haribo
10 Jahre Mitglied
Das in Pflege gegebene Tier bleibt im Eigentum des Vereins.
Die Notwendigkeit der Entrichtung einer Hundesteuer für das Pflegetier ist durch den Pflegenden bei der zuständigen Kommune zu klären.
Der Pflegende wird darauf hingewiesen, dass wir eine Pflegestellenversicherung abgeschlossen haben.
Schäden an der Wohnungseinrichtung und im Auto haftet der Verein bis auf Widerruf nicht.
Dieser Vertrag wird befristet bis........................./unbefristet abgeschlossen.
Die Futterkosten übernimmt der Pflegende.
Die Tierarztkosten und Kosten für Medikamente für die den Vertragsparteien bekannten chronischen Krankheiten des Tieres
übernimmt der Pflegende / der Verein, nur NACH VORHERIGER schriftlicher ABSPRACHE, sonst wird nichts erstattet. Einzige Ausnahme ist, wenn das Leben des Tieres in Gefahr ist. Dann aber, müssen Sie uns sofort danach informieren, ohne Verzögerung.
Die Kosten für sonstige erforderlich werdende Behandlungen (z.B. auch Impfungen, Entwurmungen) und Medikamente übernimmt der Pflegende.
Sollten sich weitere, bisher unbekannte, chronische Krankheiten entwickeln, ist bezüglich der Kostenerstattung mit uns
Rücksprache zu halten. In jedem Fall sind alle erforderlichen tierärztlichen Behandlungen, deren Kosten der Verein übernimmt,
mit uns abzusprechen. Eigenständige Tierarztbesuche ohne Absprache sind durch den Pflegenden zu bezahlen.
Die Kosten für erforderliche Tierbedarfsartikel (Korb, Decke, Futternäpfe, Putzzeug usw.) übernimmt der Pflegende.
Erforderliche tierärztliche Behandlungen werden mit uns abgesprochen.
Sollte sich der Pflegende aus zwingenden Gründen (Krankheit, persönliche Veränderungen) nicht mehr in der Lage sehen,
das Tier weiterhin in seiner Obhut zu betreuen, nehmen wir das Tier nach vorheriger Absprache zurück.
Das gleiche gilt bei Nichtanwesenheit des Pflegenden (Urlaub).
Der Pflegende verpflichtet sich, das Tier art - und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz zu beachten, sowie auf
die individuellen Pflegebedürfnisse des Tieres einzugehen.
Während der Pflegezeit haftet der Halter (Personalien s.o.) für die Sicherheit des Tieres. Bei Verlust des Tieres bitte unverzüglich uns zu informieren.
Ein Schadenersatz in Höhe der Vermittlungsgebühr muss die Pflegestelle bezahlen. Bei schuldhaften Verletzungen des Tieres trägt der Pflegende die Tierarztkosten.
Bei außergewöhnlichen Vorkommnissen und bei dringender Rücksprache bitte anrufen:
Als Pflegestellenversicherung hat der Verein eine Zwinger-Haftpflicht bei der Uelzener abgeschlossen.
Ich habe meiner Bekannten abgeraten einen Pflegehund von diesem Verein aufzunehmen und ihr empfohlen, den Pflegekanididaten gleich zu adoptieren.Überraschungsmoment ist dasselbe, Kosten sind kalkulierbar und Ärger ist dann eigenverantwortlich produziert. Ausserdem habe ich ihr anheim gegeben sich mit dem Verein in Verbindung zu setzen, damit der Verein einen besseren Pflegevertrag aufsetzen kann.
Kann hier vielleicht jemand mit einem vernünftigen Pflegevertragsentwurf helfen ? Habe im Netz nix gefunden, was mich überzeugt hat und was ich ihr unterstützend anheim geben könnte.
LG