Verwaltungsgericht Magdeburg Eilverfahren Mini /St Bullterrier

kerstin+hogan

10 Jahre Mitglied



u.a. aus o.g. lInk >> Zitat = Nach Meinung des Gerichts fällt der Miniatur Bullterrier nicht unter die Vorschriften des HundVerbrEinfG und hätte daher nicht sichergestellt werden dürfen; vielmehr sei er herauszugeben.
 
  • 29. April 2024
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Hi kerstin+hogan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Traurig, dass die Gerichte sich mit solchen Fällen befassen müssen :-/
 
Vielmehr traurig das die Halter Gerichte wegen sowas bemühen müssen. :unsicher:
 
Gut, immerhin zwei gewonnen Verfahren zum Mini in Thüringen innerhalb kurzer Zeit. :)
Das andere ging um die verhangenen Bußgelder, wenn man seinen MBT nicht hat kastrieren lassen- zurecht wie man ja nun hoffentlich endgültig feststellen konnte/kann :unsicher:
 
Hab auch gleich an Thüringen gedacht... Wie oft muss denn nun noch festgestellt werden, dass Rasse 1 nicht Rasse 2 ist? Mal davon abgesehen, dass die ganze Rassendiskriminierung sowieso Mumpitz ist.

Muss mich mal wieder mit "unserem" Mini-Züchter unterhalten. Unser Nest hat nämlich gerade eine Strafsteuer für gefährliche Hunde lt. Gesetz beschlossen. Unser Innenministerium sieht den Mini ja auch als Standard :rolleyes:
 
Das Urteil ist für die betroffenen Halter wichtig und macht Hundehaltern generell Mut, weil es scheinbar doch möglich ist, gegen willkürliches Handeln vorzugehen.

Ob es dem Mini auf Dauer helfen wird, bleibt abzuwarten. Ich fürchte, dass sich die Damen und Herren andere Sachen einfallen lassen werden.

Es ist aber so oder so wichtig, dass Halter allgemein gegen ungerechte Behandlung vorgehen und ein Zeichen setzen und zwar das man sich die teilweise schamlosen und dreisten Vorgehensweisen der Ämter nicht gefallen lässt.

Vielen Dank an die Leute, die geklagt haben.
 
das gilt für sachsen anhalt,magdeburg ist net thüringen.
es wäre schön wenn man das urteil public macht,es melden sich immernoch minibullis zum wesenstest an.
die OA verschicken nämlich weiter fleissig aufforderungen zum wesenstest.
 
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