tierheim verweigert herausgabe wegen der entfernung!!!

Leo69

wir sind mit unserem latein nämlich am ende! ein bekannter meines mannes interessiert sich für einen als gefährlich eingestuften hund im tierheim bad oldesloe (schleswig holstein). auf nachfrage wurde ihm gesagt dass der hund nicht nach nrw gegeben/vermittelt wird, weil ihm dort lebenslang der maulkorb erwartet. nach rückfrage beim oa duisburg wird nun eine ausnahmeregelung angestrengt. sie fragen beim landesministerium an um eine ausnahmeregelung zu erwirken. nachdem das nun das tierheim in bad oldesloe vom ordnungsamt duisburg erfahren hat kam gestern ein neuer anruf. auf grund der entfernung (ca 450 km) wollen sie den hund nicht herausgeben, weil sie dann selber keine kontrollen zwecks haltungsüberprüfung machen können. eine bekannte vom tierschutz straßenkatzen wesel und hamminkeln stellt sich nun zur verfügung diese kontrollen für das tierheim bad oldesloe durchzuführen. unseres erachtens fühlt sich die tierheimleiterin auf den schlips getreten. doch, was kann man nun noch tun? ein bundesverband des tierschutzes in bonn konnte diesbezüglich auch nicht weiterhelfen. sinn sollte doch sein, das der hund ein neues zuhause bekommt!!! bitte hilfe!!! wir sind langsam mit unserem latein am ende!!! ich bin der festen überzeugung das ihr team in diesem fall hilfe geben kann!!! zudem der arme hund völlig arg- und harmlos ist. schon allein aufgrund seiner rasse. er ist ein australian shepherd goldenretriver mix!
bitte helft uns den armen hund aus seiner inhaftierung zu befreien!
 
  • 16. Mai 2024
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Hi Leo69 ... hast du hier schon mal geguckt?
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auf nachfrage wurde ihm gesagt dass der hund nicht nach nrw gegeben/vermittelt wird, weil ihm dort lebenslang der maulkorb erwartet.
in NRW hast du die Möglichkeit den Hund einer Verhaltensprüfung zu unterziehen: besteht der Hund diese ist er von der MK Pflicht befreit. Hat der Hund eine guten Grundgehorsam kann er sogar die Leinenbefreiung erreichen.

Ich frag mich wie ungebildet so manche Amtsmitarbeiter auch 10 Jahre nach eintreten des Landeshundegesetz sind :unsicher:

siehe § 3
 
Ich drück natürlich die Daumen, das der Hund doch noch umziehen darf.

Allerdings mußte ich bei diesem Satz den Kopf schütteln:
zudem der arme hund völlig arg- und harmlos ist. schon allein aufgrund seiner rasse. er ist ein australian shepherd goldenretriver mix!

Aufgrund seiner Rasse ist er lieb? Er wird nicht umsonst als gefährlich eingestuft worden sein, da wird es dann wohl einen Vorfall gegeben haben.
Hört sich für mich so an, das Du die Listenhunde von vorn herein schon gefährlich findest, aufgrund Deiner Aussage, und der arme Retrievermix würde doch nie beissen...:rolleyes:
 
Ist der Mann dort schon mal persönlich vorstellig geworden oder hatte nur telefonischen- und/oder Mailkontakt?

Vielleicht wird dieser Grund vorgeschoben und man will aus anderen Gründen nicht dahin vermitteln?
 
ganz ehrlich?

das hier ist völliger Blödsinn " zudem der arme hund völlig arg- und harmlos ist. schon allein aufgrund seiner rasse. er ist ein australian shepherd goldenretriver mix! ", denn die Rassezugehörigkeit eines Hundes sagt zwar etwas aus über die Zuchtziele (zu denen auch bestimmte Charaktereigenschaften gehören), aber nichts über das individuelle Wesen eines einzelnen Vertreters dieser Rasse ....
bei einem Mix schon gleich zweimal nicht, denn Vererbung läuft leider nicht so, dass nur die guten Eigenschaften weitergegeben werden - läufts dumm, vereinigen sich in einem Mix ausgerechnet die weniger attraktiven Wesenszüge der beiden Ursprungsrassen

und ansonsten: wenn das TH nicht auf so eine Enfernung vermittelt, dann ist es eben so - ich hab mich selber neulich auf einen Hund beworben, der in etwa gleicher Entfernung stand (und immer noch steht) und ebenfalls mitgeteilt bekommen, sorry, so weit nicht.
Für mich ist das etwas, das ich so stehen lassen kann - auch wenn ich es nicht zwingend gut finden muss (wobei ich ein gewisses Verständnis für die zuständigen Tierschützer habe, wenn es um spezielle Kandidaten geht, die man gerne eng begleiten würde beim Eingliedern in ein festes Zuhause)
 
Hört sich alles sehr seltsam an Oo..
Aber warum ist er denn als gefährlich eingestuft? weißt du das?
weils ein aussie-goldie mix ist,heißt es nicht,dass der gleich lieb sein muss,der ist nicht ohne grund eingestuft.
für mich sind das iwo keine richtigen gründe den hund nicht zu vermitteln..
wie darla schon sagte,kann man eine verhaltensprüfung ablegen,um ihn von der mk pflicht zu befreien.
 
Welchen hund meinst du denn jetzt?
sandy oder leo?
 
der is aber ein gordon setter mix?
ich glaube der fred-ersteller hat da was verwechselt,oder tu ich das? :)
 
Darla schrieb:
in NRW hast du die Möglichkeit den Hund einer Verhaltensprüfung zu unterziehen: besteht der Hund diese ist er von der MK Pflicht befreit. Hat der Hund eine guten Grundgehorsam kann er sogar die Leinenbefreiung erreichen.

Gilt das eigentlich auch für Hunde, die aufgrund von Vorfällen als gefährlich eingestuft wurden? Das habe ich mich schon oft gefragt.

Da es sich bei dem Hund scheinbar um einen Nicht-Soka-Mix handelt, muss es für die Einstufung als gefährlicher Hund dann ja andere Gründe als die Rassezugehörigkeit geben.

Und ohne hier irgendwem zu nahe treten zu wollen, muss ich ja Folgendes anmerken: Sollte der eigentliche Interessent für den Hund auch der Auffassung sein, dass ein Aussi-Goldi-Mix allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit völlig arg- und harmlos ist, dann kann ich nachvollziehen, dass das TH von dieser Vermittlung absieht. Jemandem mit einer solchen "Naivität" würde ich auch keinen als gefährlich eingestuften Hund (bei dem es nicht an der Rasse liegt) vermitteln wollen - da wäre mir das Risiko zu groß.
 
nach th ist der öfter stiften gegangen und hat sich wohl dabei nett aber sehr aufdringlich menschen genähert. mehrerer meldungen beim oa, beschlagnahmung, wesenstest mit bravour bestanden...
 
Darla schrieb:
in NRW hast du die Möglichkeit den Hund einer Verhaltensprüfung zu unterziehen: besteht der Hund diese ist er von der MK Pflicht befreit. Hat der Hund eine guten Grundgehorsam kann er sogar die Leinenbefreiung erreichen.

Gilt das eigentlich auch für Hunde, die aufgrund von Vorfällen als gefährlich eingestuft wurden? Das habe ich mich schon oft gefragt.
ja :)
 
Darla schrieb:
in NRW hast du die Möglichkeit den Hund einer Verhaltensprüfung zu unterziehen: besteht der Hund diese ist er von der MK Pflicht befreit. Hat der Hund eine guten Grundgehorsam kann er sogar die Leinenbefreiung erreichen.

Gilt das eigentlich auch für Hunde, die aufgrund von Vorfällen als gefährlich eingestuft wurden? Das habe ich mich schon oft gefragt.
ja :)
Bezahlt man dann für die mehr steuern? zb.wenn mein schäferhund als gefährlich eingestuft wurde,bezahle ich dann mehr steuern,als für einen "normalen" schäferhund?
 
Gilt das eigentlich auch für Hunde, die aufgrund von Vorfällen als gefährlich eingestuft wurden? Das habe ich mich schon oft gefragt.
ja :)
Bezahlt man dann für die mehr steuern? zb.wenn mein schäferhund als gefährlich eingestuft wurde,bezahle ich dann mehr steuern,als für einen "normalen" schäferhund?
wenn deine Gemeinde eine Hundesteuer für gefährliche Hunde hat und der Schäferhund als gefährlich eingestuft wird: ja. Manche Gemeinden gehen aber nach Rasseliste..ist überall verschieden :hallo:
 
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