Wer von den Gewerbetreibenden in Niedersachsen kann mir sagen welche Voraussetzungen es gibt, seine Hunde als "Wachhunde" anzumelden?
Lt. der STB muss nur ein "Zwinger" auf dem Grundstück sein und der Hund muss eine entsprechende Größe haben. Ob der Zwinger ganztätig offen steht und die Hunde im Haus sind, ist dabei nebensächlich.
Gibt es irgendwelche Nachteile? Verordnung gibt es ja keine (mehr). Übersehe ich da vielleicht was?
Gibt es Voraussetzungen? Muss der Hund ne BH oder SchD-Prüfung haben?
Lt. der STB muss nur ein "Zwinger" auf dem Grundstück sein und der Hund muss eine entsprechende Größe haben. Ob der Zwinger ganztätig offen steht und die Hunde im Haus sind, ist dabei nebensächlich.
Gibt es irgendwelche Nachteile? Verordnung gibt es ja keine (mehr). Übersehe ich da vielleicht was?
Gibt es Voraussetzungen? Muss der Hund ne BH oder SchD-Prüfung haben?