Erlaubnis für einen "Kampfhund"

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Knuffie

10 Jahre Mitglied
hi
ich will kriege bad einen kleinen amstaff welpen aber in nrw sind die ind der liste und ich muss eine erlaubniss haben um es halten zu dürfen.

es muss ein esonders privates interresse betehen!!!

der besteht ja auch will kampfschmusen :D

nein aber mal im ernst was kann mann denn angeben und machen die vom ordnungsamt schwierigkeiten?

alle anderen vorraussetzungen erfülle ich aber ich weiß beim besten willen nicht was ich angeben soll?


zwei bekannte von mir haben ihre eifach als andere rasse angemeldet ( bandog/cane corso)

aber ich will schon bei der wahrheit bleiben

währe nett wenn ihr mir helfen würdet


mfg
Knuffie
 
  • 14. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Knuffie ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 22 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
du musst kein besonderes privates interesse nachweisen, sondern ein besonderes öffentliches interesse ;)

hol den hund aus dem tierheim oder aus dem tierschutz, damit hast du das kriterium erfüllt, alles andere ist nicht zulässig und das ordnungsamt wird dir die haltung nicht genehmigen.
 
In NRW bekommst Du ausschließlich Hunde aus dem Tierheim/Tierschutz genehmigt! Einen anderen "Grund" wird das Ordnungsamt zur Haltung eines Anlage 1 Hundes nicht anerkennen!

Das Falschanmelden (falsche Rasseangabe) kann strafrechtliche Folgen mit sich ziehen - unter anderem den Einzug des Hundes durch das Ordnungsamt mit Verbringung in ein Tierheim, lebenslanges Verbot zur Haltung eines Anlagehundes für Dich (Deinen Hund bekommst Du auf keinen Fall wieder!), evtl. eine Geldstrafe und Eintrag ins Vorstrafenregister! Davon ist DRINGEND abzuraten!

P.S: Landeshundegesetz NRW
 
Stimmt. In NRW ist es ILLEGAL einen Kampfhund von Privat zu holen. Es ist nur erlaubt und das öffentliche Interesse erfüllt, wenn der Hund aus dem Tierschutz stammt.

Den Hund als einen anderen Hund anzumelden finde ich persönlich eine Frechheit. Wenn dann was passiert sind dann bald die Boxer und Labbis, etc auch gefärhliche Hunde oder wie?

Auch solltest du VOR der Anschaffung bereits die Erlaubnis haben und ein pol. Führungszeugnis, Sachkunde nachgewiesen haben.
 
Löblich. Aber welchen Zweck verfolgst du damit?
Trotzdem muss dein Liste1-Hund vom Tierschutz stammen, damit ein berechtigtes Interesse vorliegt....Da gibt's auch für Tierschutzmitglieder keine Ausnahme...

LG
Alex
 
In NRW bekommst Du ausschließlich Hunde aus dem Tierheim/Tierschutz genehmigt! Einen anderen "Grund" wird das Ordnungsamt zur Haltung eines Anlage 1 Hundes nicht anerkennen![/url]
Und wenn du der Chef des deutschen Tierschutzbundes selbst wärst!
 
das ist irrelevant für die vermittlung, bzw. herkunft des hundes. es muss IMMER ein verein oder ein tierheim zwischengeschaltet werden, gut, es ist vielleicht einfacher, wenn man mitglied in einem verein ist, aber das berechtigt einen trotzdem nicht, hunde von privat aufzunehmen.

wegen der geldstrafe, ich habe beim ordnungsamt nachgefragt, das kann bis zu 50.000 euro für dich und den vorbesitzer des hundes kosten, wenn du den hund von privat nimmst.

die einzige möglichkeit ist, das ein hund von privat einem verein oder einem tierheim übereignet wird und du ihn dann von da aufnimmst, nach vorheriger absprache.

wo soll denn der welpe überhaupt herkommen? in nrw ist züchten mit diesen hunden verboten, ebenso das einführen aus dem ausland oder aus anderen bundesländern.
 
aus niedersachsen
also reicht es auch nicht wenn der vorbesitzer im tierschutz ist?

aber es heißt doch auch das endweder besonderes privates interresse oder öffendliches interresse bestehen muss
 
aus niedersachsen
also reicht es auch nicht wenn der vorbesitzer im tierschutz ist?

aber es heißt doch auch das endweder besonderes privates interresse oder öffendliches interresse bestehen muss

Hallo Knuffie,

Du kannst Dich hier drehen und wenden, wie Du möchtest. Mitglied in einem oder mehreren Tierschutzvereinen werden, Menschen kennen, die schon Mitglieder sind, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass Dein "SoKa" aus dem Tierschutz kommen muss.

Viele Grüsse
Steffi
 
Knuffie das ändert aber nichts an der Sache, das es VERBOTEN ist. Du kannst in NRW NUR einen Hund AUS NRW holen, da Ein- und Ausfuhr von / in ein anderes Bundesland ILLEGAL und somit VERBOTEN ist.

DU kannst dir nur - wenn es ein Kampfhund sein soll - einen Hund aus dem Tierschutz holen, sprich Tierheim. Ob das Tierheim auch in NRW sein muss weiß ich nicht, alles andere wäre aber unlogisch wenn die Einfuhr nach NRW verboten ist.

Wenn du diesen Hund aus Niedersachsen kaufst machst DU dich strafbar, der Verkäufer macht sich strafbar und dein Hund ist eine neue arme Seele im Tierheim die Null Chancen auf Vermittlung haben. Warum ein Welpe? In Tierheimen sitzen so viele liebe Kampfis.
 


Privates Interesse laut dieser Verdordnung : Wenn dein Hund zur Bewachung eines Geländes angeschafft wird.
 
doch, aus dem tierschutz sind hunde aus anderen bundesländern erlaubt, ich hätte damals auch einen hund aus berlin haben können, das wäre von seiten der stadt kein problem gewesen.

aber privat ist die einfuhr nach nrw verboten, in niedersachsen ist züchten erlaubt, wenn du nun unbedingt einen welpen von dort haben möchtest, warum ziehst du dann nicht dorthin? da gibts auch keine rasselisten, also wäre das alles gar kein problem.

wenn das nicht in frage kommt, wirst du dich hier in nrw wohl oder übel an die gesetze halten müssen, so, wie wir alle das müssen :unsicher:
 
Du kannst in NRW NUR einen Hund AUS NRW holen, da Ein- und Ausfuhr von / in ein anderes Bundesland ILLEGAL und somit VERBOTEN ist.
Neues Gesetz oder habe ich etwas verpasst?

Edit: Hat sich mit den vorherigen Posts überschnitten!
 
diese regelung gilt glaube ich nur für rheinland-pfalz
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Erlaubnis für einen "Kampfhund"“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Champ
also,die gemeinde bispingen in niedersachsen verlangt von mir für meine Sh-hündin 36,-/jahr und für meinen SoKa 48,-/jahr. auflagen gibt es hier nicht,auch keine "papiermitführpflicht".
Antworten
54
Aufrufe
11K
skinner
skinner
LillyoftheValley
Kampfhund ohne Erlaubnis: 450 Euro Strafe Lünen/NRW, 10.8.03 Die Stadt betrachtet das unerlaubte Halten von so genannten Kampfhunden nicht als Kavaliersdelikt. Das bekam gestern die 28 Jahre alte Tanja Weber (Name geändert) zu spüren: Weil sie trotz mehrfacher Aufforderungen nicht die...
Antworten
0
Aufrufe
4K
LillyoftheValley
LillyoftheValley
T
Gibt es den Pitbullzüchter in deutschland, also Reinrassig und keine Mischlinge?
Antworten
9
Aufrufe
1K
Nacho BC
Nacho BC
N
Kümmere dich schnellstmöglich um einen guten Anwalt in Sachen Tierrecht und mach dich direkt an die Sachkunde. Eine Garantie, dass du den Hund behalten darfst, ist das dennoch nicht. Hier ist das Ordnungsamt normalerweise ganz, ganz schnell dabei, jeden, nicht vor Beschaffung legal angemeldeten...
Antworten
10
Aufrufe
1K
Merryweather
M
S
Hast du denn deine Bemühungen dokumentiert? Also bei Telefonaten die Namen und Daten/Uhrzeiten usw. aufgeschrieben? Könnte wichtig sein. Hatte schon den Fall, dass einfach geleugnet wurde, dass Telefonate überhaupt stattgefunden haben. Soll jetzt nicht überheblich klingen, oder als Anklage...
Antworten
11
Aufrufe
1K
Milu
Zurück
Oben Unten