Halteerlaubnis Anlagenhund

Na gut !

Aber....hätte ich denn eine Wahl gehabt, als das OA vor meiner Tür stand, wenn doch das Überprüfen der ausbruchsicheren Haltung zum Erlaubnisverfahren gehört ?:verwirrt:
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Susa51 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich hätte sie nicht rein gelassen.............aber das muss ja jeder für sich entscheiden.
 
eine ausburchsichere räumlichkeit sind wohnung und haus. der garten zählt nicht dazu. dieser muss besondere auflagen nur erfüllen, wenn er zum aufenthalt des tieres überhaupt gedacht ist, sich der hund dort also selbständig aufhält. dies ist jedoch keine haltevoraussetzung.

pete
 
eine ausburchsichere räumlichkeit sind wohnung und haus. der garten zählt nicht dazu. dieser muss besondere auflagen nur erfüllen, wenn er zum aufenthalt des tieres überhaupt gedacht ist, sich der hund dort also selbständig aufhält. dies ist jedoch keine haltevoraussetzung.

pete

Jetzt habe ich es auch verstanden !:)

Danke !
 
Bei uns wird die ausbruchsichere Haltung vor der Erteilung einer Erlaubnis immer bei §3 Hunden geprüft. Es kommt jemand vom Amt raus. Soll der Hund im Garten ohne Leine laufen, muss dieser ausbruchsicher eingezäunt sein. Ist er das nicht, darf der Hund dort nicht ohne Leine laufen. Auflagen, den Zaun zu erhöhen gibt es nicht, nur die Voraussetzung eine ausbruchsichere Einzäunung zu schaffen wenn der Hund dort laufen soll oder sich auch mal alleine auf die Terrasse legen will.

In Oberhausen wird sogar die ausbr.sichere Haltung von §10 Hunden geprüft soweit ich weiß, die haben weniger zu tun als andere Städte. :p

Ich hätte keine Bedenken diese Prüfung zuzulassen wenn ich mich korrekt verhalten will und wissen will, was ich darf und was nicht. Wenn es rechtlich nicht haltbar ist kann ich ja dagegen vorgehen.

Und die Sache mit dem Drehnauf kenne ich auch in etwas abgewandelter Form: eine Gemeinde verlangte von einem Hausbesitzer, dessen Tochter einen alten Staff aus einem Tierheim übernehmen wollte, dass er an seine teure Eingangstür aus Kunststoff innen eine Kette andübelt. Falls mal wer vergisst abzuschließen:unsicher:.

End vom Lied: Vater hat der Tochter gesagt, dass er den Quatsch nicht mitmacht und seine Tür nicht ramponiert. Hund blieb im Heim. Da die Gemeinde dies nicht schriftlich gegeben hatte, gab es auch nix zu klagen. Die Leute haben kampflos diese haltlose Anordnung hingenommen. :heul:
 
So ist es bei mir auch gelaufen !

Bevor ich die endgültige Haltererlaubnis bekommen habe,standen bei mir irgendwann Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor der Tür und haben die ausbruchsichere Unterbringung des Hundes überprüft.
Die Gartenmauern wurden sogar fotografiert !
Ich habe auch schon von Fällen gehört, dass die Haustürklinke durch eine Drehknauf ersetzt werden musste !

In MG? :uhh:
Bei uns hat bis heute keiner geklingelt.
 
In Essen kam sie bei uns auch vorbei. und ehrlich gesagt ich hab nichts zu verbergen also kann ich sie auch rein lassen. Abnahme ist ohne probleme nach 2min erledigt gewesen und gut ist.
 
....und ehrlich gesagt ich hab nichts zu verbergen also kann ich sie auch rein lassen....


ich habe auch nichts zu verbergen, also dürfen sie auch meinen pc online durchsuchen, meine dna und fingerabdrücke speichern und beim telefoniere zu hören. und bei bedarf kommmen sie auch in die wohnung rein.

irgendwie bin ich da anders. sollen sie in die wohnungen derer gehen, die die ihnen anvertrauten kinder fesseln und erschlagen, nicht aber zu mir.

pete
 
So ist es bei mir auch gelaufen !

Bevor ich die endgültige Haltererlaubnis bekommen habe,standen bei mir irgendwann Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor der Tür und haben die ausbruchsichere Unterbringung des Hundes überprüft.
Die Gartenmauern wurden sogar fotografiert !
Ich habe auch schon von Fällen gehört, dass die Haustürklinke durch eine Drehknauf ersetzt werden musste !

In MG? :uhh:
Bei uns hat bis heute keiner geklingelt.

Dann wird wohl auch keiner mehr kommen !
Ich weiß aber, dass ich kein Einzelfall bin !
 
Hi,

Also ich kenne hier in NRW zwei Leute, die vom Tierheim erst kontrolliert wurden und beide noch umbauen sollten. Einer hat's gemacht (Metallzaun statt Holz und abschliebares Gartentor) und den Hund bekommen, der andere hat sich geweigert (sollte alles auf 2 m erhöhen) und den Hund nicht bekommen. Das waren keine Listis, ganz normale mittelgroße Hunde. Leider hat eine Bekannte sich deswegen erst gar nicht im TH umgesehen, sondern jetzt einen Hund aus der Zeitung gekauft :(
Ich selbst bin nach Übernahme eines (offiziell) Nichtlistis in RLP nachkontrolliert worden. Dabei wurde dann auch das Gelände begutachtet. Die Leute waren aber begeistert, weil alles eingemauert war ;)
 
Sirius, ich habe das aber richtig verstanden: Die Damen wurden vom Tierheim kontrolliert, nicht vom Ordnungsamt?

Dann ist das nicht amtliches und hat mit der Fragestellung hier im Fred an sich nichts zu tun.

Allerdings kann ein Tierheim natürlich je nach Hund durchaus zum Vermittlungskriterium machen, dass der Hund nur in bestimmte Haltungsbedingungen kommt.
Ob derartige Baumaßnahmen berechtigt oder eine Unverschämtheit sind, kommt nun wieder auf den Einzelfall an, und ich finde es schwer, da zu einer eindeutigen Meinung zu kommen.

Insgesamt fällt dieser Fall aber wohl eher wieder in die Reihe von: "Tierheime vermitteln nicht an Arbeitslose, nicht an Berufstätige, nicht an Leute mit Garten, nicht an Leute ohne Garten, nicht an alte Leute, nicht an dicke oder dünne Leute..." - Darüber lässt es sich trefflich streiten, aber sicher nie zu einer Meinung kommen, weil jeder Einzelfall anders ist.
 
....und ehrlich gesagt ich hab nichts zu verbergen also kann ich sie auch rein lassen....


ich habe auch nichts zu verbergen, also dürfen sie auch meinen pc online durchsuchen, meine dna und fingerabdrücke speichern und beim telefoniere zu hören. und bei bedarf kommmen sie auch in die wohnung rein.

irgendwie bin ich da anders. sollen sie in die wohnungen derer gehen, die die ihnen anvertrauten kinder fesseln und erschlagen, nicht aber zu mir.

pete

:zufrieden:

Klasse Posting :lol:
und beruhigend zu wissen das man mit seiner Einstellung nicht so ganz alleine auf weiter Flur ist.:D

Ich dachte allerdings bis eben auch das eine gewisse Zaunhöhe verpflichtend ist weil das hier immer mal Thema war und angesprochen wurde.
Ich hab sie zwar dennoch ( aus freien stücken) aber für Bekannte gut zu wissen :)
 
In Berlin ist es so das man als 1. den Sachkundenachweis ( Hundeführerschein) als 2. das Negativgutachten (Wesenstest) ...

Ja Steuern gehören natülich auch dazu ...

Und ein Registrierung des Chip's in einem Haustieregister ...

Erst am Ende wenn man alle Voraussetzungen erfüllt hat bekommt man die offizielle Halteerlaubnis ...


LG Alexandra "Taibo & Joker"
 
Sirius, ich habe das aber richtig verstanden: Die Damen wurden vom Tierheim kontrolliert, nicht vom Ordnungsamt?
Richtig, außer dass es Herren waren ;)

Dann ist das nicht amtliches und hat mit der Fragestellung hier im Fred an sich nichts zu tun.

Ich fand es hat insofern was damit zu tun, dass man sowohl vom TH als auch vom OA die Erlaubnis für den Hund erst bekommt, wenn man kontrollieren lässt und dann eben gegebenenfalls handelt oder verhandelt.
Beides muss man nicht zulassen, aber dann ist es wohl auch nix mit Hund übernehmen. Gerade bei der Halterlaubnis ist es erst einer der letzten Schritte und wenn man bis dahin schon viel Geld und Zeit investiert hat, sollte es doch daran nicht scheitern.
 
Nein, eben nicht.

Man muss beim Ordnungsamt nicht kontrollieren lassen - sagt Pete (wenn ich ihn richtig verstanden habe), und der sollte es wissen - und kann seinen Anspruch auf die Halteerlaubnis notfalls einklagen.

Den Anspruch auf einen bestimmten Hund aus einem Tierheim kannst du allerdings nicht einklagen.

Insofern hat hier das TH tatsächlich weniger Rechtsanspruch als das Ordnungsamt, aber mehr reale Macht, dem HH das gewünschte Tier vorzuenthalten.
 
Nein, eben nicht.

Man muss beim Ordnungsamt nicht kontrollieren lassen - sagt Pete (wenn ich ihn richtig verstanden habe), und der sollte es wissen - und kann seinen Anspruch auf die Halteerlaubnis notfalls einklagen.

Den Anspruch auf einen bestimmten Hund aus einem Tierheim kannst du allerdings nicht einklagen.

Insofern hat hier das TH tatsächlich weniger Rechtsanspruch als das Ordnungsamt, aber mehr reale Macht, dem HH das gewünschte Tier vorzuenthalten.

Art.13 GG ;)
Unverletzlichkeit der Wohnung..
Selbst die Polizei darf nicht in meine Wohnung wenn ich es nicht will, ausser es ist Gefahr im verzug.
Zum zweiten fettmakierten: Richtig !
Aber weiß man´s ? wer würde schon seinen Traumhund einklagen, weil einem TH Mitarbeiter die Nase des Interesseneten einfach nicht passt ? Wohl die wenigsten.
 
Das Landeshundegesetz NRW schränkt die Unverletzbarkeit der Wohnung ein.

§ 4 Abs. 3

Soweit es zur Prüfung der Voraussetzung nach Absatz 1 Nr. 4 erforderlich ist, hat die den Antrag stellende Person den Bediensteten der zuständigen Behörde oder dem amtlichen Tierarzt den Zutritt zu dem befriedeten Besitztum, in dem der gefährliche Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, zu ermöglichen und die erforderlichen Feststellungen zu dulden.

und § 18

Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden
  1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),
  2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),
  3. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes).
Das bedeutet für mich schon, dass ich die Mitarbeiter des Oamtes zu Kontrollzwecken in meine Wohnung lassen muss oder ggf. die Räume/ Örtlichkeiten zeigen muss, wo der Hund gehalten wird.

Dazu auch in den Verwaltungsvorschriften:

Die zuständigen Ordnungsbehörden sollen bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen im Sinne des § 10 Abs. 1 vor Erteilung der Erlaubnis vor Ort überprüfen, ob die Halterin oder der Halter § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 erfüllt. In Zweifelsfällen kann eine amtliche Tier-ärztin/ein amtlicher Tierarzt zur Überprüfung hinzugezogen werden (§ 26 VwVfG NRW). Soweit dabei Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften zur verhaltensgerechten Un-terbringung festgestellt werden, soll die für den Tierschutz zuständige Behörde darüber unterrichtet werden.
 
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