Ich klinke mich mal hier ein....also...um auf die Ursprungsfrage und deren Beantwortung zurückzukommen, die dir sicherlich von den Kanzleien dann bestätigt wird. Ich komme aus Rheinland-Pfalz, arbeite ehrenamtlich für die IG Gegen Rasselisten e.V. und auch tatsächlich im Ordnungsamt...will sagen: Kenne mich sehr gut mit der deutschen rassespezifischen Gesetzgebung, insb. dem rheinland-pfälzischen LHundG aus und stehe durch meine Arbeit (beruflich wie ehrenamtlich) auch regelmäßig mit Behörden sowie Politik in Kontakt.
Ich kann dir versichern, dass es definitiv und unumstößlich ein absolutes Einreiseverbot für die Rassen Amstaff, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie auch für Kreuzungen mit diesen oder anderen Rassen gibt. Keine Ausnahme für diese Hunde möglich. Entscheidend ist, wie hier auch schon geschrieben wurde, der Phänotyp....letztendlich käme es darauf an, wie der Amtsveterinär deines zukünftigen Wohndomizils deinen Hund phänotypisch einstufen würde (in RLP gilt grds. die Einstufung des jeweils zuständigen Amtsveterinärs oder alternativ ein Gutachter der Polizeihundedienststaffel)....ähnelt das äußere Erscheinungsbild deines Hundes signifikant einer der o.g Rassen, dann hast du einen Listenhung(kreuzung), der vom Importverbot betroffen ist.
Einfuhr bedeutet lediglich die Einreise aus Nicht-EU, Verbringung = Einreise aus EU....bleibt aber letztlich dasselbe > Hunde dürfen nicht eingeführt werden.
Zudem steht der Staffbull auch auf der Liste von RLP....heißt weiter: eine legale Haltung wäre nur möglich, wenn du den Hund aus einem deutschen Tierheim adoptieren würdest und die sonstigen Voraussetzungen erfüllst.
Fazit: Voraussgesetzt, dein Hund ist bzw. sieht aus wie ein Staffbull (oder Pit/Staff), dann wirst du dir leider ein anderes Land suchen müssen. Da das Saarland auch zu Deutschland gehört und das HundVerbEinfG ein Bundesgesetz, fällt das Saarland als Alternativort genauso weg. Denn die Einfuhr gefährlicher Hunde ist eine Straftat...auch der Versuch der Einfuhr ist strafbar und wird mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe (oder Geldstrafe) bestraft. Rechtsfolge wäre die Beschlagnahmung und Wegnahme des Hundes, da du nach einer ggf. illegalen Einfuhr und illegalen Haltung deine Zuverlässigkeit verspielt hast.
Weitere Infos zum Hundeverbringungs-und Einfuhrgesetz (was bundesweit gilt, auch in den Bundesländern, die mittlerweile keine Rasselisten mehr haben) findest du auf dem Blog der IG. Hier habe ich mal das Prozedere sowie Rechtslage rund um die Einreise von Listis nach D versucht, zusammenzufassen: