Torben16789
Liebe Community,
ich bin neu hier im Forum und hoffe sehr, dass mir mit meinem nachfolgenden Anliegen der ein oder andere einen Beitrag leisten kann.
Wir befanden uns vor einigen Wochen mit einer 7 köpfigen Gruppe in Österreich zum wandern.
Auf einem Forstweg kam uns ein Schlittenfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit auf dem Bauch entgegengefahren und fuhr mehr oder weniger, gestikulierend in unsere Gruppe, und kam dort zum Stillstand.
Durch sein lautes Rufen erschrak sich unsere 3 jährige Mischlingshündin derart, das Sie auf den Schlittenfahrer zu rannte, und ihn versuchte an der Schulter zu packen, Ihn letzten Endes an der Hose erwischte.
Der Herr stand klar unter Schock, schrie erstmal rum und hatte natürlich auch eine Wunde am Bein, überhaupt kein Thema.
Wir entschuldigten uns sofort, haben unsere Personalien direkt übergeben, und standen natürlich selbst total unter Schock, da unser Hund derartiges noch nie zuvor getan hatte.
Der Herr beruhigte sich, nahm die Entschuldigung an, verwies darauf das er sich in ärztliche Behandlung begeben wird und wir forderten natürlich das er uns diese, ebenso wie die Kleidung in Rechnung stellen solle.
Er bejahte das und wir trennten uns mit einem Handschlag.
Leider hatten wir keine Kontaktdaten des Geschädigten, heute kam dann schockierender Weise der erste Brief seines Anwalts.
Rechnung über:
-Behandlungskosten im Ausland 200€
-Verbandsmaterial Ausland 50€
-Rechnung für Kleidung sowie Schmerzensgeld folgen scheinbar noch.
Beschreibung der Wunde:
5cm lang und 2cm tief
(Schlicht und einfach gelogen, die Wunde hat keineswegs geblutet oder war von derartigem Ausmaß)
Nun zu meinen Fragen:
-Wie ist die Rechtslage?
Leider haben wir keinen Rechtsschutz.
Hätte man eine Chance?
-Natürlich war es grundsätzlich unser Versehen, überhaupt keine Frage.
Aber hat sein Verhalten des Unfalls eine Wendung für die Situation?
Vielleicht auch weil keine Polizei gerufen wurde?
-Wir haben den Vorfall mit 7 Zeugen erlebt, er war alleine und sein Begleiter kam erst zwei Minuten danach zum Unfallort.
-Da wir über den Tathergang so verblieben waren wie oben erläutert, haben wir den Vorfall auch der Hundehaftpflicht noch nicht gemeldet.
Stellt das im Nachgang Probleme dar?
Es wäre wirklich unglaublich nett wenn sich hier jemand äußern würde.
Vielen lieben Dank vorab.
Thorben
ich bin neu hier im Forum und hoffe sehr, dass mir mit meinem nachfolgenden Anliegen der ein oder andere einen Beitrag leisten kann.
Wir befanden uns vor einigen Wochen mit einer 7 köpfigen Gruppe in Österreich zum wandern.
Auf einem Forstweg kam uns ein Schlittenfahrer mit sehr hoher Geschwindigkeit auf dem Bauch entgegengefahren und fuhr mehr oder weniger, gestikulierend in unsere Gruppe, und kam dort zum Stillstand.
Durch sein lautes Rufen erschrak sich unsere 3 jährige Mischlingshündin derart, das Sie auf den Schlittenfahrer zu rannte, und ihn versuchte an der Schulter zu packen, Ihn letzten Endes an der Hose erwischte.
Der Herr stand klar unter Schock, schrie erstmal rum und hatte natürlich auch eine Wunde am Bein, überhaupt kein Thema.
Wir entschuldigten uns sofort, haben unsere Personalien direkt übergeben, und standen natürlich selbst total unter Schock, da unser Hund derartiges noch nie zuvor getan hatte.
Der Herr beruhigte sich, nahm die Entschuldigung an, verwies darauf das er sich in ärztliche Behandlung begeben wird und wir forderten natürlich das er uns diese, ebenso wie die Kleidung in Rechnung stellen solle.
Er bejahte das und wir trennten uns mit einem Handschlag.
Leider hatten wir keine Kontaktdaten des Geschädigten, heute kam dann schockierender Weise der erste Brief seines Anwalts.
Rechnung über:
-Behandlungskosten im Ausland 200€
-Verbandsmaterial Ausland 50€
-Rechnung für Kleidung sowie Schmerzensgeld folgen scheinbar noch.
Beschreibung der Wunde:
5cm lang und 2cm tief
(Schlicht und einfach gelogen, die Wunde hat keineswegs geblutet oder war von derartigem Ausmaß)
Nun zu meinen Fragen:
-Wie ist die Rechtslage?
Leider haben wir keinen Rechtsschutz.
Hätte man eine Chance?
-Natürlich war es grundsätzlich unser Versehen, überhaupt keine Frage.
Aber hat sein Verhalten des Unfalls eine Wendung für die Situation?
Vielleicht auch weil keine Polizei gerufen wurde?
-Wir haben den Vorfall mit 7 Zeugen erlebt, er war alleine und sein Begleiter kam erst zwei Minuten danach zum Unfallort.
-Da wir über den Tathergang so verblieben waren wie oben erläutert, haben wir den Vorfall auch der Hundehaftpflicht noch nicht gemeldet.
Stellt das im Nachgang Probleme dar?
Es wäre wirklich unglaublich nett wenn sich hier jemand äußern würde.
Vielen lieben Dank vorab.
Thorben