Dem Herrchen ist alles vollkommen wurscht

Wolfgang

KSG-Haarspalter™
Stuttgarter Zeitung

Ein uneinsichtiger Hundehalter sorgt für Befremden beim Richter und beim Staatsanwalt

LUDWIGSBURG/MÖGLINGEN. Weil sein Schäferhund immer wieder Menschen gebissen hat, ist ein Möglinger gestern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 75-Jährige zeigte sich in der Verhandlung allerdings uneinsichtig. Ihm sei das alles wurscht, gab er zu verstehen.

Von Lukas Jenkner

Mitunter offenbaren Angeklagte vor Gericht ein erstaunlich abwegiges Rechtsempfinden. "Körperverletzung, wenn ich das schon höre", war der Kommentar des 75-Jährigen, der sich vor dem Ludwigsburger Amtsgericht zum nunmehr dritten Mal verantworten musste, weil sein Schäferhund erneut einen Menschen gebissen hatte. In dem verhandelten Fall war es ein Fernfahrer aus Oldenburg, den der Zufall im März auf das Möglinger Firmengelände des 75-Jährigen verschlagen hatte: Er wollte nach dem Weg fragen. Dazu kam es aber gar nicht erst, der Hund stellte den 51-Jährigen und biss ihm ins Bein. Das Opfer erlitt eine stark blutende Wunde.

Eine Bagatelle sei das, schimpfte der Unternehmer, und eine sehr eigenartige Rechtsprechung, deshalb vor Gericht stehen zu müssen. "Ich arbeite seit mehr als 60 Jahren, wenn Sie wüssten, was ich schon für Verletzungen hatte", ließ er den Richter wissen. Mehr wollte der 75-Jährige nicht sagen. Ihm sei das alles sowieso "vollkommen wurscht". Ende des Jahres wolle er sein Geschäft aufgeben, "dann geht mich das alles nichts mehr an". Den Hund werde er entweder totschlagen oder erschießen lassen. Wenige Minuten zuvor hatte er noch gesagt, dass er dies schon längst getan hätte, wenn er das Tier nicht so lieben würde.

Warum er den Vierbeiner denn nicht im Zwinger oder mit einem Maulkorb halten würde, fragten sowohl Richter als auch Staatsanwalt. Beides war dem Angeklagten in früheren Verfahren zur Auflage gemacht worden. Der Hund hatte nämlich nicht zum ersten Mal zugebissen. Bereits im September 2001 und im Mai 2002 war sein Herrchen deshalb zu Geldstrafen verurteilt worden.

Die Antwort auf die Frage des Richters und des Staatsanwaltes blieb der Firmenchef allerdings schuldig. Er redete sich lieber weiter um Kopf und Kragen. Jeden Morgen spaziere er mit seinem Hund über die Felder und lasse ihn dabei frei laufen. "Da ist nie was passiert." Das nahm der Staatsanwalt mit offenem Mund zur Kenntnis, weil dies im Grunde ein weiterer Verstoß gegen die Auflagen war, der in den Anklagevorwürfen gar nicht enthalten war. "Sagen Sie jetzt am besten gar nichts mehr", riet der Staatsanwalt deshalb dem Angeklagten schließlich.

Weil der Hund nun schon zum dritten Mal zugebissen hatte und sich der Angeklagte während des Verfahrens nach Auffassung des Richters uneinsichtig zeigte, blieb es nicht mehr wie bisher bei einer Geldstrafe. Der 75-Jährige bekam eine viermonatige Freiheitsstrafe aufgebrummt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Bleibt zu hoffen, dass der Unternehmer das Tier lieber in ein Tierheim gibt, als es totzuschlagen. Das wäre nicht nur für den Hund besser, sondern auch für sein Herrchen. Schlechtestenfalls droht dem 75-Jährigen ein weiteres Verfahren: wegen eines groben Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Aktualisiert: 04.11.2003, 05:04 Uhr

 
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1. ........ wäre es ein Soka gewesen , hätte man den Hund schon längst eingeschläfert ..........:( zumindestens aber eingezogen .

2......... warum wird ihm der Hund nicht abgenommen ...... ?:verwirrt:

3............ ist es nicht auch strafbar , dem Hund den Tod mit dem Knüppel anzudrohen ?

4............ warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht sofort bei den Aussagen ?

5............. ist die Strafe viel zu gring bei so viel Uneinsichtigkeit .:(
 
Original geschrieben von Rocky3007
1. ........ wäre es ein Soka gewesen , hätte man den Hund schon längst eingeschläfert ..........:( zumindestens aber eingezogen .

2......... warum wird ihm der Hund nicht abgenommen ...... ?:verwirrt:

3............ ist es nicht auch strafbar , dem Hund den Tod mit dem Knüppel anzudrohen ?

4............ warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht sofort bei den Aussagen ?

5............. ist die Strafe viel zu gring bei so viel Uneinsichtigkeit .:(

Stimme Dir voll zu, insbesondere frage ich mich, warum ihm der Hund nicht abgenommen wird, wenn er dem schon den "Knüppel-Tod" androht... :( :verwirrt:
 
Na ich denke doch , da es durch die Presse geht , daß man ein Augen auf beide haben wird , sowohl Hund als auch dieser miese Typ , Herrchen wäre nicht der richtige Audruck für den .:(
 
Sehr eigenartig!
Der Alte und das zuständige OA meine ich!
Mal abgesehen von der Sache vor Gericht wäre doch eine Reaktion des OA angesagt.
Aber so eigenartige Hundehalter gibts nunmal.
Ich hab hier auch so einen, Gott sei Dank kam es noch nie zu einem Vorfall, bei dem ein Mensch zu Schaden kam, aber ich kann trotzdem nur mit dem Kopf schütteln über die Uneinsichtigkeit.
Ich bin jetzt über Jahre immer wieder mit dem Hund dieses Herrn beschäftigt. Er ist Betreiber einer Gaststätte und sorgt nicht dafür, dass sein Stinker die Gegend nicht ständig unsicher macht. Effekt seiner eigenartigen Hundehaltung: Kaum jemand traut sich mehr in die Gaststätte (eine mit Terrassenbetrieb, könnte hier in der Gegend eigentlich eine Goldgrube sein, landschaftlich super gelegen.) Aber der Hund ist auch rings ums Gelände ständig draußen und springt schon auch mal Jemanden an, mehr nicht aber das reicht den Leuten natürlich.
Der Hund ist eigentlich irgendwie ständig unterwegs, "begeht" Verkehrsgefährdung, erschreckt die Leute u.s.w.
Verhängte Bußgelder werden bezahlt, gelernt wird nichts draus.
Er macht sich immer so gegen Mittag auf den Weg, dann wenn die Gaststätte geöffnet wird und das Tor kein Hinderungsgrund mehr ist. Er geht dann ca. 3 Straßen weiter, holt den Dackelrüden eines Herrn Professors ab und die zwei gehen dann auf Brautschau, im wahrsten Sinne des Wortes.
Wenn die Hunde dann beim Besitzer einer heißen Hündin auf dem Grundstück sind und derjenige geistesgegenwärtig die zwei Casanovas festsetzt und uns anruft, sitzen die zwei wieder mal bei mir in der Fundtieranlage.
Klar werden sie fast immer noch am selben Tag ausgelöst, alle dreimal Einsitzen geb ich es an die Bußgeldstelle ab, siehe oben, wird bezahlt.
Das alles reicht natürlich nicht für mehr als Bußgelder, aber irgendwann passiert mal was, und wenn es "nur" ein Verkehrsunfall ist.
Wenn ich die Möglichkeit hätte, den Großen einfach verschwinden zu lassen wenn er mal wieder bei uns einsitzt, ich würde das tun! Mal so zwei Wochen woanders unterbringen und Herrchen verzweifelt suchen lassen, was Anderes hilft da wahrscheinlich nicht. In dem Fall ist es nämlich so, dass der Hund trotzdem leidenschaftlich geliebt wird und deshalb verstehe ich das Verhalten des Halters nun überhaupt nicht.
 
Zur aktuellen Sache: Es wäre wirklich besser, der Mann würde seinen Hund abgeben.
Kommt mir bekannt vor. Habe schon oft von Menschen dieses Alters, bzw. dieser Zeit solche oder ähnliche Äußerungen, auch zur Haltung der Hunde gehört. Darum kann ich die gemachten Äußerungen nachvollziehen. Tiere wurden damals mehr nach ihrem Nutzen gehalten und nicht des Tieres willen.
Es war einfach eine andere Zeit, die wir heute nicht mehr nachvollziehen können.
 
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