Privatkauf von Stafford in NRW erlaubt?

@luparom Threads entwickeln sich und oft steht nach ein paar Seiten nicht mehr das eigentliche Thema der Überschrift im Mittelpunkt. Die Leute wollen dir helfen und dich kennen lernen. Oder willst du nur ne Frage stellen, kurze Antwort haben und fertig ist die Laube?
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Bulli-Maus ... hast du hier schon mal geguckt?
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-@Luparom
sag doch mal, wo Du genau her kommst. Vielleicht kann ich Dir ein gutes TH nennen!

@Klein-Idefix
Danke für die Auskunft!

LG
Hilli
 
klein-idefix

warum ?
habe den beim veterinaeramt gemacht

was hat das mit meiner frage zu tun:)

Einiges.
Um einen Listenhund zu Halten und zu Führen braucht man in NRW eben diesen erweiterten Sachkundenachweis. Der vom TA reicht da nicht aus.
Ich verstehe nicht, das das Vet. Amt Dir deine Fragen nicht beantwortet hat bevor Du den Test gemacht hast und 25Euro dafür bezahlen musstest. Darum habe ich gefragt. Nicht um Dich zu ärgern;)
 
Wie ist es denn nun genau? Ist auch der private Verkauf aus einem anderen Bundesland nach NRW verboten? Dann müssten aber doch auch all die Verkäufer dort belangt werden können?

LG
Kallanka

Wenn in dem Bundesland Zuchtvebot besteht, dann ist das strafbar.

Die Einfuhr von den 4 gelisteten Hunden ist auch verboten, von daher macht sich auch jeder Vermehrer im Ausland strafbar, wenn er die Hunde nach Deutschland einführt.

Hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich meinte nicht den Import nach Deutschland - das ist schon klar- , sondern den Verkauf aus einem Bundesland, in dem Zucht erlaubt ist oder eine individuelle Zuchterlaubnis vorliegt, an Privatleute nach NRW, wo ja der Erwerb von privat verboten ist. Dann müsste es doch möglich sein, auch den Verkäufer zu belangen?

LG
Kallanka
 
Rein Theoretisch schon schon, meist existiert von denen aber bloss eine Handy Nr.:(, der Hund wird irgendwo übergeben:sauer:
 
Kallanka, es gibt ja auch "Züchter", die ihre Welpen auf dem Parkplatz übergeben; ich bezweifle, daß die kontrollieren, wo sie hingehen... Gibt es eigentlich so eine Pflicht für Verkäufer?

Allerdings könnte der Käufer den Welpen niemals legal in NRW anmelden.


Mid, wo hab ich es übersehen? Gibts Du bitte mal die Nummer vom Posting?
 
Das es inzwischen unterschiedlich gültige Sachkundenachweise gibt wurde ja schon geklärt - und darum ging es mir vorhin erstrangig.

Entschuldigt das ich davon ausgehe, das wenn man ne Sachkunde gemacht hat um Anlage-Hunde ausführen zu dürfen (z. B. für ein Tierheim, wie ichs in meinem zweiten Beitrag geschrieben habe @Ninchen) dass man sich dann auch ein wenig mit der Thematik auseinander gesetzt hat.

Ich hab hier nen Fragekatalog mit an die 120 Fragen gewälzt, bevor ich meine Prüfung für Amy machte - und da gings u. a. nun mal auch um den ganzen rechtlichen Kram ;) .

Wenn ich ne Führerschein-Theorie ablege geht man am Ende auch davon aus, dass mir die Straßenverkehrsordnung (wenigstens im Groben :D ) geläufig ist, wenn man mir meinen Lappen aushändigt oder nicht? Dann sollte man nach ner Sachkunde meiner Ansicht nach auch wissen, welche Rassen im eigenen Bundesland gehalten werden dürfen und welche nicht. Das wird nämlich explizit abgefragt darin. :unsicher:



Ich stell einfach zu hohe Ansprüche, ist schon klar. :p
 
Das nicht, aber die Zuge war ein bischen zu weit draußen, das könnte feindlich ausgelegt werden ;) :lol:
 
Ich wunder mich nur etwas... glaub mir, wenn ich angreifen will, dann liest sich das noch ganz anders ;)
[/quote]


Hey, Paß Up, unsere Amy ist ein "feurisches, nüstern-qualmendes Stierweib :love::love::love::love::gerissen: Und weiß die Männer zunehmen. :love::love:

Hätt jetzt doch auch mal eine Frage. Ihr redet immer von Sachkundenachweis.

Auf Socke u. meiner Karte steht. """ SKN" bestanden""""- Ist das dieser Sachkundenachweis??? Karte ist von VDH ?

Versteht meine Frage nicht falsch, bin auch nicht blond :verwirrt: Obwohl mein Ausbilder mich immer danach fragt :heul:

Gruß
 
Petra-Süße :love: Du lebst im Saarland gelle? Ich hab nur von NRW Plan. Hast Du die Sachkunde im Rahmen der Begleithundeprüfung gemacht?

In NRW würde eine solche für einen Anlage1-Hund nicht anerkannt werden, das würde nur für einen "großen" Hund bzw. Anlage 2 anerkannt. Hier muss man für Staff& Co. den Wisch jedesmal direkt beim O-Amt oder beim Vet.-Amt machen, und Vereine (also der VDH...) oder Tierärzte dürfen nur für die anderen die Sachkunde abnehmen.
 
Petra-Süße :love: Du lebst im Saarland gelle? Ich hab nur von NRW Plan. Hast Du die Sachkunde im Rahmen der Begleithundeprüfung gemacht?

Hallo Schatz :love::love:

Hey wir müsssen aufpassen, sonst denken die anderen noch sonst was :verwirrt::verwirrt::love::love:

Aber ja, BH, ...... wir sind bald wieder dran :heul::heul: Hoff das Socke wohlauf ist. :unsicher:

Konnte nicht früher antworten, hab mich gerade mit einem älteren Herrn (ca. 80 Jahre ) über unseren OSKAR unterhalten. :D
Hab wieder viel dabei gelernt.

Gruß
 
Noch was:" Kenne jemand der hat mit seinem Hund "BH" gemacht ohne schriftlichen Teil. :verwirrt:

Mein Mann war vor ca. 6 Jahren der erste der im Bereich "BH" eine schriftliche Prüfung ablegen mußte. :verwirrt: Spreche jetzt vom DVG u. von unserem Verein.

Gruß
 
Hallo @ Flipstar :love:

1 und 2 gibt es bei uns nicht. :verwirrt: Hab noch nie was davon gehört.

Hey Kinder, kommt doch in´s Saarland. :love:

gruß
 
Das es inzwischen unterschiedlich gültige Sachkundenachweise gibt wurde ja schon geklärt - und darum ging es mir vorhin erstrangig.


:wand::wand::wand:
Muß ich Amy recht geben.

Gruß

Ja, eine für Sokas und eine für 20/40er,
aber
kann mir bitte jemand sagen (oder verlinken) wo etwas über die Gültigkeit/Bezug auf ein bestimmtes Tier der Kat1 oder 2/Pause nicht mehr als 1 Jahr, für die Sachkunde vom Veterinäramt steht?
Und wo kann ich nachlesen, dass ich die Sachkundeprüfung für Sokas nur ablegen kann, wenn ich einen solchen Hund aus dem TH holen bzw. dort ausführen möchte? - so wie Amy oben ausführt -

Auf der Bescheinigung selbst steht keine zeitliche Beschränkung. Und den Rest habe ich oben schon geschrieben...

Kann aber auch morgen beim Veterinäramt anrufen, um mich zu erkundigen...

@Amy
Den 120 Fragen-Katalog habe ich vor der Prüfung nie gesehen.....:unsicher:
Heute angerufen, um mich zu erkundigen (wegen Goldies),
freundlichen Herrn am Apparat (gibt's manchmal auch bei den Ämtern),
Mitteilung erhalten, dass ich nur kleine Prüfung brauche,
wenn ich Zeit und Lust hätte, aber auch am nächsten Tag nachmittags die große Prüfung ablegen könnte,
gefragt, ob das schwer sei und man sich nicht vorbereiten müsse,
mit gesundem Menschenverstand wäre das kein Problem, so seine Aussage,
womit er recht behalten sollte.;)
Statt Geburtstagskuchen zu essen, habe ich damals die Prüfung abgelegt.:D
 
Du kannst die Prüfung immer ablegen, auch wenn Du keinen Hund hast, wo hab ich das geschrieben? Ich meinte die Intention die Sachkunde zu machen, die hat man doch in erster Linie entweder wenn man so einen Hund haben will oder einen ausführen möchte (z. B. fürs TH).

Der Beitragsverfasser schrieb jedenfalls er habe die nötige Sachkundeprüfung abgelegt - und nur aufgrund dessen habe ich ihm das nötige Hintergrundwissen unterstellt ;) .

Ist doch irgendwo seltsam keinen Anlagehund zu haben, totzdem aber so engagiert zu sein, die Prüfung abzulegen und dann abr keinen Plan davon zu haben, welche Rasse man eigentlich halten darf und welche nicht. :verwirrt:
 
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