Erneuter Wesenstest

Staffmama

Hallo zusammen,

Ende September läuft bei meinem Dicken die Erlaubnis zur Maulkorbbefreiung ab. Vor genau zwei Jahren haben wir erfolgreich den Wesenstest ohne Leinenbefreiung bestanden.

Muss ich mich nun selber bei OA melden, da die Frist abgelaufen ist? Oder werde ich angeschrieben? Kennt sich da jemand aus?

Und noch was: Ist irgendwo festgelegt, wer den Test mit dem Hund machen muss? Frage, da sich unserer Hundetrainerin angeboten hat, mit ihm den erneuten Test zu machen. Oder MUSS das der eingetragene Halter sein?

Ich danke für Eure Antworten!

LG
 
  • 1. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Staffmama ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Staffmama schrieb:
Hallo zusammen,

Ende September läuft bei meinem Dicken die Erlaubnis zur Maulkorbbefreiung ab. Vor genau zwei Jahren haben wir erfolgreich den Wesenstest ohne Leinenbefreiung bestanden.

Muss ich mich nun selber bei OA melden, da die Frist abgelaufen ist? Oder werde ich angeschrieben? Kennt sich da jemand aus?

Und noch was: Ist irgendwo festgelegt, wer den Test mit dem Hund machen muss? Frage, da sich unserer Hundetrainerin angeboten hat, mit ihm den erneuten Test zu machen. Oder MUSS das der eingetragene Halter sein?

Ich danke für Eure Antworten!

LG

Hallo
Der Halter muß den Test mit dem Hund machen.
Und Du mußt Dich beim OA melden.
Lg Manuela
 
Staffmama schrieb:
Hallo zusammen,

Ende September läuft bei meinem Dicken die Erlaubnis zur Maulkorbbefreiung ab. Vor genau zwei Jahren haben wir erfolgreich den Wesenstest ohne Leinenbefreiung bestanden.

Muss ich mich nun selber bei OA melden, da die Frist abgelaufen ist? Oder werde ich angeschrieben? Kennt sich da jemand aus?
Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NW:

5.3.4
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befreiung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.

Der Bescheid über die Befreiung kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Er soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Nummern 4.4 und 4.5 gelten entsprechend. Um eine befristet erteilte Befreiung aufrecht zu erhalten, muss die Halterin oder der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen.


Wenn also keine Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes als zum Zeitpunkt des letzten VT vorliegen, das OA aber trotzdem eine Wiederholung verlangt, würde ich dies unter Hinweis auf die VV ablehnen.

Staffmama schrieb:
Und noch was: Ist irgendwo festgelegt, wer den Test mit dem Hund machen muss? Frage, da sich unserer Hundetrainerin angeboten hat, mit ihm den erneuten Test zu machen. Oder MUSS das der eingetragene Halter sein?
Siehe oben.
 
Oh Mann,


in welchem Bundesland lebt Ihr denn? Ist das nicht Geldmacherei, oder wie ist das zu verstehen?

Ich meine doch, ein Hund der einen Wesenstest bestanden hat - warum sollte der den nächsten nicht auch bestehen?

Oder findet hier eine Überprüfung der Zipperlein des Menschen statt - oder beides zusammen?

Irgendwie ist das alles furchtbar übertrieben und vielleicht sollten mal Eure Politiker nach Niedersachsen gucken - vielleicht kann man da ja noch was lernen!

Liebe Grüße
Lena
 
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe aufgrund Wolfgang's Posting einfach mal beim OA angerufen. Die meinten, ich sollte formlos einen Antrag auf Verlängerung stellen und man würde sich dann mit mir in Verbindung setzen. Ich warte einfach mal ab...

LG
 
Staffmama schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich habe aufgrund Wolfgang's Posting einfach mal beim OA angerufen. Die meinten, ich sollte formlos einen Antrag auf Verlängerung stellen und man würde sich dann mit mir in Verbindung setzen. Ich warte einfach mal ab...

LG
Hört sich doch gut an - ich denke mal, einen Wesenstest brauchst da nicht mehr zu machen. Wäre doch Blödsinn!

Liebe Grüße
Lena
 
Lenalina schrieb:
Hört sich doch gut an - ich denke mal, einen Wesenstest brauchst da nicht mehr zu machen. Wäre doch Blödsinn!

Liebe Grüße
Lena

Die ganzen Hunderverordnungen sind "Blödsinn", aber das interssiert leider keinen von den Papiertigern. :(
 
Auch bei meinem Hund war die Maulkorb- und Leinenbefreiung aufgrund seines Alters auf 2 Jahre befristet. Selbstverständlich ist er nicht auffällig geworden und die Trainerin des Hundeplatzes, auf dem der Test stattfindet (und die auch beim Test mithilft) könnte problemlos bestätigen, dass mein Hund absolut verträglich ist mit Mensch und Tier. Nichtsdestotrotz soll ich nun am 26.10. erneut mit ihm antreten und kann das irgendwie nicht einsehen. Ich habe auch gehört, dass in anderen Städten NRW`s die Befreiung automatische verlängert wird, wenn der Hund unauffällig geblieben ist. Was habt Ihr für Erfahrungen und gibt es vielleicht schon Urteile bezüglich des Wiederholungstestes ?

Liebe Grüße
Marion
 
Während nach den Verwaltungsvorschriften zur nicht mehr gültigen LHV NRW explizit eine erfolgreiche Wiederholung des VT vorgeschrieben war, um eine Verlängerung der Leinen-/MK-Befreiung zu erhalten, ist dies - wie in meinem Beitrag #3 ausgeführt - nach dem LHundG NRW nicht mehr der Fall.

Mir sind (seit Inkrafttreten des LHundG NRW) keine Klagen oder Urteile gegen eine Wiederholung des VT bekannt. Sollte mein OA zu gegebener Zeit eine Wiederholung des VT fordern, ohne daß Anhaltspunkte für eine Verhaltensänderung vorliegen, werde ich den Rechtsweg ausschöpfen!
 
Hallo Volker,


ganz klar hast Du recht! Diese Verordnungen sind willkürlich getroffen worden und nun wissen die Politiker nicht mehr, wie sie da rauskommen sollen. Ganz schlimm für die Hunde!

Liebe Grüße
Lena
 
Lenalina schrieb:
Diese Verordnungen sind willkürlich getroffen worden und nun wissen die Politiker nicht mehr, wie sie da rauskommen sollen.
Wie kommst du darauf, daß die Politiker da rauskommen wollen :verwirrt: .
 
Juchhuuu!!! Habe gestern Post vom OA bekommen, dass die Maulkorbbefreiung bis Okt 2007 verlängert wird!! War ja doch ganz einfach...

Freut Euch mal mit mir!

LG
 
Staffmama schrieb:
Juchhuuu!!! Habe gestern Post vom OA bekommen, dass die Maulkorbbefreiung bis Okt 2007 verlängert wird!! War ja doch ganz einfach...

Freut Euch mal mit mir!

LG

Juhu, freu :D :D
Das ist doch easy gelaufen, super. :fuerdich:
 
Hallo Astrid,

Staffmama schrieb:
Juchhuuu!!! Habe gestern Post vom OA bekommen, dass die Maulkorbbefreiung bis Okt 2007 verlängert wird!! War ja doch ganz einfach...

Freut Euch mal mit mir!

LG
erstmal herzlichen Glückwunsch.

Offensichtlich werden die Verwaltungsvorschriften von den jeweiligen OA`s völlig unterschiedlich ausgelegt. Das OA Essen hat mir im letzten Jahr die befristete Leinen- und Maulkorbbefreiung unbefristet verlängert. Dies lief parallel zur unbefristeten Verlängerung der Haltungsgenehmigung. Eine Mitarbeiterin des OA hat nach einigem Geplänkel über Voraussetzungen zur Einschränkung von GG §13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) einen Hausbesuch bei mir gemacht. Nach ca. 2 Wochen bekam ich dann Schriftstücke über die unbefristete Verlängerung der Haltungsgenehmigung und die unbefristete Leinen- und Maulkorbbefreiung nebst eines kleinen Ausweiskärtchens.
Beide schriftlichen Anträge hatte ich vor Ablauf der Fristen formlos an das OA gesand.

Gruss Burkhard
 
Staffmama schrieb:
Juchhuuu!!! Habe gestern Post vom OA bekommen, dass die Maulkorbbefreiung bis Okt 2007 verlängert wird!! War ja doch ganz einfach...

Freut Euch mal mit mir!

LG
Na siehste,geht doch...warum nicht gleich so :D
Und da machst du dich verrückt ;)
 
Danke für Euer Mitgefühl!

Wäre echt eine Schande gewesen, wenn wir die Strapazen des Wesenstestes erneut hätten machen müssen. Das fand mein dicker Opa nämlich gar nicht witzig...

LG
 
Auch meine Post vom OA ist eingetrudelt. Maulkorb- und Leinenbefreiung bis 2007 verlängert.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Erneuter Wesenstest“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Staffmama
Herzlichen Glückwunsch. salzindiewundestreu: mach Dir einen Merker für 2013..... LG Mela
Antworten
48
Aufrufe
3K
Puschel
Puschel
J
Hm, ich selbst kenn mich nicht wirklich aus, aber ich kenne ein paar leute die Listenhunde halten, da hab ich nicht mitbekommen das sie den test wieder holen müssten. Ist aber natürlich nicht sonderlich hilfreich. Aber ich denke letztendlich musst du machen was dein Ordnungsamt sagt weil sie dir...
Antworten
1
Aufrufe
843
angy1983
angy1983
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Also Leute - Leinen los!;)
Antworten
0
Aufrufe
650
Podifan
Akim
Huhu Vit.B kannst du in einer akuten Phase am besten sofort geben. Das hilft bei den Nervenentzündungen/-quetschungen/-irritationen aufgrund eines Bandscheibenvorfalls/vorwölbung sehr gut. Viele TÄ denken aber an sowas gar nicht und geben direkt Kortison.... Meine Hündin bekommt z.B...
Antworten
9
Aufrufe
1K
Chelsea99
Chelsea99
Ricky
Also normalerweise sind dort Hunde verboten. Wir gehen immer ein kurzes Stück Sandstrand, welcher im Sommer der Badestrand für die Menschen ist und gehen dann durch einen Zaun, wo ein Zaunelement fehlt, und sind dann auf der Seite, wo man offiziell gar nicht hindarf, auch nicht ohne Hunde, weil...
Antworten
18
Aufrufe
896
Mischlingsbande
Mischlingsbande
Zurück
Oben Unten