Ex-Verdassungsrichter gegen neues Tierschändergesetz

Man könnte jetzt natürlich spitzfindig werden und auch das Erschlagen anderer Menschen unter dem moralischen Aspekt zu betrachten, wie das ja mehr als einmal in der Geschichte geschah, indem man eine bestimmte Menschengruppe einfach als minderwertig oder gar "Nichtmenschen" betrachtete.

Ich bin mal so frei und behaupte, dass auch das einfach nur unsere Moral ist;)

Um mal einen schoenen Satz aus einem Workshop fuer objektorientierte Programmierung zu zitieren: You go meta and meta and meta, and if you don't stop at one point, you'll end up with... nothing.

Keine Ahnung, ob man das als nicht-Geek versteht... :love:

Mmmhh - Wer sich keine klaren Ziele setzt und versucht auch genau die zu erreichen wird nichts erreichen!?
 
  • 10. Juni 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Podi

Die Toleranz, das Zauberwort der Neuzeit, sollte aber genau dort aufhören wo Menschen oder auch Tiere, die sich nicht artikulieren oder gar wehren können verletzt werden. Und dazu zähle ich auch psychische Schäden die nicht messbar sind.

Einen anderen Menschen und dessen Neigung zu verstehen ist eine Sache, aber spätestens wenn es in kriminelle Bereiche geht sollte dieses "Verständniss" ein Ende haben. Es kann doch nicht sein, dass sich Tierschänder zu regelrechtem Rudelbummsen mit ihren Tieren einfinden, dafür auch noch Propaganda treiben, Dreist auch noch Kriminelle in ihren Reihen dulden bzw. fördern und das auch noch von der Mehrheit "toleriert" werden soll. Wann kommt dann eigentlich der Schrei der Pädophilen, die sind bekanntlich auch eine Minderheit, nach entsprechenden "Toleranzen". Wo hört es auf?
 
@Podi

Die Toleranz, das Zauberwort der Neuzeit, sollte aber genau dort aufhören wo Menschen oder auch Tiere, die sich nicht artikulieren oder gar wehren können verletzt werden. Und dazu zähle ich auch psychische Schäden die nicht messbar sind............

Sind wir uns absolut einig!:)
Und wenn der Weg und die Mittel geeignet sind dieses Ziel zu erreichen ist auch alles gut!;)
 
@Podifan

Hier mal eine Einladungs- bzw. Infokarte dieser "diskriminierten Tierliebhaber" , die derzeit durch ihre starke Medienpräsenz für Aufsehen erregen.

In dieser Info ist unter anderem zu lesen "Fencer (Zaunspringer) haben 10 Kilometer Sicherheitsabstand einzuhalten".

Mit anderen Worten, Kriminelle, die nachts in Koppeln, Boxen und abgegrenzte Bereiche einbrechen sind zwar willkommen, sollten aber ein wenig Abstand zu dem "Treffen" halten wenn sie Nachts auf Tour gehen. Und genau da hört Toleranz auf. Hier versuchen Typen, die Kriminelle nicht nur dulden sondern auch fördern, sich als diskriminierte Minderheit dazustellen. Plötzlich sind alle Engel, haben absolut nichts böses im Sinn, kuscheln lediglich mit den Tieren und wollen lediglich ihre völlig harmlose Neigung ausleben. Alles bestens also. Kein Grund zur Aufregung.

Hier der Link, achte bitte auf den rot markierten Bereich.

 
@Podifan

Sind wir uns absolut einig!
Und wenn der Weg und die Mittel geeignet sind dieses Ziel zu erreichen ist auch alles gut!


Vollkommen einig denke ich.
 
Was hat Lana "eingesehen"? Sie hat Dir eine Formulierung, was die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, zugestanden. Ich sehe nichts, was sie sonst von ihrer Erklaerung zum Artikel relativiert haette.

Richtig, danke.

Mit dem Folgenden hast du es im Übrigen kurz und knapp auf den Punkt gebracht:

Er kritisiert das Gesetz, weil er es in seinen Augen fuer formal falsch und handwerklich fehlerhaft, und somit angreifbar haelt. Er bietet eine Alternative, die nach seiner fachlichen Meinung besser gegriffen und mehr auf den Punkt gebracht waere.
 
Was hat Lana "eingesehen"? Sie hat Dir eine Formulierung, was die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, zugestanden. Ich sehe nichts, was sie sonst von ihrer Erklaerung zum Artikel relativiert haette.

Richtig, danke.

Mit dem Folgenden hast du es im Übrigen kurz und knapp auf den Punkt gebracht:

Er kritisiert das Gesetz, weil er es in seinen Augen fuer formal falsch und handwerklich fehlerhaft, und somit angreifbar haelt. Er bietet eine Alternative, die nach seiner fachlichen Meinung besser gegriffen und mehr auf den Punkt gebracht waere.

Nein und Ihr seit auf dem Holzweg.

Verfassungsrichter entscheiden bei Streitfällen nach den Regeln, die im Grundgesetz stehen und befassen sich folglich auch mit Grundrechten, die Bürger vor Eingriffen des Staates schützen sollen, die zu sehr in ihr Privatleben reichen.

Grundrechte garantieren uns sozusagen bestimmte Rechte, ohne das dies besonders vom Staat ermöglicht werden muss. In dem Fall zum Beispiel die Handlungsfreiheit, mit Tieren S.ex zu haben. Jetzt kommen aber Tierschützer, die eine Abweichung von diesem Recht fordern und zwar, dass S.ex mit Tieren verboten wird bzw. Bürger ihrer Grundrechte beschnitten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat dann zu kläre, ob das Grundrecht (Handlungsfreiheit) gilt oder die Ausnahme (S.ex mit Tieren ist verboten).

Gestritten wird aber nur deshalb, weil Grundgesetze ungenau sind oder nicht auf jedes Thema passen. In dem Fall bedeutet es, dass S.ex mit Tieren dem Menschen aufgrund der Grundgesetze erlaubt ist, weil es kein gültiges Gesetz gibt, dass dies eindeutig regelt, auch nicht das Tierschutzgesetz.

Die Verfassungsrichter entscheiden also dann darüber, ob das neu Gesetz eine Ausnahme von den Grundgesetzen rechtfertigt. Es muss sich dabei aber keineswegs an die bereits gültige Ausnahme (Tierschutzgesetz) und die dort geregelten Kriterien halten.

Dies würde dann aber einen weiter greifenden Einschnitt in das Grundgesetz und die Grundrechte bedeuten, weil S.ex mit Tieren ohne wenn und aber verboten wäre, ohne das nachgewiesen sein muss, ob ein Tier dabei im Einzelfall einen besonderen Schaden erleidet.

Verstanden?

Die Einwende des Ex-Verfassungsrichters sind deshalb zweifelhaft, weil er so tut, als müsste sich dass Verfassungsgericht an den Regeln des Tierschutzgesetzes orientieren, was aber nicht stimmt, wie zahlreiche Beispiele zeigen. Es ist den Verfassungsgericht durch aus möglich, noch weiter zu gehen, als dies das Tierschutzgesetz erlaubt und das ist genau das, was sich Tierschützer zu Recht erhoffen.

Es geht aber logischer Weise deshalb nur darum, in wie weit "Menschenrechte" beschnitten werden dürfen und nicht darum, ob das Gesetz zum Schutz der Tiere vernünftig gefasst ist.

So ist zum Beispiel auch im Stgb geregelt, dass Tierpornographie verboten ist. Nach Eurer Logik und der des Ex-Verfassungsrichters dürfte das aber gar nicht sein.

Möglich ist dieser Widerspruch aber deshalb, weil ein solches Verbot keinen besonderen Eingriff in die Grundrechte bedeutet bzw. es keine Probleme mit der Verhältnissmaßigkeit gibt.
 
Ich schrieb weder, dass ein Zusammenhang zwischen Zoophie und bestimmten Industriezweigen besteht, ...
Procten, das ist eine glatte LÜGE! Und im Gegensatz zu dir kann ich das belegen. :p
Im Fall der Zoophilie wird es diverse Industriezweige geben, die gar kein Interesse daran haben, dass ein solches Gesetz verabschiedet wird.
... noch dass andere Industriezweige Lobbyarbeit für Zoophie betreiben,
Wenn die Industrie ihre Interessen politisch durchsetzen will nennt man es Lobbyarbeit. Und wenn du behauptest das bestimmte Industriezweige kein Interesse an der Verabschiedung/Durchsetzung entsprechender Gesetze hat, bedingt das Lobbyarbeit. Also versuch nicht Uns hier Dumm kommen zu wollen!
Warum andere Industriezweige mit solchen Gesetzen nicht zufrieden sind, wenn sie selber Tiere quälen, um zum Beispiel ein neues Wasschmittel zu testen oder eine neue Antifalten Creme, ist naheliegend.
Nochmal: Was hat Zoophilie mit Tierversuchen zu tun?
Tierversuche sind bereits gesetzlich geregelt und werden vom Zoophiliegesetz nicht berührt.
 
Ich schrieb weder, dass ein Zusammenhang zwischen Zoophie und bestimmten Industriezweigen besteht, ...
Procten, das ist eine glatte LÜGE! Und im Gegensatz zu dir kann ich das belegen. :p
Im Fall der Zoophilie wird es diverse Industriezweige geben, die gar kein Interesse daran haben, dass ein solches Gesetz verabschiedet wird.
... noch dass andere Industriezweige Lobbyarbeit für Zoophie betreiben,
Wenn die Industrie ihre Interessen politisch durchsetzen will nennt man es Lobbyarbeit. Und wenn du behauptest das bestimmte Industriezweige kein Interesse an der Verabschiedung/Durchsetzung entsprechender Gesetze hat, bedingt das Lobbyarbeit. Also versuch nicht Uns hier Dumm kommen zu wollen!
Warum andere Industriezweige mit solchen Gesetzen nicht zufrieden sind, wenn sie selber Tiere quälen, um zum Beispiel ein neues Wasschmittel zu testen oder eine neue Antifalten Creme, ist naheliegend.
Nochmal: Was hat Zoophilie mit Tierversuchen zu tun?
Tierversuche sind bereits gesetzlich geregelt und werden vom Zoophiliegesetz nicht berührt.

:rolleyes: auf solche Diskussionen habe ich keine Lust. Wenn Du nett wärst, würde ich mich trotzdem auf diese duseligen Fragen einlassen.

Warum versuchst Du mir ein Gespräch aufzuzwingen? Mich interessieren weder Deine Gedankengänge, noch interessiert mich Deine Meinung.

Also bitte stell mir zukünftig keine Fragen.
 
Pass mal auf Freundchen: Versuche nicht ANDERE hier als dusselig hinzustellen! DU bist Derjenige der diese dusseligen Gedankengänge hier aufstellt, also beschwere dich hinterher nicht über konkrete Nachfragen dazu! Wenn du genug A*sch in der Hose hättest würdest du antworten. Oder ist es für unseren kleinen opportunistischen Besserwisser etwa zu hoch zu verstehen was er hier SELBST von sich gibt?
Also Procten nochmal:
Welche Industriezweige betreiben deiner Meinung nach Lobbyarbeit für Zoophilie? Was hat Zoophilie mit Tierversuchen zu tun?

Mich interessieren weder Deine Gedankengänge, noch interessiert mich Deine Meinung.
Was dich interessiert spielt für die Beantwortung der Fragen zu DEINEN Behauptungen Keine Rolle!
 
was ich mich die ganze zeit frage ist, wer legt den überhaupt fest das S.ex mit tieren eine frage der moral ist.
in meinen augen ist S.exualität erst dann eine frage der moral wen alle beteiligten parteien bei der ausführung der S.exuällen vorlieben einverstanden sind.
solange aber ein teil seine einwilligung der an sich auszuführenten S.exuällen handlungen nicht gibt ist die sache für mich eine strafrechtliche sache.
also wenn der herr sagt es eine moralische sache argumentiert er genau so wie der der sein hund "liebt" weil der hund es ja will.
 
Pass mal auf Freundchen: Versuche nicht ANDERE hier als dusselig hinzustellen! DU bist Derjenige der diese dusseligen Gedankengänge hier aufstellt, also beschwere dich hinterher nicht über konkrete Nachfragen dazu! Wenn du genug A*sch in der Hose hättest würdest du antworten. Oder ist es für unseren kleinen opportunistischen Besserwisser etwa zu hoch zu verstehen was er hier SELBST von sich gibt?
Also Procten nochmal:
Welche Industriezweige betreiben deiner Meinung nach Lobbyarbeit für Zoophilie? Was hat Zoophilie mit Tierversuchen zu tun?

Mich interessieren weder Deine Gedankengänge, noch interessiert mich Deine Meinung.
Was dich interessiert spielt für die Beantwortung der Fragen zu DEINEN Behauptungen Keine Rolle!

Ich habs, ich habs - und zwar sind es die Industriezweige, deren Mitglieder selbst Zoophilisten sind!

Das ist eine einzige große Verschwörung...:lol:
 
was ich mich die ganze zeit frage ist, wer legt den überhaupt fest das S.ex mit tieren eine frage der moral ist.
in meinen augen ist S.exualität erst dann eine frage der moral wen alle beteiligten parteien bei der ausführung der S.exuällen vorlieben einverstanden sind.
solange aber ein teil seine einwilligung der an sich auszuführenten S.exuällen handlungen nicht gibt ist die sache für mich eine strafrechtliche sache.
also wenn der herr sagt es eine moralische sache argumentiert er genau so wie der der sein hund "liebt" weil der hund es ja will.

Aber der Gedankengang an sich, dass ein Lebewesen das Anrecht auf "keinen S.exualkontakt" hat, ist doch schon moralisch;)

Es ist Moral, wenn du denkst, dass ein Tier oder Kind ähnliche Rechte haben könnte, wie ein S.exuell gestörter Erwachsener und keine gefühlslose rechtlose Gummipuppe ist.
Das hat ja damit zu tun, dass wir den Wert eines Tieres und dessen Unbeschadetheit höher einschätzen als den eines leblosen Gegenstandes.

Wenn alles so einfach wäre, müssten Gesetze ja nicht immer wieder erneuert und angepasst werden;)
 
Was hat Lana "eingesehen"? Sie hat Dir eine Formulierung, was die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, zugestanden. Ich sehe nichts, was sie sonst von ihrer Erklaerung zum Artikel relativiert haette.

Richtig, danke.

Mit dem Folgenden hast du es im Übrigen kurz und knapp auf den Punkt gebracht:

Er kritisiert das Gesetz, weil er es in seinen Augen fuer formal falsch und handwerklich fehlerhaft, und somit angreifbar haelt. Er bietet eine Alternative, die nach seiner fachlichen Meinung besser gegriffen und mehr auf den Punkt gebracht waere.

Nein und Ihr seit auf dem Holzweg. [...]

Was prüft das Bundesverfassungsgericht:

Bei einer Verfassungsbeschwerde:


Bei einer abstrakten Normenkontrolle:
 
Richtig, danke.

Mit dem Folgenden hast du es im Übrigen kurz und knapp auf den Punkt gebracht:

Nein und Ihr seit auf dem Holzweg. [...]

Was prüft das Bundesverfassungsgericht:

Bei einer Verfassungsbeschwerde:


Bei einer abstrakten Normenkontrolle:

:verwirrt:

Wo ist der Widerspruch?

Es geht doch immer um die rechtliche Beziehungen zu dem Einfluss den der Staat auf die Grundrechte nimmt.

Andere Zuständigkeiten wie organisatorische Fragen des Staates haben doch gar nichts damit zutun. :verwirrt:
 
was ich mich die ganze zeit frage ist, wer legt den überhaupt fest das S.ex mit tieren eine frage der moral ist.
in meinen augen ist S.exualität erst dann eine frage der moral wen alle beteiligten parteien bei der ausführung der S.exuällen vorlieben einverstanden sind...................

Da treibt mich ja auch schon die ganze Zeit eine Frage!

Es ist ja nicht nur so, dass Männer S.exuellen Kontakt zu/mit Tieren haben.
Wie verhält es sich denn, wenn eine Frau S.ex mit einem Rüden hat, sich quasi decken lässt!
Den Hund dazu zwingen geht, denke ich, nicht, es muss also eine gewisse Freiwilligkeit da sein.
Körperlichen Schaden wird der Rüde nicht nehmen, geistigen vielleicht, kann ich mir aber nicht unbedingt vorstellen.
Vielleicht hat er sogar Spaß dabei.

Ist das jetzt eine Frage der Moral oder handelt die Frau de facto rechtswidrig?
 
Was Lana erklaert, kann doch eigentlich jeder 3jaehrige aus dem Originalartikel heraus lesen. Er kritisiert das Gesetz, weil er es in seinen Augen fuer formal falsch und handwerklich fehlerhaft, und somit angreifbar haelt. Er bietet eine Alternative, die nach seiner fachlichen Meinung besser gegriffen und mehr auf den Punkt gebracht waere.

ich geb zu, ich habe oft ein eher schlichtes gemüt in moralischen fragen. das ist mir hoffentlich nicht zum vorwurf zu machen.

da gibt es dieses interview und ich bemühe mich ja wirklich, das gesagte dort zu verstehen. viel steht dort ja nicht. aber was da steht, ist meiner meinung nach unmissverständlich. dann sind da aber leute wie lana, du oder lekto, deren meinung ich sehr schätze und die lesen da völlig andere dinge als ich. woran liegt das denn ?

diese "alternative", könnt ihr die mal für dummies erklären ? oder die beitragszahl nennen, die das erläutert ?
 
was ich mich die ganze zeit frage ist, wer legt den überhaupt fest das S.ex mit tieren eine frage der moral ist.
in meinen augen ist S.exualität erst dann eine frage der moral wen alle beteiligten parteien bei der ausführung der S.exuällen vorlieben einverstanden sind...................

Da treibt mich ja auch schon die ganze Zeit eine Frage!

Es ist ja nicht nur so, dass Männer S.exuellen Kontakt zu/mit Tieren haben.
Wie verhält es sich denn, wenn eine Frau S.ex mit einem Rüden hat, sich quasi decken lässt!
Den Hund dazu zwingen geht, denke ich, nicht, es muss also eine gewisse Freiwilligkeit da sein.
Körperlichen Schaden wird der Rüde nicht nehmen, geistigen vielleicht, kann ich mir aber nicht unbedingt vorstellen.
Vielleicht hat er sogar Spaß dabei.

Ist das jetzt eine Frage der Moral oder handelt die Frau de facto rechtswidrig?

das geschlecht macht natürlich keinen unterschied.

denkt eigentlich auch mal jemand so weit, daß es auch um krankheiten, deren mutationen und übertragungswege geht, die dadurch entstehen können ?
 
was ich mich die ganze zeit frage ist, wer legt den überhaupt fest das S.ex mit tieren eine frage der moral ist.
in meinen augen ist S.exualität erst dann eine frage der moral wen alle beteiligten parteien bei der ausführung der S.exuällen vorlieben einverstanden sind...................

Da treibt mich ja auch schon die ganze Zeit eine Frage!

Es ist ja nicht nur so, dass Männer S.exuellen Kontakt zu/mit Tieren haben.
Wie verhält es sich denn, wenn eine Frau S.ex mit einem Rüden hat, sich quasi decken lässt!
Den Hund dazu zwingen geht, denke ich, nicht, es muss also eine gewisse Freiwilligkeit da sein.
Körperlichen Schaden wird der Rüde nicht nehmen, geistigen vielleicht, kann ich mir aber nicht unbedingt vorstellen.
Vielleicht hat er sogar Spaß dabei.

Ist das jetzt eine Frage der Moral oder handelt die Frau de facto rechtswidrig?

Wir können davon ausgehen, dass Tiere laut dem neuen Gesetz zu S.exuellen Handlungen nicht genutzt werden dürfen, womit sich diese Frage nicht stellen wird.

Die Frage, ob die Handlung freiwillig sein kann, wird man sich wohl bei Tieren nicht stellen, weil sie nach unserer Weltanschauung bei der Frage, ob eine Handlung eine Tierquälerei ist, eh nicht relevant ist. Wann interessiert Menschen schon, ob ein Tier etwas freiwillig macht?

Insofern wird es gut sein, wenn durch ein allgemein gefasstes Verbot nicht zu beweisen sein wird, ob der S.ex freiwillig, nicht so schlimm, oder sonst etwas ist.

Ich glaube auch nicht, dass es nicht konkret genug oder bestimmt genug ist, denn ein generelles Verbot ist eindeutig genug. Es gibt viele Dinge, die einfach verboten sind, auch ohne im Einzelfall geprüft werden zu müssen.

Ein besonderes Recht auf S.ex mit Tieren sehe ich persönlich zudem nicht. Das muss einem zwar als Bürger nicht extra nachgewiesen werden, aber bei der Frage nach der Verhältnissmäßigkeit dürften Tierschützer die gewichtigeren Argumente vortragen können.

Aber wie wir alle wissen, gewinnt nicht immer der vor Gericht, der Recht hat oder die besseren Argumente auf seiner Seite hat.

In den Medien wird ja bereits Stimmung gegen das Gesetz gemacht und versucht zu beeinflussen ;)
 
Die Alternative nennt Hassemer selbst doch ganz klar in dem Interview, gugl.

Er sagt, dass das Strafrecht eingreifen muss, wenn ein Tier zu Schaden kommt. Und dass er es befürwortet, wenn über das TSchG nicht erst bei "erheblichen" Schäden eingegriffen werden kann, sondern bei jedem Schaden. Auch dann, wenn er beim S.ex mit Tieren entsteht.

Zu Recht. Wenn ein Tier zu Schaden kommt, ob physisch oder psychisch, muss das Strafrecht eingreifen. Unser derzeitiges Tierschutzgesetz spricht von "erheblichen Schmerzen oder Leiden", die man Tieren nicht ohne Grund zufügen darf. Das ist eine hohe Hürde. Warum nicht jeden Schaden, jede Tierquälerei unter Strafe stellen?

Und er sagt auch, was ihn an diesem Gesetz stört:

Ja. Aber so, wie das Gesetz jetzt geplant ist, wird die Einhaltung kaum überprüft. Das zeigt sich auch in anderen Ländern, wo es kaum Anklagen gibt. Erst verbieten und dann nicht verfolgen - das halte ich für keinen guten Weg. Das Strafrecht muss ehrlich sein und darf den Leuten nicht etwas vormachen, das es in der Praxis nicht einhält .

Was ist daran so schwer zu verstehen, oder wie kann man das anders verstehen? - Das verstehe nun ich wiederum nicht.

Dieses Gesetz setzt ein Zeichen - das finden viele Leute gut. Er befürchtet aber, oder geht davon aus, dass es in der Umsetzung so gut wie keine Wirkung hat, und dann halt nur auf dem Papier steht. Und dann kann man es auch lassen.

(Ob er damit Recht hat - keine Ahnung. Dafür verstehe ich von der Materie zu wenig.)

Und ich finde übrigens, dass man, um seinen Beitrag über den liberalen Strafrechtsgedanken zu verstehen, von kleinen Ausflügen in die Historie abgesehen, an k9-news' letzten Beiträgen sehr gut sieht, warum man überdenken sollte, wieweit man wirklich und für was das Strafrecht heranziehen sollte.

Er schreibt ja selbst: "Wo ist die Grenze" - und das frage ich mich eben auch.

Wenn wir einmal davon ausgehen, dass es Formen von S.exuellem Kontakt mit Tieren gibt, die dem Tier weder seelisch noch körperlich schaden... wie die berühmte Leberwurst... oder meinetwegen die bloße Neigung, ohne dass der Betroffene sie aktiv auslebt... dann ist halt die Frage, inwieweit so etwas (und ich denke, um diesen Punkt geht es ihm) "strafbar", oder bloß "widerlich" und "bizarr" ist. Mit dem neuen Gesetz wird es strafbar, weil es in dieselbe Kategorie fällt wie einiges, was dem Tier definitiv schadet - was aber im Grunde durch das TSchG auch schon abgedeckt wäre (und noch besser abgedeckt werden könnte). So weit, so gut.

"Wo gehobelt wird, fallen halt Späne. Wer solche widerlichen Neigungen hat, hat halt irgendwo auch selbst Schuld" würden energische Befürworter dann wohl sagen. Aber wo führt das im Extremfall hin?

Tierpornographie ist verboten, heißt es. Wenn jetzt jede Art von S.exueller Beziehung zum Tier verboten ist - dann sind wir vielleicht irgendwann so weit wie in den USA, wo ganz normale Eltern von besorgten Fotolaborangestellten die Polizeit auf den Hals geschickt und die Kinder entzogen gekriegt haben, weil sie ihre Kinder nackig im Planschbecken fotografiert haben, oder es Bild gibt, wo ein Vater sein nacktes Kleinkind auf dem Arm in die Luft hebt... was ohne Zweifel eine eindeutig "S.exuelle" Pose ist, denn der Schniepel befindet sich dann auf Augenhöhe...
Und das trifft dann auch auf jedes Tierbild zu, denn rein theoretisch könnte es geschossen worden sein, weil dem Fotografen beim Anblick grasender Hirsche im Wildpark ganz wuschig wird... wissen wir's? - NEIN!

Und ganz ehrlich: Ich finde, das geht auch niemanden etwas an, solange derjenige das für sich behält (und nicht aktiv im Wildgehege auslebt.)

Das ist bei Zoophilie nicht anders als bei jeder anderen S.exuellen Neigung. Homosexualität ist nicht mehr strafbar - eine homosexuelle Vergewaltigung ist genauso strafbar wie eine heterosexuelle. S.ex mit Minderjährigen kann strafbar sein - für homosexuelle wie für heterosexuelle Leute.

BDSM ist nicht strafbar, solange alles in vollem Einverständnis der Betroffenen geschieht. Passiert das nicht, liegt selbstverständlich eine Straftat vor.

Aber bei Zoophilie ist es jetzt eben so, dass sie grundsätzlich strafbar sein soll. Hassemer stört das. Der würde gern auch hier unterscheiden... nicht zwischen "einwilligungsfähigen" und "nicht einwilligungsfähigen" Opfern, was bei Tieren ja nicht geht, aber immerhin zwischen wirklich geschädigten und nicht geschädigten.

Darüber kann man sicher diskutieren, denn mir ist dieser Ansatz zumindest auch ein bisschen zu theoretisch. Ich denke, auch über das TSchG kann man nicht "besser" erfassen, ob ein Tier überhaupt wie auch immer geschädigt wurde (vor allem seelisch). Und ein Tier kann im Grunde nicht einwilligen. Das könnte für mich schon ein Grund sein, dann eben die ganze "Sparte" Zoophilie unter Strafe zu stellen.

Andererseits, wenn man den Satz ernst nimmt, dass es beim Strafrecht wirklich nur um "manifeste" Schäden geht - könnte man wirklich genauso gut argumentieren, dass es zumindest einige Bereiche der Zoophilie gibt, in denen die Tiere keinen erleiden (Leberwurst... der Hund wird das auch nie eklig finden und sich vermutlich nie missbraucht vorkommen, immer nur gut gefüttert)... was, sehr "puristisch" genommen, dann den Einsatz des Strafrechts verbietet. Kein Schaden = kein Grund für "Strafe" im Sinne des Strafrechts.

Und aus dieser Sicht gibt es dann eben für ein "komplettes" Verbot der Zoophilie keinen strafrechtlichen Grund (aus der Sicht von H.) - es gibt aber seiner Ansicht nach durchaus Anlass zum Vorgehen gegen Zoophile, und im TSchG auch eine entsprechende Handhabe.

Wie gesagt: Ob ich ihm da komplett folgen möchte, weiß ich nicht. Ich finde es schon grundsätzlich bedenkenswert, ob nicht die Tatsache, dass auch ein mit Leberwurst gefütterter Hund ja im Grunde getäuscht und benutzt wird, und kein Tier aktiv und bewusst in S.ex mit Menschen einwilligen kann, ausreicht, um das Ganze unter Strafe zu stellen.

Weil einem Hund grundsätzlich mehr Rechte zustehen als einem Vibrator.

Andererseits befürwortet Hassemer die Zoophilie als solche aber nicht. Er meint halt nur, man müsse dem Phänomen anders begegnen. Das ist seine Meinung, und ob er damit rein juristisch gesehen Recht hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Wenn das neue Gesetz wirklich eben nicht mehr bleibt als ein juristisches Feigenblatt, und nicht durchgesetzt wird... fände ich das jedenfalls sehr bedauerlich.
 
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