Hund in der Tierklinik und kein Geld

Das Recht steht in §273 BGB und heißt Zurückbehaltungsrecht.
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Lotte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also mein Hund Ivan mußte gestern in die TK wegen eines Perikardergusses. Kosten ca 700 Euro. Hälfte muss ich bei Abholung bezahlen, den Rest nen Monat später...

Die nehmen leider auf unseren Geldbeutel keine Rücksicht.
Alles Gute


Mal ganz ehrlich, warum auch ist ja schließlich deren gutes Recht, der Bäcker bei dem du morgens deine Brötchen kaufst möchte sein Geld ja schließlich auch sofort haben...

Unser TA war jahrelang auch sehr kulant, was Ratenzahlungen und Zahlungen auf Rechnung anging, seit neustem muss allerdings immer sofort bezahlt werden. Kann ich ehrlich gesagt auch verstehen, schließlich haben die auch ihre laufenden Kosten.
Ich würde glaube ich ach einen Aufstand machen, wenn mein Chef zu mir sagen würde (nachdem ich ja meine Leistung bringe) sie bekommen ihr nächstes Gehalt in Raten...

Vielleicht hast du ja Glück, und deine TK ist kulant, würde vll. soviel Geld wie möglich als "Anzahlung" zusammenkratzen und das schonmal vorab bezahlen, damit sie auch sehen, dass du willens bist zu bezahlen und dann versuchen eine Einigung über Ratenzahlung zu erreichen.
 
Noena es wurde ja schon 1/3 gezahlt.

Warten immer noch auf Rückruf des Klinkchefs:(
 
Und ihr habt keine Möglichkeit euch das aus dem Bekannten /Verwandtenkreis zu leihen?

Vll. wenn er sich nicht meldet in den nächsten Stunden würde ich direkt mal hinfahren, persönlich vorstellig zu werden ist in solchen Angelegeheiten immer besser und es sagt sich ein "Nein" leichter durchs Telefon als direkt ins Gesicht ;)
Wenn ihr ein geregeltes Einkommen habt (durch berufstätigkeit, von Hartz 4 o.ä. lässt sich ja nun nicht wirklich was abknapsen...) denke ich mal stehen eure Chancen ja nicht schlecht. Am besten direkt nen Vorschlag bringen als Beispiel jeden Monat soundsoviel, dann ist die Summe in bspw. 4 Monaten abbezahlt.

Der Hund ist also noch in der Klinik, richtig?
 
Das Recht steht in §273 BGB und heißt Zurückbehaltungsrecht.

(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

Nee nee
Hier ist die Tierklinik der Gläubiger, kann also nicht vom Schuldner-Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.
Das hier würde eher im Sinne des Hundehalter gelten, der aufgrund von diesem Gesetz die Bezahlung verweigern könnte, wenn die Operation nicht ausgeführt worden wäre, z.B.

Mal ganz ehrlich, warum auch ist ja schließlich deren gutes Recht, der Bäcker bei dem du morgens deine Brötchen kaufst möchte sein Geld ja schließlich auch sofort haben...
Das ist ja auch ein Kaufvertag und kein Dienstvertrag, also eine ganz andere Nummer....

Natürlich ist Bezahlung für die Leistung deren gutes Recht, aber nicht einfach ohne Ermächtigungsgrundlage fremdes Eigentum einbehalten, das geht absolut garnicht, auf keinen Fall einreden lassen!!

Was den Fall mit dem Pensionsstall angeht, den kenne ich auch.....
Der Stallbetreiber hatte zum einen ordentlich gemahnt und im Endeffekt einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und das Pferd (in dem Fall mit Recht) einbehalten.
Der Besitzer hatte dann geklagt, weil er das Pferd als Lebewesen für nicht pfändbar gehalten hatte.
Gericht gab dem Stallbetreiber recht, mit der Begründung dass das Pferd als Wertgegenstand angesehen werden kann, weil ein die Forderungen deckender Verkaufswert zu erwarten sei.
Allerdings ist hier schon allein zweifelhaft, ob der Verkauf eines kranken Hundes überhaupt statthaft wäre.
 
Hm, im Bezug auf die Herausgabe des Hundes ist eben die Tierkklinik der Schuldner. Sie schuldet dem HH die Herausgabe des Hundes.
 
Natürlich ist Bezahlung für die Leistung deren gutes Recht, aber nicht einfach ohne Ermächtigungsgrundlage fremdes Eigentum einbehalten, das geht absolut garnicht, auf keinen Fall einreden lassen!!

Und du siehst da keine Ermächtigungsgrundlage, wenn man eine Dienstleistung in Auftrag gibt, diese nach Ausführung aber nicht bezahlt? Diese Dienstleistung ist ja von dem Hund nicht mehr zu trennen.

Aber mal ernsthaft. Ob eine Tierklinik ein Tier in einem solchen Fall nun behalten darf oder nicht, wer will den das erst gerichtlich durchkämpfen, wenn sich eine Tierklinik weigert, das Tier ohne Bezahlung der Rechnung rauszugeben? Sie sind ja derzeit offensichtlich in Besitz des Tieres. Wurde schon angesprochen, dann leih ich mir das Geld von Freunden oder Bekannten, notfalls bei der Bank. Eine Tierklinik ist aber kein Kreditinstitut und eine Ratenzahlung schon deshalb ein Entgegenkommen. Daher würde ich es immer anstreben, eine gütliche Einigung zu finden, anstatt nach rechtlichen Wegen zu suchen.

edit: das könnte da auch greifen
 
Ich drück dir die Daumen, dass sie die Ratenzahlung akzeptieren ;)
 
@Ellen, mal versucht das dein TA der dich kennt Rücksprache hält mit der Klinik ? In Bezug auf zuverlässig, langer Kunde und zahlt ?


TA`s haben es nicht leicht in Bezug auf die Bezahlung. Unser TA hat uns auch schon Klopfer erzählt.
Notdienst und bei einer Beisserei hat der andere Hundebesitzer mit einem Messer zugestochen.
Er am Tele: Hund sofort bringen - kein Auto,vollkommen planslos ectr.
TA hat den Hund sogar noch geholt und gerettet in einer Not OP - bezahlt wurde er nie..... so etwas ist nicht selten.

Mein TA hat auch Familie Frau und Kinder und von Luft, Liebe und Tierschutz allein können die auch nicht leben.
 
Hat sich die Klinik denn schon irgendwie geäußert, in der Richtung, dass sie vorhaben, den Hund einzubehalten? Oder schon eher positiv in Richtung Ratenzahlung oder so? Oder irgendwas?
Ich wüsste übrigens auch nicht, von wem ich mir 1000€ borgen sollte... :unsicher:
 
falsch

es gibt eine rechtsprechung, wonach einem stallbesitzer zugestanden wurde, dass pferd zu beschlagnahmen, weil der mieter nicht gezahlt hat. natürlich muss das tier ordnungsgemäß versorgt werden. auch die klinik hat einen eigentumsvorbehalt.geben sie den hund raus, kommen ellenlange pfändungsanträge etc.... hat der hundebesitzer evtl. schon einen OE dann schaut der TA in die röhre. kann ich sehr wohl nachvollziehen. und man kennt ja den satz. der gläubiger heißt gläubiger, weil er glaubt, er bekommt sein geld. hast du ein auto ???? übergib ihm den brief, als sicherheit... oder geh in ein pfandhaus und versetze etwas. kann man relativ leicht wieder auslösen...( kostet aber hohe gebühren ) am besten ist es natürlich, ratenzahlungen anzubieten. ich denke nicht, dass sie nicht mit sich reden lassen.... egal wie man es dreht, es ist mist...

Also bei einem Pferd macht dass ja noch Sinn. Das hat einen gewissen Wert, wenn man es verkaufen will. Aber bei einem Hund doch nicht. Mal realistisch: bei einen gerade operierten Hunde, der noch medizinisch Behandelt werden muss, kann man doch froh sein, wenn ihn jemand zu einer Mini-Schutzgebühr nimmt.
Ich würde das nicht vergleichen. In dem Fall vom Pferd behält er es, weil er somit die nicht gezahlten Kosten teilweise decken, oder zumindest verringern kann, denn für ein Pferd bekommt man was und wenn es nur ein wenig Geld vom Schlachter ist. Aber so ein Hund in der Klinik verursacht nur noch weit mehr Kosten, als seine Einbehaltung und dann Verkauf decken kann.
 
Ich würde es mit einem Micro Krdit versuchen , den habe ich auch als H4er bekommen als meine Kamera kaputt ging ( als dispo zu entsprechendem Zinssatz) -geht netürlich nur wenn man nicht schon schulden hat..
 
Mal realistisch: bei einen gerade operierten Hunde, der noch medizinisch Behandelt werden muss, kann man doch froh sein, wenn ihn jemand zu einer Mini-Schutzgebühr nimmt.

Wenn man es rein sachlich betrachtet, macht es auch keinen Sinn, OP- Kosten für einen Hund zu bezahlen, die den Kaufpreis des Hundes überschreiten. Für den Besitzer liegt der Wert seines Tieres also weit über den ausstehenden Kosten, sonst würde er sein Tier ja nicht in die Tierklinik bringen.

@Lotte: So schnell aus dem Ärmel wüsste ich jetzt auch niemanden, der mir "mal eben" 1000.-€ borgen könnte. Das ist aber mein Problem, nicht das meines Tierarztes. Ich hätte ein weiteres Problem, wenn er seine Praxis schließen müsste, weil alle seine Patientenbesitzer die gleichen Probleme mit der Bezahlung haben. Es ist eine Situation, die sich kein Hundebesitzer wünscht und die meisten können sicherlich nicht mal eben eine solche Summe herbeizaubern. Das wissen aber auch die Tierärzte und deshalb lassen die meisten ja mit sich reden wegen einer Ratenzahlung.
 
Das ist aber mein Problem sein, nicht das meines Tierarztes. Ich hätte ein weiteres Problem, wenn er seine Praxis schließen müsste, weil alle seine Patientenbesitzer die gleichen Probleme mit der Bezahlung haben.

Ich denke mal dies ist ein Problem dieser Zeit. Viele machen TA hüpfen indem sie nicht zahlen und laufend wechseln dies rächt sich natürlich bei einem Notfall.

Ein TA bei dem man viele Jahre ist der "bürgt" evtl. auch bei einem Notfall gegenüber einer Klinik indem er sagt ich kenne xy seit 8 oder 10 Jahren die zahlen.
Behandeln sie das Tier bzw. geben sie es wieder raus.
 
@MaHeDo
Ja, is mir klar, seh ich ganz genau so. Das war darauf bezogen, dass Angelrotti meinte, es gäbe keine andere Möglichkeit als Ratenzahlung und weil mehrfach der Vorschlag kam, sich was zu borgen. Das wr mehr so eine Äußerung von Verständnis und Mitgefühl. ;)
 
"Unser" Tierarzt verkauft seine Rechnungen an so einen Finanzierer im Gesundheitswesen. Entweder, man zahlt bar/mit Karte, oder die Rechnung wird verkauft und der Finanzierer meldet sich dann bei dir. Kostet 10 Euro Bearbeitungsgebühr...
Hat mich echt ma gerettet als wir beim Notdienst waren mit Smokey und beide das Geld zuhause haben liegen lassen. 2 Monate später kam ein freundlicher Brief wie wi uns das denn vorstellen ob auf Raten oder die Gesamtsumme. Ich fand das echt nicht schlecht, für größere Summen und/oder im Notfall bin ich echt dankbar wenn es einem so leicht gemacht wird.
 
@MaHeDo
Ja, is mir klar, seh ich ganz genau so. Das war darauf bezogen, dass Angelrotti meinte, es gäbe keine andere Möglichkeit als Ratenzahlung und weil mehrfach der Vorschlag kam, sich was zu borgen. Das wr mehr so eine Äußerung von Verständnis und Mitgefühl. ;)

Ich denk, Verständis und Mitgefühl hat da jeder. Man weiss, dass so etwas immer passieren kann, aber man hofft doch, das es nicht eintrifft.
Mir war es nur ein Bedürfnis auszudrücken, dass schon eine angebotene Ratenzahlung ein Entgegenkommen ist, das man nicht selbstverständlich nehmen darf. Wenn mir schon Freunde und Verwandte nicht soviel Geld leihen können oder wollen, wie kann ich es dann von einem mir persönlich in keinster Weise Nahestehenden verlangen? Wo er doch schon meinem Tier geholfen hat? Ein Tierarzt muss ja auch nicht flüssiger sein als ich.
Ich hoffe, das lässt sich für alle gut regeln und wünsch natürlich auch dem Patienten gute Besserung!
 
@ kitty

klar gebe ich dir recht....nichts destso trotz ist der sachverhalt ähnlich, dienstleistung, dann zahlung.... mein ta ist absolut heftig drauf, der schickt mir einmal im jahr eine rechnung, wo dann alles aufgelistet ist. kriege jedes mal einen brechreiz, wenn ende des jahres, pünktlich nach weihnachten, das ding bei mir reinflattert.... kann aber, wie auch schon von anderen gesagt, den ta verstehen. ich bin auch selbständig und warte manchmal auch wochen auf das begleichen der rechnung.eine bekannte von mir macht es geschickt. sie hat auch nicht viel geld, aber spart jeden monat zwischen 20 und 30 € separat auf einem sparbuch. kommen größere rechnungen kann sie problemlos zahlen. wenn ich über wenig geld verfüge, dann muß ich rücklagen bilden und wenn sie noch so klein sind ( sorry, aber aus mir spricht gerade der buchhalter ) was ist mit eltern ???
lg
rosi
 
Hast du das mit dem mini-kredit gelesen?
 
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