Snoop

Das wir uns auskennen ist vorallem gut für unsere Hunde;).
Du weisst doch eh alles besser, wobei sollten wir Dir helfen, Deine illegale Hundehaltung legal zu machen?
Für den Hund hoffe ich von Herzen, das er ein gutes Zuhause für immer bekommt
 
  • 10. Mai 2024
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Hi klein-idefix ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mividi, was soll das denn jetzt:
"Aber sch.eiß drauf, ist ja egal, ob der Hund im Tierheim landet, gell… Kannst ihn ja dann gerne adoptieren, denn Snoop wird für dieses Tier keine Haltegenehmigung bekommen."

Das er für Snoop keine Haltegenehmigung kriegt, weiß ich auch.
Es ging mir um den Ton und wie sich alle immer gleich drauf stürzen.

 
der hund ist an der leine, ausser bei uns in inem bestimmten park, da darf man auch ohne leine. und maulkorbzwang gibts erst glaub ich ab dem 6 lebensmonat. und da will ich mir versuchen eine befreiung für zu holen, aber ejal. mal sehen was passiert, ich gebe auf jedenfall mein bestes. ciao

Ja stimmt, hab überlesen, dass der Hund erst 13 Wochen alt ist. Hast recht, die Auflagen für Listenhunde greifen erst ab dem 6. Lebensmonat, (Ein bisschen was weißt du ja doch ;))
Wenn der Hund dann 6 Monate alt ist, gilt der Leinenzwang allerdings SOFORT auch in diesem Park!!! Ist ganz egal, ob da prinzipiell Freilauf erlaubt ist, für Pit, Staff und Co GILT DAS NICHT einfach so! Das sind laut Gesetz eben keine "normalen" Hunde (auch wenn wir das alle doof finden, müssen wir uns dran halten!)

Du kannst den Hund allerdings noch bis er 15 Monate alt ist, von Leine- und Maulkorb befreien lassen, wenn du nachweist (schriftlich), dass du regelmäßig eine Hundeschule zur Vorbereitung des Wesenstests besuchst! NUR DANN! D.h. du musst z.B. monatlich eine Bestätigung einer Hundeschule einreichen, dass du dort am Unterricht teilgenommen hast. Solange du das tust ist der Hund dann leinen- und maulkorbefreit.
Bis er 15 Monate alt ist, dann muss er sofort den Wesenstest absolvieren, denn dann reichen die Bestätigungen der Hundeschule nicht mehr!
 
[Du kannst den Hund allerdings noch bis er 15 Monate alt ist, von Leine- und Maulkorb befreien lassen, wenn du nachweist (schriftlich), dass du regelmäßig eine Hundeschule zur Vorbereitung des Wesenstests besuchst! NUR DANN! D.h. du musst z.B. monatlich eine Bestätigung einer Hundeschule einreichen, dass du dort am Unterricht teilgenommen hast. Solange du das tust ist der Hund dann leinen- und maulkorbefreit.
Bis er 15 Monate alt ist, dann muss er sofort den Wesenstest absolvieren, denn dann reichen die Bestätigungen der Hundeschule nicht mehr!

Das ist so nicht ganz richtig, denn das geht sogar bis zum erreichen des zweiten Lebensjahres;)
 
Übrigens noch was zu diesem Park von wegen Leinenzwang oder nicht:
In den meisten Parks herrscht - laut Hundegesetz - genereller Leinenzwang für alle Hunde.
Nur in bestimmten Bereichen des Park ("Hundewiesen" z.B.) darf man ableinen, es sei denn, es ist ausdrücklich ein "Hundepark" (ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet).
Das gilt aber NICHT für Hunde §3 und §10 LHundG - also eben Listenhunde ohne Befreiung von Leine und MK. Die dürfen nur in eingezäunten Bereichen auslaufen, die AUSDRÜCKLICH, auch für Listenhunde ohne Befreiung freigegeben sind - so einen Bereich kenne ich jedoch in ganz NRW nicht - wenn du einen kennst, sag mir wo ;)
Ausgenommen sind eben Hundeplätze/Hundeschulen und eingezäuntes Privatgelände (wobei es selbst da z.B. einschränkende Regelungen bei gemeinschaftlich genutzten Gärten gibt und Anforderungen an die Zaunhöhe etc. Ist alles nicht so einfach).

Hier wo ich wohne (auch NRW, Herne) haben wir noch eine besonders schöne Regelung. In dem Park, wo ich wohne, gibt es eine ausgewiesene Hundewiese auf der meine beiden Listenhunde TROTZ Befreiung NICHT laufen dürfen. Weil da nämlich ein Schild vor steht: "Hundewiese: Hier dürfen nur Hunde frei laufen, die nicht unter das Landeshundegesetz fallen". Auch nett, oder? Und das OA kontrolliert das auch...

Du siehst also, obwohl meine beiden Hunde Maulkorb- und Leinenbefreit sind, dürfen sie dort nicht laufen. Ich habe das Oa mal dazu befragt - das ist nur eine Hundewiese für "kleine Hunde".
Auf sowas muss man alles achten - gewöhn dich schonmal dran als Halter eines Pitbulls...
 
[Ja stimmt, hab überlesen, dass der Hund erst 5 Monate alt ist.
13Wochen steht im ersten Post:verwirrt:

Jaja, man soll auch nicht 2 Stränge gleichzeitig lesen :unsicher:
Aber wie schon erwähnt, wir hatten sowas hier ja schon öfter udn da hab ich mal vergleichbare Fälle gesucht :rolleyes: Und da war der Hund 5 Monate...

Erwischt... Hab's editiert...
Um so besser... (wobei der Besuch einer Hundeschule sicher trotzdem nicht verkehrt wäre ;))

Bis 2 Jahre? bei uns geht das nur bis 15 Monate... :verwirrt:
*suchen geht*
 
Du siehst also, obwohl meine beiden Hunde Maulkorb- und Leinenbefreit sind, dürfen sie dort nicht laufen. Ich habe das Oa mal dazu befragt - das ist nur eine Hundewiese für "kleine Hunde".

total ot, aber dazu muss ich grad mal was loswerden ..

die wiese ist "nur für kleine hunde"?
*loool*
was sich die stadt alles einfallen lässt.
deine beiden mäuse sind doch auch eher klein
*kopfschüttel*
 
Du siehst also, obwohl meine beiden Hunde Maulkorb- und Leinenbefreit sind, dürfen sie dort nicht laufen. Ich habe das Oa mal dazu befragt - das ist nur eine Hundewiese für "kleine Hunde".

total ot, aber dazu muss ich grad mal was loswerden ..

die wiese ist "nur für kleine hunde"?
*loool*
was sich die stadt alles einfallen lässt.
deine beiden mäuse sind doch auch eher klein
*kopfschüttel*

Ja, aber eben nur für Hunde unter 40 cm und 20 kg. Eben nicht für §3, §10 und §11 Hunde.
Besonders klug dabei ist, dass aber über diesem Satz ein fröhlich frei springender Golden Retriever abgebildet ist :rolleyes: :lol: :unsicher:
Realsatire...
 
also, morgen trmin beim ordnungsamt, hab die karte vom kumpel bekommen, der meinte dass der jenige sehr kulant wär. hat sich am tel auch freundlich angehört. mal sehen was passiert, in der hundeschule hab ich auch bald ein termin.
 
Auf jeden Fall ein Tip von mir: lass dir alles was du mit dem OA Mitarbeiter besprochen hast schriftlich geben!
Es kann dir viel erzählt werden und wenn es dann um die "Wurst" geht kann es vorkommen, dass der Mitarbeiter sich an nichts mehr erinnert.
 
:rolleyes: wo waren die Leute alle in den letzten Jahren? Das frage ich mich wirklich jedes Mal, wenn ich eine solch haarsträubende Geschichte lese. :rolleyes:
 
dummerweise laufen hier wohl grad 3 solcher Geschichten parallel ...
Die hier, eine in der Rubrik der Vorstellungen (Kaiser) und Stomper schrieb in dem Threat der neu erstellt wurde auch grad was von nem Welpen der illegal aus Polen eingeführt wurde ...

Die Leute lernen es nicht ... :sauer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - und dummerweise sind die Hunde die leidtragenden!!!
 
Ich finde mein Thema ganz anders als dieses hier. Ich hab um Tipps gebeten was ich ihr raten kann. Sie hat den Hund ja nur übernommen und weis swohl auch nicht, das es verboten ist weil sie ja nciht mal weiss, obs ein listi ist.
 
die anderen beiden haben den hund auch "einfach nur übernommen"

aber stimmt schon - is ja nich so das in den medien nich genug darüber geredet wird >.<
 
Die Frau kann Dir doch sonstwas erzählt haben, Du weisst nicht ob das wahr ist:(
 
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