Hallo,
Ihr habt ja alle zum Teil recht aber ich habe um keine Rechtsauskunft gebeten.Sondern nur gefragt ob er mich vertretten kann oder nicht.Also eine Aufforderung,ein Angebot mir abzugeben .Das seine Antwort mehr war als nur ein Ja oder Nein kann mir doch nicht berechnet werden.Und ich bin deswegen mit seiner Antwort unzufrieden,da er mir in seinem Antwortsbrief geschrieben hat dass er keine generelle Haltererlaubnis für Hunde erkämpfen kann ohne konkreten Hund.Dabei schrieb ich ihm,dass ich gegen die Ablehnung des OA etwas unternehmen möchte.In diesem Fall wäre richtiger gewesen mir einje Fortsetzungsfestellungsklage gegen einen abgeschlossenen Verwaltungsakt zu empfehlen.Denn dafür brauche ich keinen konkreten Hund.Es ist richtig ,dass ein Anwalt für eine in Auftrag gegebene Sache seinen Lohn auch berechtigt ist zu fordern.Den ich auch dann bereit gewesen wäre zu bezahlen,aber ich habe ihn nicht beauftragt mir eine Rechtsauskunft zu geben.Und bitte sagt jetzt nicht,dass es doch nett war dass er es trotzdem machte.Nett wäre es gewesen wenn er kein Geld verlangt hätte.Denn ich wollte ja mit diesem Anwalt an der Sache noch weiter machen.Und das nicht um sonst!!
So ,ich wünsch Euch noch einen schönen Sonntag!