Halteerlaubnis Anlagenhund

antoine

Hallo Freunde,

ich habe einen Amstaff aus dem Tierheim übernommen. Ich wohne in NRW und habe natürlich alle Unterlagen für eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes eingereicht.

Die Stadt hat mir nun eine Steuermarke geschickt und die Steuern eingefordert. Ist die Sache damit durch? Angemeldet ist der Hund ja dann!

Ich möchte da nicht anrufen um nachzuhaken, Ordnungsbehörde war höchst unkooperativ und hat alles versucht um mir die Haltung zu verbieten.


Gruß
 
  • 14. Mai 2024
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Hi antoine ... hast du hier schon mal geguckt?
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Haltererlaubnis -> Ordungsamt und Hundesteuer -> Finanzkasse sind in vielen Städten 2 verschiedene Stellen (die auch nicht unbedingt miteinander korrespondieren müssen).
Solange du noch keine schriftliche Haltergenehmigung hast ist das Ding noch nicht durch ;)
 
durch? ne, nicht wirklich. die halteerlaubnis hat eigentlich vor übernahme des hundes vorzuliegen und nicht erst danach.

pete
 
ich kenne das auch nur so das man den hund erst bei vorlage der genehmigung kriegt.
wieso wollte dir das OA denn da steine in den weg legen?
 
ich hab meine Rosine am 10.07.2010 abgeholt

Am 07.07.2010 habe ich die vorläufige Deckung der Haftpflicht gefaxt und am 09.07.2010 habe ich die Erlaubnis beantragt (zusammen mit einem aktuellem Führungszeugnis). Die Sachkundebescheinigung durfte ich nachreichen - meine aus 2001 fand ich nicht und erhielt auf Anfrage eine Kopie vom Veterinäramt zum weiter reichen.

Der Erlaubnisbescheid datiert vom 30.07.2010
 
Der Hund darf mittels Pflegevertrag bei mir sein während der Antrag bearbeitet wird. Ich habe geahnt dass die Ämter sich Zeit lassen und wollte nicht ständig ins Tierheim fahren müssen. Alle nötigen Unterlagen habe ich eingereicht und die Auflagen sind alle erfüllt.

Ich wollte lediglich wissen ob die Steuermarke die Halteerlaubnis ersetzt. Nach euren Aussagen tut sie es nicht. Trotzdem ist der Hund angemeldet, somit sit alles rechtens.
 
Der Hund darf mittels Pflegevertrag bei mir sein während der Antrag bearbeitet wird. Ich habe geahnt dass die Ämter sich Zeit lassen und wollte nicht ständig ins Tierheim fahren müssen. Alle nötigen Unterlagen habe ich eingereicht und die Auflagen sind alle erfüllt.

Ich wollte lediglich wissen ob die Steuermarke die Halteerlaubnis ersetzt. Nach euren Aussagen tut sie es nicht. Trotzdem ist der Hund angemeldet, somit sit alles rechtens.
Hi,

die Steuermarke ersetzt nicht die Halteerlaubnis.

Die Halteerlaubnis bekommst du seperat zugesendet. Die kostet auch nochmal 60 Euro.
 
Der Hund darf mittels Pflegevertrag bei mir sein während der Antrag bearbeitet wird. Ich habe geahnt dass die Ämter sich Zeit lassen und wollte nicht ständig ins Tierheim fahren müssen. Alle nötigen Unterlagen habe ich eingereicht und die Auflagen sind alle erfüllt.

Ich wollte lediglich wissen ob die Steuermarke die Halteerlaubnis ersetzt. Nach euren Aussagen tut sie es nicht. Trotzdem ist der Hund angemeldet, somit sit alles rechtens.
Hi,

die Steuermarke ersetzt nicht die Halteerlaubnis.

Die Halteerlaubnis bekommst du seperat zugesendet. Die kostet auch nochmal 60 Euro.

Danke für die Info. An die Geldmacherei haben wir uns gewöhnt. Ich warte jetzt mal ab was noch kommt.
 
Wie schon geschrieben wurde, Steuer und Ordnungsamt sind zwei verschiedene paar Schuhe und bedürfen auch separater Anmeldung.
Als ich Akira bekommen habe, meinte die Dame beim Ordnungsamt dass es reicht den Antrag reinzugeben wenn der Hund da ist. Ich habe die Erlaubnis zur Haltung nicht vorher bekommen, da man ja Chipnummer und Haftpflichtversicherungsschein mit einreichen muss. Als ich meine Bedenken äußerte vonwegen erst Hund anschaffen, dann um Erlaubnis fragen... was wäre wenn man die versagt bekäme... hieß es nur "das ist hier noch nie vorgekommen"...

Wenn Ämter Geld zu bekommen haben geht das immer schnell... siehe Steuer... wenn Du aber was von Ihnen brauchst wie die Haltererlaubnis das kann dauern...
 
Also ich würde anrufen, egal wie das Amt vorher drauf war. Auf die nette Frage, ob alle Unterlagen vorliegen und wann mit einem schriftlichen Bescheid gerechnet werden kann, kann man ja nicht so viele mögliche Antworten erwarten.

War denn schon jemand vom Amt bei euch um die "ausbruchsichere Haltung" zu überprüfen? Das ist Teil des Erlaubnisverfahrens.
 
War denn schon jemand vom Amt bei euch um die "ausbruchsichere Haltung" zu überprüfen? Das ist Teil des Erlaubnisverfahrens.
ist es nicht, zumindest nicht wenn man zB nur eine Whg (die man ja in der Regel mit einer Haustüre verschließt, ist glaube ich Standard in Deutschland :D) oder einen Garten mit niedrigem Zaun hat (dann darf der Hund eben nur angeleint in den Garten) ;)
 
Wie schon geschrieben wurde, Steuer und Ordnungsamt sind zwei verschiedene paar Schuhe und bedürfen auch separater Anmeldung.
Als ich Akira bekommen habe, meinte die Dame beim Ordnungsamt dass es reicht den Antrag reinzugeben wenn der Hund da ist. Ich habe die Erlaubnis zur Haltung nicht vorher bekommen, da man ja Chipnummer und Haftpflichtversicherungsschein mit einreichen muss. "...

...

So ist es bei mir auch gelaufen !

Bevor ich die endgültige Haltererlaubnis bekommen habe,standen bei mir irgendwann Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor der Tür und haben die ausbruchsichere Unterbringung des Hundes überprüft.
Die Gartenmauern wurden sogar fotografiert !
Ich habe auch schon von Fällen gehört, dass die Haustürklinke durch eine Drehknauf ersetzt werden musste !
 
.....

Bevor ich die endgültige Haltererlaubnis bekommen habe,standen bei mir irgendwann Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor der Tür und haben die ausbruchsichere Unterbringung des Hundes überprüft.
Die Gartenmauern wurden sogar fotografiert !
Ich habe auch schon von Fällen gehört, dass die Haustürklinke durch eine Drehknauf ersetzt werden musste !


wer sie reinlässt oder gar "baumaßnahmen" ergreift ist es selber schuld.
 
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Bevor ich die endgültige Haltererlaubnis bekommen habe,standen bei mir irgendwann Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor der Tür und haben die ausbruchsichere Unterbringung des Hundes überprüft.
Die Gartenmauern wurden sogar fotografiert !
Ich habe auch schon von Fällen gehört, dass die Haustürklinke durch eine Drehknauf ersetzt werden musste !


wer sie reinlässt oder gar "baumaßnahmen" ergreift ist es selber schuld.

Wie meinst Du das denn ? :verwirrt:
Es wäre mir nicht im Traum eingefallen den Ordnungsamtmitarbeitern den Eintritt zu verwehren !
Wie hätte sich das wohl auf die Erteilung einer Haltergenehmigung ausgewirkt ?
Wieso sollte ich mir denn mit dem OA Stress einhandeln ?
 
stress mit dem oa? sehen wir die sache doch ein wenig distanzierter.

zunächst hat jeder in deutschland das recht, sich einen hund zuzulegen. ob das gut ist lasse ich offen, es ist halt so. bei bestimmten hunderassen hat der gesetzgeber eine liste zusätzlicher anforderungen geschaffen.diese lieste ist im lhg nrw festgehalten und abschließend. keine dieser anforderungen sieht es vor oder macht es nur im ansatz erforderlich, dass ich meine tür für vertreter des staates öffne oder irgendwelche bauliche maßnahmen an meinem haus und grund vornehme. punkt und aus.

ein ordnungsamt, welches hauskontrollen, türknaufveränderungen oder zaunerhöhungen verlangt, überschreitet seine gesetzlichen kompetenzen, die eigentlich eher pflichten sind, bei weitem. hier kann man kaum dem, der sich auf die einhaltung der gesetze beruft, vorwerfen, er wolle stress machen.

noch mal deutlich, auf die haltegenehmigung besteht bei vorliegen der gesetzlichen voraussetzungen ein anspruch. die erteilung liegt nicht im ermessen der behörde. einzig und allein das merkmal der zuverlässigkeit lässt einen beurteilungsspielraum zu. sollte diese versagt werden, so müssen schon objektive, nachprüfbare gründe vorliegen. diese wären gerichtlich vollständig überprüfbar.

pete
 


Hier kannst Du es aber nachlesen....Erlaubnispflicht für die Haltung !

Wie soll denn die ausbruchsichere Unterbringung nachgewiesen werden, wenn nicht vor Ort kontrolliert wird ?
Das klingt für mich so, dass dabei keineswegs vom OA die Kompetenz überschritten wird.
 
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