Übrigens ist der Mitarbeiter des THs Chemnitz, der die beiden gerade noch so lebenden und dann auch die toten Hunde dort raugeholt hat, definitiv NICHT als Zeuge vorgeladen worden. Auch wurde das TH nicht danach gefragt, wie lange es gedauert hat, die überlebenden Hunde wieder aufzupäppeln. Das TH hat erst von mir den Termin der Gerichtsverhandlung erfahren....
Der Hundehalter hat übrigens kein lebenslanges Tierhaltungsverbot bekommen, weil man ihm keine "Rohheit" nachweisen konnte. Hmpf.
Offenbar hatten die Richter andere Wertvorstellungen als jeder normal tickende Mensch.
Grüßlies, Grazi