TrixiDevina
10 Jahre Mitglied
Diese Schlagzeile stand am 11.2. in der Thüringer Allgemeine, leider finde ich den Artikel grade nicht im Internet.
Diskutiert wird jetzt, ob der Hund beid er Halterin bleiben darf. Durch das Ordnungsamt auferlegter Leinen - und Maulorbzwang wird laut Nachn´barn nicht eingehalten. Trotz allem ist der Hund als ungefährlich eingestuft. Immerhin steht in dem Artikel der Satz, dass nicht der Hund, sondern eher die Halterin schuld ist.
Hat jemand auch den Artikel gelesen?
LG
Diskutiert wird jetzt, ob der Hund beid er Halterin bleiben darf. Durch das Ordnungsamt auferlegter Leinen - und Maulorbzwang wird laut Nachn´barn nicht eingehalten. Trotz allem ist der Hund als ungefährlich eingestuft. Immerhin steht in dem Artikel der Satz, dass nicht der Hund, sondern eher die Halterin schuld ist.
Hat jemand auch den Artikel gelesen?
LG