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Dobifreund
... wurde gelöscht.
Deutsche Richterin stützt sich auf Koran
"Züchtigungsrecht"
Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.
......
Ist das nicht unglaublich ? Werden denn jetzt alle verrückt ? Ich dachte immer es heißt im Namen des Volkes und nicht im Namen des Koran. Hat diese Richterin das Recht eine jeden Menschen auf Selbstbestimmung vergessen ? Und was hat der Koran mit unserer Rechtsprechung zu tun ? Kommt einem vor wie ein schlechter Aprilscherz das ganze......
"Züchtigungsrecht"
Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.
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Ist das nicht unglaublich ? Werden denn jetzt alle verrückt ? Ich dachte immer es heißt im Namen des Volkes und nicht im Namen des Koran. Hat diese Richterin das Recht eine jeden Menschen auf Selbstbestimmung vergessen ? Und was hat der Koran mit unserer Rechtsprechung zu tun ? Kommt einem vor wie ein schlechter Aprilscherz das ganze......