Hannibal
KSG-Verhüterli™
15 Jahre Mitglied
Ansbach: Wer illegal einen Kampfhund hält, muß nicht unbedingt mit einer Strafe rechnen:
Das Amtsgericht Ansbach stellte gestern ein Verfahren gegen den Halter eines Rottweiler-Mischlings ein. Vergeblich hatte die Stadt Ansbach versucht, dem Mann das Halten des Tieres zu verbieten, da er keine Bescheinigung über die Ungefährlichkeit des Tieres vorlegen wollte. Der Halter wurde angezeigt, die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl.
Diese hält jedoch mittlerweile die entsprechende Strafvorschrift für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht nämlich hatte im März den ersten Absatz des § 143 des Strafgesetzbuches, der die Einfuhr und das Züchten gefährlicher Hunde unter Strafe stellt, für nichtig erklärt. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, was genau ein Kampfhund ist, seien zu verschieden. Eine bundeseinheitliche Strafbestimmung sei deshalb nicht möglich, urteilten die Verfassungsrichter.
Wenn dies für Zucht und Einfuhr gelte, dann auch für die Haltung von Kampfhunden, meinte der leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger.
Quelle: Abendzeitung Nbg. vom 16.09. 2004
Das Amtsgericht Ansbach stellte gestern ein Verfahren gegen den Halter eines Rottweiler-Mischlings ein. Vergeblich hatte die Stadt Ansbach versucht, dem Mann das Halten des Tieres zu verbieten, da er keine Bescheinigung über die Ungefährlichkeit des Tieres vorlegen wollte. Der Halter wurde angezeigt, die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl.
Diese hält jedoch mittlerweile die entsprechende Strafvorschrift für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht nämlich hatte im März den ersten Absatz des § 143 des Strafgesetzbuches, der die Einfuhr und das Züchten gefährlicher Hunde unter Strafe stellt, für nichtig erklärt. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, was genau ein Kampfhund ist, seien zu verschieden. Eine bundeseinheitliche Strafbestimmung sei deshalb nicht möglich, urteilten die Verfassungsrichter.
Wenn dies für Zucht und Einfuhr gelte, dann auch für die Haltung von Kampfhunden, meinte der leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger.
Quelle: Abendzeitung Nbg. vom 16.09. 2004