Voraussetzungen / Vorteile / Nachteile (Listen-)Hund als Wachhund anzumelden

KsCaro

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Wer von den Gewerbetreibenden in Niedersachsen kann mir sagen welche Voraussetzungen es gibt, seine Hunde als "Wachhunde" anzumelden?

Lt. der STB muss nur ein "Zwinger" auf dem Grundstück sein und der Hund muss eine entsprechende Größe haben. Ob der Zwinger ganztätig offen steht und die Hunde im Haus sind, ist dabei nebensächlich.

Gibt es irgendwelche Nachteile? Verordnung gibt es ja keine (mehr). Übersehe ich da vielleicht was?

Gibt es Voraussetzungen? Muss der Hund ne BH oder SchD-Prüfung haben?
 
  • 15. Mai 2024
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Hi KsCaro ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich kann nur die Auskunft aus BW geben, hier reicht es, dass ein Zwinger vorhanden ist. Über eine gewissen Mindestgröße ist mir nichts bekannt :hallo:
 
Mal ganz blöd gefragt.
Auf welcher Ebene ist das geregelt?
Landes- oder Kommunalebene?

Steht dazu nicht immer etwas in den Hundesteuersatzungen?

Will da aber nichts behaupten!
 
Hallo,

bei uns Eisenach/Thüringen regelt das die Hundeverodrnung:

§ 6
Steuerermäßigung
(1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für
1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden.
2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines
Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der
Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern
nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung
der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn
sie die jagdrechtliche normierte Brauchbarkeitsprüfung oder gleichgestellte
Prüfungen mit Erfolg abgelegt haben.
(2) Als Einöde (Abs.1 Nr.1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als
200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
Als Weiler (Abs.1 Nr.1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen
nicht mehr als 50 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als
200 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
§ 8 (1) Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind.


Ich denke der Rest ist Einzelfall-Entscheidung...

Mehr hab ich nicht gefunden!
 
Die 200 m-Beschränkung scheint es wohl bei uns nicht zu geben, denn ein ortsansässiger Dachdecker hat seine Hunde als Wachhunde gemeldet, wohnt aber mitten in einem reinen Wohngebiet. Die Hunde fahren nur tagsüber mit zur Firma, in der Nacht liegen die aufm Sofa. :lol:
 
lol, na das nenn ich Wachhunde ...

Wie gesagt, bei uns ist es in der Stadtverordnung geregelt... gibt es bei uns auch online einsehbar!

Hab jetzt mal bei Osterholz-Scharmbeck nachgesehen, da gibt es keine Befreiung für Wachhunde....

siehe

PS: Frag doch mal den netten Dachdecker!
 
Mir gehts auch nicht um die paar Euro Hundesteuer-Ersparnis. :lol:
 
Unsere Frieda gilt auch als Wachhund.

Wir hatten gehört, daß es in Melle so etwas geben soll und bei der Anmeldung den Mitarbeiter gefragt. Der sagte, daß sie das prüfen werden und wenn feststellbar sei, daß das nächste Haus in etwa 100 Meter Entfernung läge, dann wäre das problemlos für einen Hund im Hause möglich.
Bei uns halbiert dieser Eintrag die Hundesteuer, wir zahlen irgendwas um knapp 30 EUR im Jahr.
 
Bei uns (RLP) gilt auch die 200 Meter Regelung, zwei meiner acht Hunde sind deshalb niedriger eingestuft,teilweise nur unabhängig von der Rasse, denn für den Pitbullmix wird eine erhöhte Steuer erhoben.

Ob die Regelung im Gewerbegebiet eine andere ist, weiß ich leider nicht.

LG Barbara
 
Wenn die Hunde über die Firma laufen kann man alle Kosten (Futter, Tierarzt, etc.) steuerlich geltend machen, was nicht ganz uninteressant ist. Zahlen musst Du es eh, aber wenn man daraus einen Vorteil ziehen kann, ist es nur legitim es zu versuchen. ;)
 
Wenn die Hunde über die Firma laufen kann man alle Kosten (Futter, Tierarzt, etc.) steuerlich geltend machen, was nicht ganz uninteressant ist. Zahlen musst Du es eh, aber wenn man daraus einen Vorteil ziehen kann, ist es nur legitim es zu versuchen. ;)

Aber wäre dann nicht die steuerliche Anerkennung schon der ausreichende Nachweis dafür?
 
Dazu müssen sie aber lt. unserer STB als Wachhunde gemeldet werden...

Ich versuch das mal bei der Stadt hier in Erfahrung zu bringen, aber so richtig Ahnung haben die da keine. Deshalb wäre es mir ganz lieb gewesen zuverlässige Infos an der Hand zu haben um gleich entsprechend argumentieren zu können.
 
Dazu müssen sie aber lt. unserer STB als Wachhunde gemeldet werden...

Ich versuch das mal bei der Stadt hier in Erfahrung zu bringen, aber so richtig Ahnung haben die da keine. Deshalb wäre es mir ganz lieb gewesen zuverlässige Infos an der Hand zu haben um gleich entsprechend argumentieren zu können.

Erinnert mich an "Das Haus, dass Verrückte macht"!:lol:
 
meine freundin hatte ihre zwei malis und ihrem ambulldog-staffmix als wachhunde gemeldet.
die hunde kommen tagsüber mit ins büro - haben aber dort körbchen, futter und alles nötige.
ob sie sich nachts dort aufhalten, wird nicht geprüft - allerdings tun sie das fast jede nacht, da meine freundin meistens die halbe nacht durcharbeitet. :)

dem finanzamt reicht das - es braucht keinen zwinger!
 
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