Die Stadt erlässt einen Bescheid, dass der Hund beschlagnahmt wird, der kommt dann ins Tierheim, sitzt dort und wartet...
Stadt und TH Leiter suggerieren, das die Freigabe des Hundes, damit er vermittelt werden kann, das Beste für den Hund sei.
Nur wenn der Halter gegen den Bescheid des Ordnungsamtes klagt, hat er eine Chance den Hund per Gerichtsurteil wieder zu bekommen. dazu darf er aber keinesfalls den Hund zur Vermittlung frei geben.
Aber kaum einer klagt, da dies teilweise bis zu 18 Monate und länger dauert und als erstes ein schöner Patzen Geld an das Verwaltungsgericht überwiesen werden muss, damit die überhaupt die Klage zulassen.
Es haben hier zu wenige den Mut, das Durchhaltevermögen und das nötige Kleingeld um das durch zu ziehen.
Für die Hunde, Halter und das Tierheim eine sehr bescheidende Situation und ich kenne nur einen einzigen, schnellen legalen Ausweg, den Hund wieder zu bekommen - Umzug in ein Bundesland ohne Rasseliste.