Hi,
erstmal
R.I.P. kleine Schnüffelnase, lasse es Dir im Land hinter der RBB gut gehen.
Ich hab einen guten Bekannten bei den "Freunden & Fallenstellern", den hab ich grad mal am Tel. genervt....
1.) Ein Wirbelttier "mutwillig" zu töten ist eindeutig eine Straftat und kann, bzw muß nach Anzeige verfolgt werden.
Wenn Augenzeugen vorhanden, die auch willens sind vor der Polizei auszusagen, dann unbedingt auf eine Anzeige bestehen !!
2.) Wenn besagter Mähdrescher eine Straßenzulassung hat, dann ist er für den Fahrer führerscheinpflichtig und somit war die Tötung des Hundes ein "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr", bzw. die "Nutzung eines führerscheinpflichtigen Fahrzeugs zu einer Straftat".
Beides ist ebenfalls eine Straftat und kann/sollte zur Anzeige gebracht werden !!
Auch da ggf. auf die Aufnahme einer Anzeige bestehen !!
Mein Bekannter gab zu,aber das wusste ich auch schon vorher, daß Polizisten bei "eher hoffnungslosen, aber arbeitsintensiven Fällen" dem Anzeigenerstatter die "Sache" gerne mal ausreden......"Das bringt Ihnen eh nix...".
Man sollte sich aber nicht belabern lassen, wenn man drauf besteht, müssen die Beamten die Anzeige aufnehmen und die Sache auch verfolgen !!
Liebe Grüße