Spätestens seit der MBt eine eigene FCI-Rasse ist (war ja 2008 noch nicht der Fall), sollte da eigentlich Rechtssicherheit herrschen. Dachte ich zumindest...
Wo hast Du das denn her?
Die Standards des Minibullis wurden 1998 geändert und zwar wurde die verbindliche Größenangabe in eine Sollgröße geändert, genauso die Gewichtsangaben.
Diese Änderungen kann der VdH doch nur vornehmen wenn der Mini eine eigenständige Hunderasse ist.
Ist der MBt doch seit 23.12.2011. Siehe u.a.
Die Geschichte mit den Gutachtern ist leider überall anders geregelt. In Thüringen gibt es wie gesagt eine Liste (ca. 45 Leute) - herausgegeben durch das Landesverwaltungsamt. Von denen kann ich mir einen aussuchen. Ich muss nicht den nehmen, den das OA will. In Berlin kenne ich mich dazu leider nicht aus, da sollten die Berliner hier mal was zu sagen.