Bayern: Kat. 1 Hund

Nion-Saille

15 Jahre Mitglied
Hi Fories,

mich würde es interessieren, was für eine Begründung ihr abgebt, wenn ihr einen Kat. 1 Hund aus dem TH aufnehmen wollt. Muss man da nicht ein "berechtigtes Interesse" vorweisen, damit man eine Haltegenehmigung bekommt?
Wie schauts aus, wenn ich Pflegestelle für Kat. 1 Hunde sein möchte? Gibt es da auch Auflagen?
Möchte eventuell Ende dieses Jahres/Anfang nächsten Jahres einen Kat. 1 Hund eine Pflegestelle/endgültiges Zuhause geben und will mich da im Vorfeld schlau machen :)
Ach ja, komme aus Bayern :)

Freue mich schon auf eure Antworten.

LG

Moni
 
  • 4. Mai 2024
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Hi Nion-Saille ... hast du hier schon mal geguckt?
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hiho!!

Also ich kann jetzt mal nur von unserer gemeinde sprechen, am besten fragst du direkt beim zuständigen OA mal an!!

Die genehmigung eines kat.1 hundes ist so gut wie unmöglich!!
Als "berechtigtes interesse" würden die höchstens in betracht ziehen wenn der hund z.b. zum bewachen eines persönlichen gländes etc. eingesetzt würde und das nur durch diesen hund gemacht werden könnte!!
Das der hund im Th sitzt wird hier NICHT als berechtigtes interesse angesehen!!

wie sies mit pflegestellen halten kann ich dir nicht sagen da das bis jetzt für mich aufgrund des Platzmangels nicht in frage gekommen ist!!

Aber geh einfach mal im OA vorbei, macht nen besseren eindruck wenn man sich vorher informiert als wenn der hund schon da ist!!

Liebe grüße Sandra + Superschlonzer:D
 
Danke Sandra :)
Deshalb informier ich mich ja auch vorher, damit ich nicht ganz unvorbereitet bin :)
Das mit dem Hund im TH habe ich selber schon von meheren Seiten gehört.
Aber als eine Begründung müsste doch diese gelten: Wenn jemand einen Kat.1 Hund nicht mehr halten kann und ich ihn nehmen kann, damit er nicht im TH landet, bzw. damit er nicht "Obdachlos" wird, gilt doch oder?

Habe schon in meheren Beiträgen gelesen, das einige Kat. 1 Hunde aus Th aufgenommen haben. Ist denn die Regelung in jedem Bundesland andres zur Aufnahme von Kat. 1 Hunde?

LG

Moni
 
Original geschrieben von Era3000
Aber als eine Begründung müsste doch diese gelten: Wenn jemand einen Kat.1 Hund nicht mehr halten kann und ich ihn nehmen kann, damit er nicht im TH landet, bzw. damit er nicht "Obdachlos" wird, gilt doch oder?

wir reden hier von beamten von denen keiner die Verantwortung für einen "Kampfhund" übernehmen will!!
Original geschrieben von Era3000

Habe schon in meheren Beiträgen gelesen, das einige Kat. 1 Hunde aus Th aufgenommen haben. Ist denn die Regelung in jedem Bundesland andres zur Aufnahme von Kat. 1 Hunde?

LG

Moni
es ist nicht nur von Bundesland zu bundesland verschieden!!!
Aber hier kriegen sies auch fertig das es von gemeinde zu gemeinde verschieden ist!!!:crazy: Also einfach mal ausquetschen die herrschaften vom OA!!!:D


Greetz
 
Original geschrieben von AmStaff_girl


wir reden hier von beamten von denen keiner die Verantwortung für einen "Kampfhund" übernehmen will!!und sie werden dich fragen wieso du die richtige bist und wieso ausgerechnet der hund!!Gibt ja genug andere im Th blablabla....

es ist nicht nur von Bundesland zu bundesland verschieden!!!
Aber hier kriegen sies auch fertig das es von gemeinde zu gemeinde verschieden ist!!!:crazy: Also einfach mal ausquetschen die herrschaften vom OA!!!:D


Greetz
 
Bayern?

Hallöchen!

Also wir haben einen pit mit 4 monaten und sind auch aus bayern das einzige was uns auferlegt wurde ist das wir in der stadt leinenzwang haben und er eine haftpflichtversicherung haben muss!Aber ich sag ja es ist von gemeinde zu gemeinde verschieden und du musst dich erkundigen einen nachweis für was wir den hund halten oder so brauchten wir nicht!Erkundige dich mal beim OA und sag doch das du einem solchen wauz ein neues zuhause bieten willst möglicherweise verlangen sie dann ein polizeiliches führungszeugnis von dir,ist auch von gem zu gem. verschieden.Hast du schon einen hund ausgesucht wo im tierheim ist oder bist du noch auf der suche?
Ich hoffe das bei dir alles gut geht und ein neuer listi ein gutes zuhause bekommt!
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Ach so woher aus bayern?
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Also, danke nochmal :)

Ich musste auch schon mal Vorsprechen wegen meinen Schlangen (pol. Führungszeugnis etc). Warum so viele, und und und. habe sie aber genehmigt bekommen :)
Wenns auch so beim Hund abläuft, dann habe ich keine Probs :)
Natürlich werde ich noch mbeim OA nachfragen. Komme aber erst nach Ostern wieder in die Stadt.

@ moni :) Ich habe noch keinen im Blickfeld :) Werde mich im Herbst dann auf die suche machen, wenn das OA das OK gibt :) Weiteres per PM

LG

Moni
 
Hallo Moni!

Dein Ansinnen ist ja sehr lobenswert, aber meinst Du nicht, daß Du mit Deinen jetzigen vier Hunden ausgelastet bist???
Oder willst Du wieder einen weitervermitteln?

Vera
 
Hallo Vera :)

ich habe ja geschrieben, das ich Eventuell einen aufnehmen würde. Und zwar erst Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres. Auch wenns die Umstände es doch nicht erlauben sollten, bin ich zumindest um einige Infos schlauer. Vielleicht kann ich es ja auch in ein paar Jahren gebrauchen, wenn es diese "Kampfhundeverordnung" noch geben sollte. (Was ich natürlich nicht hoffe)
Ich will mich einfach nur im Vorfeld erkundigen und kann dann meine Infos auch an "Interessierte" weitergeben, die sich hier in Bayern nen Listie zulegen möchten.
Vermitteln werde ich keinen Hund der jetztigen Hunde :)

LG

Moni
 
Original geschrieben von Era3000
Hi Fories,

mich würde es interessieren, was für eine Begründung ihr abgebt, wenn ihr einen Kat. 1 Hund aus dem TH aufnehmen wollt. Muss man da nicht ein "berechtigtes Interesse" vorweisen, damit man eine Haltegenehmigung bekommt?
Ja.

Wie schauts aus, wenn ich Pflegestelle für Kat. 1 Hunde sein möchte? Gibt es da auch Auflagen?
Ja. Nach einer gewissen Pflegedauer giltst du als Halter (bei Gemeinde nachfragen, da unterschiedlich geregelt).


Original geschrieben von AmStaff_girl
Die genehmigung eines kat.1 hundes ist so gut wie unmöglich!!
Als "berechtigtes interesse" würden die höchstens in betracht ziehen wenn der hund z.b. zum bewachen eines persönlichen gländes etc. eingesetzt würde und das nur durch diesen hund gemacht werden könnte!!
Das der hund im Th sitzt wird hier NICHT als berechtigtes interesse angesehen!!
Artikel 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern, Nr. 37.3, Satz 5:

"Ein berechtigtes Interesse ist auch dann gegeben, wenn zur Vermeidung der (weiteren) Unterbringung eines Kampfhundes im Tierheim eine besonders ausgewählte und geeignete Person sich zur tierschützerischen Aufnahme eines Kampfhundes bereit erklärt."

Das bayerische Innenministerium hat dazu folgende Erläuterung gegeben:

"Auf Grund mehrerer Anfragen weisen wir darauf hin, dass im Einzelfall auch die so genannte „tierschützerische Aufnahme“ eines Kampfhundes, der nicht auf Grund seiner Gefährlichkeit dem Halter weggenommen werden musste, durch eine besonders ausgesuchte und geeignete Person, die nicht mit dem früheren Halter identisch sein darf, ein berechtigtes Interesse im Sinne des Art. 37 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 LStVG zu begründen vermag. Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen (Zuverlässigkeit des Halters und Nachweis, dass von der Kampfhundehaltung keine Gefahren ausgehen) ist dann in einem solchen Fall eine Erlaubnis nach Art. 37 Abs. 1 S. 1 LStVG zu erteilen.
Im Rahmen der Entscheidung müssen die zuständigen Behörden beurteilen, ob die Antragsteller geeignete und ausgesuchte Personen sind, bei denen unter Berücksichtigung des engen Ausnahmetatbestandes im Einzelfall eine Erlaubnis für die Haltung eines Kampfhundes erteilt werden kann. Diesen Anforderungen genügt eine Person, die lediglich ein Liebhaberinteresse an dem betreffenden Hund und/oder alltägliche Erfahrungen mit großen Hunden in der Vergangenheit gesammelt hat, nicht. Mögliche Beispielsfälle für ausgesuchte Personen, bei denen eine Geeignetheit angenommen werden könnte, sind etwa Hundesachverständige oder Polizeihundeführer sowie in Ausnahmefällen u. U. Personen, die über langjährige Erfahrungen auf Grund einer legalen Haltung von Kampfhunden ohne Beanstandungen verfügen. Im Rahmen der Beurteilung können im Einzelfall auch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und Lebensumstände der Person eine Rolle spielen."

@Era3000: Ich schick dir 'ne PN zu deinem speziellen Fall.
 
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