Voraussetzungen Listihaltung in NRW

LadyMorgaine

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

sicherlich gibt es hierzu schon zig Themen. Aber ich finde einfach keine detaillierter Auflistung und komme ganz durcheinander bei all den verschiedenen Aussagen, die außerdem nie all meine gwünschten Informationen enthalten.

Was muss ich denn nun tun, um in NRW einen Listi halten zu können?
Was muss der Hund tun?

Führungszeugnis? Sachkundenachweis? Garten einzäunen (wie hoch)?

Wer hilft mir :hallo:

Und wie sieht es aus, wenn jemand anderes meinen Listi mal ausführt. Muss er auch was nachweisen? Oder gelten die Bestimmungen nur für den Eigentümer des Tieres?
 
  • 29. April 2024
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Hi LadyMorgaine ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was muss ich denn nun tun, um in NRW einen Listi halten zu können?
eine Haltergenehmigung beim OA beantragen (§3 Hunde darfst du nur aus dem TH übernehmen)


Was muss der Hund tun?
Wenn du deinen Hund ohne MK/LEINE führen willst solltest du die Verhaltensprüfung ablegen. Wenn du diese nicht machst, muss dein Hund eben mit MK/LEINE Gassi geführt werden. Bleibt aber dir selber überlassen (je nach Stadt/Gemeinde ist der Hund von eventuell erhöhter Steuer befreit wenn er den Test erfolgreich abgelegt hat)

Führungszeugnis? Sachkundenachweis? Garten einzäunen (wie hoch)?

Wer hilft mir :hallo:

Und wie sieht es aus, wenn jemand anderes meinen Listi mal ausführt. Muss er auch was nachweisen? Oder gelten die Bestimmungen nur für den Eigentümer des Tieres?
Sachkundenachweis
Versicherung (Mindestdeckung beachten)
pol Führungszeugnis
bei Miete: Genehmigung des VM, dass du einen Listenhund halten darfst
ausbruchsicheres Gelände/Garten wenn du dem Hund auch den Zugang zum Garten gewährst


falls ich was vergessen habe: nicht erschlagen
 
Vielen Dank :hallo:
Sollte was vergessen worden sein, freue ich mich wenn es noch jemand ergänzt.
Die ausbruchssichere Umzäunung des Gartens.. Gibt es da Regeln? Was heißt für die "ausbruchssicher"?
 
Zaun: Drunter durchgraben und drüberspringen muß verhindert werden. Bei der Höhe bin ich nicht ganz sicher, 1,80 m bestimmt, ich meine aber es seien 2 m.
Tor im Zaun abschließbar, damit nicht jeder Dumbatsch einfach versehentlich reinlatsch kann.
(Weiß nicht, ob das Vorschrift ist), ich würde es so machen.

Lies unbedingt die Gemeindeordnung und die örtliche Bebauungssatzung. Manchmal sind 2-m-Zäune verboten.
 
Ausbruchsicher bedeutet, dass der Hund diese Einzäunung nicht überwinden oder untergraben kann, Zaunhöhe bei §3 Hund ist mind. 1.80m und stabil muss er sein.

Wer Deinen Hund ausführen will muss die Sachkunde abgelegt haben, diese bei §3-Hund auch wieder nur bei einem amtlichen TA abzulegen.

Einen AmStaff, StaffBull, Bullterrier oder Pitbull darfst Du nur aus dem Tierheim/Tierschutz übernehmen.

Die anderen Listis (Rottweiler und Co, sog. §10 Hunde) dürfen von überall angeschafft werden, privat, Züchter und Tierheim.

Hast Du einen bestimmten Hund im Auge?
 
Einen bestimmten Hund habe ich noch nicht im Auge.
Es würde eh erst im Sommer nächsten Jahres in Frage kommen.

Als Kind bin ich mit nem Rotti aufgewachsen (da gab es ja noch keine Verordnungen).
Ich liebe sie :love:
Am liebsten soll es dann auch so einer sein.
Aber letztendlich lege ich mich da mal besser nicht fest: Wo die Liebe eben hinfällt :love:

Was sind 20/40er Hund?
das sind Mixe oder? Ein Listi + nicht Listi Mix?
Wie müssen denn die Voraussetzungen bei Mixen sein? Bei reinen Listi-Mixen müssen sicherlich die oben genannten Auflagen erfüllt werden. Auch bei Listi+Nicht-Listi Mix?
 
20/40ger sind große Hunde gemäß § 10 LHG NRW (zum Beispiel Schäferhunde und einige Bracken).
Hunde die ausgewachsen ein Gewicht von 20 KG oder mehr erreichen und/oder 40 cm Schulterhöhe oder mehr erreichen.
Kannst du hier alles nachlesen:
 
20/40 er: Hunde jeder anderen Rasse oder Mischung (ohne Listi als Eltern), die 20 kg oder 40 cm Schulterhöhe (ausgewachsen) überschreiten

Mixe mit Listi drin ist wie ganzer Listi, gleiche Auflagen.
 
Was sind 20/40er Hund?
alles was nicht auf der Liste steht und größer als 40cm und/oder schwerer als 20kg ist.

das sind Mixe oder? Ein Listi + nicht Listi Mix?
Wie müssen denn die Voraussetzungen bei Mixen sein? Bei reinen Listi-Mixen müssen sicherlich die oben genannten Auflagen erfüllt werden. Auch bei Listi+Nicht-Listi Mix?
wo ein § 3 Hund drin ist sind auch die Auflagen zu erfüllen. Egal ob nun Mix oder nicht.
Das Gleiche gilt für § 10 Hunde.

Hier mal die Liste:
§ 3 HUNDE
*) Pittbull Terrier,
*) American Staffordshire Terrier,
*) Staffordshire Bullterrier,
*) Bullterrier und


§10 (Hunde bestimmter Rassen)
Alano,
American Bulldog,
Bullmastiff
Mastiff,
Mastino Espanol,
Mastino Napoletano,
Fila Brasileiro,
Dogo Argentino,
Rottweiler
Tosa Inu
 
Dann verstehe ich aber wohl trotzdem was nicht richtig:

Also, sobald ein Listi mit drin ist, sind die Auflagen zu erfüllen.
Jetzt sehe ich aber eine Homepage eines Tierheims, wo ein Alano-Mix als Nicht-Listi angezeigt wird.
Das ist doch dann falsch, oder?

Sorry für meine blöden Fragen.
 
Da hat das Tierheim sich wohl etwas vertan. Die sind auch nicht immer perfekt :)
 
Dann verstehe ich aber wohl trotzdem was nicht richtig:

Also, sobald ein Listi mit drin ist, sind die Auflagen zu erfüllen.
Jetzt sehe ich aber eine Homepage eines Tierheims, wo ein Alano-Mix als Nicht-Listi angezeigt wird.
Das ist doch dann falsch, oder?

Sorry für meine blöden Fragen.
entweder ist es falsch angegeben oder aber der Hund hat ein offizielles Rassegutachten (ist dann aber eben kein Alano) welches ihn als "nicht" Listenhund ausweist.
Ist denn das TH auch in NRW? Andere BL= teilweise andere Listenhunde......
 
Ja, es ist ein sehr bekanntes Kölner Tierheim für Listis...
 
Ausbruchsicher bedeutet, dass der Hund diese Einzäunung nicht überwinden oder untergraben kann, Zaunhöhe bei §3 Hund ist mind. 1.80m und stabil muss er sein.

Gina, gibt es da Vorgaben im Gesetz oder ist das eine Regelung in eurer Gemeinde? Unser Zaun ist bei weitem keine 1,80 hoch und wir haben lediglich die Auflage, dass der Hund nicht ohne Aufsicht im Garten sein darf. :verwirrt:
 
Wir zum Beispiel haben garkeinen Zaun um unseren Garten. OA. interessiert sich da auch nicht für. Also unseres zu mindestens. Und wie Seppels Rudel schrieb, dürfen wir den Hund nicht alleine im Garten umherlaufen. Die haben sich den Garten bie der Nachkontrolle erst garnicht angeschaut! Und der Herr, der hier war, sagte immer...Sie haben einen Schafford? *augenrollen* Ja, ich habe einen Stafford. Versichert ist ihr Schafford aber? Ja, unser Stafford ist versichert und so weiter. Das ganze hat 4 Minuten gedauert und schon war der Herr vom Amt wieder verschwunden.
 
Ausbruchsicher bedeutet, dass der Hund diese Einzäunung nicht überwinden oder untergraben kann, Zaunhöhe bei §3 Hund ist mind. 1.80m und stabil muss er sein.

Gina, gibt es da Vorgaben im Gesetz oder ist das eine Regelung in eurer Gemeinde? Unser Zaun ist bei weitem keine 1,80 hoch und wir haben lediglich die Auflage, dass der Hund nicht ohne Aufsicht im Garten sein darf. :verwirrt:


was den zaun betrifft ist mir eine gesetzliche regelung nicht bekannt. sollte es kommunale regelungen geben, die eine mindesthöhe beinhalten, so wäre deren wirksamkeit zu überprüfen. im gegenteil gibt es jedoch diverse vorschriften, welche maximalhöhen beinhalten.

wie ausbruchsicher ein garten sein muss hängt von der art der haltung ab. bei zwingerhaltung gelten andere regelungen als dann, wenn der hund nicht alleine in den garten darf.

mein zaun ist im schnitt 40 cm hoch. da die hunde nicht unbeaufsichtigt im garten sind, ist dies ausbruchsicher genug.

pete
 
Ausbruchsicher bedeutet, dass der Hund diese Einzäunung nicht überwinden oder untergraben kann, Zaunhöhe bei §3 Hund ist mind. 1.80m und stabil muss er sein.

Gina, gibt es da Vorgaben im Gesetz oder ist das eine Regelung in eurer Gemeinde? Unser Zaun ist bei weitem keine 1,80 hoch und wir haben lediglich die Auflage, dass der Hund nicht ohne Aufsicht im Garten sein darf. :verwirrt:

Ja sorry, das ist richtig. Wenn der Zaun nicht so hoch ist, darf der Hund nicht unbeaufsichtigt im Garten sein. Kann ja auch nicht jeder mal eben 100m Legizaun stellen...;) Also hier wird es so gehandhabt, dass bei 1.80 m Zaunhöhe der Hund ohne Aufsicht im Garten rumturnen kann/darf und bei niedrigem Zaun eben jemand als Aufpasser dabei sein muss.
 
über das thema "hund unbeaufsichtigt im garten" kann man sich ja vortrefflich streiten aber aus erfahrung darf ich sagen, in nicht wenigen fällen ist dies die ursache für folgende scherereien.
sei es, weil die nachbarn sich halt schlicht "bedroht" fühlen oder weil der buddelkönig eben doch unter dem zaun drunter herkommt oder den passanten anbellt oder gar den zaun anspringt oder, oder oder. ich würde davon immer abraten. wenn es denn wirklich sein soll oder muss, dann erst dann, wenn der hund ausreichend erzogen und sozialisiert ist. hierbei sollte man den maßstab nicht bei sich sondern beim hundeängstler anlegen.

aber zur ausgangsfrage. lies dir das einfach mal durch und du wirst um einiges schlauer sein.

die haltung eines §3 oder §10 hundes ist in nrw eigentlich nicht schwer. wer die diesbezüglichen mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der hat eigentlich andere probleme.

pete
 
LadyMorgaine, ich glaub ich weiß, wen du meinst... Fängt mit S an und hört mit a auf? :love:

Das wär ein Hund nach §10, also Hund bestimmter Rassen, du könntest eínen solchen Mix auch von privat kaufen, wenn kein §3-Hund da mitgemischt hat.
Allerdings müsstest du das dann beweisen können oder ein Rassegutachten vorlegen.
 
LadyMorgaine, ich glaub ich weiß, wen du meinst... Fängt mit S an und hört mit a auf? :love:

Das wär ein Hund nach §10, also Hund bestimmter Rassen, du könntest eínen solchen Mix auch von privat kaufen, wenn kein §3-Hund da mitgemischt hat.
Allerdings müsstest du das dann beweisen können oder ein Rassegutachten vorlegen.
die Hündin ist und bleibt aber ja ein Listenhund (ist aber auf der HP als "Nicht" Listenhund vermerkt), schon verwirrend weil die Auflagen eh die Gleichen sind.
 
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