Erneuter Wesenstest

Staffmama

Hallo zusammen!

Ich habe es "verpennt" die Maulkorb- und Leinenbefreiung meiner Hündin VOR Ablauf der Frist zu verlängern. Nun verlangt das OA einen erneuten Wesenstest, um mir wieder eine Befreiung auszustellen... :verwirrt:

Ist das rechtens??? Meine Hündin ist in all den Jahren absolut unauffällig gewesen und absolut brav. Muss ich mich trotzdem einem erneuten WT aussetzen? Wer hat Erfahrungen damit?
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Staffmama ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es kommt darauf an wie alt die Hündin beim ersten Test war. War sie unter 24 Monate alt, muss der Test wiederholt werden, war sie über 24 Monate alt muss er nicht wiederholt werden.

Ich nehme an, der Test ist auchin NRW von einem amtlichen TA durchgeführt worden oder?
 
Meine Hündin war schon älter als 2 Jahre. Ja klar, den Test hat das Veterinäramt Duisburg durchgeführt, die Bescheinigung hat aber dann das OA Mülheim ausgestellt.

So was blödes...

Gibt's da irgendetwas schriftliches zu?
 


Unter dem Punkt Verhaltenstest!

Der zu prüfende Hund muss mind. 15 Monate alt sein.....

Im Umkehrschluß ergibt sich, dass, wenn die Prüfung nach dem 24. lebensmonat erfolgt ist keine weitere Prüfung nötig ist.
 
Ich würde die Sachbearb. aus MH einfach mal damit konfrontieren. Viele Städte arbeiten unterschiedlich und basteln sich ihre eigene Vorgehensweise. Da ist nicht immer alles ok was gefordert wird. ich würde anrufen und sagen, dass der Hund ja schon über 2 Jahre alt war beim Test und daher laut Durchführungsverordnung nicht nochmal geprüft werden muss, es sei denn es gab Vorfälle. Die gab es nicht also haben sie keinen grund einen erneuten teuren test zu fordern.
 
ich glaube in MH haben die zuständigen Leute nicht genug Ahnung oder? Wenn ihr wüßtet was ich da fürn Aufwand, Ärger, Rennerei hatte um die Papiere für meinen Sachkundenachweis zusammen zu kriegen mit dem ich mit Staffoma im Tierheim Iserlohn spazieren gehen wollte....Ihr könnt es euch nicht vorstellen. Ich würde noch mal gründlich da nachfragen....habe ich damals auch gemacht, und irgendwann hat es dann geklappt. PS. es hat mich sage und schreibe drei freie Montage gekostet!!!
 
Da wäre ich mir nicht so sicher:
Ich habe es "verpennt" die Maulkorb- und Leinenbefreiung meiner Hündin VOR Ablauf der Frist zu verlängern. Nun verlangt das OA einen erneuten Wesenstest, um mir wieder eine Befreiung auszustellen... :verwirrt:

Wenn die Befreiung von Leine und Maulkorb abgelaufen ist ohne sie rechtzeitig zu verlängern fällt der Hund in den Status vor der Befreiung zurück. Das bedeutet er hat Leinen und Maulkorbzwang. Von diesem muss er erneut durch einen Verwaltungsakt befreit werden. Dieser Verwaltungsakt schreibt eine Verhaltensüberprüfung (was ihr in NRW immer mit Wesenstests habt...?) vor.

Ich denke Staffmama muss ihre Nachlässigkeit jetzt durch das absolvieren eines neuen Tests und den dadurch entstehenden Kosten ertragen.

Aber vielleicht lassen die ja mit sich reden...
 
Ich habe ja auch gar kein Problem damit eine Art Bussgeld zu zahlen, allerdings verstehe ich nicht, wie eine abgelaufene Frist das Verhalten meines Hundes beeinflussen soll. Vor der Frist ist er lieb, nach der Frist ein potenziell gefährlicher Hund. Das muss man sich mal reinziehen!!!!!
 
Das ist auch nicht so. Wenn hier bei uns die Erlaubnis befristet war und abgelaufen ist wird ein aktueller Versicherungsnachweis gefordert und dann wird das Ding verlängert. Wenn die MK/L Ausnahme abgelaufen ist wird geprüft wann der Test gemacht wurde und wo und wenn alles ok ist wird auch das unbefristet verlängert. Rein rechtlich muss aber bis zur Austellung der neuen Papiere der Hund einen Maulkorb tragen, auch wenn es nur eine Formsache ist. Das sieht der Außendienstler ja ggf. nicht wenn er abgelaufene Papiere vor sich hat. Den test muss bei uns keiner neu machen dessen Hund nach dem 24. monat beim amtl. TA geprüft wurde.
 
Habe nun die Möglichkeit gleich nächste Woche, meine Hündin erneut testen zu lassen. Dann hab ich das schnell "hinter die Bühne" gebracht und abgehakt. Aufregen und nach einem Sinn suchen bringt eh nichts...
 
Viel Erfolg, ich drück euch die Daumen... ;)

Weils mich interessiert: wie lange hast du die Frist versäumt? Haben die dich angeschrieben? In welchem Turnus muss man die Verlänger beantragen?
 
Das ist auch nicht so. Wenn hier bei uns die Erlaubnis befristet war und abgelaufen ist wird ein aktueller Versicherungsnachweis gefordert und dann wird das Ding verlängert. Wenn die MK/L Ausnahme abgelaufen ist wird geprüft wann der Test gemacht wurde und wo und wenn alles ok ist wird auch das unbefristet verlängert. Rein rechtlich muss aber bis zur Austellung der neuen Papiere der Hund einen Maulkorb tragen, auch wenn es nur eine Formsache ist. Das sieht der Außendienstler ja ggf. nicht wenn er abgelaufene Papiere vor sich hat. Den test muss bei uns keiner neu machen dessen Hund nach dem 24. monat beim amtl. TA geprüft wurde.

Bei euch vielleicht nicht. Es ist allerdings fraglich ob das Staffmama irgendwie weiterhilft, denn wenn euer OA so kulant verfährt muss das nicht für alle Behörden gelten.
Wenn du meinst dass dem aber grundsätzlich nicht so ist, solltest du deine Ansicht durch die eine oder andere Rechtsquelle belegen, denn Staffmama wird wenig davon haben wenn sie zu ihrem Sachbearbeiter geht und sagt:"...in der KSG hat aber gestanden..."
 
Ganz ehrlich? Die Frist ist schon 5 Monate abgelaufen. Ich habe ehrlich gesagt gar nicht gewusst, dass die Befreiung befristet ist. (Steht auch nur ganz klein auf dem Schreiben drauf...) Klar, dass eine Befreiung widerrufen werden kann ist logisch, aber befristet?

Habe in mehreren umliegenden Städten angerufen, und nach dem nächsten Wesenstest (oder für Bürste: Verhaltensüberprüfung ;) ) gefragt. Die haben sich alle gewundert, dass Mülheim nur befristete Befreiungen ausgibt.

Ich hatte in der letzten Woche eine normale Prüfung vom Ordnungsamt Zuhause, da ich umgezogen bin. Da haben wir dann zusammen in meine Akte geschaut und dabei ist es aufgefallen. Die Dame ist sehr nett, aber sie sagte halt, dass sie eine neue Befreiung nicht einfach ausstellen darf, da die Frist eben abgelaufen sei. So ein Mist...
 
Wenn du meinst dass dem aber grundsätzlich nicht so ist, solltest du deine Ansicht durch die eine oder andere Rechtsquelle belegen, denn Staffmama wird wenig davon haben wenn sie zu ihrem Sachbearbeiter geht und sagt:"...in der KSG hat aber gestanden..."

Wenn sie bitte oben schauen wollen:



Das ist für alle OÄmter in NRW bindend.....die Wiederholung ist nur erforderlich wenn der Hund jünger als 24 Monate war beim Test. Woher die in Mh den Unterschied nehmen zu sagen, die hat aber nicht rechtzeitig nen Antrag gestellt und dann ist der Hund plötzlich gefährlich weiß ich nnicht. Der Hund muss nur bis zur neu ausgestellten Befreiiung nen Mauli tragen, das wärs. Ich hätte ja auf diese DurchführungsVO angsprochen bevor ich nen neuen test mache und mir das erklären lassen.

Na ja es gibt ja auch Städte die bei der Prüfung der Ausbruchsicherheit ne Türkette oder ein Vorhängeschloß verlangen an der Haustür, da wundert mich ehrlich gesagt gar nix mehr.

Kopfschüttelnde Grüße
 
Wenn sie bitte oben schauen wollen:



Das ist für alle OÄmter in NRW bindend.....die Wiederholung ist nur erforderlich wenn der Hund jünger als 24 Monate war beim Test. Woher die in Mh den Unterschied nehmen zu sagen, die hat aber nicht rechtzeitig nen Antrag gestellt und dann ist der Hund plötzlich gefährlich weiß ich nnicht. Der Hund muss nur bis zur neu ausgestellten Befreiiung nen Mauli tragen, das wärs. Ich hätte ja auf diese DurchführungsVO angsprochen bevor ich nen neuen test mache und mir das erklären lassen.

Na ja es gibt ja auch Städte die bei der Prüfung der Ausbruchsicherheit ne Türkette oder ein Vorhängeschloß verlangen an der Haustür, da wundert mich ehrlich gesagt gar nix mehr.

Danke - damit kann man doch arbeiten - und das muss man wohl auch weil du hier nämlich reichlich schief liegst.
Wenn du nur mit der Durchführungsverordnung argumentierst wirst du ohnehin nicht weit kommen, denn die besagt in ihrem § 3 Abs 5 lediglich dass der zu prüfende Hund mindestens 15 Monate alt sein muss und erläutert wie zu verfahren ist, wenn der Hund das Alter von zwei Jahren noch nicht erreicht hat.
Hunde die älter als zwei Jahre sind werden dort gar nicht erfasst;)

So nun aber mal dazu wie es wirklich ist.
Das LHundG NRW ist hier immer der Ausgangspunkt. Bezüglich des Leinen und Maulkorbzwanges regelt der § 5 Abs 2 dies wie folgt:

Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.

Staffmamas Hund gehört einer Rasse nach § 3 Abs. 2 an, die ebenda als gefährliche Hunde aufgezählt werden. Daneben ist der Hund offensichlich älter als 6 Monate.

So weit so gut.

Jetzt hat der Gesetzgeber aber den SoKa-Haltern im Abs 3 Satz 1 des § 5 die Möglichkeit eröffnet ihre Hunde vom Leinen- und Maulkorbzwang zu befreien

Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Wenn ich nun etwas mehr über dieses Befreien erfahren möchte muss ich mir die Verwaltungsvorschriften zum LHundG zu Gmüte führen.
Diese regeln nämlich unter Punkt 5.3.4 Abs 2 Satz 1 dass diese Befreiung befristet ausgestellt werden kann:

Der Bescheid über die Befreiung kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Dies ist bei Staffmama geschehen. Hätte sie nun innerhalb dieser Frist eine Verlängerung beantragt, hätte das OA diese natürlich ohne weitere Überprüfung die Befreiung verlängern können aber nicht müssen.
Staffmama hat aber die Frist verstreichen lassen. Da dadurch die Gültigkeit der Befreiung abgelaufen ist gilt ihr Hund auch nicht mehr als befreit - er hat also automatisch wieder Leinen- und Maulkorbzwang.

Um den Hund nun wieder ohne Leine und Maulkorb führen zu dürfen ist ein erneuter Test erforderlich.

Deine Durchführungsbestimmungen kannst du hier ruhig im Regal lassen

Jetzt müsste es klar sein ;)
 
Um den Hund nun wieder ohne Leine und Maulkorb führen zu dürfen ist ein erneuter Test erforderlich.

So und wo steht das? ich denke es muss nur der Nachweis erbracht werden: wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Das kann sie mit dem erfolgreich absolvierten Test!


und wo Du schon die VV zum LHundG anspricht hättest Du auch bis zum Ende lesen müssen:

Um eine befristet erteilte Befreiung aufrecht zu erhalten, muss die Halterin oder der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachweisen

So und das ist hier ganz klar, wenn Staffmamas Akte nichts anderes hergibt, nicht der Fall. Also verlangt die Behörde willkürlich eine Wiederholung des Tests, der ja auch nur so am Rande Geld kosten wird. Ich hoffe es ist jetzt auch für Dich nachzuvollziehen.
 
Gina, man sollte da sehr vorsichtig sein. Richtig ist: die örtlichen Behörden müssen sich an das LHundG halten (heißt: sie dürfen es nicht entkräften) , was sie allerdings dürfen (und das ist auch wieder Gemeindeabhängig) sie dürfen das LHundG verschärfen.
Bsp: Hunde dürfen zB außerhalb geschlossener Ortschaften/bebauter Gebiete ohne Leine laufen (so würde es zB im LHundG stehen). Eine Gemeinde kann nun aber vorsehen, das Hunde gar nicht mehr ohne Leine draußen laufen dürfen.

Fazit, entkräften : NEIN, verschärfen: JA
 
Wisst ihr was ich einfach grundsätzlich nicht an der Thematik verstehen will:

Mein Hund wurde bereits erfolgreich getestet und für nicht gefährlich eingestuft. Warum kann man so eine Einstufung von Anfang an befristen? Entweder der Hund ist gefährlich oder er ist NICHT gefährlich. Unabhängig von irgendwelchen Fristen. Das geht einfach nicht in meine Birne rein.

Demnach müsste man doch die ganze Verhaltensüberprüfung in Frage stellen, ob sie denn wirklich in der Lage ist die Gefährlichkeit bzw. die Ungefährlichkeit eines Hundes zu erproben. Für mich gilt: Entweder gefährlich oder nicht gefährlich und nicht gefährlich bis zu irgendeiner Frist!
 
es gibt Dinge, die müssen wir Hundehalter wohl nicht verstehen :rolleyes:

Ich denke mal es ist ähnlich wie die Probezeit beim Führerschein: lässt man sich in der Zeit was zu Schulden kommen wird eben nachgeprüft.
Wenn was passiert (und der Verhaltenstest ist ja nun mal nur eine "Momentaufnahme") kann das Amt direkt sagen "sie haben ja eh nur eine befristete Erlaubnis" und sparen sich somit den Verwaltungsakt (und eventuelle Klagen von Hundehaltern)
 
Hallo zusammen!

Ich habe es "verpennt" die Maulkorb- und Leinenbefreiung meiner Hündin VOR Ablauf der Frist zu verlängern. Nun verlangt das OA einen erneuten Wesenstest, um mir wieder eine Befreiung auszustellen... :verwirrt:

Ist das rechtens??? Meine Hündin ist in all den Jahren absolut unauffällig gewesen und absolut brav. Muss ich mich trotzdem einem erneuten WT aussetzen? Wer hat Erfahrungen damit?

Und wenn der diensthabende Sachbearbeiter darüber denkt, wenn ein HH sowas WICHTIGES verpennt, ist das vielleicht ein Grund sich über die Zuverlässigkeit der Haltung Gedanken zu machen.
Besser einen neuen Test "verlangen", als im Aggressionsfalle den "Schwarzen Peter" zu erlangen???

Sind ja auch nur Verwaltungs-Menschen, und bestimmt auch liebe Hundehalter mit Verständnis, aber verpennt ist nun mal verpennt?

Ärgern kann man sich ja, aber eigentlich nur über sich selbst, und das im Verwaltungsablauf es unterschiedliche Handhabungen durchaus gibt.

WUFF

MASSAvonSAMMY
 
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