Hund in der Tierklinik und kein Geld

@ kitty

klar gebe ich dir recht....nichts destso trotz ist der sachverhalt ähnlich, dienstleistung, dann zahlung.... mein ta ist absolut heftig drauf, der schickt mir einmal im jahr eine rechnung, wo dann alles aufgelistet ist. kriege jedes mal einen brechreiz, wenn ende des jahres, pünktlich nach weihnachten, das ding bei mir reinflattert.... kann aber, wie auch schon von anderen gesagt, den ta verstehen. ich bin auch selbständig und warte manchmal auch wochen auf das begleichen der rechnung.eine bekannte von mir macht es geschickt. sie hat auch nicht viel geld, aber spart jeden monat zwischen 20 und 30 € separat auf einem sparbuch. kommen größere rechnungen kann sie problemlos zahlen. wenn ich über wenig geld verfüge, dann muß ich rücklagen bilden und wenn sie noch so klein sind ( sorry, aber aus mir spricht gerade der buchhalter ) was ist mit eltern ???
lg
rosi

War auch keine Kritik. Hab mich das nur ehr selber gefragt. Und für mich würde das aus Sicht der Tierklinik wenig Sinn machen...
Ich versuche immer nur zu sehen, ob das auch im Sinn unsere Gesetze wäre. Bei dem Pferd verstehe ich das, dass entschieden wurde, dass wenn jemand für die normalen Kosten nicht aufkommen kann und der der auf den Kosten sitzt dadurch diese verringern kann, er es dann einbehalten darf.
Aber so nach dem Motto: Ich behalte es ein, weil du es lieb hast, obwohl ich dadurch die Kosten noch steige, klingt für mich ehr nach Entführung oder Erpressung. Und das ist wohl weniger im Sinne des Gesetzgebers und dazu noch total unwirtschaftlich.

Aber das geht zu weit und hilft auch kein bisschen. Ist nur so mein Gedankengang.

Ich drücke die Daumen!
 
  • 25. Mai 2024
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@ kitty

so habe ich das auch nicht aufgefasst..... einfach ein mist, der hund bleibt wieder mal auf der strecke... kotz...:heul:
 
Aber so nach dem Motto: Ich behalte es ein, weil du es lieb hast, obwohl ich dadurch die Kosten noch steige, klingt für mich ehr nach Entführung oder Erpressung. Und das ist wohl weniger im Sinne des Gesetzgebers und dazu noch total unwirtschaftlich.

Aber das geht zu weit und hilft auch kein bisschen. Ist nur so mein Gedankengang.

Ich drücke die Daumen!

Wenn ein Halter sagt "ich gebe dir dein Geld nicht und damit die Kosten nicht noch mehr steigen darfst du mein Tier nicht behalten" ist das keine "Erpressung" und im Sinne des Gesetzgebers? Dann müsste man sich nicht wundern, wenn Tierärzte nur noch gegen Vorkasse behandeln und ihre Notdienste ganz einstellen.
 
..... einfach ein mist, der hund bleibt wieder mal auf der strecke... kotz...:heul:

Warum? Hab ich was verpasst? Der Hund ist doch behandelt worden. Habe ich überlesen, dass die Tierklinik keine Ratenzahlung möglich macht und auch sonst niemand bereit ist zu helfen? :verwirrt:
 
Also aus eigenen Erfahrungen lassen sich große TK nur absolut selten auf Ratenzahlungen ein! Ich hab nen Bully aus schlechter Haltung übernommen, den der Vorbesitzer zum Operieren in eine Klinik gebracht hat, nachdem seine eigenen Staffs den kleinen als "Spielzeug" mißbraucht hatten...Da er nicht zahlen konnte/wollte(Kosten ca. 2000 Euro), verblieb der Hund 6(!) Wochen in der Klinik! Da der Hund gesundheitlich sehr schlecht gestellt war, blieb ihm GsD das Verbringen ins TH erspart!
Aus Mitleid u gegen Zahlung von 600 Euro kam der Hund dann raus(eine Freundin des Halters hat das übernommen), gleichzeitig wurde aber auch Klage gegen den Halter auf Restzahlung samt Zinsen erhoben.
Meine TÄ verlangt auch immer sofort, außer bei Notfall. Da werden die Daten notiert, u dann gibts Rechnung zugeschickt.
In deinem Fall vielleicht doch mit der Bank verhandeln??? Die sind meist kulanter als man vermutet!;)

LG Doug-Frauchen
 
Aber so nach dem Motto: Ich behalte es ein, weil du es lieb hast, obwohl ich dadurch die Kosten noch steige, klingt für mich ehr nach Entführung oder Erpressung. Und das ist wohl weniger im Sinne des Gesetzgebers und dazu noch total unwirtschaftlich.

Aber das geht zu weit und hilft auch kein bisschen. Ist nur so mein Gedankengang.

Ich drücke die Daumen!

Wenn ein Halter sagt "ich gebe dir dein Geld nicht und damit die Kosten nicht noch mehr steigen darfst du mein Tier nicht behalten" ist das keine "Erpressung" und im Sinne des Gesetzgebers? Dann müsste man sich nicht wundern, wenn Tierärzte nur noch gegen Vorkasse behandeln und ihre Notdienste ganz einstellen.

Nein das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers und dafür gibt es ja auch dann Zwangsmaßnahmen bis hin zur Beugehaft.

Aber darüber wundern, dass es nurnoch per Vorkasse geht würde ich mich nicht. Aber ich denke so wie so, dass es bald so sein wird, dass man ohne Tierkrankenversicherung in Klinken garnicht mehr aufgenommen wird.
 
Nein das ist sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers und dafür gibt es ja auch dann Zwangsmaßnahmen bis hin zur Beugehaft.

Vielleicht reden wir da aneinander vorbei. Das Pfandrecht ist eben deshalb "im Sinne des Gesetzgebers", weil die Gerichte dadurch seltener bemüht werden müssen. Gerade weil doch die meisten ihre Tiere zurück haben wollen, werden sie die Rechnung bezahlen. Für alle anderen Maßnahmen müsste der Staat einschreiten.
 
Nee nee
Hier ist die Tierklinik der Gläubiger, kann also nicht vom Schuldner-Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen.
Falsch. Wenn ich den ersten Beitrag von "Angelrotti" richtig verstanden habe, so hat die Tierklinik noch gar keine Leistung erbracht (ist also kein Gläubiger), sondern weigert sich einfach (verständlicherweise) ohne geklärten Zahlungsnachweis die Behandlung durchzuführen.
Grüße Klaus
 
Wenn eine Behandlung bereits erfolgt ist, darf eine Klinik ein Tier auch einbehalten:

Zahlungsunwillige Kunden - Tierarzt darf das Tier als "Pfand" zurückbehalten
Das entschied kürzlich das Landgericht in Mainz. Ein solches "Pfandrecht" verstoße weder gegen das Tierschutz-Gesetz, noch gegen die neue gesetzliche Regelung, nach der Tiere nicht mehr als Sache, sondern als Mitgeschöpfe zu behandeln sind. Mit dem Urteilsspruch hob das Landgericht eine einstweilige Verfügung eines Amtsgerichtes auf, das einen Tierarzt zur Herausgabe eines Hundes verpflichtete. Dieser hatte das Tier einbehalten, nachdem der Hundehalter nicht in der Lage war, eine Operation zu bezahlen. Das dem Tierarzt eingeräumte "Zurückbehaltungs-recht" sei nur dann ausgeschlossen, wenn dem Tier hierdurch ein Leid angetan würde.
Landgericht Mainz, Az.: 6 S 4102
 
Ich denke jede Klinik hat AGB´s . Dort ist mit Sicherheit die Bezahlung geregelt. Wenn man keine andere Wahl hat und dort keine Ratenzahlung aus Kulanz gewährt wird, ist es für den Betroffenen nat. blöd.
Dafür wird es aber mit Sicherheit Gründe geben.
 
Also die Klinik hat gestern der Ratenzahlung zugesimmt.

Kitana macht da aber solchen Terros und bringt sich und das Klinkpersonal in Gefahr das ich sie heim holen soll. Was auch ein Grund ist wie so sie der RZ zugestimmt haben.

Ich muss die intensive Betreuung hier weiter machen. Aber das sollte kein Problem sein.

Jetzt sitz ich hier und warte auf den Anruf ob ich sie holen kann oder nicht.
 
Angel - hast Du eine Lösung mit der TK gefunden?

Edit: Überschneidung ;)

Es freut mich, das sich die TK nun doch auf Ratenzahlung einlässt. :hallo:
 
Darf ich mal fragen was sie hat?

Puuh, GSD, ich hoff du kannst sie abholen!!!
 
Dann wünsche ich Dir alles gute für die Weiterbehandlung und gute Besserung für Deine süße!
 
Also sie haben einmal der Zahlung zugestimmt da unser Verein wo ich 2. Vorsitzende bin hinter mir steht und dann weill sie sich einfach tierisch aufführt.

Ich mach aber mal ein seperates Thema und der Gesundheit auf.

Anfrage wegen Spendenaufruf der schon auf unserer HP steht ist schon an Caro raus.
 
Ellen, freut mich riesig, daß Ihr eine Lösung gefunden habt!

Alles Gute für Kitana.
Würde mich auch interessieren, was das Mädchen hat.
Auch wenn sie offenbar schon wieder in der Lage ist, Klinikpersonal zur Verzweiflung zu bringen ;)
 
Mensch Ellen, das freut mich.. gute Besserung an Kitana, werd mir das Thema gleich mal angucken ;)
 
Es freut mich, dass wenigstens die finanziellen Nöte nun ein wenig in den Hintergrund rücken können. Ich wünsch euch viel Kraft, damit es nun gesundheitlich auch bergauf geht.
 
Hallo zusammen,

innerhalb dieses Themas wurde einmal angesprochen, dass es doch oftmals auch vorkommt, dass die jeweiligen Tierbesitzer kein Interesse mehr an ihren Tieren haben, nachdem sie von der Höhe der Rechnung Kenntnis erlangen und das Tier dann nicht mehr aus der TK abholen. Die TK gibt die Tiere dann in ein Tierheim.
Hat jemand zufällig rechtlich betrachtet eine Vorstellung wie das funktioniert. Also nach welchen §§ dies möglich ist bzw. wo man etwas darüber nachlesen kann???

Danke.
 
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