Amt nimmt kranker Seniorin Blindenhund weg

meine mutter von fast neunzig macht auch sachen mit ihre katze da stehen mir die haare zu berge, immerhin ist das tier inzwischen über zwanzig, taub und blind und der TA meint das er noch spass am leben hat. ( er ist viel zu mager, nur haut und knochen, er frisst auch nicht gut, und das wenige was er frisst...neben die dose wiskas steht noch eine dose erbsensuppe, mehr sage ich nicht:unsicher:)
 
  • 11. Mai 2024
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Hi toubab ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nur mal um daran zu erinnern wie es enden kann wenn Frauchen dem Hund nichts abschlagen kann. Aber ist doch alles nicht so schlimm, immerhin hat der Hund genug zu essen. :rolleyes:
 
Moinsen,
Vorab -Artikel der Bild sind nicht immer gut.
Ich glaube das wissen wir alle hier. Dennoch ist der einzige Anhaltspunkt, den wir alle hier als Diskusionsgrundlage nutzen können nuneinmal dieser BILD-Artikel.
Der sich ziemlich auf die Sicht der ehemaligen Hundehalterin (bzw ihre Abhängigkeit von dem Hund) beschränkt, während das Amt gar nicht so ausführlich Stellung nimmt bzw das auch gar nicht darf.

Einem blinden alten Mensch das Hilfmittel Blindenhund zu entziehen, weil der Hund Übergewicht hat und an einer Futtermittel-Allergie leidet; ist in meinen Augen willkür.
Nun handelt sich sich bei diesem Hilfsmittel aber nunmal um einen HUND, ein Lebewesen und bei der Fortnahme um einen Prozess, der sich über 3 Jahre zog. Es ok, wenn das für Dich Willkür ist, ich persönlich sehe bei einem 3 Jahre andauernden Prozess der dann irgendwann mit einer Konsequenz endet keine WIllkür.


Mich erschreckt die hier vorherrschende Zustimmung zu dieser Aktion.
Wenn wir soweit sind; dass jeder übergewichtige Hund oder jeder Hund bei dem eine chronische Krankheit nicht vom Hundehalter in den Griff bekommen wird, vom Amtsvet eingezogen wird-
Meinungen sind halt unterschiedlich.
Ich wünsche mir genau DAS von Dir befürchtete Szenario. Oft sind es nämlch Leute mit verfetteten Hunden, die besonders entsetzt sind, wenn sie einen extrem abgemagerten Hund sehen.
So oft fehlt jedes Bewußtsein dafür, dass sie ihrem Hund durch die Verfettung Schaden zufügugen.
Den Schaden hat ja der Hund, denn DER muss die schmerzenden Gelenke ertragen, erkrankt an Diabetis usw.
Und wie oft treffe ich auf Arbeit auf Tiere, die eine "ganz einfach behandelbare chronische Erkrankung" haben und deren Halter bei der Behandlung immer wieder versagen?
Da wäre der Diabetishund, der mehrfach als Notfall in die Praxis kam, weil Herrchen (weder alt noch blind noch tüddelig) immer mal meinte "och Insulin ist alle, aber hol ich halt nächste Woche Neues"
Die krampfende Katze (eine langjährige Patientin bei uns) die von einer kreidebleichen Tierpensionsleiterin zu uns gebracht wurde.
Die Halterin wollte übers verlängerte WE zu ihrem Freund fahren und hatte der Tierpension verschwiegen, dass die Katze Epileptikerin ist und eigentlich gut auf Medikamente eingestellte (das hätte mehr gekostet). Diese Katze wurde uns oft von Wochenendbetreuern (immer anderen) krampfend gebracht, weil die Halterin gern mal verreiste und laut eigener Aussage Angst habe, dass sie keine Betreuung für eine kranke Katze fände.
Und JA, ich wäre SEHR froh wenn solche Tiere nach einer angemessenen Zahl von Warnschüssen und gesetzten Fristen häufiger eingezogen würden!

So wirkt es, als ob sich jemand profilieren möchte und sich an echte Tierquäler nicht heran traut.
Tjo für mancheinen (das Tierschutzgesetz eingeschlossen) ist es nunmal echte Tierquälerei ein Tier derart fehlzuernähren, dass er gesundheitlich darunter leidet.

Ein Blindenhund hat garantiert nicht das Paradies auf Erden, da er doch sehr stark erfordert wird
Für einen arbeitsfreudigen Hund, kann das das Paradies sein. Aber er muss eben wie Du richtig sagst dann so gefüttert, gepflegt und gehalten werden, dass er diesem harten Job gewachsen ist.

@Buroni
Engagiere dich doch mal für Tiere, denen es wirklich dreckig geht
Einem Hund, der hoffnungslos überfettet den harten Job eines Blindenhundes nachgehen muss geht es wirklich dreckig, nicht nur, weil zu der erheblichen geistigen Arbeit das Mitschleppen von all dem Gewicht hinzukommt, sondern auch, weil die Gelenke dann irgendwann leiden und ganz greifbare Schmerzen machen.
Eine nicht richtig behandelte Futtermittelallergie (danach klingt die Aussage des Amtes für mich) bedeutet gern mal dauerhaften Juckreiz und du kannst jeden Allergiker fragen ob Juckreiz etwas vernachlässigbares ist oder eine Quälerei die weit schlimmer sein kann als Schmerzen.
Außerdem erinnert mich Deine Aussage irgendwie an Autofahrer, die in einer 30 Zone mit 80 angehalten werden und den Verkehrspolizisten dann anschnauzen, er solle doch gefälligst Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder jagen gehen ;)

übrigens sind 40 kg für einen Labrador durchaus ok.
Ähm.... nein.. sind sie definitiv nicht (eine erhebliche Übergröße der Labbidame mal ausgenommen).


...
Will damit sagen, weder Bild noch genannte Fernsehsendung betrachte ich als Nonplusultra.

Ziehe ich die Fakten zusammen,
Mit "Fakten" meinst Du also die paar Infos, die Du (und alle anderen hier) dem BILD-Artikel entnommen hast?

Aus der Erfahrung hier kann ich sagen, dass diese Institutionen gerne an leichte Opfer gehen.
Und eine blinde, alte Dame, bei der das Amt weiß, dass es ihr nicht schwer fallen wird eine Zeitung zu finden, die das Amt als herzlos und die Fortnahme des Hundes als unnötig darstellt, also kurz: Die Presse dazu bringt, bei der Öffentlichkeit auf die Tränendrüse zu drücken und damit Stimmung zu machen ist ein "leichtes Opfer"?

Meiner Erfahrung nach rasseln Ämter bei Fällen, in denen keine direkte Gefahr für das Tier besteht extrem lange (hier 3 Jahre lang) mit den Ketten und geben dem Tierhalter ettliche Chancen es besser zu machen.
Das hat zwei Gründe:
1. Kostet es ein Heidengeld ein Tier zu beschlagnahmen und unterzubringen
2. Leben wir in einem Land in dem "Enteignung" (und darauf läuft eine Fortnahme, bei der eine Rückgabe eher nicht erwogen wird hinaus) rechtlich ein sehr, sehr, sehr schmales Brett ist und man da mit 1a Beweisen auftauchen muss, wenn man richtigen Ärger vermeiden will

Natürlich ist der Hund zu fett, natürlich muß da was passieren
..
Egal was se macht, garantiert würde ich niemals mit solch einer Härte eingreifen ...
Aber was ist die Alternative? Das ist ein Vetamt. Die kommen auf einen Hinweis hin und gucken. Sehen:
1. der Hund ist zu fett
2. der Hund hat eine Futtermittelallergie, die bei der Fütterung nicht ausreichend berücksichtigt wird (muss ich annehmen, denn sonst wäre die Futtermittelallergie da nicht genannt wurden)
Dann gibt es erstmal ein Schreiben mit der klaren Ansage "Bei der Beurteilung ihrer Hundehaltung wurden folgende Mißstände festgestellt (Verfettung, Allergieprobleme), bitte suchen sie bis zum (Frist) einen Tierarzt auf und suchen sie nach einer Lösung."
Die Halterin hat dann die Wahl dem Amt den Bericht des Tierarztes zu schicken oder dem TA zu erlauben, dem Amt direkt Auskunft zu erteilen.

Dann wird nach einer Zeit, die der TA nennt (also die Zeitspanne in der bei richtigem Verhalten der Hundehalterin eine sichtbare Veränderung eingetreten sein muss) nachkontrolliert und wenn der Amtsvet dann sieht "Da tut sich nichts, nicht genug." Dann wird er weitere Fristen stellen, weitere Auflagen machen und auch ziemlich früh anmerken, dass der Hund enzogen wird, wenn sich nichts ändert.

Klar ist die Fortnahme eines Hundes der nicht aus Bosheit gequält wird immer hart. Aber was sind die Alternativen? Klar hätte das Amt versuchen können andere Hilfe ran zu schaffen, aber es geht ja eben auch um Verantwortung. Es wäre gar nicht schlimm gewesen, wenn die Halterin nach 1 oder 2 Jahren gesagt hätte "Ich schaff das nicht allein, ich brauche Hilfe." und sich dann beim Tierschutzverein oder anderen sozialen Verbänden Hilfe gesucht hätte.
Das gehört doch zur Verantwortung dazu.

Ich bin klein, schwächlich und gehbehindert und habe und hatte immer Hunde die ich im Ernstfall kaum selbst tragen kann. Da liegt es doch in meiner Verantwortung für solche Fälle einen Plan B zu haben, ebenso wie sich jeder, der weit ab vom Schuss wohnt einen Plan B überlegen sollte, wie er seinen Hund in einem Notfall zum TA kriegt, wenn er aus irgendeinem Grund grad nicht selbst Auto fahren kann.

Klar wäre es schön gewesen, wenn man das für Etna und ihr Frauchen anders hätte lösen können, aber die Preisfrage ist: WIE ?
Irgendwann muss man die Konsequenzen ziehen und nach 3 Jahren ist dann der Punkt gekommen an dem man sich entscheiden muss ob man wirklich warten will bis der Hund z.B. an Diabetis leidet wohlwissend, dass eine Halterin, die Übergewicht und Futtermittelallergie all die Jahre nicht in den Griff kriegt (und laut ihrem Statement an BILD nichtmal einsichtig ist) vermutlich keine Diabetis-Therapie sicherstellen kann.

ABER es sind nunmal echt alte Menschen denen man gefälligst mit einer gehörigen Portion Respekt entgegen zu kommen hat! Das bedeutet nun nicht, dass man im Gegenzug das Fettfüttern zu tollerieren hat, natürlich muß man dort rangehen aber den einfach wegnehmen, das geht nunmal für beide Seiten überhaupt nicht. Sind beides schützenswerte Lebewesen.
Der Hund hat aber eben auch Respekt und Schutz verdient. Wie oben beschrieben ist der Ablauf bei einer Fortnahme aus vorliegenden Gründen recht festgeschrieben (es läuft einfach auf eine Enteignung hinaus und die geht in Deutschland nicht so einfach). Nach 3 Jahren zu sagen: "Jetzt müssen wir den Hund schützen und das geht leider nur durch Fortnahme" mag schlimm sein, aber von "Einfach wegnehmen" kann da doch kaum die Rede sein.

Ich selbst habe bestimmt auch 10-15Kg zu viel, komm ich jetzt aus eurer Sicht in die Klapse, zwangseingewiesen, weil ich nicht in der Lage bin mich selbst entsprechend zu ernähren oder zu bewegen? Wäre ja die logische Konsequenz ...
Nein, Du bist nämlich erwachsen und für Dich selbst verantwortlich.
Wenn Du einen übergewichtigen Hund bzw dessen Fortnahme mit einem übergewichtigen Menschen vergleichen möchtest, dann mußt Du Kinder zum Vergleich nehmen und da läuft das in der Tat ähnlich, "nur" das eben mehr Hilfe von seiten des Amtes geleistet wird.
Aber wenn jemand sein minderjähriges Kind mehr und mehr verfetten läßt, dann gibt es selbstverständlich auch Auflagen, Fristen und verpflichtende Kontrolltermine beim Arzt, ggf gar eine Zwangskur und ja auch ein Kind wird seinen Eltern entzogen wenn all dies nicht fruchtet und deutlich und unstrittig ist, dass die Eltern nicht in der Lage sind ihr Kind gesund zu ernähren, denn darauf hat jedes Kind ein Recht.

Ich finde dem Hund und der Omi hat unser Sozialstaat oder die Familie jemand an die Seite zu stellen
Und aus fast jedem "pro Wegnahme" Posting hier habe ich rauslesen können, dass der Schreiber es super gefunden hätte, wenn solche Hilfe erfolgt wäre, mich eingeschlossen.
Dennoch ist eben die Hundehalterin diejenige, die die Verantwortung für ihren Hund übernehmen muss und wenn sie es 3 Jahre lang nicht schafft oder nicht für nötig hält sich selbst Hilfe zu suchen, dann kann ich nachvollziehen, wenn das Amt den Hund dann einzieht, auch wenn ich mir eine andere Lösung für Hund und Halterin gewünscht hätte.


Das Übergewicht vom Hund sollte ja, bei konsequenter herangehensweise, problemlos in 2-3 Monaten der Vergangenheit angehören
Eben. Und trotzdem hat es innerhalb von 3 Jahren keine bzw kiene für den Hund ausreichende Verbesserung gegeben und mindestens ein TA muss eigentlich beteiligt gewesen sein, da die erste Auflage, die ein Amtsvet bei sowas macht stets darin besteht, dass der Halter einen TA aufzusuchen und dann eine Art Konzept vorzulegen hat, dessen Einhaltung kontrolliert wird. Und wenn sich dann in 3 Jahren an einer Situation, die in kaum 6 Monaten deutlich zu verbessern sein dürfte, nichts bzw nichts ausreichend ändert. Dann gehen dem Amt einfach die Alternativen aus.

ich glaube auch ihr versteht die Hilflosigkeit der Omi falsch.
Es geht doch gar nicht darum, ob sie ohne den Hund wirklich "hilflos" ist oder ihr der Hund "nur" so fehlt, wie jedem einzelnen der hier geschrieben hat der eigene Hund bei Fortnahme fehlen würde.
Es geht darum, dass ihr 3 Jahre lang mitgeteilt wurde, dass ihre Art den Hund zu füttern diesem Tier Schaden zufügt und sie das dringend ändern muss, weil das Tier darunter zu leiden hat.
Das muss jemandem, der seinen Hund liebt einfach einleuchten und wenn es demjenigen zwar einleuchtet, er es aber aus irgendeinem Grund über Jahre nicht umsetzen kann, dann bleibt nicht viel anderes als den Hund einzuziehen.

mit welchem Recht meinst du ihr vorschreiben zu können, wofür sie sich zu engagieren hat?
Gut gebrüllt Löwe ;)
Als ich 15 war sammelte ich mal Kröten am Krötenzaun ein und ein wütender Autofahrer (wegen der Krötenhelfer war auf einem Streckenabschnitt einer Landstraße für sagenhafte 400m auf 50km/h limitiert) schnauzte uns an wieviele Spenden wir in der Zeit in der wir Kröten sammeln für hungernde Kinder in Afrika sammeln könnten.
Abgesenen davon, dass ich mir die Freiheit nehme anzuzweifeln dass es ihm mehr um hungernde Kinder ging als um Tempolimits wurde mir an diesem Tag klar wie wichtig und wie wunderbar es ist, dass jeder Mensch sich selbst aussuchen kann, für was er sich engagiert und nicht einer das für alle entscheidet.
Nur deswegen gibt es Hilfe gegen Hungersnöte und Menschen die Kröten sammeln. Häufig sind es die so unwichtig erscheinenden Probleme, die sehr viel Unheil anrichten.
Deswegen empfinde ich persönlich die Aufklärung darüber, dass das Fettfüttern von Tieren ebenso falsch, gefährlich und quälereisch ist wie das abmagern lassen als ausgesprochen wichtig, denn ich seh auf Arbeit täglich was Übergewicht so anrichtet, sehe kaputte Gelenke und Bauchspeicheldrüsen mit denen das Tier dann den Rest seines Lebens verbringen muss.
Drittens: Wenn ein Hund so gehalten wird, dass er Schaden nimmt, und das ist bei massivem Übergewicht der Fall, dann ist das nicht deshalb in Ordnung, weil es noch schlimmere Zustände gibt.
Nochmal: "gut gebrüllt". Kein "Unrecht" wird besser, nur weil es noch schlimmere Zustände gibt!

ch kann das irgendwie niergends rauslesen, woher hast du denn das mit der Vorwarnung? So wie ich das lese wurde die Situation drei Jahre lang lediglich beobachtet
Da steht nicht "beobachtet" sondern "begleitet". Und der "Mindestablauf" ist nunmal der oben Beschriebene.
Hier kommt es dem Halter zu Gute, dass ein Hund neben dem Tierschutzgesetz eine Sache ist, die als Eigentum gilt.
Ein Amt darf ein Eigentum nicht einfach wegnehmen, da sind Protokolle einzuhalten und die sind wie oben beschrieben.
Zwar ist unklar, was in diesen 3 Jahren genau passiert ist. Aber das zu Beginn dieses Prozesses (also 3 Jahre vor Fortnahme) ein Amtsvet zur Hundehalterin kam, die Situation in Augenschein genommen hat, der Hundehalterin schriftlich mitgeteilt hat welche Mißstände zu beanstanden waren und unter Fristsetzung einen Termin beim TA und die Vorlage eines Ergebnisses eingefordert hat, dessen bin ich mir 100% sicher.
Wie dann die 3 Jahre "Begleitung" abgelaufen sind (ob es eher Schriftwechsel waren oder Ortstermine) das weiß ich ebensowenig wie andere hier. Aber das da ein Kontakt zwischen Amt und Hundehalterin stattgefunden hat, dessen darf man sich sicher sein.

lg
Fraukie
 
Tja, es geht eben DOCH um jede Person. Denn wenn EINE Person staatliche Hilfe bekommt, weil sie die Tierhaltung nicht gebacken bekommt, dann hat die nächste Person ebenfalls Anspruch darauf. Nennt sich "Gleichbehandlungsgrundsatz" und lässt sich einklagen. Sprich: wenn die Gemeinde aus lauter "Mitleid" dieser Dame tatsächlich einen Betreuer fuer ihren Hund finanzieren würde, dann könnte der nächste kommen und sagen:"Hey, ich komme auch nicht klar! Ich hab jetzt einen Rechtsanspruch auf staatliche Hilfe".

Man sollte schon realistisch bleiben und schauen, was die Gesetze so hergeben.

also wenn du schon Gesetze ansprichst und darauf zeigst was denn diese hergeben, dann solltest du auch dementsprechend informiert sein: dein Gleichbehandlungsgrundsatz leitet sich aus dem GG ab. Das GG stellt jedoch "lediglich" Schutzrechte des Bürgers gegen Eingriffe seitens des Staates dar. Dadurch sind deine Beispiele so nicht anwendbar und du verstehst das einfach falsch. Oder meintest du eventuell etwas anderes?

1. Denkst du wirklich, die Frau - mit medizinischer Ausbildung! - weiß nicht, dass man schlicht und ergreifend das Futter runterschrauben muss?

2. -Woher weißt du denn, was das Amt unternommen hat, bevor der Hund eingezogen wurde?

3. -Denkst du ernsthaft, niemand hätte der Frau in den drei Jahren gesagt, sie müsse weniger füttern?

4. Wieso sollte die KK einen HUNDEtrainer bezahlen?

5. Ich weiß nicht einmal, ob die den Blindenhund zahlen und wenn ja, wäre das schon erstaunlich.
6. Sorry, ich kenne Leute, die wochenlang um einen Rollator betteln müssen, damit sie das Haus verlassen können und an anderer Stelle soll eine KK dann nen HUNDEtrainer bezahlen?:verwirrt::lol:

1. naja, da glaube ich schon dran aber ich bezweifle das man das Thema so schlicht auffassen muß. Wenn das alles sooooo einfach wäre ........

2. naja, ich weiss es nicht, gehe aber mal, ebenso wie ihr anderen auch, von bestimmten Voraussetzungen aus. Ihr seit anscheinend der Meinung die Frau ist wirklich zu doof weil sie es innerhalb von 3 Jahren der Erklärung nicht gebacken bekommt. Ich gehe eher davon aus, dass das zuständige Amt wirklich nur zugesehen hat und eben nichts in Richtung Aufklärung getan hat und glaube mir, selbst ich der "nur" 10 Jahre mit Ämtern eigene Erfahrungen sammeln durfte, gehe mittlerweile von nur noch dem absolutem Minimum aus was die Arbeit von Ämtern bzw. Behörden betrifft.

3. Ja, das kann ich mir gut vorstellen: Kurze klitzekleine Geschichte: ich, unfallbedingt querschnittgelähmt, habe über ein Jahr in verschiedenen Kliniken/Reha's verbracht wurde geschlagene 5 Jahre, jedes Jahr aufs Neue, von Ämtern zu Gutachterterminen geschickt um zu begutachten ob ich denn noch querschnittgelähmt sei. Gut, das erste Mal sehe ich das ja noch ein, eventuell das zweite Jahr auch noch aber dann ..... :unsicher: Ich will garnicht wissen was das denn alles gekostet hat ... Weiter habe ich als Umschulung ein Studium beantragt, wurde genehmigt (kostete mal richtig Asche!). Am Ende des Studiums halbjähriges Praktikum, dabei festgestellt das ich nicht mehr vollzeit arbeiten kann. 50% Erwerbsminderungsrente beantragt und 100% erwerbsunfähig in Rente geschickt worden, Feierabend und Ende. Wobei die Gutachter für das Studium und die Gutachter wegen der Erwerbsminderungsrente die selben waren! NICHTS ist unmöglich ...

Aber genau in diesem von dir angesprochenem Punkt liegt das Problem, es gibt viel zu wenig Auskünfte um hier sinnvoll diskutieren zu können.

Aber noch kurz weiter: 4/5. nach SGB 5, § 11, Abs. 1, Nr. 4 usw. usf. oder Beispiel "Abs. (2) Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Quelle

Das unterstrichene ist natürlich von mir und belegt welches Recht man hat. Da brauchst du garnicht zu lachen! Oder aber du lachst weil du es halt nicht besser weisst. Wenn ich jetzt mal von einer ganz normalen Rentnerin ausgehe (Standart halt), die keine Millionen auf dem Konto hat, hat sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Recht auf einen Blindenhund. Das haben sehr viele entsprechende Behinderte. Problem in der Praxis (woher auch dein Lachen über den Hundetrainer kommt) ist lediglich, das so gut wie niemand a) die Kohle hat solch einen Rechtsstreit mit einer KK durchzuhalten (man muß ja nunmal in Vorlage treten), b) weder die Kraft, Gedult noch Zeit (beispielsweise hier, Oma ist knapp 80, bis sowas vor dem Gericht landen würde hätten wir mal locker 2 Jahre, dann gibts seitens des Vater Staats ein kleiner Vormfehler und die Oma wartet wieder 1 jahr .......... Das ist absolute Ausdünntechnik!) sowas durchzuhalten und c) keine Ahnung hat welche Rechte es denn überhaupt gibt. Es gibt viele Rechte die wir Bürger durch insgesamt die Sozialrechte haben, Problem ist a) sie zu kennen und b) sie durchsetzen zu können.

6. mir hat seitens der KK problemlos ein ausgebildeter Behindertenbegleithund zugestanden. Im Übrigen steht weiter ob genau ein Teil meiner Begründung weshalb mir denn ein Behindertenbegleithund zusteht. Wenn die KK sich großartig dagegen gewehrt hätte, wäre ich vor Gericht gegangen, das wussten sie. Und ich hätte keines der oben angesprochenen Probleme gehabt, nicht weil ich stinkreich bin, sondern weil ich einfach Glück hatte und a) einen ensprechenden Anwalt und b) die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners im Rücken und nicht als Gegenwind hatte. Das waren 2 Telefonate in denen mein Anwalt mit der KK geredet hat und fertig. Nur ich habe das abgelehnt, aus verschiedenen Gründen die hier nichts zu suchen haben.

Aber jetzt genug hier, ich werd ja schon fast wie Fraukie ;), hat keinen Sinn weiter zu schreiben weil viel zu wenig Fakten vorhanden sind.
 
dein Gleichbehandlungsgrundsatz leitet sich aus dem GG ab. Das GG stellt jedoch "lediglich" Schutzrechte des Bürgers gegen Eingriffe seitens des Staates dar.

Falsch. Der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich auch auf Ansprüche des Bürgers gegenüber dem Staat, nicht nur umgekehrt. Es gibt ihn nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im Verwaltungsrecht. Vielleicht solltest DU Dich etwas besser informieren, bevor Du dies an anderen kritisierst.

Sprich: Wenn ein Bürger aufgrund bestimmter äußerer Umstände staatliche Hilfe bekommt, dann hat JEDER ANDERE Bürger, der die gleichen Umstände vorweisen kann, ebenso einen Anspruch darauf. Nennt sich auch Willkürverbot.
 
Aber ich hätte einen tollen Vorschlag für Foreverbulli: einfach hinfahren und beim nächsten Hund den ganzen Tag neben der Frau verbringen, damit sie keine Leckerlies in den Hund schieben kann;)[/QUOTE]

Ich habe beim Amtsvet angerufen und meine Hilfe angeboten. Obwohl da ein paar km zwischen liegen.
Leider habe ich keine Auskunft bekommen. Weder Informationen zur Sache habe ich erhalten noch werden meine Kontaktdaten weiter gegeben werden.
 
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