Urteil: Kein "Kampfhund" wenn nicht ein Elternteil.....

Piggy

10 Jahre Mitglied
Vielleicht interessiert sich jemand für dieses Urteil, könnte für manch einen HH interessant sein.


 
  • 27. April 2024
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Hi Piggy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da hätt ich ja jetzt gern mal ein Bild vom Hund zu gesehen. Unter der Beschreibung und der Urteilsbegründung kann ich mir so gar nix vorstellen...
 
.. sehr sympathisch dieses Urteil - besonders auch das der Hund der Verhandlung "bei sitzen" durfte...
 
Hund auf einem Parkplatz gekauft...*kopfschüttel*
 
Öhm ... ich versteh das alles nicht so ganz bzw. weiss nicht, ob ich das gelesen hab, auch wirklich so verstanden habe.

Theoretisch heisst es ja, dass man - wenn beide Elterntiere nicht bekannt sind - und der Hund trotz allem phänotypische Merkmale eines Pitts oder Staffs bzw. Bullis aufweisst, nicht sagen kann, dass es auch wirklich einer ist.

Eindeutig domi-nierende bzw. signifikante Merkmale des Erscheinungsbildes einer Kampfhunderasse ließen sich nicht feststellen. Es könne aber nicht ausreichen, dass lediglich in Teilen ein Hund dem äußeren Erscheinungsbild einer Kampfhunderasse ähnle. Die Rassestandards müssten im äußeren Erscheinungsbild signifikant sein und dominieren.

Das würd ja dann eigentlich heissen, NUR weil der Hund ne Kopfform hat, die vielleicht nem Staff oder Pitt ähnlich ist, muss das noch lang keiner sein bzw. kann man nicht zwangsweise sagen, dass es einer ist und die Rasse dann als Staff- bzw. Pittmix festlegen?

Weil laut dem Herrn von HuH muss ja ein Elternteil zwingend als Reinrassig ausgewiesen werden, was ja aber bei nem Tier, was keine bekannten Elterntiere hat, nicht möglich ist.
Ergo würde dann aus dem Hund - dessen Elterntiere nicht bekannt sind - automatisch ein "Mischling der Rassen XY" werden und halt kein Pitt oder Staff-Mix mehr.

Versteh ich das so richtig oder bin ich auf dem Holzweg? :verwirrt:
 
Gibts ne Möglichkeit an ein Bild des Hundes ranzukommen? Ich denke nur dann ist es für uns wirklich aussagekräftig..

@AngelBlueEyes: Habs eigentlich auch so verstanden :verwirrt:
 
Wenn du es auch so verstanden hast ist es im Endeffekt ja so, dass das Urteil besagt: wenn bei nem Hund nicht eindeutig belegt werden kann, dass ein Elternteil ein reinrassiger Pitt oder Staff bzw. Bulli oder Staffbull war, dann isser kein Listenhund.

Ergo: bei zighundert Hunden bei denen die Eltern nicht bekannt sind, kann man nicht sagen, DU bist ein Pittmix oder ein Staffmix. So liest sich das nämlich echt für mich.
Und somit wären ja dann eigentlich auch die Rassegutachten anfechtbar, oder?

Will sich sonst keine dazu äussern? :verwirrt:
Ich mein, das ist doch eigentlich was wichtiges!!
 
Das würd ja dann eigentlich heissen, NUR weil der Hund ne Kopfform hat, die vielleicht nem Staff oder Pitt ähnlich ist, muss das noch lang keiner sein bzw. kann man nicht zwangsweise sagen, dass es einer ist und die Rasse dann als Staff- bzw. Pittmix festlegen?
Richtig.

Weil laut dem Herrn von HuH muss ja ein Elternteil zwingend als Reinrassig ausgewiesen werden, was ja aber bei nem Tier, was keine bekannten Elterntiere hat, nicht möglich ist.
Ergo würde dann aus dem Hund - dessen Elterntiere nicht bekannt sind - automatisch ein "Mischling der Rassen XY" werden und halt kein Pitt oder Staff-Mix mehr.
Jein (wie so oft).

Das Urteil läuft darauf hinaus, dass der Kläger (hier die Stadt Stuttgart) nachweisen muss, dass der betreffende Hund unter die "Kampfhundeverordnung" fällt.

Zitat aus dem Urteil:
"im Januar 2003 wurde die Klägerin von der Stadt Stuttgart gebeten, ihren Hund zur Feststellung der Rasse beim Veterinäramt vorzustellen, dem die Klägerin nicht nachkam. Im Juli 2003 wurde sie aufgefordert, die Papiere ihres Hundes vorzuweisen."

Die Stadt Stuttgart wollte also die Beweislast umkehren (der Halter sollte die Nichtzugehörigkeit zu einer "Kampfhunderasse" nachweisen.
Dem (und auch nur dem) ist das Gericht nicht gefolgt.

Wenn nun die Stadt einen entsprechend ausgebildeten Amtstierarzt vor die Wohnungstür (hinein darf der ja erst bei "Gefahr im Verzug") des Hundehalters postiert und dieser dort "auf die Schnelle" feststellen kann, dass es sich bei dem fraglichen Hund um einen "Kampfhund" handelt, sieht es für den Halter schlechter aus.

Allerdings kann ich es mir bei der geringen Zahl an Veterinären nich vorstellen, dass diese tagelang vor irgendwelchen Häusern/Wohnungen herumsitzen.

Insofern ist dieses Urteil schon wegweisend.
Man kann also als Halter eines Hundes, der noch keine Beißvorfall in der Öffentlichkeit hatte, in Ruhe abwarten, ob und inwieweit ein Veterinär tätig wird.

Dies gilt natürlich nicht für Hunde, die man beim Kauf mit Papieren erworben hat, die einen eindeutigen Hinweis auf die Rasse geben. Hier ist man ja sozusagen "zwangsverpflichtet", sich an die jeweilige Hundeverordnung zu halten.

Also dann: Heimtierausweis/Impfpass mit Eintrag "Pitbull" weg und einen neuen mit Eintrag "Terriermischling" her. ;)

Grüße Klaus
 
Und somit wären ja dann eigentlich auch die Rassegutachten anfechtbar, oder?
Nein, das denke ich nicht.
Bei bestehenden Rassegutachten (jedenfalls wenn diese von einer autorisierten Stelle gemacht wurden, ist der "Zug zunächst abgefahren". Erst recht, wenn diese schon lange Zeit zurückliegen und der Halter keinen Einspruch eingelegt hat.
Grüße Klaus
 
Dies gilt natürlich nicht für Hunde, die man beim Kauf mit Papieren erworben hat, die einen eindeutigen Hinweis auf die Rasse geben. Hier ist man ja sozusagen "zwangsverpflichtet", sich an die jeweilige Hundeverordnung zu halten.

Also dann: Heimtierausweis/Impfpass mit Eintrag "Pitbull" weg und einen neuen mit Eintrag "Terriermischling" her.
also wenn ich meinen hund aus dem TH habe und in dem Impfpass steht "StaffMix",
ich den hund bei der Stadt / Ordnungsamt als "StaffMix" angemeldet habe,
sind meine chancen auch gleich 0?

oder kann ich den impfpass entsorgen, den hund um-melden und abwarten?

weil im grunde hieße es ja dann MK/Leinenbefreiung.
sachkunde ist klar, bleibt anhand der groesse gefordert / sowie versichungerung.
 
Ich denke mal, dass dieses Urteil für "Neuanschaffungen" wichtig sein kann, denn wenn der HH ein Rassegutachten eines anerkannten Gutachters (soweit mir bekannt ist, kann jeder Rasserichter, der für ALLE Rassen vom VDH zugelassen ist, Rassegutachten erstellen) hat, wird es für die Behörden schwerer werden einige Repressalien (erhöhte Steuern, MK-zwang usw.) durchzusetzen. Allerdings wird man des Öfteren nicht darum herrum kommen sich einen RA zu nehmen.
 
also wenn ich meinen hund aus dem TH habe und in dem Impfpass steht "StaffMix",
ich den hund bei der Stadt / Ordnungsamt als "StaffMix" angemeldet habe,
sind meine chancen auch gleich 0?
Hmmmm, das kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Ich weiß von einigen Listenhunden in Tierheimen, die dem jeweils zuständigen OA gemeldet sind. Eine Weitervermittlung wird dann auch mitgeteilt. Wohnst Du dann im selben Ort/ dem selben Landkreis, wird es sicher Probleme geben. Anders, wenn Du eine Hund aus einem anderen Bundesland "importierst".

oder kann ich den impfpass entsorgen, den hund um-melden und abwarten?
Pässe können immer einmal verlorengehen. ;)
Einen neuen Heimtierausweis vom Tierarzt zu bekommen, ist kein Problem.

Piggi schrieb:
Ich denke mal, dass dieses Urteil für "Neuanschaffungen" wichtig sein kann, denn wenn der HH ein Rassegutachten eines anerkannten Gutachters (soweit mir bekannt ist, kann jeder Rasserichter, der für ALLE Rassen vom VDH zugelassen ist, Rassegutachten erstellen) hat, wird es für die Behörden schwerer werden einige Repressalien (erhöhte Steuern, MK-zwang usw.) durchzusetzen.
Na ja, kein VDH-Rasserichter wird aus einem eindeutigen Pitbull einen Boxer machen. Erst recht nicht, wenn er von einem Fremden darum gebeten wird.
Allzuviel soll sich ein "Listenhalter" daher von diesem Urteil auch nicht versprechen.
Zunächst findet es m.E. eher Anwendungen auf Mixe, oder Hunde mit total ungeklärten Hintergrund.
Wichtig ist auf jeden Fall die Beweispflicht durch die Ordnungsbehörde und nicht durch den Halter.

Grüße Klaus
 
Also dann: Heimtierausweis/Impfpass mit Eintrag "Pitbull" weg und einen neuen mit Eintrag "Terriermischling" her. ;)

Grüße Klaus

Aber wenn ein Hund in seinem Impfpass als Pitbull steht und er ist gechipt, wird er dann nicht auch als Pitbull unter der Chipnummer registriert?
Das kann man nicht so einfach eben mal ändern, oder? (Nicht, dass ich das vor hätte, rein aus Interesse.)

Außerdem ist der Pitbull in Deutschland ja auch nicht als Rasse anerkannt... Somit ist er doch quasi ein Mischling, der keine reinrassigen Elterntiere haben kann, sofern keine illegale Einfuhr stattgefunden hat.:verwirrt:
 
Aber wenn ein Hund in seinem Impfpass als Pitbull steht und er ist gechipt, wird er dann nicht auch als Pitbull unter der Chipnummer registriert?
Wo denn? Bei OA? Zumindest nicht dort, wo Du ihn erst anmelden willst.
Bei Tasso? Vielleicht, wenn er dort gemeldet wurde. Doch Tasso ist ein Verein, keine Behörde.

Das kann man nicht so einfach eben mal ändern, oder?
Du sollst doch nichts ändern. Es war doch die Rede von einem Hund, den man z.B. aus einem Tierheim übernommen hat. Vielleicht aus Deutschland, vielleicht aus dem Ausland.
Und Du meldest ihn bei Deiner Gemeinde an. Als Rasse/Mischling, wie Du persönlich ihn erkennst.
Und dann (so der Tenor des Urteiles) muss die Behörde den Nachweis führen, welcher Rasse Dein Hund angehört.
Klar, dass es dabei auch zu Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen kommen kann. Auf so etwas muss sich eigentlich jeder Halter eines "gefährlich aussehenden Hundes" einstellen, wenn in der Nachbarschaft sensible Menschen wohnen.
Willst, oder kannst Du das dann nicht konsequent durchstehen, solltest Du Dir einen Hund mit positiven Image aussuchen.
Grüße Klaus
 
@ aaliyah er wurde auf einem Parkplatz(triest)nem miesem typen abgenommen und ich bin froh das ich es getan habe!!!!!
es war ein langer harter teurer kampf um ihn und es hat meiner familiy und mich viel nerven gekostet aber wir haben " gewonnen"
 
Heißt das, wenn ich Tommi/Jesco hole, der ja ein Gutachten als Boxer-Herder hat, kann mir das OA gar nix? Oder sollte ich sichergehen und ein zweites machen(hatte ich eh vor) ?
 
Theoretisch heisst es ja, dass man - wenn beide Elterntiere nicht bekannt sind - und der Hund trotz allem phänotypische Merkmale eines Pitts oder Staffs bzw. Bullis aufweisst, nicht sagen kann, dass es auch wirklich einer ist.
So hab ich das nun auch verstanden.
Unsere Tierärztin und zeitgleich auch Sachverständige für Kampfhunde sagte damals( vor 3 jahren) ebenfalls das alles was optisch wie Staff aussieht, noch längst kein Staff sein muss.Das es da unzählige Möglichkeiten durch Vermischungen geben kann die zu einem solchen Aussehen führen. Das man wohl nur schwer 100% nachweisen kann obs wirklich einer ist bzw. einer der vorfahren einer war. genau hab ich das nicht mehr im Kopf. ist auch schon wieder zu lange her. ich weiß nurnoch das sie einige "normale" Rassen nannte, die verpaart dann so aussehen könnten. Aber wie gesagt, was das alles war krieg ich so auch nicht mehr zusammen. Das war unheimlich komplex was sie uns damals erklärte.
 
MÄX !!! Rischtisch
Genau so ist es da kein Elterntier bekannt ist und des Hundele aus dem 3 Ländereck(It/Slow/ Ung) kommt.
Weiß niemand wer da alles seine Gene mit reingepflanzt hat. Ist möglich muß aber nicht. Daß heißt das vielleicht einer seiner Großeltern oder Urgroßeltern ein Pitt oder Staff war.. ist aber nicht nachvollziehbar.
 
@kampfratte: Das Urteil stammt von eurer Gerichtsverhandlung und es ging um den Hund in deinem Profil ? *staun*
 
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