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auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.
Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.
Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.
Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde
Abgesehen davon, dass der Spruch daneben ist, ist die Frage, ob der Waldbesitzer haftet, nicht so absurd, wie jetzt hier suggeriert wird, denn dann hätte es nicht der BGH entscheiden müssen. Es gibt für diverse Fallkonstellationen Verkehrssicherungspflichten, welche, wenn sie nicht eingehalten werden, zu einer Haftung führen. Das hätte hier auch so sein können. Die Frau hat vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen! Und die Richter hatten mit Sicherheit keinen "Hirnschaden". Dass der Bundesgerichtshof das anders sieht, entspricht auch meinem Rechtsempfinden, aber diese Entscheidung hätte genauso gut anders ausfallen können.
Die Frau ging bei warmen Wetter und leichtem Wind im Juli 06 spazieren. Da war kein Sturm, Orkan oÄ! Der Baum stellte länger eine akute Gefahr dar, die bei einer Sichtung durch einen Sachkundigen im Vorfeld hätte erkannt werden können.
ach ja, und wie oft lässt du ein sachkundigen durch dein privat wald laufen ( im mo kein fragezeichen zur verfügung), dan sollten aber besser sämtliche wälder vor publikumsverkehr geschlossen werden, man könnte dort auch auf eine kröte ausrutschen, (oder moos!!!) den kopf auf einen stein aufschlagen und sich so ein gehirntrauma holen.
Solange ich nicht gezwungen werde mich in eine baumreiche umgebung aufzuhalten, finde ich es merkwürdig, sich über herabfallende äste zu beschweren. Und das ist mein persönliches rechtsempfinden.
bitte erklär mal, wieso das absurd ist.daß wälder in privatbesitz sind, ist ohnehin komplett absurd. aber das wird noch dauern, bis das die leute begreifen.
wäre es möglich, wäre sicher auch die sonne in privatbesitz.
@ Lana
wenn fremde Leute ungefragt und unerlaubterweise durch deinen Vorgarten trampeln, sich verletzen und dich dann verklagen ist auch okay ?
Schliesslich hast du dafür zu sorgen, das kein unerwünschter Besucher auf deinem Grund und Boden geschädigt wird !
auf das wäre ich wirklich nicht gekommen, wie doof ist denn so jemand, ich bin eindeutig zu blond für diese welt.
Nein, du hast nur keinen Hirnschaden, der durch einen herabfallenden Ast verursacht wurde
Abgesehen davon, dass der Spruch daneben ist, ist die Frage, ob der Waldbesitzer haftet, nicht so absurd, wie jetzt hier suggeriert wird, denn dann hätte es nicht der BGH entscheiden müssen. Es gibt für diverse Fallkonstellationen Verkehrssicherungspflichten, welche, wenn sie nicht eingehalten werden, zu einer Haftung führen. Das hätte hier auch so sein können. Die Frau hat vor dem Oberlandesgericht Recht bekommen! Und die Richter hatten mit Sicherheit keinen "Hirnschaden". Dass der Bundesgerichtshof das anders sieht, entspricht auch meinem Rechtsempfinden, aber diese Entscheidung hätte genauso gut anders ausfallen können.
Die Frau ging bei warmen Wetter und leichtem Wind im Juli 06 spazieren. Da war kein Sturm, Orkan oÄ! Der Baum stellte länger eine akute Gefahr dar, die bei einer Sichtung durch einen Sachkundigen im Vorfeld hätte erkannt werden können.
ach ja, und wie oft lässt du ein sachkundigen durch dein privat wald laufen ( im mo kein fragezeichen zur verfügung), dan sollten aber besser sämtliche wälder vor publikumsverkehr geschlossen werden, man könnte dort auch auf eine kröte ausrutschen, (oder moos!!!) den kopf auf einen stein aufschlagen und sich so ein gehirntrauma holen.
2 Mal jährlich? Der Waldbesitzer aus dem Fall hat jedenfalls 2 Mal jährlich, sowie nach Sturmereignissen, die Bäume durch Sichtkontrolle prüfen lassen. Verpflichtend ist dies nicht (wie dieses Urteil zeigt), ob es sonst üblich ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls wurde der schadhafte Baum nicht als solcher erkannt.
Das war eben auch eine Frage, ob man Überprüfungen als Waldbesitzer veranlassen muss. Und nein, auch diese Frage ist nicht völlig absurd. Eigentum begründet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Dies steht explizit in unserer Verfassung, ist sogar ganz nett formuliert ("Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.") Und in vielen Fällen heißt das auch, dass man bestimmte Sicherheitsvorkehrungen treffen muss.
Im Übrigen ging die Klägerin mit ihrem Hund einen Forstweg entlang, der stark frequentiert wird und als "Erholungsweg" genutzt wird. Das Wetter war gut, sehr warm, leichter Wind - aber nichts was einen verständigen Menschen von einem Waldspaziergang abgehalten hätte. Grund für den Astabbruch war auch kein Windstoß, sondern wohl eine faule Stelle, sowie der übliche "Sommerbruch" aufgrund von Trockenheit. Der Baum war als solcher "verdächtig", er hatte eine abgebrochene Krone, der Ast stand, statisch gesehen, ungünstig vom Baum ab + weitere Besonderheiten, die für mich aber "Fachchinesisch" sind Jedenfalls hätte man "Handlungsbedarf" sehen müssen.
Solange ich nicht gezwungen werde mich in eine baumreiche umgebung aufzuhalten, finde ich es merkwürdig, sich über herabfallende äste zu beschweren. Und das ist mein persönliches rechtsempfinden.
"Beschweren" klingt in diesem Kontext etwas seltsam, wir sprechen hier von einer schweren Hirnschädigung. Und abgesehen davon, dass das eine Tragödie für den Betroffenen und seine Angehörigen ist, ist es gleichzeitig ein markanter finanzieller Einschnitt, den unser Gesundheits- und Sozialsystem nicht vollends auffängt. Und da ist die Idee einen möglicherweise solventen Waldbesitzer in Anspruch zu nehmen, der vielleicht "irgendwie" verantwortlich ist, nicht ganz abwegig. In diesem konkreten Fall klagt übrigens auch die Geschädigte nicht selbst, da sie im Wachkoma liegt, sondern deren Mutter als ihre Betreuerin.
Ich weiß auch nicht, ob du dann so sehr an deinem persönlichen Rechtsempfinden festhältst, wenn der Unfall nicht nur dich finanziell ruiniert, sondern auch deine Angehörigen. Denn ganz objektiv war die Sache nicht augenscheinlich aussichtslos.
Wenn sich der Sachverhalt genauso auf einem öffentlichen Rad- und Wanderweg abgespielt hätte, hätte sie aller Wahrscheinlichkeit nach einen Schmerzensgeldanspruch gehabt.
Tja, dann sollten Besitzer von grösseren Privatgrundstücken, die zufällig bewaldet sind, wohl zukünftig Erholungssuchenden komplett verbieten, ihr Eigentum zu betreten.
... allerdings wäre das dann wohl auch einer Menge Leute nicht recht, die sich dann empören würden, das sie die Natur nicht da geniessen können, wo es am bequemsten ist...
Im übrigen steht am Anfang einer jeden städtisch/öffentlichen Parkanlagen auch ein Schild, das darauf hinweist, das die Benutzung derselben auf eigene Gefahr stattfindet.
Allerdings ist es bedeutend schwieriger, die Stadt (oder das entsprechende Bundesland) zu verklagen.
Schliesslich wird mensch ja nicht gezwungen, dort spazieren zu gehen.
Ach komm, der Spruch ist nicht mehr daneben als jemanden zu verklagen, weil einem, bei der Benutzung seines Waldes ein Ast auf den Kopf gefallen ist
Ich zeig auch niemanden an, wenn ich über einen nicht ganz ebenen Pflasterstein stolper oder mir beim Überqueren einer fremden Weide die Hose aufreisse
Tut mir leid, solche Leute haben für mich nen Schaden... und die Frau hat halt wirklich einen, dafür kann aber eben niemand was
jetzt sprichst du aber über ein rein versicherungstechnische angelegenheit, die im normalfall von die versicherungen in angriff genommen wird. Natürlich versuche ich dan auch die unkosten abzuwälzen, wenn meine versicherung nicht greift.
aus meine momentane situation alles nicht vorstellbar, weil ich selber hier gegen absolut gar nichts versichert bin.
bitte erklär mal, wieso das absurd ist.
aber das wird noch dauern, bis das die leute begreifen.
Ach komm, der Spruch ist nicht mehr daneben als jemanden zu verklagen, weil einem, bei der Benutzung seines Waldes ein Ast auf den Kopf gefallen ist
Ich zeig auch niemanden an, wenn ich über einen nicht ganz ebenen Pflasterstein stolper oder mir beim Überqueren einer fremden Weide die Hose aufreisse
Tut mir leid, solche Leute haben für mich nen Schaden... und die Frau hat halt wirklich einen, dafür kann aber eben niemand was
Das ist wohl kaum vergleichbar.
Hier geht es um schwerste Schädigungen. Hirnschäden und daraus resultiered mehrere Infarkte, Wachkoma, Lähmung. Wenn deinem Kind so etwas passiert wäre, würdest du da als Mutter nicht versuchen, Geld herauszuholen, um ihm und deiner Familie (die Schwester kümmert sich um die Geschädigte) das Leben einfacher zu machen?
Auch dann nicht, wenn du einige Urteile gelesen hättest, bei denen Leute, wegen weit weniger geklagt und gewonnen hätten. (Beispielsweise stand ein Auto (wohl unzulässigerweise) in einem Hof und wurde durch einen Ast beschädigt, der Kläger bekam Recht).
Ja, sag ich doch - schwerer Hirnschaden, vielleicht hätte sie ohne den hirnschaden keine so blöden Ideen
watson schrieb:Buroni,Buroni schrieb:Ja, sag ich doch - schwerer Hirnschaden, vielleicht hätte sie ohne den hirnschaden keine so blöden Ideen
sorry, aber diesen Ausspruch finde ich absolut daneben
Ihre Mutter hat geklagt. Die verletzte Frau liegt im Wachkoma und kann nicht selbst klagen.
Nein, ich würde wohl kaum auf die Idee kommen jemanden zu verklagen weil mir ein Ast auf den Kopf gefallen ist, ich würde das als Unglück betrachten - ich verklag auch niemanden, wenn mich der Blitz trifft
Wenn ich durch den Wald laufe besteht eben das Risiko, dass mir was auf den Kopf fällt - was anderes wäre es, wenn dort Waldarbeiten ohne Absicherung oder Warnung durchgeführt werden und ein abgesägter Baum auf mich fällt.
Aber ich sollte mir das merken und ein Schild in den Garten meiner Mama stellen, dass Äste oder Vogelkacke runter fallen konnte und für Schäden nicht gehaftet wird, da stehen ja auch Bäume rum und ab und zu fällt ein Tannenzapfen runter
Und nur weil Leute für noch absurdere Sachen verklagt und verurteilt wurden finde ich sowas nicht weniger bekloppt