Die Verbringung von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten und wird als Straftat bewertet.
Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie obliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter die verschiedenen Eignungsnachweis, Verhaltensbegutachtung, Besitzgenehmigung (diese ist mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden) in Frankreich
absolvieren müssen. Für Personen, die sich regelmäßig und langfristiger in Frankreich aufhalten, empfehlen wir sich bei dem Rathaus des französischen Wohnortes zu erkundigen.
Siehe Anhang, „
“ (deutsch, englisch, französisch)
Kampfhunde, französisches Gesetz vom 20. Juni 2008, loi n°2008-582:
Anmerkungen:
- Hunde der Rasse oder des Typs
Rottweiler gehören zur 2. Kategorie.