Consultani
15 Jahre Mitglied
Was, wie würde das Tierheim handeln, wenn vom Ordnungsamt oder der vorgesetzten Behörde den Umweltschutzamt ein Beischeid käme, den Hund xy zu töten?
Es ist mir immer noch nicht klar, ob ein solcher Bescheid legal wäre (und wenn ja: Aus welchem Grund / mit welcher Begründung) oder der Aufruf zu einer Straftat.
Weiß das hier wirklich niemand? Wer könnte diese Frage beantworten (extern)?