Wald betreten auf eigene Gefahr

  • 8. Mai 2024
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Hi Leinenende ... hast du hier schon mal geguckt?
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auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.
 
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.

Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde:lol:

ja, weil ich immer mache das ich fortkomme bei einem orkan. ich kann mich gut an lothar errinnern, ich hatte geburtstag und bin ganz früh mit mein whoopy getier in den wald, nach 5 minuten, habe ich gedacht: du kehrst besser um. auf dem heimweg flogen gefüllte kehrrichtsäcke und allerhand unrat durch die lüfte( wer haftet den da, beim erschlagen werden vom abfallsack) und jede sekunde den lärm von umfallende bäume. selber blöd wenn einem da was auf die hohle birne fällt.
 
Klar, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
Aber ehrlich gesagt: Bis zu diesem Artikel habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht.
Wir sind es in Deutschland gewohnt, dass jedes Etwaige und Eventuelle bis ins Kleinste per Gesetz geregelt ist. Und wenn ein Schadensfall eintritt, muss es doch irgendeinen Verantwortlichen geben. Blöd, wenn der Gesetzgeber ein Stückchen Natur ausgelassen hat ;)
 
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.

Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde:lol:

Abgesehen davon, dass der Spruch daneben ist, ist die Frage, ob der Waldbesitzer haftet, nicht so absurd, wie jetzt hier suggeriert wird, denn dann hätte es nicht der BGH entscheiden müssen. Es gibt für diverse Fallkonstellationen Verkehrssicherungspflichten, welche, wenn sie nicht eingehalten werden, zu einer Haftung führen. Das hätte hier auch so sein können. Die Frau hat vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen! Und die Richter hatten mit Sicherheit keinen "Hirnschaden". Dass der Bundesgerichtshof das anders sieht, entspricht auch meinem Rechtsempfinden, aber diese Entscheidung hätte genauso gut anders ausfallen können.

Die Frau ging bei warmen Wetter und leichtem Wind im Juli 06 spazieren. Da war kein Sturm, Orkan oÄ! Der Baum stellte länger eine akute Gefahr dar, die bei einer Sichtung durch einen Sachkundigen im Vorfeld hätte erkannt werden können.
 
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.

Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde:lol:

Abgesehen davon, dass der Spruch daneben ist, ist die Frage, ob der Waldbesitzer haftet, nicht so absurd, wie jetzt hier suggeriert wird, denn dann hätte es nicht der BGH entscheiden müssen. Es gibt für diverse Fallkonstellationen Verkehrssicherungspflichten, welche, wenn sie nicht eingehalten werden, zu einer Haftung führen. Das hätte hier auch so sein können. Die Frau hat vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen! Und die Richter hatten mit Sicherheit keinen "Hirnschaden". Dass der Bundesgerichtshof das anders sieht, entspricht auch meinem Rechtsempfinden, aber diese Entscheidung hätte genauso gut anders ausfallen können.

Die Frau ging bei warmen Wetter und leichtem Wind im Juli 06 spazieren. Da war kein Sturm, Orkan oÄ! Der Baum stellte länger eine akute Gefahr dar, die bei einer Sichtung durch einen Sachkundigen im Vorfeld hätte erkannt werden können.

ach ja, und wie oft lässt du ein sachkundigen durch dein privat wald laufen ( im mo kein fragezeichen zur verfügung), dan sollten aber besser sämtliche wälder vor publikumsverkehr geschlossen werden, man könnte dort auch auf eine kröte ausrutschen, (oder moos!!!) den kopf auf einen stein aufschlagen und sich so ein gehirntrauma holen. Solange ich nicht gezwungen werde mich in eine baumreiche umgebung aufzuhalten, finde ich es merkwürdig, sich über herabfallende äste zu beschweren. Und das ist mein persönliches rechtsempfinden.
 
daß wälder in privatbesitz sind, ist ohnehin komplett absurd. aber das wird noch dauern, bis das die leute begreifen.

wäre es möglich, wäre sicher auch die sonne in privatbesitz.
 
ach ja, und wie oft lässt du ein sachkundigen durch dein privat wald laufen ( im mo kein fragezeichen zur verfügung), dan sollten aber besser sämtliche wälder vor publikumsverkehr geschlossen werden, man könnte dort auch auf eine kröte ausrutschen, (oder moos!!!) den kopf auf einen stein aufschlagen und sich so ein gehirntrauma holen.

2 Mal jährlich? Der Waldbesitzer aus dem Fall hat jedenfalls 2 Mal jährlich, sowie nach Sturmereignissen, die Bäume durch Sichtkontrolle prüfen lassen. Verpflichtend ist dies nicht (wie dieses Urteil zeigt), ob es sonst üblich ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls wurde der schadhafte Baum nicht als solcher erkannt.
Das war eben auch eine Frage, ob man Überprüfungen als Waldbesitzer veranlassen muss. Und nein, auch diese Frage ist nicht völlig absurd. Eigentum begründet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dies steht explizit in unserer Verfassung, ist sogar ganz nett formuliert ("Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.") Und in vielen Fällen heißt das auch, dass man bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen muss.

Im Übrigen ging die Klägerin mit ihrem Hund einen Forstweg entlang, der stark frequentiert wird und als "Erholungsweg" genutzt wird. Das Wetter war gut, sehr warm, leichter Wind - aber nichts was einen verständigen Menschen von einem Waldspaziergang abgehalten hätte. Grund für den Astabbruch war auch kein Windstoß, sondern wohl eine faule Stelle, sowie der übliche "Sommerbruch" aufgrund von Trockenheit. Der Baum war als solcher "verdächtig", er hatte eine abgebrochene Krone, der Ast stand, statisch gesehen, ungünstig vom Baum ab + weitere Besonderheiten, die für mich aber "Fachchinesisch" sind ;) Jedenfalls hätte man "Handlungsbedarf" sehen müssen.


Solange ich nicht gezwungen werde mich in eine baumreiche umgebung aufzuhalten, finde ich es merkwürdig, sich über herabfallende äste zu beschweren. Und das ist mein persönliches rechtsempfinden.

"Beschweren" klingt in diesem Kontext etwas seltsam, wir sprechen hier von einer schweren Hirnschädigung. Und abgesehen davon, dass das eine Tragödie für den Betroffenen und seine Angehörigen ist, ist es gleichzeitig ein markanter finanzieller Einschnitt, den unser Gesundheits- und Sozialsystem nicht vollends auffängt. Und da ist die Idee einen möglicherweise solventen Waldbesitzer in Anspruch zu nehmen, der vielleicht "irgendwie" verantwortlich ist, nicht ganz abwegig. In diesem konkreten Fall klagt übrigens auch die Geschädigte nicht selbst, da sie im Wachkoma liegt, sondern deren Mutter als ihre Betreuerin.

Ich weiß auch nicht, ob du dann so sehr an deinem persönlichen Rechtsempfinden festhältst, wenn der Unfall nicht nur dich finanziell ruiniert, sondern auch deine Angehörigen. Denn ganz objektiv war die Sache nicht augenscheinlich aussichtslos.
Wenn sich der Sachverhalt genauso auf einem öffentlichen Rad- und Wanderweg abgespielt hätte, hätte sie aller Wahrscheinlichkeit nach einen Schmerzensgeldanspruch gehabt.
 
:unsicher:
Wir haben auch einem "Wald", - oder eher ein Wäldchen.
Einen Ansammlung von ein paar Dutzend Bäumen, zwei Lichtungen, ein mittelgrosser Fischteich, und dazwischen ein Privatweg
Mit einem normalgrossen Schild am Wegesrand
Privatweg ! Benutzung auf eigene Gefahr !
stört aber anscheinend keinen.
jeder latscht da durch, ganz Hartgesottene fahren da sogar mit ihrem Auto lang :rolleyes:
Holz wird geklaut, letzten Winter zwanzig kleine bis mittelgrosse Nadelbäume aus der Anpflanzung gerissen (Mangel an Christbäumen ?)
Und wenn zufällig einer von uns dort arbeitet (Totholz beseitigen, Wildwuchs dezimieren) und man spricht Leute an, die gerade den Zaun um die mittlerweile neue Baumpflanzung niedermachen, wird man noch angepöbelt, wenn einen das stört, solle man gefälligst ´ne Mauer rumbauen ... :verwirrt:
daß wälder in privatbesitz sind, ist ohnehin komplett absurd. aber das wird noch dauern, bis das die leute begreifen.

wäre es möglich, wäre sicher auch die sonne in privatbesitz.
bitte erklär mal, wieso das absurd ist.
Sind Häuser (Eigentum) dann nicht genauso absurd.
Den Wald haben wir mit unserem Haus zusammen erworben.
Hätten wir deshalb das Haus vielleicht nicht kaufen sollen.
oh, achja, wir können diese 5 Hektar Wald und Grünfläche natürlich auch verkaufen.
Dann wird Bauland draus, für Eigentumswohnungen, das wäre natürlich in Ordnung, oder ?

@ Lana
wenn fremde Leute ungefragt und unerlaubterweise durch deinen Vorgarten trampeln, sich verletzen und dich dann verklagen ist auch okay ?
Schliesslich hast du dafür zu sorgen, das kein unerwünschter Besucher auf deinem Grund und Boden geschädigt wird !
 
@ Lana
wenn fremde Leute ungefragt und unerlaubterweise durch deinen Vorgarten trampeln, sich verletzen und dich dann verklagen ist auch okay ?
Schliesslich hast du dafür zu sorgen, das kein unerwünschter Besucher auf deinem Grund und Boden geschädigt wird !

Wäre nett, wenn wir beim Thema bleiben würden. Deine Frage ist arg am Thema vorbei, der Waldweg durfte richtigerwese von Spaziergängern benutzt werden.

Aber weil du so nett ( ;) ) fragst - natürlich wäre es nicht okay, mich zu verklagen. Aber wenn wir jetzt nicht von mir reden, sondern allgemein, dann wäre das je nach Fallkonstellation nicht nur "okay", sondern auch sehr erfolgversprechend. Es gibt diverse Gefahrenquellen für die man auf dem eigenen Grund und Boden unter Umständen haftet. Um einige Beispiele zu nennen: Schachtöffnungen, Teiche, Bäume auf dem Hof, Hunde etc.
 
:unsicher:
Tja, dann sollten Besitzer von grösseren Privatgrundstücken, die zufällig bewaldet sind, wohl zukünftig Erholungssuchenden komplett verbieten, ihr Eigentum zu betreten.
... allerdings wäre das dann wohl auch einer Menge Leute nicht recht, die sich dann empören würden, das sie die Natur nicht da geniessen können, wo es am bequemsten ist... :rolleyes:
Im übrigen steht am Anfang einer jeden städtisch/öffentlichen Parkanlagen auch ein Schild, das darauf hinweist, das die Benutzung derselben auf eigene Gefahr stattfindet.
Allerdings ist es bedeutend schwieriger, die Stadt (oder das entsprechende Bundesland) zu verklagen.
Schliesslich wird mensch ja nicht gezwungen, dort spazieren zu gehen.
 
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.

Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde:lol:

Abgesehen davon, dass der Spruch daneben ist, ist die Frage, ob der Waldbesitzer haftet, nicht so absurd, wie jetzt hier suggeriert wird, denn dann hätte es nicht der BGH entscheiden müssen. Es gibt für diverse Fallkonstellationen Verkehrssicherungspflichten, welche, wenn sie nicht eingehalten werden, zu einer Haftung führen. Das hätte hier auch so sein können. Die Frau hat vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen! Und die Richter hatten mit Sicherheit keinen "Hirnschaden". Dass der Bundesgerichtshof das anders sieht, entspricht auch meinem Rechtsempfinden, aber diese Entscheidung hätte genauso gut anders ausfallen können.

Die Frau ging bei warmen Wetter und leichtem Wind im Juli 06 spazieren. Da war kein Sturm, Orkan oÄ! Der Baum stellte länger eine akute Gefahr dar, die bei einer Sichtung durch einen Sachkundigen im Vorfeld hätte erkannt werden können.

Ach komm, der Spruch ist nicht mehr daneben als jemanden zu verklagen, weil einem, bei der Benutzung seines Waldes ein Ast auf den Kopf gefallen ist:rolleyes:
Ich zeig auch niemanden an, wenn ich über einen nicht ganz ebenen Pflasterstein stolper oder mir beim Überqueren einer fremden Weide die Hose aufreisse:rolleyes:

Tut mir leid, solche Leute haben für mich nen Schaden... und die Frau hat halt wirklich einen, dafür kann aber eben niemand was:rolleyes:
 
ach ja, und wie oft lässt du ein sachkundigen durch dein privat wald laufen ( im mo kein fragezeichen zur verfügung), dan sollten aber besser sämtliche wälder vor publikumsverkehr geschlossen werden, man könnte dort auch auf eine kröte ausrutschen, (oder moos!!!) den kopf auf einen stein aufschlagen und sich so ein gehirntrauma holen.

2 Mal jährlich? Der Waldbesitzer aus dem Fall hat jedenfalls 2 Mal jährlich, sowie nach Sturmereignissen, die Bäume durch Sichtkontrolle prüfen lassen. Verpflichtend ist dies nicht (wie dieses Urteil zeigt), ob es sonst üblich ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls wurde der schadhafte Baum nicht als solcher erkannt.
Das war eben auch eine Frage, ob man Überprüfungen als Waldbesitzer veranlassen muss. Und nein, auch diese Frage ist nicht völlig absurd. Eigentum begründet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dies steht explizit in unserer Verfassung, ist sogar ganz nett formuliert ("Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.") Und in vielen Fällen heißt das auch, dass man bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen muss.

Im Übrigen ging die Klägerin mit ihrem Hund einen Forstweg entlang, der stark frequentiert wird und als "Erholungsweg" genutzt wird. Das Wetter war gut, sehr warm, leichter Wind - aber nichts was einen verständigen Menschen von einem Waldspaziergang abgehalten hätte. Grund für den Astabbruch war auch kein Windstoß, sondern wohl eine faule Stelle, sowie der übliche "Sommerbruch" aufgrund von Trockenheit. Der Baum war als solcher "verdächtig", er hatte eine abgebrochene Krone, der Ast stand, statisch gesehen, ungünstig vom Baum ab + weitere Besonderheiten, die für mich aber "Fachchinesisch" sind ;) Jedenfalls hätte man "Handlungsbedarf" sehen müssen.


Solange ich nicht gezwungen werde mich in eine baumreiche umgebung aufzuhalten, finde ich es merkwürdig, sich über herabfallende äste zu beschweren. Und das ist mein persönliches rechtsempfinden.

"Beschweren" klingt in diesem Kontext etwas seltsam, wir sprechen hier von einer schweren Hirnschädigung. Und abgesehen davon, dass das eine Tragödie für den Betroffenen und seine Angehörigen ist, ist es gleichzeitig ein markanter finanzieller Einschnitt, den unser Gesundheits- und Sozialsystem nicht vollends auffängt. Und da ist die Idee einen möglicherweise solventen Waldbesitzer in Anspruch zu nehmen, der vielleicht "irgendwie" verantwortlich ist, nicht ganz abwegig. In diesem konkreten Fall klagt übrigens auch die Geschädigte nicht selbst, da sie im Wachkoma liegt, sondern deren Mutter als ihre Betreuerin.

Ich weiß auch nicht, ob du dann so sehr an deinem persönlichen Rechtsempfinden festhältst, wenn der Unfall nicht nur dich finanziell ruiniert, sondern auch deine Angehörigen. Denn ganz objektiv war die Sache nicht augenscheinlich aussichtslos.
Wenn sich der Sachverhalt genauso auf einem öffentlichen Rad- und Wanderweg abgespielt hätte, hätte sie aller Wahrscheinlichkeit nach einen Schmerzensgeldanspruch gehabt.

jetzt sprichst du aber über ein rein versicherungstechnische angelegenheit, die im normalfall von die versicherungen in angriff genommen wird. Natürlich versuche ich dan auch die unkosten abzuwälzen, wenn meine versicherung nicht greift.

aus meine momentane situation alles nicht vorstellbar, weil ich selber hier gegen absolut gar nichts versichert bin.
 
:unsicher:
Tja, dann sollten Besitzer von grösseren Privatgrundstücken, die zufällig bewaldet sind, wohl zukünftig Erholungssuchenden komplett verbieten, ihr Eigentum zu betreten.
... allerdings wäre das dann wohl auch einer Menge Leute nicht recht, die sich dann empören würden, das sie die Natur nicht da geniessen können, wo es am bequemsten ist... :rolleyes:

Das --> :unsicher: ist dein Lieblingssmilie, oder ;)?
Erstens: es ist ein Unterschied, ob man sich auf einem nicht eingezäunten Hof befindet, oder in einem nicht eingezäunten Wald.
Zweitens: Die meisten Landeswaldgesetze verbieten es einem Waldeigentümer, den Wald für Erholungssuchende zu sperren.


Im übrigen steht am Anfang einer jeden städtisch/öffentlichen Parkanlagen auch ein Schild, das darauf hinweist, das die Benutzung derselben auf eigene Gefahr stattfindet.
Allerdings ist es bedeutend schwieriger, die Stadt (oder das entsprechende Bundesland) zu verklagen.
Schliesslich wird mensch ja nicht gezwungen, dort spazieren zu gehen.

Ein Hinweisschild ist ein Versuch die Haftung auszuschließen, ob dieser Versuch auch gelingt, steht auf einem anderen Blatt ;)
Im Übrigen werden an die zuständigen öffentlich-rechtlichen Stellen höhere Anforderungen gestellt, was das Instandhalten und Sichern der Wege angeht. Wenn sie offensichtliche Gefahren ignorieren, kann man sie leicht verklagen.

Ach komm, der Spruch ist nicht mehr daneben als jemanden zu verklagen, weil einem, bei der Benutzung seines Waldes ein Ast auf den Kopf gefallen ist:rolleyes:
Ich zeig auch niemanden an, wenn ich über einen nicht ganz ebenen Pflasterstein stolper oder mir beim Überqueren einer fremden Weide die Hose aufreisse:rolleyes:

Tut mir leid, solche Leute haben für mich nen Schaden... und die Frau hat halt wirklich einen, dafür kann aber eben niemand was:rolleyes:

Das ist wohl kaum vergleichbar.
Hier geht es um schwerste Schädigungen. Hirnschäden und daraus resultiered mehrere Infarkte, Wachkoma, Lähmung. Wenn deinem Kind so etwas passiert wäre, würdest du da als Mutter nicht versuchen, Geld herauszuholen, um ihm und deiner Familie (die Schwester kümmert sich um die Geschädigte) das Leben einfacher zu machen?
Auch dann nicht, wenn du einige Urteile gelesen hättest, bei denen Leute, wegen weit weniger geklagt und gewonnen hätten. (Beispielsweise stand ein Auto (wohl unzulässigerweise) in einem Hof und wurde durch einen Ast beschädigt, der Kläger bekam Recht).



jetzt sprichst du aber über ein rein versicherungstechnische angelegenheit, die im normalfall von die versicherungen in angriff genommen wird. Natürlich versuche ich dan auch die unkosten abzuwälzen, wenn meine versicherung nicht greift.

aus meine momentane situation alles nicht vorstellbar, weil ich selber hier gegen absolut gar nichts versichert bin.

Ähm, warum spreche ich von der versicherungstechnischen Seite? Das Urteil sagt letztlich aus, wer "den Schaden" tragen muss.
Da die Geschädigte mit Prozesskostenhilfe geklagt hat, ist eher nicht davon auszugehen, dass sie eine tolle Zusatzversicherung hatte, die ihr eine schöne, hohe Rente oder eine hohe Einmalzahlung ausbezahlt hätte. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung meint, dass die Klägerin in den Augen des Gerichts als "bedürftig" anzusehen ist. Die staatlichen Versicherungen sind halt oftmals nicht so wirklich ausreichend.
Dass sie den Waldbesitzer und nicht etwa dessen (eventuell bestehende) Haftplichtversicherung verklagt, ist völlig korrekt, da es in Deutschland nur in Ausnahmefällen einen Direktanspruch gegen die Versicherung gibt. Eine Klage gegen die Versicherung direkt wäre daher unzulässig.
 
bitte erklär mal, wieso das absurd ist.

eigentlich nur widerwillig, weil
aber das wird noch dauern, bis das die leute begreifen.

:D

aber trotzdem: wie gerecht ist es, daß einst auf wundersame weise eine kleine elite unsere wälder und auen unter sich aufgeteilt hat, die eigentlich, wenn überhaupt, allen menschen gehören ? wie ehrlich kann es da zugegangen sein ? für großwälder gilt das (bis auf den osten, die hatten diesen irrsinn wenigstens temporär auf ihre art beendet) bis heute. und viele mittel-und kleinwälder waren einst großwälder, bis sie weiterverschachert wurden.

und im osten hatten wir nach dem mauerfall auch nichts besseres zu tun, als die wälder dort zu privatisieren. wieder hat sich eine kleine elite unsere wälder hin und hergeschachert.

ja, das finde ich absurd, auch wenn viele, sicherlich auch nette, waldbesitzer das natürlich anders sehen.
 
Ach komm, der Spruch ist nicht mehr daneben als jemanden zu verklagen, weil einem, bei der Benutzung seines Waldes ein Ast auf den Kopf gefallen ist:rolleyes:
Ich zeig auch niemanden an, wenn ich über einen nicht ganz ebenen Pflasterstein stolper oder mir beim Überqueren einer fremden Weide die Hose aufreisse:rolleyes:

Tut mir leid, solche Leute haben für mich nen Schaden... und die Frau hat halt wirklich einen, dafür kann aber eben niemand was:rolleyes:

Das ist wohl kaum vergleichbar.
Hier geht es um schwerste Schädigungen. Hirnschäden und daraus resultiered mehrere Infarkte, Wachkoma, Lähmung. Wenn deinem Kind so etwas passiert wäre, würdest du da als Mutter nicht versuchen, Geld herauszuholen, um ihm und deiner Familie (die Schwester kümmert sich um die Geschädigte) das Leben einfacher zu machen?
Auch dann nicht, wenn du einige Urteile gelesen hättest, bei denen Leute, wegen weit weniger geklagt und gewonnen hätten. (Beispielsweise stand ein Auto (wohl unzulässigerweise) in einem Hof und wurde durch einen Ast beschädigt, der Kläger bekam Recht).


Ja, sag ich doch - schwerer Hirnschaden, vielleicht hätte sie ohne den hirnschaden keine so blöden Ideen:rolleyes:

Nein, ich würde wohl kaum auf die Idee kommen jemanden zu verklagen weil mir ein Ast auf den Kopf gefallen ist, ich würde das als Unglück betrachten - ich verklag auch niemanden, wenn mich der Blitz trifft:rolleyes:
Wenn ich durch den Wald laufe besteht eben das Risiko, dass mir was auf den Kopf fällt - was anderes wäre es, wenn dort Waldarbeiten ohne Absicherung oder Warnung durchgeführt werden und ein abgesägter Baum auf mich fällt.

Aber ich sollte mir das merken und ein Schild in den Garten meiner Mama stellen, dass Äste oder Vogelkacke runter fallen konnte und für Schäden nicht gehaftet wird, da stehen ja auch Bäume rum und ab und zu fällt ein Tannenzapfen runter:rolleyes:

Und nur weil Leute für noch absurdere Sachen verklagt und verurteilt wurden finde ich sowas nicht weniger bekloppt:rolleyes:
 
Ja, sag ich doch - schwerer Hirnschaden, vielleicht hätte sie ohne den hirnschaden keine so blöden Ideen

Buroni,

sorry, aber diesen Ausspruch finde ich absolut daneben :sauer:

Ihre Mutter hat geklagt. Die verletzte Frau liegt im Wachkoma und kann nicht selbst klagen.


watson
 
watson schrieb:
Buroni schrieb:
Ja, sag ich doch - schwerer Hirnschaden, vielleicht hätte sie ohne den hirnschaden keine so blöden Ideen
Buroni,

sorry, aber diesen Ausspruch finde ich absolut daneben :sauer:

Ihre Mutter hat geklagt. Die verletzte Frau liegt im Wachkoma und kann nicht selbst klagen.

Danke.

Nein, ich würde wohl kaum auf die Idee kommen jemanden zu verklagen weil mir ein Ast auf den Kopf gefallen ist, ich würde das als Unglück betrachten - ich verklag auch niemanden, wenn mich der Blitz trifft:rolleyes:
Wenn ich durch den Wald laufe besteht eben das Risiko, dass mir was auf den Kopf fällt - was anderes wäre es, wenn dort Waldarbeiten ohne Absicherung oder Warnung durchgeführt werden und ein abgesägter Baum auf mich fällt.

Aber ich sollte mir das merken und ein Schild in den Garten meiner Mama stellen, dass Äste oder Vogelkacke runter fallen konnte und für Schäden nicht gehaftet wird, da stehen ja auch Bäume rum und ab und zu fällt ein Tannenzapfen runter :rolleyes:

Und nur weil Leute für noch absurdere Sachen verklagt und verurteilt wurden finde ich sowas nicht weniger bekloppt :rolleyes:

Weißt du, ich gebe es echt auf.
Ich kann wirklich verstehen, wenn jemand beim ersten Lesen denkt: "Das ist ja bekloppt", weil man vor Augen hat, wie jemand im Orkan durch den Wald klettert und hinterher jemand verantwortlich machen möchte. Deshalb kann ich auch toubabs Reaktion völlig verstehen.
Dass die Klage juristisch interessant ist und die Klage allein deshalb schon nicht bekloppt sein kann, ist sicher nicht für jeden ersichtlich. Dass die Klage aber auch menschlich nachvollziehbar ist, habe ich versucht darzulegen, weil ich den dazugehörigen Sachverhalt gelesen habe. Diesen habe ich deshalb versucht wiederzugeben, weil die meisten das OLG-Urteil nicht gelesen haben. Und dieses erzählt eine andere Geschichte. Nämlich die einer Mutter, die Geld für ihre schwerst behinderte Tochter einklagt, weil Erfolgsaussichten da sind.
Ich finde das mehr als nachvollziehbar und keineswegs bekloppt oder absurd. Und das, obwohl auch ich bereits in meinem ersten Posting geschrieben habe, dass das Urteil mit meinem Rechtsempfinden übereinstimmt. Würdest du das für dein Kind nicht versuchen?
 
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