Kann die Leinenbefreiung generell verweigert werden?

Ja,es wird auch schon von mehreren Seiten gegen diese Gemeinde vorgegangen,da die dortigen Listenhundehalter sich soetwas nicht mehr gefallen lassen wollen.Aber irgendwie hilft das glaube ich nichts.
Ich verstehe nur nicht das eine Stadt (Gemeinde) sich so äussern darf,von wegen "wir wollen hier einfach keine Listenhunde).Da stellt sich nur noch die Frage,wann sie gegen Menschen bestimmter Nationalitäten hetzen.


:rolleyes: Ist jetzt aber bissel weit hergeholt, gell? Der gemeine "Kampfhundegegner" argumentiert ja nur mit der Gefährlichkeit und der "Mordlust" der Hunde...
 
  • 16. Mai 2024
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Hi Gina2006 ... hast du hier schon mal geguckt?
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also, kann meint, man muss darüber nachdenken und prüfen, ob es möglich ist. soweit eine regelung oder eine generelle vorgehensweise besteht, welche dieses kann reduziert und der behörde die entscheidung abnimmt lohnt sich eine klage.

pete
 
:nee:

da sitzt man keine zwei Meter daneben.....

Nr. 5.3.3 und 5.3.4 der VV LHundG NRW i.V.m. § 23 Satz 2 OBG:

§ 23 Versagung ordnungsbehördlicher Erlaubnisse

Die Ordnungsbehörde darf eine Erlaubnis oder Bescheinigung, auf die der Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hat (gebundene Erlaubnis), nur versagen, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Sie darf eine Erlaubnis oder Bescheinigung, deren Erteilung in das pflichtgemäße Ermessen der Ordnungsbehörde gestellt ist (freie Erlaubnis), vorbehaltlich anderer gesetzlicher Vorschriften nur versagen, wenn dies der Erfüllung ordnungsbehördlicher Aufgaben dient.
 
Nun ja, soweit ich weiß kann ja auch jede Stadt ihr eigenes Süppchen kochen bzgl Rasselisten, Auflagen und Hundesteuer, dementsprechend könnte eine Stadt auch ihre eigene Verordnung bzgl der Leinenbefreiung machen, oder nicht?
 
Ich dachte in NRW wären die Regelungen einheitlich?

Ich habe mit Sam vor 3 Jahren hier in Düsseldorf den Wesenstest gemacht. Es gab zwei Teile. Einen für die Maulkorbbefreiung und einen für die Leinenbefreiung, die eigentlch ein Witz war und 5 Minuten gedauert hat. Die Prüfer vor Ort teilen im Anschluss an den Test mit, ob du die Leinen- bzw. Maulkorbbefreiiung erhältst.
Dies teilen sie dem Ordnungsamt mit und dieses wiederum erteilt mir dann noch eine schriftliche Bestätigung.

LG
Biggi
 
Bei unserem WT war gar kein Hund zur Leinenbefreiung da,da den Leuten im Vorneherein gesagt wurde,das die Ordnungsämter eine solche gar nicht anerkennen.Ich meine,ich hab sie.Aber das ist doch echt mies,das die Leute bei uns soetwas im voraus gesagt bekommen :(
 
in dem Text ist aber sehr viel Auslegbares, wenn sie sogar nach Ermessen Orte und Zeiten festlegen können, wo die Leinenbefreiung gelten würde.....
Daher glaube ich nicht, dass man rechtlich dagegen ankommt.
Der Fichtlmayr hat hier in Münster in seinem Vortrag gesagt, dass Kampfhundehalter wenn es nach ihm ginge nur noch nachts um 3h spazieren gehen dürften und dann wäre man die schnell los.
So ähnlich hört sich das für mich auch an.
Bin gespannt was unsere Rechtsexperten dazu sagen...
Hier in Münster sieht man nicht viele Listis,
im Tierheim sitzt eine junge Hündin, Langzeitinsassin...
wenn es deren Ziel ist, die Hunde aus dem Stadtbild zu bekommen, dann haben die schon viel erreicht.....
 
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