Wald betreten auf eigene Gefahr

Wälder sind nun mal Risiko-Gebiete, da kann man auch schon mal vor ein Wildschwein laufen oder ein aufgestörtes Reh erschreckt den Hund so sehr, das er zur nächstgelegenen Straße läuft...:rolleyes:

Die böse Natur aber auch immer. Gerade freuen sich alle das Stadtwälder in NRW wieder ohne Leinereglemtierung für Hund sind, da fällt iwo einfach mal ein Ast ohne Vorwarnung einfach mal so runter. Ich forder Maulkörbe für Äste. :eg:

Wir sind regelmäßig im Wald und einmal in 15 Jahren ist es tatsächlich vorgekommen das eine Kiefer vor uns herniederging.... man hörte das leise Krachen schon vorher und alle meine 3 Hunde sind zu der Zeit sind zurückgekommen und haben gewartet bis das ding dalag. Als das geknarze aufgehört hart konnten wri schnuffeln und abschätzen und es wr iók.
wIR SHAFFEN DAS MITM <KnUDERLN
Aber gerade im Winter jemad hAftbar machen..ODER VOR WEIHNAHTEN RUM:::
 
  • 7. Mai 2024
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Hi Amy ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Amy

Besser erstmal alles lesen.

In dem Fall war nicht Winter, und es war auch kein "Stadtwald", denn wenn es einer gewesen wäre, hätte die Geschädigte unter den gegebenen Umständen in diesem Fall, wenn ich Lana richtig verstehe, durchaus Anspruch auf Schmerzensgeld gehabt.

Daher war anscheinend die Klage nicht so unberechtigt oder abwegig, wie es auf den ersten Blick aussieht.

In erster Instanz hatte die Klägerin (die nicht die Verletzte ist), auch durchaus Recht bekommen. Nachher allerdings dann nicht mehr, weil die Sicherheitsanforderungen an private Waldbesitzer offenbar auch dann niedriger sind als an Kommunen, wenn ihre Waldwege ähnlich viel genutzt werden.

Wenn ich es ganz richtig verstanden habe.

Diesen Standpunkt kann ich durchaus nachvollziehen - für die Betroffene tut es mir trotzdem leid.
 
--------------------------

Aber ich sollte mir das merken und ein Schild in den Garten meiner Mama stellen, dass Äste oder Vogelkacke runter fallen konnte und für Schäden nicht gehaftet wird, da stehen ja auch Bäume rum und ab und zu fällt ein Tannenzapfen runter:rolleyes:

Und nur weil Leute für noch absurdere Sachen verklagt und verurteilt wurden finde ich sowas nicht weniger bekloppt:rolleyes:

Wenn das man hilt!;)

Aber allein durch Hinweisschilder lässt sich grundsätzlich keine Haftung ausschließen, sondern der Umfang der Haftung kann unter Umständen eingeschränkt werden. Das gilt ebenso für das Schild "Betreten auf eigene Gefahr" wie für andere Hinweisschilder auf mögliche Gefahren.



 
Ja, sag ich doch - schwerer Hirnschaden, vielleicht hätte sie ohne den hirnschaden keine so blöden Ideen

Buroni,

sorry, aber diesen Ausspruch finde ich absolut daneben :sauer:

Ihre Mutter hat geklagt. Die verletzte Frau liegt im Wachkoma und kann nicht selbst klagen.


watson

Ok, sorry, ich hatte gelesen, dass die Frau selbst geklagt hat.

Trotzdem finde ich so eine Klage schlichtweg lächerlich.
Für mich gehören in einem Wald, in dem man eben nicht jeden Ast auf seine Gesundheit hin überprüfen kann, wie man es bei einem Baum im Garten tun kann, herabfallende Äste genauso zum Risiko wie Steinschläge oder lose Steinbrocken auf denen man wegrutschen kann im Gebirge.

Ich finde, es ist einfach eine Unart stets jemanden zu suchen, den man für sein Unglück verantwortlich machen kann und noch ein bisschen Geld raus zu holen.
Und irgendwie dachte ich, solche Menschen gibt es nur in Amerika, wo Konzerne verklagt werden, weil Menschen zu viele Schokoriegel in sich rein stopfen:rolleyes:
 
Ich hatte es so verstanden, dass es unter bestimmten Bedingungen in diesem Fall durchaus einen Rechtsanspruch auf Schmerzensgeld gegeben hätte (oder hätte geben können). Etwa, wenn es ein öffentlicher Weg in einem öffentlichen Wald gewesen wäre...

Weil schon jeder Grundstücksbesitzer eine gewisse Pflicht hat, sein Grundstück so zu sichern, dass niemand gefährdet wird. (Etwa, indem er den Gehweg bei Glatteis kehrt bzw. streut). Und eine Kommune eben noch ein bissche mehr.

Die Frage war einfach, wie weit diese Verpflichtung für private Waldbesitzer geht und ob der Besitzer in diesem Fall seine Pflicht erfüllt hatte (dann: bedauerlicher Unglücksfall) oder eben nicht.

Zum Thema: "Muss man wegen sowas klagen?" - Naja: Wenn man selbst kurz vor dem finanziellen Ruin steht, greift man vermutlich nach jedem Strohhalm.

Ich denke, dass auch so die ganzen Milliardenklagen in den USA zustandekommen. DIe sind ja nicht alle so lächerlich wie diese eine. Aber wenn du dich am Kaffee schwer verbrühst, und deine Krankenversicherung zahlt das nicht, oder du verlierst, weil du nicht arbeiten kannst, deine Arbeit und damit auch die Versicherung... (das ist dort ja gar nicht so selten) - bist du ganz schön angeschmiert.

Ohne guten Anwalt hast du dann allerdings evtl. wenig Chancen, und den kannst du dir dann nur leisten, wenn der aus der Entschädigung bezahlt wird... also wird er diese extra hoch ansetzen.

"Die Amis" sind im Schnitt gar nicht so dumm, zumindest nicht die, die ich so kenne. Aber sie leben in einem absurden Staatssystem, das genau solche Aktionen im Grunde fördert.
 
ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, aber jeder normal sterbliche ist doch in europa gegen unfall versichert, vorallem wenn er berufstätig ist, ist er das schon automatisch, so wars bei mir jedenfalls.

das sollte ausreichen um die unkosten zu tragen.

wie vorhin schon gesagt: die böse natur!

wenn man zuhause die treppe runter fliegt, macht man dan auch den pantoffelhersteller, treppenbauer, durchstreichen was nicht verlangt wird, verantwortlich?

und was eine mutter so alles nicht tut für sein kind, hat nichts mit herabfallende äste und ihre folgen zu tun. In diesem fal, gehts die mutter nicht zu letzt, einfach um den finanziellen aspekt der sache, und nicht das sie den waldbesitzer hinter schloss und riegel sehen will wegen versuchten totschlags.

ich drücke mich nicht gut aus auf deutsch, aber vielleicht versteht jemand was ich meine.

ich glaube echt das sämtliche relationen verloren gehen, und der ausdrück, >pech gehabt< oder >unglück< oder >shit happens< kan man bald aus dem duden streichen.
 
Wobei ich ja glatte Wege noch für etwas anderes als herabfallende Äste halte (wobei es bei Schnee im Wald ja auch automatisch glatt wird - kann man ja auch nix gegen machen, Salz streuen wäre ja wirklich selten bescheiden)

Es ist doch gar nicht möglich als Privatperson einen kompletten Wald oder ein Waldgebiet so abzusichern, dass nie irgendwo ein Loch im Boden ist, in das man treten und fallen könnte oder eben Äste herabfallen - ich denke, nicht einmal in öffentlichen Wäldern kann so ein Aufwand betrieben werden, von daher gehört sowas für mich auch einfach zum Risiko Leben.

Und natürlich sind nicht alle Amis dumm oder so (zumindest haben sie dort wohl nicht mehr Brainies als wir hier, die fallen uns halt nur mehr auf);)
Aber teils ist es wirklich sehr kurios, was dort drüben so abläuft - und solche kuriosen Klagen kannte ich bisher halt nur von dort.

Ich denke aber auch, dass da nicht der 0815-Bürger solche Klagen anzettelt, sondern, dass auch das schon besondere Exemplare sind;)
 
Sorry, aber ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor. Ihr redet etwas aneinander vorbei.
Es ist doch keineswegs so, dass die Klägerin eine satte Entschädigung einstreicht, sich ein fettes Auto kauft und sich freut "Was für ein Glück, dass mir der Ast auf den Kopf gefallen ist".
Wenn jemand im Koma liegt und ein Dauerpflegefall ist, entstehen gewaltige Kosten. Und wenn toubab darauf hinweist, dass in Deutschland jeder berufstätige Mensch versichert ist, klingt das zwar sauber abgesichert. Aber Versicherungen haben nur ein Interesse an Einnahmen. Wenn ein größerer Schadensfall eintritt, arbeiten ganze Armeen von Rechtsanwälten daran, Gründe für die Nichthaftung der Versicherung zu finden. In der Regel erfolgreich.
Selbst wenn die Versicherung für die anfänglichen Kosten aufkommt, ist schnell eine Deckungsgrenze erreicht. Für die weiterhin entstehenden Kosten werden dann die Angehörigen herangezogen. Durch so ein Unglück kann sich eine Familie zusätzlich zum persönlichen Leid auf Lebenszeit verschulden. Mal ganz abgesehen davon, dass die Behandlung der Verunglückten auf ein Minimum reduziert wird.
Selbst wenn die Klägerin (bzw. deren Vertreterin) gewonnen hätte, hätte die Entschädigung vermutlich gerade so ausgereicht, der Verunglückten eine etwas bessere Behandlung zukommen zu lassen.
Übrigens: Auch wenn 'privater Wald' nach einer Privatperson klingt, ist es tatsächlich ein Wirtschaftsunternehmen, das mit dem Allgemeingut 'Wald' Gewinne erwirtschaftet. Da gelten andere Regeln als auf einem reinen Privatgrundstück.
 
ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, aber jeder normal sterbliche ist doch in europa gegen unfall versichert, vorallem wenn er berufstätig ist, ist er das schon automatisch, so wars bei mir jedenfalls.

Das gilt dann aber nur für Berufsunfälle - und es kann im Übrigen durchaus sein, dass die private Unfallversicherung der Geschädigten erstmal an die Haftpflicht des Waldbesitzers verweist (weil es, siehe Lara, Hinweise darauf gibt, dass unter Umst. die verantwortlich ist), die dann aber ihrerseits ablehnt (weil es auch hier Hinweise gibt, dass sie nicht zuständig ist), worauf das alles vor Gericht geht...

alles total korrekt, aber für die Betroffenen eine Zumutung, da es sich zieht.

(Dafür dürfen die sich dann auch noch als Brainies beschimpfen lassen. - Na gut, das lesen sie vermutlich nie, aber trotzdem.)

das sollte ausreichen um die unkosten zu tragen.

S.o.: Irgendwann. Vielleicht mal.

Hier ist vor zwei Jahren mal ein Mann von einem Bagger überfahren worden. Und zwar gleich zweimal - der Baggerfahrer merkte das nicht, und als ein Passant gerufen hat, setzte er nochmal zurück... der Mann verlor sein Bein, seine Arbeit, und am Ende auch seine Wohnung, weil die Versicherungen immer noch darüber verhandeln, wer denn nun zuständig ist. Und wandte sich dann an die Presse.

Das ist nicht immer so einfach.

Anderer Fall, passierte in einer Klinik hier am Ort: Gesundes Kind wurde durch ärztlichen Kunstfehler nach OP schwerst geschädigt, liegt seitdem im Wachkoma. Ursache unstrittig. Es geht aber um einen Millionenbetrag, da dieses Kind bis zum Lebensende - das war vor 10 Jahren, jetzt ist es 12, versorgt werden muss. Also wird verzögert und verzögert und verzögert. Der Prozess läuft genauso lange schon, und die Eltern haben von der Versicherung des Arztes noch nicht einen Cent gesehen!

Aus Versicherungssicht: Verständlich und absolut korrekt, dass die nicht einfach so zahlen wollen, und alles genauestens prüfen.

Aus Sicht der Eltern: Auch hier eine Katastrophe.

wie vorhin schon gesagt: die böse natur!

Damit hat das in so einem Fall gar nichts zu tun. Es geht "nur" um's Geld - aber ohne Geld kann man schlicht gar nix machen.

wenn man zuhause die treppe runter fliegt, macht man dan auch den pantoffelhersteller, treppenbauer, durchstreichen was nicht verlangt wird, verantwortlich?

Wenn die Treppe zusammenbricht, schon! ;)

toubab schrieb:
In diesem fal, gehts die mutter nicht zu letzt, einfach um den finanziellen aspekt der sache, und nicht das sie den waldbesitzer hinter schloss und riegel sehen will wegen versuchten totschlags.

Natürlich. Das ist aber doch völlig legitim.

Wie gesagt: Wenn der Fall vorliegt, dass die Unfallversicherung an die Haftpflicht verweist und umgekehrt, hat die Mutter gar keine andere Wahl, als zu klagen, um eventuell eine Klärung zu erzwingen.

ich drücke mich nicht gut aus auf deutsch, aber vielleicht versteht jemand was ich meine.

Ich schon, aber ich bewerte das anders. Das hat nichts mit "Raffgier" zu tun. Ich glaube nicht, dass die Mutter sich mit dem Schmerzensgeld finanziell sanieren möchte, um im Luxus leben zu können.

Sie braucht das Geld schlicht, um für ihr Tochter sorgen zu können. Da der Unfall im Wald geschah, wird also genau über den Wald verhandelt. Wäre es um einen Unfall auf einer Baustelle oder mit einem Baufahrzeug gegangen, wäre also darüber verhandelt worden. Ich glaube, der Mutter ist herzlich egal, ob die Tochter im Wald oder sonstwo einen Unfall hatte, und ob ihr ein Ast oder ein Dachziegel auf den Kopf gefallen ist.

ich glaube echt das sämtliche relationen verloren gehen, und der ausdrück, >pech gehabt< oder >unglück< oder >shit happens< kan man bald aus dem duden streichen.

Nein, sicherlich nicht - siehe diesen Fall und auch meine Beispiele oben.

Es geht hier aber mE wirklich nur um eine versicherungstechnische Angelegenheit, und mit der hier unterstellten "beschränkten" Einstellung, dass grundsätzlich "immer" jemand Schuld sein muss, hat das wenig zu tun.
 
Ok, also wenn es eine Gesellschaft ist, darf ich die dann getrost verklagen für etwas, was eigentlich ein vollkommen natürlicher Prozess ist?


Natürlich ist es schlimm, was da passiert ist - aber wenn ein Ast vom Baum fällt ist das - trotz des Leids der Familie- nix, wofür ich jemanden verklage.
Unfälle mit solchen Folgen passieren doch nicht so selten und oft ist niemand da zum verklagen, diese Leute müssen dann auch damit umgehen.
Ich mag falsch liegen, aber ich schätze unser Gesundheitssystem jetzt nicht so ein, dass es jemanden, der normal versichert ist, abschaltet, nur weil kein Schuldiger gefunden wurde, der die Kosten tragen muss.
 
Sorry, aber ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor. Ihr redet etwas aneinander vorbei.
Es ist doch keineswegs so, dass die Klägerin eine satte Entschädigung einstreicht, sich ein fettes Auto kauft und sich freut "Was für ein Glück, dass mir der Ast auf den Kopf gefallen ist".
Wenn jemand im Koma liegt und ein Dauerpflegefall ist, entstehen gewaltige Kosten. Und wenn toubab darauf hinweist, dass in Deutschland jeder berufstätige Mensch versichert ist, klingt das zwar sauber abgesichert. Aber Versicherungen haben nur ein Interesse an Einnahmen. Wenn ein größerer Schadensfall eintritt, arbeiten ganze Armeen von Rechtsanwälten daran, Gründe für die Nichthaftung der Versicherung zu finden. In der Regel erfolgreich.
Selbst wenn die Versicherung für die anfänglichen Kosten aufkommt, ist schnell eine Deckungsgrenze erreicht. Für die weiterhin entstehenden Kosten werden dann die Angehörigen herangezogen. Durch so ein Unglück kann sich eine Familie zusätzlich zum persönlichen Leid auf Lebenszeit verschulden. Mal ganz abgesehen davon, dass die Behandlung der Verunglückten auf ein Minimum reduziert wird.
Selbst wenn die Klägerin (bzw. deren Vertreterin) gewonnen hätte, hätte die Entschädigung vermutlich gerade so ausgereicht, der Verunglückten eine etwas bessere Behandlung zukommen zu lassen.
Übrigens: Auch wenn 'privater Wald' nach einer Privatperson klingt, ist es tatsächlich ein Wirtschaftsunternehmen, das mit dem Allgemeingut 'Wald' Gewinne erwirtschaftet. Da gelten andere Regeln als auf einem reinen Privatgrundstück.


es geht doch nicht darum ob die mutter sich ein auto kaufen möchte, wo behaupte ich denn das. Das schicksal schlägt manchmal hart zu und wenn man mich jetzt noch aufklärt, das man in deutschland auf der strasse gekippt wird wenn mann nicht versichert ist, lasse ich mich gerne belehren.
 
Es geht hier aber mE wirklich nur um eine versicherungstechnische Angelegenheit, und mit der hier unterstellten "beschränkten" Einstellung, dass grundsätzlich "immer" jemand Schuld sein muss, hat das wenig zu tun.


das habe ich auch schon vorher gesagt: eine versicherungs sache, das hat nichts mit rührseelige geschichten zu tun.
 
Nur mal so am Rande: es ist im vorliegenden Fall völlig unerheblich, dass der Wald im Privatbesitz ist.

Das Urteil spricht ausdrücklich vom Waldbesitzer und das kann genauso gut der Staat, das Land oder eine Gemeinde sein.



Btw. sind nur ca. 44% der Waldfläche in privater Hand; siehe bundeswaldinventur.de

:hallo:
 
es geht doch nicht darum ob die mutter sich ein auto kaufen möchte, wo behaupte ich denn das. Das schicksal schlägt manchmal hart zu und wenn man mich jetzt noch aufklärt, das man in deutschland auf der strasse gekippt wird wenn mann nicht versichert ist, lasse ich mich gerne belehren.

Siehe meine Beispiele. Das kann durchaus passieren.

Das Kind von dem ich schrieb, hat Eltern und Verwandte, die sich kümmern. Der Mann, von dem ich schrieb, hat niemanden mehr und der ist ziemlich am Ende.

Sicherlich ist fast jeder abgesichert - aber wenn es irgendeinen Zweifel gibt, dass irgendeiner zahlen muss, kann es Jahre dauern, bis das Geld auf dem Konto der Geschädigten ist. Und bis dahin - Minimalversorgung, was die GKV so hergibt. Da musst du dich dann noch damit herumärgern, dass du nichtmal ein Pflegeheim in deiner Nähe aussuchen darfst, wenns woanders billiger ist - und du darfst dann fahren.

Ist auch kein Geheimnis, dass die sich oft mit der Bearbeitung von Anträgen für Hilsfmittel oder Fahrkahrten usw bei Krebspatienten sehr schwer tun - unter anderem, weil sie hoffen, dass sich das Problem dann von selbst erledigt. (Gibt zwar einiges rückwirkend für die Angehörigen, aber lange nicht alles!)

(Ditto Beerdigung... die Stadt Düsseldorf sucht für Leute, für deren Beerdigung sie aufkommen muss, nach Friedhöfen in ganz NRW, um den günstigsten zu finden. Solange keine Verwandten, sondern nur Freunde vorhanden sind, haben die keinen Anspruch darauf, etwa wegen der Grabpflege den Menschen in der Stadt vor Ort zu bestatten. Ging auch erst kürzlich durch die Presse. Ging dann plötzlich doch, weil Leute für die Beerdigung gesammelt haben...)

Das ist hier auch nicht mehr das Paradies auf Erden. Natürlich immer noch recht nett, aber halt ganz bestimmt nicht "Vollversorgung".
 
@Buroni

Dass ein Hund mal beißt, ist eigentlich auch ein natürlicher Prozess. Trotzdem muss ich als Halter dafür sorgen, dass das nicht passiert.

Dass ein Eiszapfen vom Haus fällt, ist ein natürlicher Prozess. Trotzdem muss ich als Hausbesitzer dafür sorgen, dass das nicht passiert, wenn der Postbote vorbeigeht.

Dass ein morscher Ast irgendwann vom Baum auf einen Weg fällt, ist ein natürlicher Prozess... trotzdem muss ich als Baumbesitzer dafür sorgen, dass das idealerweise nicht passsiert. Diese Pflicht habe ich.
Passiert es trotzdem, und es kommt jemand zu Schaden, kann durchaus die Frage zu klären sein, ob ich mich "ausreichend" um den Baum gekümmert habe, oder eben nicht.

Falls ja - alles super.
Falls nein: Tja, mein Pech, da meine Verantwortung.
 
Ja, aber es gibt Dinge, bei denen ich es zumutbar finde, dass der Besitzer sich drum kümmert.

Zum Beispiel ist es ein zu bewältigender Aufwand, meinen Hund zu sichern oder einige Bäume im Garten regelmäßig zu überprüfen (oder Eiszapfen und glatte Gehwege) - aber wie man das in einem Wald machen soll ist mir unerklärlich.
Man kann ja schlecht in einem Wald jeden Ast regelmäßig auf seinen Gesundheitszustand hin überprüfen.
Vielleicht haben wir ja auch unterschiedliche Vorstellungen von Wäldern, hier um die Ecke gibt es ja leider auch nur die arg kultivierten parkähnlichen Wälder, ich kenne aber durchaus auch sehr dichte, große und auch etwas verwilderte Wälder - eigentlich die viel schöneren - und in denen halte ich solch eine Kontrolle schlichtweg für unmöglich - zumindest nicht, ohne dann diesen Wald zu zerstören.


Ich denke, es gibt gewisse Risiken, für die einfach niemand etwas kann, die sind halt einfach da.
Und ich finde es schlichtweg traurig, wenn dann für so ein Unglück ein Dummer gesucht wird, der dann verantwortlich ist
 
Nur mal so am Rande: es ist im vorliegenden Fall völlig unerheblich, dass der Wald im Privatbesitz ist.

Das Urteil spricht ausdrücklich vom Waldbesitzer und das kann genauso gut der Staat, das Land oder eine Gemeinde sein.



Btw. sind nur ca. 44% der Waldfläche in privater Hand; siehe bundeswaldinventur.de

:hallo:

Ja, soweit hast du natürlich Recht.
Allerdings habe ich bei meinem Gegenbeispiel keinen öffentlichen Wald genommen, sondern einen Rad-und Wanderweg (mit entsprechender Widmung), der auch durch einen Wald führen kann.
Da hat z.B. die Gemeinde dann wohl auch weiterhin gewisse Verkehrssicherungspflichten. Ich denke nicht, dass der BGH die alten Grundsätze mit dem Urteil verworfen hat.
 
ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, aber jeder normal sterbliche ist doch in europa gegen unfall versichert, vorallem wenn er berufstätig ist, ist er das schon automatisch, so wars bei mir jedenfalls.

das sollte ausreichen um die unkosten zu tragen.

QUOTE]

Liebe Toubab, ich muss dich korrigieren: wenn ich allein sehe, wie viele hier rumlaufen, (auch Hundebesitzer oder Eltern) die nicht mal eine Privathaftpflicht haben, rollen sich mir die Nägel auf..... dazu kommt, dass viele ihre private Unfallversicherung nicht von der Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheiden können.

Duch meinen Job gebe ich mindestens einmal pro Woche in einem Unternehmen eine Sicherheitsunterweisung....mit was für fragen und Ansichten ich da manchmal konfrontiert werde, ist erschreckend...(die frage nach den Arbeitsunfällen wird immer wieder sehr kontrovers diskutiert...)

Es ist also nicht davon auszugehen, dass die geschädigte eine private Unfallversicherung hatte, so wie vermutlich auch nicht jeder Waldbesitzer eine Haftpflicht hat....

Ich räume übrigens im Winter den Gehweg vor meinem Grundstück auch nicht, weil ich außerhalb befriedeter Ortschaften wohne und da keine Räumpflicht ist- Durchgang auf eigene Gefahr.....

Schließ mich mal lekto an: von Seiten der Geschädigten ist die Klage nachvollziehbar, trotzdem muss man gewissen Alltagsgefahren einfach berücksichtigen.....insofern ist das Urteil nachvollziehbar...

Was ich für eine Sauerei halte, ist, dass eine Versicherung der anderen den schwarzen peter zuscheibt und keiner zahlt- hierfür sollte es eine gesetzesänderung geben!!! (dass immer die nächstliegende zahlt und die das unter sich ausmachen oder einen Sicherungsfond für unklare Fälle anlegen.......)

By the way: ich bin froh, dass ich nicht Waldbesitzer bin- dann wöllte ich nämlich auch nicht, dass fremde jederzeit in meinem Wald rumlatschen....
 
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