Schleswig-Holstein, Hundeführerschein soll Pflicht werden

Ich wollte nur mal kurz anmerken, dass die Rasseliste in NDS aber durch einen Hundeführerschein ersetzt wurde. Niedersachsen war seit 2003 (wenn mich nicht alles täuscht) rasselistenfrei.

Hast Du das Wörtchen "nicht" vergessen? Denn wie Du ja selbst schreibst, hatte NDS seit 2003 keine Liste mehr.

In der Tat. Ich habe tatsächlich das nicht vergessen. Das sehe ich jetzt erst.

Es sollte natülich "dass die Rasselisten in NDS aber nicht durch einen Hundeführerschein ersetzt wurde" heißen.
 
  • 18. Mai 2024
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Hi helki ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann man die "Regeln" für diesen Schein iwo nachlesen?

Nicht nur, was in der Prüfung an sich verlangt wird, sondern ob die Prüfung z.b. eine Einheits-Prüfung ist oder ob sie vill individuell gestaltet wird (z.b. ängstliche Hunde)
Von wem die Prüfungen abgenommen werden...
Ob HuSchu-Besuch Vorraussetzung ist ...
Konsequenzen, wenn Hund nach bestandener Prüfung mit einem anderen Hund aneinander gerät mit leichten Bissverletzungen / schweren Bissverletzungen ...
Konsequenzen, wenn Hund Mensch leicht / schwer verletzt ... usw

LG
 
Ich denke, dass es nicht so kommen wird, genauso wie in allen anderen Bundesländern auch, die solche Pläne ursprünglich hatten und sich dann einer Welle verärgerter Hundehalter gegenüber sahen.

Am Ende wird es erweiterte Listen plus einwenig mehr Auflagen für "normale" Halter geben. Damit wird man auch seinen Frieden finden, denn die Listenhundhalter sind einfach zuwenige und die "normalen" Halter werden noch mal erleichtert feststellen, dass alles beim Alten geblieben ist.

Ich persönlich hätte mich mal was gegen Rasselisten, die dafür sorgen, dass vernünftige Leute überwindbare Hürden nehmen können, um einen gelisteten Hund zu halten und die Auflagen und Gesetze so gestaltet sind, dass man nicht den Eindruck hat, die gelisteten Rassen sollen verhindert und ausgerottet werden.

So wie es jetzt überall mit den Listen geregelt ist, werden "normale" Halter abgeschreckt und nur Liebhaber der Rassen nehmen diese Hürden. Diejenigen, um die es eigentlich geht, halten sich eh nicht dran, weil es keine ernsthaften Konsequenzen bei Verstößen gibt.

Diese ganzen Regeln bringen nichts, solange kein generelles Umdenken statt findet und individuell der Mensch in die Verantwortung genommen wird. Halt so, wie es in allen anderen Lebenslagen auch funktioniert und gehandhabt wird.

Pit, DSH, Bulli oder D. Drahthaar ... Interessiert doch nicht, wenn die Leute vernünftig ihre Hunde halten und derjenige bestraft wird, der fahrlässig oder schuldhaft seinen Hund hält und andere schädigt.

Leider mangelt es aber genau an dem Punkt, wenn Menschen fahrlässig oder schuldhaft handeln und Verantwortung und Schuld zugewiesen werden soll. Statt den Einzelnen zu bestrafen oder zur Begleichung seiner Schuld heranzu ziehen, werden alle Halter sanktioniert.

Da muss ich leider HSH Freund Recht geben, der alle Arten von Regelmentierungen ablehnt, auch den HF. Wozu braucht man das, wenn man ordentlich mit seinem Hund umgeht und niemanden schädigt?

Statt dessen sollte man individuell lieber denjenigen hart bestrafen, der nachweislich seinen Hund falsch hält und misshandelt und individuell den Halter die Konsequenzen für den Schaden tragen lassen, den sein Hund angerichtet hat.

Das lässt aber unsere Weltanschauung und unsere Wertevorstellungen nicht zu und zwar, dass jemand zum Beispiel für einpaar Monate in den Knast geht, wenn er seinen Hund im Keller übernachten lässt, oder so misshandelt, dass es nicht alltagstauglich ist und jemandem schadet oder ins Tierheim muss, weil es eine Gefahr darstellt.
 
Kann man die "Regeln" für diesen Schein iwo nachlesen?

Nicht nur, was in der Prüfung an sich verlangt wird, sondern ob die Prüfung z.b. eine Einheits-Prüfung ist oder ob sie vill individuell gestaltet wird (z.b. ängstliche Hunde)
Von wem die Prüfungen abgenommen werden...
Ob HuSchu-Besuch Vorraussetzung ist ...
Konsequenzen, wenn Hund nach bestandener Prüfung mit einem anderen Hund aneinander gerät mit leichten Bissverletzungen / schweren Bissverletzungen ...
Konsequenzen, wenn Hund Mensch leicht / schwer verletzt ... usw

LG


Mich würde vor allem interssieren, wie der Test aussehen /kosten soll

Bei Hund, Katze, Maus haben sie mal eine Trainerin gezeigt, bei der die Hunde an nem Pony vorbei gehen mussten - weil einem sowas im Alltag ja so oft passiert, wenn man in der Stadt wohnt:rolleyes:
Und es war von 400,-€ die Rede...
 
Der Wesenstest kostet hier ungefähr 400 Euro.

Die Frage wäre, was wird anerkannt? Ich habe ja bereits die Sachkunde und die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, BH habe ich auch gemacht, aber mit einem anderen Hund. Gilt das dann auch? Gilt es auch, wenn man den Hund schon eine gewisse Zeit hat? Ist das nur für Neuanschaffungen oder Neuhundehalter?

Mir ist das eigentlich relativ wurscht, wieder mal Geld zu zahlen, das würde mich sehr stören. Ich weiß ja nun was ich oder mein Hund an "Können" haben, das braucht mir niemand zu bescheinigen, bzw. wurde es ja schon mehrfach. Ist aber halt kein "Führerschein"
 
Eine ähnliche Frage stell ich mir auch. Ich habe zweimal den Hundeführerschein gemacht, allerdings nicht mit meinen Hunden. Habe aber die Bescheinigungen.
Reicht das, wenn ich ihn gemacht habe, oder muß ich ihn für jeden Hund machen, den ich halte?
 
wer ohne Vorfälle Hunde gehalten hat, benötigt keine Prüfung.
Schlimm genug, dass ständig alles geregelt werden muss, um dem Bürger
eine Sicherheit vorzugauckeln, die es im Leben nie geben wird.
Aber der Wähler will es so und kein Politiker riskiert Stimmen für Recht und Wahrheit.
Wahrheit ist, dass Hunde einfach Hunde sind und die Rasse keinerlei Einfluss
auf die potenzielle Gefährdung hat. Egal wie oft Bild und Stammtischintellektuelle
das Gegenteil behaupten.
Zum Glück konnte das nachgewiesen werden. Etwa durch über tausend Wesenstests
an der TH Hannover unter Prof. Hackbarth.
Es gab keine Unterschiede in den Reaktionen zwischen Golden Retriever und Pit Bull.
Den Unterschied macht nur der Mensch, der für den Hund verantwortlich ist.
Darauf hin schaffte NDS die Rassenlisten ab.
Aber was schreib ich das, es wissen doch alle....
Fakt ist, dass die Rassenlisten weg müssen, sie nützen und schützen Niemand.
Weil der Bürger Sicherheit vorgegauckelt haben will, erfinden die Verantwortlichen
eine Alternative.
Aus meiner Überzeugung wäre das einzig Vernünftige, alle Hunde gleich zu behandeln
und den Halter streng in die Pflicht zu nehmen.
Dazu braucht man sicher keine Prüfung, die ohnehin keine Garantie für Unfallfreiheit ist.
Wichtig ist die Pflichtversicherung jedes Hundes, Registrierung und die strenge
Forderung den Hund so verantwortlich zu führen, dass nichts geschieht.
Dazu gehört Eigenverantwortlichkeit - zB in der Einschätzung, wann ich den Hund anleinen muss.
Das kenn mir keine Prüfung und keine Leinenbefreiung abnehmen.
Wenn jeder Halter dazu gebracht würde, in Hinblick auf ernste Konsequenzen,
vorsichtig und umsichtig zu handeln, wäre das Ziel erreicht.
Und wenn dann ein Halter negativ auffällt, dann erst muss gehandelt wären.
Hätten die Behörden das getan, wäre Volkan noch am Leben.
Handeln, wo Bedarf ist und da durchgreifen.
Aber nicht pauschal vorbeugend gegen alle.
 
@krokodil:

Danke, für die Verlinkung :)

Meine Fragen waren u.a.

Nicht nur, was in der Prüfung an sich verlangt wird, sondern ob die Prüfung z.b. eine Einheits-Prüfung ist oder ob sie vill individuell gestaltet wird (z.b. ängstliche Hunde)

Dazu finde ich keine Infos (prakitsche Prüfung) - oder ist eine solche gar nicht vorgesehen?
Eine theoretische Prüfung, zwecks Sachkundenachweis, ist erforderlich ( Ausnahmeregelungen sind gelistet )
Also gilt man demnach als "sachkundig".
Sollte der Hund einen "Schaden" anrichten, ist man demnach, weil man gilt ja dann als sachkundig, auch anders zu "bestrafen", als eine "nicht sachkundige" Person ? !

[/QUOTE]Von wem die Prüfungen abgenommen werden...[/QUOTE]

Die von den Behörden dazu Beauftragten. Die da wären?

[/QUOTE]Ob HuSchu-Besuch Vorraussetzung ist ...[/QUOTE]

Anscheinend nicht?!

[/QUOTE]Konsequenzen, wenn Hund nach bestandener Prüfung mit einem anderen Hund aneinander gerät mit leichten Bissverletzungen / schweren Bissverletzungen ...
Konsequenzen, wenn Hund Mensch leicht / schwer verletzt ... usw [/QUOTE]

Konsequenzen bestehen in Erteilung von Auflagen.
HH stehen in der Beweispflicht.
Für "böse" HH ist das gut so. Ich denke dabei aber auch an alle anderen ...

Bis zu 10.000€ Strafe, (beispielsweise) wenn ich den Sachkundenachweis daheim vergessen habe oder vergessen habe, meinen als "gefährlich eingestuften Hund" das "leuchtend hellblaue Halsband" anzulegen sind lächerlich.

RL weg dafür SChein für alle ... Ändert nix an den Tatsachen, dass man die Beisskraft und das nicht mehr Ablassen können bei Festbeissen, immer noch fröhlich mit aufführt.

Das Melderegister ... es geht hier nicht darum, dass man den Halter des Hundes ausfindig machen kann, falls dieser stromert o.ä., es geht darum eine "Beiss-Statistik" mit ERfassung von Rassen, Alter usw zu erstellen.

Durch den SK / Schein sollen Unfälle vorbeugt werden.

"Schmächtige" Personen sind im Vorfeld ungeeignet einen starken Hund zu führen?! - Dies muss im "Einzelfall" geprüft werden ? !

usw usf ....

Es bleiben viele Fragen offen ...
Die Regelungen sind jederzeit und "nach oben offen" im negativen Sinn für Hund und Halter formuliert ...

Mag mir bitte jemand die Vorteile dieses Entwurfes nennen? - Ich finde keine - ausser keine RL mehr.

Dieser SK / Schein wird die "braven" HH treffen ...
Die wirklich "bösen Buben" werden weiterhin werkeln können ...

Ich pers wüsste nicht, über was ich mich freuen sollte ... und DAS hat nix mit fehlender Solidaraität gegenüber den Listi-Haltern zu tun ...

LG
 
Mal 'ne andere Frage - welche Chance hat das Pamphlet überhaupt im realen Leben? Es wurde durch die FDP eingebracht, die ja in der Opposition ist, wenn ich richtig informiert bin? Und bundesweit inzwischen bedeutungslos ...
 
@ *maggy*lein*

Einen Hund sicher führen heißt nicht unbedingt, dass man ihn an der Leine führen muss und ihm körperlich gewachsen ist.


Ansonsten sieht dass Ganze, ausgenommen dem absolut übertriebene Teil mit der Leinenpflicht, dem "neuen" Hundegesetz in NDS ähnlich.
Auch das zentrale Melderegister ist vertreten.

Für die praktische Prüfung gibt es hier einen Fragenkatalog, aus dem immer die notwendige Anzahl Fragen heraus gesucht werden.
Ich kenne sie leider nicht, aber es stammen wohl einige (oder alle?) von Dorit Urd Feddersen-Petersen und es gibt ein Buch von ihr, zur Vorbereitung.
Werde ich mir mal, bei Gelegenheit, besorgen, auch wenn ich den Test nicht machen brauche!
Man will ja mitreden können.

Der praktische Teil ist keine Gehorsamsübung, sondern es wird überprüft, ob man den Hund, mit dem man die Prüfung macht, gut und richtig einschätzen kann.
 
Ich habe gelesen, dass die SPD das ebenfalls unterstützt
:verwirrt:

zitat :
Innenminister Andreas Breitner (SPD) gibt sich zurückhaltend: „Unter Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr sehe ich keine zwingenden Notwendigkeiten zur Änderung des Gefahrhundegesetzes.“
:hö:

mal abgesehen davon, wann, wo und wie das umgesetzt werden soll, - den Leuts, denen es bisher am Heck vorbeigegangen ist, ob sich ihre Hunde in der Öffentlichkeit wie die Sau auf´m Sofa benehmen, wird eine neue Verordnung kein Herzklopfen verursachen :unsicher:
 
Der praktische Teil ist keine Gehorsamsübung, sondern es wird überprüft, ob man den Hund, mit dem man die Prüfung macht, gut und richtig einschätzen kann.

ja und genau das bringt bei mir nur fragezeichen hervor.
was ist denn, wenn die zu dem schluss kommen, das man das nicht kann?
 
Der praktische Teil ist keine Gehorsamsübung, sondern es wird überprüft, ob man den Hund, mit dem man die Prüfung macht, gut und richtig einschätzen kann.

ja und genau das bringt bei mir nur fragezeichen hervor.
was ist denn, wenn die zu dem schluss kommen, das man das nicht kann?

Dann gehst du zu einem Gassikumpel/HuSchu mit einem *einfachlieb* Hund und leihst dir den für den 2.ten Versuch. Die Halterprüfung muss nämlich nicht mit dem eigenem Hund abgelegt werden. Was das bringen soll - frag mich nicht.:kp:
 
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