Habe mich beim OA erkundigt!

OdinBaby

10 Jahre Mitglied
Hallo ihr lieben!

Ich mußte nicht genau wo ich dieses Thema reinstellen soll und hab es dann einfach mal hier gemacht, hoffe ist net schlimm?:D
Also ich war heute beim OA zwecks erkundung der Haltung eines Listenhundes!
Der Herr hat mir die ganzen Auflagen erklärt, Sachkundenachweis, Wesenstest und die Haltung zu hause sowie draußen!
Das ich für eine Leinen und Maulkorbbefreiung eines extra test absolvieren muß.
Einen Welpen kann ich mir holen und das ist egal woher!
Demach auch von einem Züchter:)
Steuern wären ca. 400 im Jahr!

Werde mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen und mich erkundigen ob es mit Odin passen könnte oder nicht!;)
Aber keine Sorge, ich lasse mir da noch ein bissl Zeit mit denn Odin ist ja grade seid 4 wochen wieder in seiner Rüpelphase!

Der Herr meinte schon, das er im falle wenn sicher viel zu tun hat denn es gibt noch einen Listi und da beschwehren sich wohl einige Leute drüber! Ich solle mir das gut überlegen wegen der Öffentlichkeit usw.:rolleyes:
 
  • 16. Mai 2024
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Hi OdinBaby ... hast du hier schon mal geguckt?
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Einen Welpen kann ich mir holen und das ist egal woher!
Demach auch von einem Züchter:)

NEIN !!!

§ 4 Erlaubnis

(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.

Ausschließlich Listenhunde welche aus dem Tierschutz kommen, werden genehmigt!

§ 9Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung


Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anordnen, wenn gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird.

(Quelle: Hund und Halter / LHG NRW)

Kein An-, und Verkauf durch Privatleute! Ausschlielßlich (!!!) Tierschutztiere!

...

Odinbaby ... Wie lange liest Du nun schon in der KSG?
 
Consultani, ich habe den Herren mehrmals gefragt, ob es einer aus dem Tierheim sein muß oder ob ich ihn mir auch vom Züchter holen kann.
Der Herr vom OA meinte, nein ein Listi muß nicht aus dem Tierchutz geholt werden kann auch vom Züchter geholt werden.
Ich habe wirklich oft gefragt grade eben weil ich es hier anders gehört bzw. gelesen habe!
 
Kann er auch die §10 Hunde gemeint haben?

Die können durchaus vom Züchter stammen.
 
Consultani, ich habe den Herren mehrmals gefragt, ob es einer aus dem Tierheim sein muß oder ob ich ihn mir auch vom Züchter holen kann.
Der Herr vom OA meinte, nein ein Listi muß nicht aus dem Tierchutz geholt werden kann auch vom Züchter geholt werden.
Ich habe wirklich oft gefragt grade eben weil ich es hier anders gehört bzw. gelesen habe!

Mach, was immer Du meinst.

Ich prophezeihe Dir aber, das Dein Hund vom Züchter in NRW ratzefatze vom Ordnungsamt eingezogen und in das nächste Tierheim verbracht wird, Du eine saftige Geldstrafe (oder Gefängnis, je nachdem) bekommst, künftig vorbestraft sein wirst und niemals mehr wieder legal einen Listenhund halten darfst.

Viel Vergnügen! :hallo:
 
odinbaby ich würde dir auch ganz dringend Raten dir eine zweite Meinung zu holen, der Mann hatte ( wie auf Amtsstuben häufiger) keine Ahnung .. :(

Da würde ich drauf bestehen das er dir das Schriftlich gibt!
Selbst wenn er dir auch in unkenntnis des Gesetzes eine Erlaubnis erteilt.. kann diese zb in einer anderen Stadt widerrufen werden!



§ 4 Erlaubnis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person
  1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
  2. die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
  3. in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
  4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
  5. den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
  6. die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.
(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.
(3) Soweit es zur Prüfung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 4 erforderlich ist, hat die den Antrag stellende Person den Bediensteten der zuständigen Behörde oder dem amtlichen Tierarzt den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum, in dem der gefährliche Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, zu ermöglichen und die erforderlichen Feststellungen zu dulden.
(4) Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden; sie soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.


(5) Die Erlaubnis gilt im gesamten Landesgebiet. Im Falle des Wechsels des Haltungsortes (Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters) ist die für den neuen Haltungsort zuständige Behörde zur Rücknahme oder zum Widerruf der Erlaubnis und zu Maßnahmen nach Absatz 4 Satz 2 befugt.



(6) Beim Führen von gefährlichen Hunden außerhalb des befriedeten Besitztums hat die den Hund führende Person die Erlaubnis oder eine Kopie mit sich zu führen und den zur Kontrolle befugten Dienstkräften auf Verlangen auszuhändigen.
(7) Die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nach Absatz 1 Nummer 6 erfolgt mit einer elektronisch lesbaren Marke (Mikrochip), auf der eine nichtsprechende Nummer gespeichert ist. Die zuständige Behörde darf die gespeicherte Nummer im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz zur Feststellung der Person des Halters oder der Halterin des Hundes nutzen. Die zuständige Behörde hat die gespeicherte Nummer der für die zentrale Erfassung nach diesem Gesetz registrierter Hunde zuständigen Behörde zu übermitteln.
 
es ist leider gang und gebe, dass die leute auf den ordnungsämtern keinen blassen schimmer von den gesetzen haben!
du wohnst in nrw? da kannst du einen hund vom züchter vergessen... selbst wenn der ahnungslose mensch ihn dir genehmigt, dann ist die wahrscheinlichkeit riesig, dass irgendwann ein mensch mit plan von den gesetzen deinen züchterwelpen einziehen lässt und der herr vom oa mächtig eine auf den unwissenden deckel bekommt!

so leid mir das tut... es ist die traurige realität!

gruss tanja
 
odinbaby ich würde dir auch ganz dringend Raten dir eine zweite Meinung zu holen, der Mann hatte ( wie auf Amtsstuben häufiger) keine Ahnung .. :(

Da würde ich drauf bestehen das er dir das Schriftlich gibt!
Selbst wenn er dir auch in unkenntnis des Gesetzes eine Erlaubnis erteilt.. kann diese zb in einer anderen Stadt widerrufen werden!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... Auch ein Ordnungsbeamter darf sich nicht über bestehende Gesetze hinweg setzen. Auch wenn Ausnahmen die Regel bestätigen mögen, sollte man es doch bitte nicht drauf ankommen lassen bei einer Chance von geschätzten 1:10.000 ... Der Köter ist derjenige, welcher am Ende im Tierheim sitzt. :unsicher:

... und das MUSS hier einfach nicht sein, weil Odinbaby es besser wissen SOLLTE !
 
Das schlimme ist, genau die gleiche Auskunft hab ich von einem Tierheim bekommen, noch nicht mal die haben Ahnung davon!!
 
Consultani, immer ruhig mit den jungen Pferden;)
Habe doch nur wiedergegeben was der Herr vom OA gesagt hat!

Habe ohnehin mit dem vereinbart, das wenn wir uns dazu entcheiden sollten das ich nochmal vorbei komme und mir alles schriftlich geben lasse!
Die Anforderungen bzw. die Anordnungen, also auch das über die Haltung bzw. den Kauf!

Hatte hier im Forum ja ja schonmal erzählt das hier jemand mit einem Bull Mastiff/ Staffi mix (oder so ähnlich) rumläuft und die haben ihn aus Paderborn als Welpen geholt und das vor 3jahren!Das Geschwisterchen lebt zwei dörfer weiter...

Finde natürlich die steuern ganz schön heftig...
Was zahlt ihr denn für Vericherung und Steuer?
 
Hallo ihr lieben!

Ich mußte nicht genau wo ich dieses Thema reinstellen soll und hab es dann einfach mal hier gemacht, hoffe ist net schlimm?:D
Also ich war heute beim OA zwecks erkundung der Haltung eines Listenhundes!
Der Herr hat mir die ganzen Auflagen erklärt, Sachkundenachweis, Wesenstest und die Haltung zu hause sowie draußen!
Das ich für eine Leinen und Maulkorbbefreiung eines extra test absolvieren muß.
Einen Welpen kann ich mir holen und das ist egal woher!
Demach auch von einem Züchter:)
Steuern wären ca. 400 im Jahr!

Werde mir das alles nochmal durch den Kopf gehen lassen und mich erkundigen ob es mit Odin passen könnte oder nicht!;)
Aber keine Sorge, ich lasse mir da noch ein bissl Zeit mit denn Odin ist ja grade seid 4 wochen wieder in seiner Rüpelphase!

Der Herr meinte schon, das er im falle wenn sicher viel zu tun hat denn es gibt noch einen Listi und da beschwehren sich wohl einige Leute drüber! Ich solle mir das gut überlegen wegen der Öffentlichkeit usw.:rolleyes:


die auskunft bezüglich der anschaffung ist falsch. egal wer es gesagt hat.

pete
 
Wenn du wirklich kompetente Auskunft brauchst, dann wende dich an

Eigentlich liest du schon lange genug hier mit um es besser wissen zu müssen. :rolleyes:

Der Sachbearbeiter hatte mal wieder keine Ahnung - wie so oft.
 
Hi,

ich komme auch aus NRW und bezahle 60 € im Jahr. Am Anfang musste ich zwar 400 € bezahlen aber nach den Wesenstest gilt mein Hund als ganz "normaler" Hund und ich muss nur noch den normalen Steuersatz bezahlen, dass geht in unserer Stadt natürlich nur bei Liste 2 Hunden.
 
OdinBaby, hatte Dein Freund nicht grosse Bedenken (oder waren es Vorurteile?), einen Listi dazu zu holen? Welche Meinung vertritt er aktuell?

Viele Grüsse
Steffi
 
@ Nudge:

Es war meiner Erinnerung nach so, dass ihr Freund bei einem Listiwelpen keine Probleme hätte, sehr wohl aber bei einem erwachsenen Tierheim-Listi. Wobei ein erwachsener TH-Hund anderer Rasse kein Problem wäre :rolleyes:, also nur die Kombination Listi + kein Welpe ist kritisch :unsicher:

Odinbaby, du kannst doch SELBST im Gesetz nachlesen, dass dein OA-Mitarbeiter dir da Mist erzählt hat... Ich verstehe gar nicht, was es da zu diskutieren gibt.
Und es ist VÖLLIG uninteressant, ob dein OA-Mitarbeiter dir das schriftlich gibt oder nicht - das Stück Papier it dann nämlich nix wert. Er MUSS sich an Länderrecht halten, gibt er dir schriftlich die Genehmigung, dir einen Züchterwelpen zu holen, bricht er dieses Recht und jeder vielleicht später auf seinem Poten sitzende Mensch kann dir Probleme bereiten... Streng genommen sogar jede Urlaubsvertretung von ihm...
 
Also, wir zahlen die "normale" hundesteuer, von 114 euro im Jahr.geht aber nur mit bestandenem Wesenstest
 
Nur weil ein OA Mitarbeiter meint er hätter Recht, muss das noch nicht lange rechtens sein!

Und NEIN der Mann kann sich nicht über die gängige Landeshundeverordnung stellen.

Ich übrigen würde ich dir auch aus anderen Gründen davon abraten.
 
Ich möchte doch keine diskussion anfangen liebe Leute, wollte nur niederschreiben was mir gesagt worden ist!:p
Im übrigen war auch mit beinhaltet mir einen welpen zB. über internet seiten (ihr wißt welche ich meine) zu holen...

Nein mein Freund hat keine direkten Vorurteile, sondern ist nur "vorsichtig" was einen zweithund dieser Rasse angeht! An sich hat er nix gegen solche Rassen im gegenteil er hätte gern einen dobi den will ich aber net!
 
Ich möchte doch keine diskussion anfangen liebe Leute, wollte nur niederschreiben was mir gesagt worden ist!
tongue.gif

Das aber doch ein Forum zum Diskutieren oder nicht?

Im übrigen war auch mit beinhaltet mir einen welpen zB. über internet seiten (ihr wißt welche ich meine) zu holen...

.. der dann aufgrund der Dummheit (oder Unwissenheit) eines OA Mitarbeiters und einer nicht belehrbaren Besitzerin im TH landen wird
 
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