Übrigens noch was zu diesem Park von wegen Leinenzwang oder nicht:
In den meisten Parks herrscht - laut Hundegesetz - genereller Leinenzwang für alle Hunde.
Nur in bestimmten Bereichen des Park ("Hundewiesen" z.B.) darf man ableinen, es sei denn, es ist ausdrücklich ein "Hundepark" (ausgewiesenes Hundeauslaufgebiet).
Das gilt aber NICHT für Hunde §3 und §10 LHundG - also eben Listenhunde ohne Befreiung von Leine und MK. Die dürfen nur in eingezäunten Bereichen auslaufen, die AUSDRÜCKLICH, auch für Listenhunde ohne Befreiung freigegeben sind - so einen Bereich kenne ich jedoch in ganz NRW nicht - wenn du einen kennst, sag mir wo
Ausgenommen sind eben Hundeplätze/Hundeschulen und eingezäuntes Privatgelände (wobei es selbst da z.B. einschränkende Regelungen bei gemeinschaftlich genutzten Gärten gibt und Anforderungen an die Zaunhöhe etc. Ist alles nicht so einfach).
Hier wo ich wohne (auch NRW, Herne) haben wir noch eine besonders schöne Regelung. In dem Park, wo ich wohne, gibt es eine ausgewiesene Hundewiese auf der meine beiden Listenhunde TROTZ Befreiung NICHT laufen dürfen. Weil da nämlich ein Schild vor steht: "Hundewiese: Hier dürfen nur Hunde frei laufen, die nicht unter das Landeshundegesetz fallen". Auch nett, oder? Und das OA kontrolliert das auch...
Du siehst also, obwohl meine beiden Hunde Maulkorb- und Leinenbefreit sind, dürfen sie dort nicht laufen. Ich habe das Oa mal dazu befragt - das ist nur eine Hundewiese für "kleine Hunde".
Auf sowas muss man alles achten - gewöhn dich schonmal dran als Halter eines Pitbulls...