Anonymität auf Bewertungsportalen

DobiFraulein

10 Jahre Mitglied
Wie denkt ihr darüber?



Anonymität immer wahren oder in besonderen Fällen (Rufschädigung verbunden ggf. mit Schadensersatzansprüchen) auch mal aufheben?

Ich bin zwiegespalten, da ich diese Portale selbst ab und an gern mal nutze um mich über etwas (nicht nur Ärzte, sondern allgemein) zu informieren.
Ohne den Schutz der Anonymität werden mit Sicherheit viele ihre (berechtigte?!) Kritik nicht mehr äußern (Angst vor Konsequenzen; außerdem ist es inzwischen wohl leider Gang und Gäbe, Kritik nicht mehr direkt zu äußern).

Aber - wie objektiv ist das Ganze?
Und - wie sind die Bewertungen zu werten, insbesondere, wenn keine Zensur seitens des Portals erfolgt und der Bewertete ggf. auch gar keine Chance zur Richtigstellung/Klärung/Erläuterung des Sachverhalts hat?

Auf jeden Fall bin ich gespannt auf das Urteil, das wohl heute gefällt werden soll.
 
  • 27. April 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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ganz klar gegen eine aufhebung. grob gesagt: eine oder wenige negative einzelmeinungen dürften eher selten wirklich rufschädigend sein, wenn es viel mehr gegenteilige (also positive) meinungen gibt. und letztere muss man sich halt verdienen. und auch negative meinungen sind ja oft durchaus verdient.

und ebenfalls ganz klar: wehret den anfängen.
 
ganz klar gegen eine aufhebung. grob gesagt: eine oder wenige negative einzelmeinungen dürften eher selten wirklich rufschädigend sein, wenn es viel mehr gegenteilige (also positive) meinungen gibt. und letztere muss man sich halt verdienen. und auch negative meinungen sind ja oft durchaus verdient.

und ebenfalls ganz klar: wehret den anfängen.

Aber es ist erwiesen, dass man es deutlich öfter erzählt (bzw. dann auch auf Portalen kundtut), wenn man irgendwo unzufrieden war, als wenn man mit irgendwas zufrieden war (hab jetzt leider nicht mehr den genauen Faktor im Kopf, wie viel öfter man sich über negative Erlebnisse äußert).

Bei dem zweiten markierten bin ich allerdings voll und ganz bei Dir.
 
Aber es ist erwiesen, dass man es deutlich öfter erzählt (bzw. dann auch auf Portalen kundtut), wenn man irgendwo unzufrieden war, als wenn man mit irgendwas zufrieden war (hab jetzt leider nicht mehr den genauen Faktor im Kopf, wie viel öfter man sich über negative Erlebnisse äußert).

das ist bestimmt so und sollte jedem, der sich auf solche recherchen verlässt, bewusst sein.

man muss kein hellseher sein, daß eine grundsätzliche aufhebung der tod dieser portale wäre.
 
ganz klar gegen eine aufhebung. grob gesagt: eine oder wenige negative einzelmeinungen dürften eher selten wirklich rufschädigend sein, wenn es viel mehr gegenteilige (also positive) meinungen gibt. und letztere muss man sich halt verdienen. und auch negative meinungen sind ja oft durchaus verdient.

und ebenfalls ganz klar: wehret den anfängen.

Aber es ist erwiesen, dass man es deutlich öfter erzählt (bzw. dann auch auf Portalen kundtut), wenn man irgendwo unzufrieden war, als wenn man mit irgendwas zufrieden war (hab jetzt leider nicht mehr den genauen Faktor im Kopf, wie viel öfter man sich über negative Erlebnisse äußert).

Bei dem zweiten markierten bin ich allerdings voll und ganz bei Dir.

Das hatte ich auch im Kopf als ich es gelesen habe.
Ich selbst erzähle ja eher über nen blöden Arztbesuch als über einen ganz normalen, was soll man da auch erzählen, wenn alles normal war;)
 
Egal wie das BGH entscheidet - die Frage wird damit wohl nicht wirklich beantwortet werden.
Ich weiß auch nicht, wie man da eine für alle befriedigende Lösung hinbekommen soll - ich kann die verstehen, die sich nicht trauen eine Bewertung unter ihrem Realnamen abzugeben, kann es aber auch verstehen, dass (unberechtigt) negativ Beurteilte sich nicht alles bieten lassen wollen.

Gerade die Anonymität lässt viele Menschen über das Ziel hinaus schießen und übertreiben, wie die ganzen Shitstorms auf FB zeigen. Das gleiche gilt für Bewertungsportale, wenn man sich da durchließt an welchen Nichtigkeiten sich hochgezogen wird.... da kann ich es schon verstehen, dass sich da mit allen Mitteln gewehrt wird. Vor allem weil selbst eine Löschung nicht viel bringt - ist wie bei Kagge unterm Schuh, den Gestank kriegst du nicht weg und du weißt wo sie hing.
 
...ist wie bei Kagge unterm Schuh, den Gestank kriegst du nicht weg und du weißt wo sie hing.

:lol: schöner Vergleich

Aber du hast recht - das ist wie bei Richtigstellungen von Zeitungsartikeln - die werden auch von deutlich weniger Lesern wahrgenommen, als eine ursprüngliche Falschmeldung.

Ich kann das Interesse nach Schadensersatz von nachgewiesenermaßen (!) falsch beurteilten Menschen/Produkten verstehen.
Wenn die Idendität von Personen nicht preisgegeben werden darf - gibt es dann eine Möglichkeit, solche Ansprüche direkt gegenüber dem Portalbetreiber geltend zu machen?
Ist wahrscheinlich rechtlich nicht möglich und eine entsprechende Zensur vorab organisatorisch durch den Portalbetreiber gar nicht machbar...
 
Ich waere dafuer dass wirkliche Beleidigungen verboten sind.

Aber da ist natuerlich die Frage, wo faengt eine Beleidigung an? Ist "Das Lokal ist dreckig/Der Inhaber ungepflegt" schon eine Beleidigung und Rufmord? Das wird man immer wieder im Einzelfall neu entscheiden muessen, wenn man sich entscheidet Anonymitaet nicht aufzuheben.
 
Egal wie das BGH entscheidet - die Frage wird damit wohl nicht wirklich beantwortet werden.
Ich weiß auch nicht, wie man da eine für alle befriedigende Lösung hinbekommen soll - ich kann die verstehen, die sich nicht trauen eine Bewertung unter ihrem Realnamen abzugeben, kann es aber auch verstehen, dass (unberechtigt) negativ Beurteilte sich nicht alles bieten lassen wollen.

Naja, wenn ich bei einem Arzt wirklich unzufrieden war, geh ich da ja eh nicht mehr hin, dann kann der doch auch ruhig wissen, wer da so unzufrieden war...

Ich find dieses Gerede Hintenrum viel schlimmer, meine Nachbarin motzt auch immer über den einen Arzt in der Gemeinschaftspraxis, vergisst aber zu differenzieren.
Das da dann noch 2 andere gute Ärzte sind vergisst sie dann natürlich zu erwähnen...
Ich hab mit dem gleichen Arzt schlechte Erfahrungen gemacht und das aber auch den Arzthelferinnen gesagt, so dass das eben bei einer Häufung auch mal intern besprochen und daran gearbeitet werden kann.
Irgendwie finde ich das fairer und hilfreicher als dieses Gerede hinterm Rücken und vorne rum dann noch schön nett sein wahrscheinlich ("ach nein, das macht doch gar nichts aus, dass ich ne halbe Stunde mit freiem Oberkörper in ihrer kalten Praxis saß, gar kein Problem! Schönen Tag Ihnen noch, bis zum nächsten mal!":hallo::unsicher:
 
Ich waere dafuer dass wirkliche Beleidigungen verboten sind.

Aber da ist natuerlich die Frage, wo faengt eine Beleidigung an? Ist "Das Lokal ist dreckig/Der Inhaber ungepflegt" schon eine Beleidigung und Rufmord? Das wird man immer wieder im Einzelfall neu entscheiden muessen, wenn man sich entscheidet Anonymitaet nicht aufzuheben.

Eine falsche Bewertung muss ja nicht zwingend beleidigend sein.
Man kann ja ganz sachlich schreiben, dass
- der Arzt einen Kunstfehler begangen hat
- die gekaufte Kamera keine Bilder macht
- das Essen im Restaurant versalzen war
usw.
Das sind dann ja nicht unbedingt Beleidigungen, können aber zum Teil erheblichen Schaden beim Bewerteten verursachen.
 
Ich waere dafuer dass wirkliche Beleidigungen verboten sind.

Aber da ist natuerlich die Frage, wo faengt eine Beleidigung an? Ist "Das Lokal ist dreckig/Der Inhaber ungepflegt" schon eine Beleidigung und Rufmord? Das wird man immer wieder im Einzelfall neu entscheiden muessen, wenn man sich entscheidet Anonymitaet nicht aufzuheben.

Man müsste vielleicht schreiben "ich empfand das Lokal als dreckig und der Inhaber machte einen ungepflegten Eindruck auf mich" - dann ist es eine individuelle Empfindung.

wobei ich mich da rechtlich auch nicht auskenne...
 
Egal wie das BGH entscheidet - die Frage wird damit wohl nicht wirklich beantwortet werden.
Ich weiß auch nicht, wie man da eine für alle befriedigende Lösung hinbekommen soll - ich kann die verstehen, die sich nicht trauen eine Bewertung unter ihrem Realnamen abzugeben, kann es aber auch verstehen, dass (unberechtigt) negativ Beurteilte sich nicht alles bieten lassen wollen.

Naja, wenn ich bei einem Arzt wirklich unzufrieden war, geh ich da ja eh nicht mehr hin, dann kann der doch auch ruhig wissen, wer da so unzufrieden war...

Ich find dieses Gerede Hintenrum viel schlimmer, meine Nachbarin motzt auch immer über den einen Arzt in der Gemeinschaftspraxis, vergisst aber zu differenzieren.
Das da dann noch 2 andere gute Ärzte sind vergisst sie dann natürlich zu erwähnen...
Ich hab mit dem gleichen Arzt schlechte Erfahrungen gemacht und das aber auch den Arzthelferinnen gesagt, so dass das eben bei einer Häufung auch mal intern besprochen und daran gearbeitet werden kann.
Irgendwie finde ich das fairer und hilfreicher als dieses Gerede hinterm Rücken und vorne rum dann noch schön nett sein wahrscheinlich ("ach nein, das macht doch gar nichts aus, dass ich ne halbe Stunde mit freiem Oberkörper in ihrer kalten Praxis saß, gar kein Problem! Schönen Tag Ihnen noch, bis zum nächsten mal!":hallo::unsicher:

Hast Du absolut recht, machen aber leider viele nicht mehr.
 
Scheint wohl keine leichte Entscheidung zu sein.
Die Entscheidung ist auf voraussichtlich 1. Juli vertagt...


 
Dobi, das stimmt schon. Aber wenn man mit Falschaussagen rechnet die nur den Zweck haben dem Unternehmen/Lokal/Marke zu schaden, muesste man Bewertungen ganz verbieten.
 
Dobi, das stimmt schon. Aber wenn man mit Falschaussagen rechnet die nur den Zweck haben dem Unternehmen/Lokal/Marke zu schaden, muesste man Bewertungen ganz verbieten.

Als jemand, der sich auf solchen Portalen nur mal informiert, glaube ich natürlich an das Gute im Menschen und rechne nicht mit Falschaussagen ;)
Wenn ich allerdings jemand wäre, der dort bewertet wird, hätte ich doch gerne Möglichkeiten, mich vor evtl. Falschaussagen zu schützen (und da reicht m.E. eine nachträgliche Zensur nicht aus - Stichwort Kagge am Schuh).
 
Das stimmt schon. Aber wie will man beweisen ob etwas eine Falschaussage ist? Ein Restaurant kann wirklich dreckig sein, ohne dass der Besitzer das einsieht und selbst so empfindet.

Haette man die Handhabe negative Bewertungen loeschen zu lassen, wird man das doch in jedem Fall tun, auch wenn sie berechtigt sind.
 
Das stimmt schon. Aber wie will man beweisen ob etwas eine Falschaussage ist? Ein Restaurant kann wirklich dreckig sein, ohne dass der Besitzer das einsieht und selbst so empfindet.

Haette man die Handhabe negative Bewertungen loeschen zu lassen, wird man das doch in jedem Fall tun, auch wenn sie berechtigt sind.

Der Anspruch auf Löschung wird in dem aktuellen Fall wohl gar nicht mehr angezweifelt. Es geht nur noch darum, ob die Anonymität des Verfassers aufgehoben wird oder nicht.
 
Dobi, das stimmt schon. Aber wenn man mit Falschaussagen rechnet die nur den Zweck haben dem Unternehmen/Lokal/Marke zu schaden, muesste man Bewertungen ganz verbieten.

Verbieten müsste man Bewertungen bzw. die entsprechenden Portale nicht, aber die Aufhebung der Anonymität wäre schon mal ein Schritt die Leute vorher zum Nachdenken zu bringen, bevor sie irgendetwas posten.
Oder man müsste jede Bewertung von einem Moderator prüfen/freischalten lassen - dann wären aber die Betreiber in der Haftung, was die natürlich nicht wollen.
 
Mich würde ja die Bewertung, die der Arzt bekommen hat mal interessieren.

Ich habe bisher immer nur positives in solchen Portalen gelesen und dann aber auch eine engagierte Arzthelferin oder so hinter dem Kommentar vermutet weil mir das ZU perfekt klang:lol:

Vielleicht wars in dem Fall ja auch einfach eine frustrierte Angestellte;)
 
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