Dazu gibt es auch eine vorgeschichte die ich nicht erwähnen wollte aber da hier so blöde antworten kommen.
Was erwartest du denn, wenn du in einem öffentlichem Forum nach Umgehungen von bestehenden Gesetzen fragst?
1. Es ist wirklich der hund eines guten freundes.
Jemand fragt öffentlich für einen anderen nach, ob man ein Gesetz umgehen kann?
Welchen Eindruck würde das auf dich machen?
2. Von meinem freund der sohn hat eine leichte behinderung und die eltern von meinem freund haben ihnen einen hund geholt weil sie ihm helfen wollten . Gelesen und gesehen haben wie hunde menschen mit handicap helfen.
Schön. Und über die Frage welche Hunde sich dafür überhaupt eigenen, haben sie sich nicht informiert? Oder überhaupt mal über Hunde? Dann wären sie nämlich auch gleich darauf gestoßen, dass bei der Wahl bestimmter Hunderassen auf rechtliche Probleme zu achten ist.
Und eigentlich kann man den Fall Therapiehund Tascha fast nicht "übergoogeln"!
(für dich zur Info - bei Tascha geht es um die Bestimmungen in Brandenburg, da darf ein AmStaff überhaupt nicht gehalten werden, auch nicht unter Beachtung diverser Auflagen)
Und da wo die Eltern deines Freundes den Hund "geholt" haben, hat man ihnen auch nichts darüber gesagt? Ein seriöser Züchter hätte das mit Sicherheit getan und hätte ihnen erst gar keinen Hund verkauft.
Die Eltern deines Freundes sind ernsthaft der Ansicht, dass man nicht darauf achten muss, wo ein Welpe herkommt, wenn man beabsichtigt, ihn zum Therapiehund für ein behindertes Kind zu machen? Und dass man sich da auch nicht genauer erkundigen muss? Okaaaay ....
Du siehst es uns aber schon nach, dass wir von so einem Vorgehen nicht einfach ausgehen können, oder?
3. Wie dem auch sei es ging nur darum das seid dem der hund da is der sohn richtig auflebt und die beiden richtig gute freunde geworden sind. Und sie einfach nur angst haben das sie ihn nicht behalten dürfen. Nicht um irgendwas zu vertuschen es war nur die frage ob es eine miglichkeit gibt das er nicht so krasse auflagen bekommt.
Siehe Fall Tascha - in NRW kann man froh sein, dass eine Haltung prinzipiell überhaupt möglich ist. Ohne Auflagen geht es prinzipiell nicht und als 'krass" kann man sie eigentlich nicht gut bezeichnen.
Dein Freund hat sich durch die jetzige illegale Haltung bereits schon eine wichtige Voraussetzung versägt, nämlich seine Zuverlässigkeit. Jedenfalls für den Fall, dass er sie ansonsten gehabt hätte.
Dass der Halter eines Hundes zuverlässig sein soll - daran ist nichts krass. Auch nicht, dass ein Hund sich innerhalb des Umfeldes und seiner Bedingungen sozial verhalten können muss. Und das soziale Umfeld ist nun mal nicht an der Haustür zu Ende.
Gerade an einen Therapiehund und seine Halter sind die Anforderungen eigentlich viel höher als bei einer reinen Haltung als Familienhund; Therapiehunde müssen eine ganze Menge mehr "abkönnen"!!! Es muss daher noch weit mehr auf eine artgerechte Haltung geachtet werden, zB und insbesondere auf eine weit peniblere Einhaltung von hundegerechter Auslastung für den Hund, weil er ansonsten unausgeglichen wird und seine ihm zugedachte Aufgabe schon alleine deshalb nicht mehr erfüllen kann.
Die Auflagen für "Listenhunde" sind da wirklich noch das kleinste Paket an Voraussetzungen, die Halter erfüllen können
müssen.
Von daher müssten die Ansprüche deines Freundes an sich selbst und sein Verantwortungsbewusstsein eigentlich
höher sein als bei jedem anderen Hundehalter. Und keinesfalls niedriger. Und das auch nicht, weil Gesetze ihn dazu zwingen, sondern freiwillig. Ein Hund wird nicht zum Therapiehund oder zum zuverlässigen Begleithund, weil man das so beschlossen (oder irgendwo gelesen) hat - sondern weil man ihn dazu erzieht und ihm
alle Voraussetzungen dazu bietet, dass er diese Aufgabe auch erfüllen kann.
Ein Therapiehund bedeutet harte Arbeit, ausgeprägtes Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein und ernsthafte und konsequente Disziplin. Und das fängt eigentlich bereits mit der Frage an, woher Hund stammt, den ich dafür möchte und welche Voraussetzungen er dazu mitbringt. Bei einem Welpen ist dafür die Herkunft genau so entscheidend wie seine Rassezugehörigkeit.
Hundeschule und alles soll er ja machen. Vl nicht immer das schlechte sehen. Mochte auch keine antworten mehr dachte hier redet man vernunftig .
Entschuldigung, aber hier ist keiner unvernünftig. Von einem Anwalt würdest du die gleiche Auskunft bekommen, nur dass du dafür bezahlst. Was immer du als "gut" ansiehst, spielt rechtlich nun mal überhaupt keine Rolle. Sowas wie "Rabatte für Wohlverhalten" sind in gesetzlichen Fragen nun mal nicht vorgesehen.
Der legale Weg für einen Therapiehund wäre nun mal der, dass es entweder ein Hund ist, der nicht besonderen Gesetzen zur legalen Haltung unterliegt (= kein sogenannter Listenhund). Und sofern es eben doch ein Listenhund sein soll, muss er (offiziell!) aus dem Tierschutz kommen und darf nicht einfach irgendwo "geholt" worden sein.