hab die Besitzer noch welche von der "alten Schule" sind.
Was möchtest du denn genau, wie soll es deiner Meinung nach aussehen.

Ja, das war ja meine Frage, weil es ja nach "Aussen hin" keinen Verstoß zu geben scheint.
Ich bin einfach der Meinung, dass ein Hund sich auch mal austoben können muss, rennen, spielen, flitzen, all das gehört doch zum Hundsein dazu.
Der Garten ist nicht sonderlich groß und der Hund hat einfach keine neuen Reize, keine Sozialkontakte (ausser die zu "seiner" Menschenfamilie") und eben absolut keine Bewegung. Ausserdem ist der Hund psychisch nicht intakt, was man an seinem Verhalten merkt, wenn man sich ihr nähert. Ich gehe davon aus, dass der Hund geschlagen wird, kann es aber leider nicht beweisen.
Mir wäre es am liebsten der Hund käme da weg zu jemanden, der ihn liebevoll behandelt.
Es geht nicht darum, dass der Hund weniger gestreichelt wird als er es gerne hätte, es geht darum, dass diesem Hund keine Liebe zuteil wird und er offensichtlich psychisch vernachlässigt wird.
Und was das brüllen betrifft.......der Hund steht vielleicht zwei Meter weg und wird aufs aggressivste angebrüllt- reicht es nicht ihn normal reinzurufen?
Für mich sind das keine Verhältnisse und meine Frage war eben ob man da die Möglichkeit hat etwas von offizieller Seite her zu tun oder nicht?
 
Solange der Hund physisch ok ist, sprich keine bösen Wunden hat oder abgemagert ist etc. kannst du kaum etwas machen.

Es ist weder verboten seinen Hund anzubrüllen noch gibt es ein Gesetz, dass besagt, dass der Hund ausgeführt werden muss.
 
ich hatte auch so eine nachbarin, nur hat sie den hund nichtangebrüllt, ich habe mehrmals angeboten den hund auf meine spatziergänge mitzunehmen, wenigstens 1x am tag. aber das wurde dankend abgelehnt weil der hund für mich angeblich nicht handelbar war, wenn der hund mal ein paar wochen bei der tochter war wegen spitalaufenthalt von der fau, ging er normal gassi wie jeder andere hund auch...

ich glaube nicht das da etwas tierschutzrelevantes vorliegt, keine kette, keine hundehütte der schlecht isoliert ist, er darf ins haus ( wobei das nichts heissen muss, ich kannte auch ein newfoundländer der hat im keller gehaust, weil er soviel dreck machte, der wurde aber mehrmals am tag spatzieren geführt.)
 
Solange der Hund physisch ok ist, sprich keine bösen Wunden hat oder abgemagert ist etc. kannst du kaum etwas machen.

Es ist weder verboten seinen Hund anzubrüllen noch gibt es ein Gesetz, dass besagt, dass der Hund ausgeführt werden muss.
Ja, so ist das.
Ich kenne auch so einen Fall, wo der Hund immer dicker wird und nicht zum gassi rauskommt.
Habe auch schon die Amtsvet. 2 mal drauf gehetzt.
Sie hat sich das auch angeschaut, insbesondere den Hund begutachtet. Sie kann aber nichts unternehmen, da der Hund weder gequält wird, noch misshandelt wird und auch nicht so untergebracht ist, dass gegen das Tierschutzgesetz verstossen wird.
 
Okay, danke für eure Antworten. Habe das zwar befürchtet, hatte aber Hoffnung, dass es vielleicht doch ne Möglichkeit geben könnte. Traurig ist das.....dann sollte man sich doch am besten erst gar keinen Hund zulegen, wenn man ihn so schlecht behandelt. :(
 
Weißt du, ob sie Hundesteuer zahlen? Vielleicht erreichst du darüber was, also wenn sie eben keine zahlen....
 
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