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Eindeutig domi-nierende bzw. signifikante Merkmale des Erscheinungsbildes einer Kampfhunderasse ließen sich nicht feststellen. Es könne aber nicht ausreichen, dass lediglich in Teilen ein Hund dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnle. Die Rassestandards müssten im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren.
Richtig.Das würd ja dann eigentlich heissen, NUR weil der Hund ne Kopfform hat, die vielleicht nem Staff oder Pitt ähnlich ist, muss das noch lang keiner sein bzw. kann man nicht zwangsweise sagen, dass es einer ist und die Rasse dann als Staff- bzw. Pittmix festlegen?
Jein (wie so oft).Weil laut dem Herrn von HuH muss ja ein Elternteil zwingend als Reinrassig ausgewiesen werden, was ja aber bei nem Tier, was keine bekannten Elterntiere hat, nicht möglich ist.
Ergo würde dann aus dem Hund - dessen Elterntiere nicht bekannt sind - automatisch ein "Mischling der Rassen XY" werden und halt kein Pitt oder Staff-Mix mehr.
Nein, das denke ich nicht.Und somit wären ja dann eigentlich auch die Rassegutachten anfechtbar, oder?
also wenn ich meinen hund aus dem TH habe und in dem Impfpass steht "StaffMix",Dies gilt natürlich nicht für Hunde, die man beim Kauf mit Papieren erworben hat, die einen eindeutigen Hinweis auf die Rasse geben. Hier ist man ja sozusagen "zwangsverpflichtet", sich an die jeweilige Hundeverordnung zu halten.
Also dann: Heimtierausweis/Impfpass mit Eintrag "Pitbull" weg und einen neuen mit Eintrag "Terriermischling" her.
Hmmmm, das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Ich weiß von einigen Listenhunden in Tierheimen, die dem jeweils zuständigen OA gemeldet sind. Eine Weitervermittlung wird dann auch mitgeteilt. Wohnst Du dann im selben Ort/ dem selben Landkreis, wird es sicher Probleme geben. Anders, wenn Du eine Hund aus einem anderen Bundesland "importierst".also wenn ich meinen hund aus dem TH habe und in dem Impfpass steht "StaffMix",
ich den hund bei der Stadt / Ordnungsamt als "StaffMix" angemeldet habe,
sind meine chancen auch gleich 0?
Pässe können immer einmal verlorengehen.oder kann ich den impfpass entsorgen, den hund um-melden und abwarten?
Na ja, kein VDH-Rasserichter wird aus einem eindeutigen Pitbull einen Boxer machen. Erst recht nicht, wenn er von einem Fremden darum gebeten wird.Piggi schrieb:Ich denke mal, dass dieses Urteil für "Neuanschaffungen" wichtig sein kann, denn wenn der HH ein Rassegutachten eines anerkannten Gutachters (soweit mir bekannt ist, kann jeder Rasserichter, der für ALLE Rassen vom VDH zugelassen ist, Rassegutachten erstellen) hat, wird es für die Behörden schwerer werden einige Repressalien (erhöhte Steuern, MK-zwang usw.) durchzusetzen.
Also dann: Heimtierausweis/Impfpass mit Eintrag "Pitbull" weg und einen neuen mit Eintrag "Terriermischling" her.
Grüße Klaus
Wo denn? Bei OA? Zumindest nicht dort, wo Du ihn erst anmelden willst.Aber wenn ein Hund in seinem Impfpass als Pitbull steht und er ist gechipt, wird er dann nicht auch als Pitbull unter der Chipnummer registriert?
Du sollst doch nichts ändern. Es war doch die Rede von einem Hund, den man z.B. aus einem Tierheim übernommen hat. Vielleicht aus Deutschland, vielleicht aus dem Ausland.Das kann man nicht so einfach eben mal ändern, oder?
So hab ich das nun auch verstanden.Theoretisch heisst es ja, dass man - wenn beide Elterntiere nicht bekannt sind - und der Hund trotz allem phänotypische Merkmale eines Pitts oder Staffs bzw. Bullis aufweisst, nicht sagen kann, dass es auch wirklich einer ist.