Rüsselsheim - Polizei erschiesst zwei Amstaffs

  • 26. April 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dass man wegen einer -kleinen- Bissverletzung tagelang stationär im Krankenhaus behandelt wird, ist nicht sonderlich ungewöhnlich.
Eine Kollegin durfte wegen einem Katzenbiss in den Finger (der nach ner halben Minute aufhörte zu bluten) 3 oder 4 Tage dort verbringen ... incl. OP, Antibiotikainfusion etc .
Das sagt also nichts über die eigentlich Schwere der Verletzung oder Heftigkeit eines Angriffs aus.
Genauso gut kann es dazu kommen, wenn ein -halsbandloser- Hund vom aufgeregten(?) Helfer im Nackenfell gepackt und weggezogen werden soll und in diesem Moment einfach nur kurz abschnappt -was eine Vielzahl der Hunde in der Situation tun würde.

Dann noch ein bißchen "Drama" seitens der Presse dazu - dann braucht man keine Verschwörungstheorien um den Artikel mit dem "Bissopfer" zu erklären .... und trotzdem zu dem Schluss zu kommen, dass das Erschiessen völlig unverhältnismäßig war.
Wenn auf den Polizisten mit der Spezialwaffe gewartet werden konnte - warum dann nicht stattdessen auf einen Diensthundeführer/ Hundestaffel ???

Ich lag diese Woche 5 Tage lang im Krankenhaus ohne etwas zu haben. 2 Tage davon lag ich auf der Intensivstation. Es bestand der Verdacht eines Schlaganfalls, der sich nicht bestätigte. Bereits am ersten Tag nach dem durchgeführten CT war sehr unwahrscheinlich, dass es ein Schlaganfall war, der mich Doppelbilder sehen ließ. Trotzdem, um sicher alles ausschließen zu können, würde ich auf den Kopf gestellt. Diagnose: Stress.

Sobald Blut fließt und man sich zu einem stationären Aufenthalt bereit erklärt, packen die das komplette Programm aus, weil sich die Wunde entzünden kann. Im Zeitungsbericht sieht das natürlich umso spektakulärer aus und regt die Phantasie an.

Und zum Interview ist es tatsächlich so, dass die Presse erfundene Artikel als Druckmittel nutzt, damit man sein Schweigen bricht. Die schreiben was sie wollen und müssen keine Konsequenzen fürchten. Es gibt auch genügend Journalisten, die für ein entsprechendes Honorar schreiben was man haben will.
 
Dann Procten. Lass dich genaustens untersuchen. damit ist nicht zu spassen.
Nicht das du beim gassigehen mal bewusstlos umfällst, dein Hund so freikommt und herrenlos umherirrt. Was da alles so passieren kann sieht man ja. Oder besorge dir einen Bauchgurt das im zweifelsfall wirklich auch garnichts passieren kann.
 
Nur mal so am Rande.
Es gibt nicht nur die " normale" Polizei sondern auch eine "stadtpolizei" in Rüsselsheim.

 
Bei all der Wut die ich verspüre , klammheimlich freut es mich doch das diese schiesswütigen ****(ich wünsche denen Durchfall ohne dass Klopapier in der Nähe ist) der Ar... Mit Sicherheit langsam auf Grundeis geht, die hatten sich die ganze Situation ganz anders vorgestellt, so endlich mal richtig losballern, ohne Risiko da es eh nur zwei shicendreck Kampfköter waren, die spielten nur aber egal, sind halt shicendreck Kampfhunde. Und dann wird man bestimmt gelobt das man mit Einsatz seines Lebens witwen und Waisen vor bösen Bestien gerettet hat und vieleicht bekommt noch das Bundesverdienstkreuz.


Tja liebe Freunde von der blauen Fraktion, das hättet ihr wohl nicht gedacht, bekommt vieleicht noch eine Klage an den Hals, vieleicht hilft dieses Drama das dem nächsten schiesswütigen*** der colt nicht so locker sitzt.
 
Bei all der Wut die ich verspüre , klammheimlich freut es mich doch das diese schiesswütigen ****(ich wünsche denen Durchfall ohne dass Klopapier in der Nähe ist) der Ar... Mit Sicherheit langsam auf Grundeis geht, die hatten sich die ganze Situation ganz anders vorgestellt, so endlich mal richtig losballern, ohne Risiko da es eh nur zwei shicendreck Kampfköter waren, die spielten nur aber egal, sind halt shicendreck Kampfhunde. Und dann wird man bestimmt gelobt das man mit Einsatz seines Lebens witwen und Waisen vor bösen Bestien gerettet hat und vieleicht bekommt noch das Bundesverdienstkreuz.


Tja liebe Freunde von der blauen Fraktion, das hättet ihr wohl nicht gedacht, bekommt vieleicht noch eine Klage an den Hals, vieleicht hilft dieses Drama das dem nächsten schiesswütigen*** der colt nicht so locker sitzt.

Du irrst Dich. Alle Verfahren gegen Polizisten werden grundsätzlich immer eingestellt. Man man sich nur mal ähnliche Fälle aus der Vergangenheit anschauen.
Es ist egal ob dabei Bestechlichkeit, Gewalt gegen Bürger, S.exuelle Belästigung von Kolleginnen oder das Erschießen von Haustieren das Thema ist. Die Polizei ist in Deutschland unantastbar.

Ausnahmen gibt es, wenn sich Polizisten als Privatpersonen etwas zu schulden kommen lassen wie etwa der aktuelle Fall mit dem Kannibalen-Polizisten aus Sachsen.

Gegen die Polizei hat man kaum eine Chance vorzugehen, stand auch in der Zeitung:

 
Bei all der Wut die ich verspüre , klammheimlich freut es mich doch das diese schiesswütigen ****(ich wünsche denen Durchfall ohne dass Klopapier in der Nähe ist) der Ar... Mit Sicherheit langsam auf Grundeis geht, die hatten sich die ganze Situation ganz anders vorgestellt, so endlich mal richtig losballern, ohne Risiko da es eh nur zwei shicendreck Kampfköter waren, die spielten nur aber egal, sind halt shicendreck Kampfhunde. Und dann wird man bestimmt gelobt das man mit Einsatz seines Lebens witwen und Waisen vor bösen Bestien gerettet hat und vieleicht bekommt noch das Bundesverdienstkreuz.


Tja liebe Freunde von der blauen Fraktion, das hättet ihr wohl nicht gedacht, bekommt vieleicht noch eine Klage an den Hals, vieleicht hilft dieses Drama das dem nächsten schiesswütigen*** der colt nicht so locker sitzt.

:kindergarten: (ich glaube den brauch ich noch öfter hier)

Blackbird -fast immer ist nicht immer :unsicher:
Vielleicht mal überlegt warum es eingestellt wird? Weil die Klage falsch formuliert oder nicht rechtens ist??
Meins wurde erst nach meinem Wunsch eingestellt.
 
auch buckeln wir nicht vor der gesetzgebung - ich mit sicherheit am wenigsten. und ja, ich gebe auch dem besitzer einen großteil der schuld - man möge mir dafür den kopf runterreißen.

denn gerade wenn in meinem laden schon eingebrochen wurde, ich schon im focus von dem einen oder anderen stehe , gerade DANN passe ich besonders auf, gerade dann würde ich einen teufel tun und meine hunde nachts ALLEIN im laden lassen.. entweder wird die alarmanlage ganz zum schlusss ausgebaut oder ICH verbringe ZUSAMMEN mit meinen hunden die nacht dort. in meinen augen hat man es billigend in kauf genommen, das wenn eingebrochen wird, das evtl. die hunde abdrehen und rauslaufen oder hat man nicht darüber nachgedacht,was im falle eines falles alles passieren kann ?

das die tötung der hunde absolut unnötig war,da gehe ich mit allen konform, das es polizisten gibt und dies nicht wenige, die eben keinen heiligenschein haben, das sehe ich auch so.

aber ich werde bestimmt auch die user hier später mal daran erinnern, das der halter eben nicht selber schuld ist, wenn ihm der hund beschlagnahmt wird, weil er ihn illegal angeschafft hat.. dann haben die eben auch nicht darüber nachgedacht, was passieren kann, wenn etwas passiert...

wenn wieder mal das wort "klischeehalter " hier durch das forum springt. :unsicher: und mit den schriftlichen aussagen auf FB hat sich der halter einfach selber ins aus geschossen.. die wutausbrüche und das verhaften am ort des geschehens rechne ich nicht mit, denn mich hätte man auch abgeführt, das ist auch sicher.

Ich zitiere Murphy3101 hier mal. Der Halter hat auch meiner Ansicht Probleme blligend in Kauf genommen.

Ich hatte ja nach der Leinenpflicht für Rüsselsheim gefragt. Es ist nun mal so, daß nicht alle Mitbürger Hundefreunde sind.
Und es gibt sogar Mitbürger mit panischer Angst vor Hunden. Eine meiner Kolleginnen wäre aufgrund ihrer Angst nicht in der Lage unangeleinte Hunde zu passieren.
Ich habe ihr selbst mal einen Goldi aus dem Weg räumen müssen, weil sie panisch wurde.
Da die Dame sicherlich sauer wäre nicht ihrer Wege gehen zu können, weil jemand seiner Anleinpflicht nicht nach kommt, könnte ich wetten das sie die Polizei ruft um das Problem zu lösen.
Die würde sie bei einem Goldi genauso rufen wie bei einem Listenhund.

Nachdem was ich gelesen und gesehen habe, halte ich das Vorgehen der Polizei für ungerechtfertigt und die Tötung der Hunde für unnötig.

Der Halter tut mir sehr leid. Es ist immer schrecklich einen Hund zu verlieren und dann noch dazu auf diese Weise, einfach furchtbar.
Aber genauso wie sein nachlässiger Umgang mit der Leinenpflicht hat er sich offensichtlich nicht überlegt, was passieren könnte wenn seine Hunde aufgrund eines Einbruchs aus seinem Geschäft entlaufen. Und daran hätte er denken müssen, weil es ja schon Einbrüche gab.
Ich frage mich ohnehin was zwei junge, friedliche Staffs da bewirken sollen? Da wäre wohl unser Malteser geeigneter. Der brüllt wenigstens die ganze Nachbarschaft zusammen.
 
Bei all der Wut die ich verspüre , klammheimlich freut es mich doch das diese schiesswütigen ****(ich wünsche denen Durchfall ohne dass Klopapier in der Nähe ist) der Ar... Mit Sicherheit langsam auf Grundeis geht, die hatten sich die ganze Situation ganz anders vorgestellt, so endlich mal richtig losballern, ohne Risiko da es eh nur zwei shicendreck Kampfköter waren, die spielten nur aber egal, sind halt shicendreck Kampfhunde. Und dann wird man bestimmt gelobt das man mit Einsatz seines Lebens witwen und Waisen vor bösen Bestien gerettet hat und vieleicht bekommt noch das Bundesverdienstkreuz.


Tja liebe Freunde von der blauen Fraktion, das hättet ihr wohl nicht gedacht, bekommt vieleicht noch eine Klage an den Hals, vieleicht hilft dieses Drama das dem nächsten schiesswütigen*** der colt nicht so locker sitzt.

beeindruckend das es hier auch menschen mit ganz normalen emotionen gibt die durchaus verständlich sind.
 
Harald,

mal eine vorsichtige Frage...

Bist Du hier, um aufzuwiegeln? Wird nicht funkionieren...


Mal davon abgesehen, haben sehr viele user mitgeteilt, daß sie die Tötung der Hunde (und dann noch in der Form) für absolut überzogen halten/hielten. Allerdings wurden dabei andere Worte als Beschimpfungen gewählt...
 
Ich frage mich ohnehin was zwei junge, friedliche Staffs da bewirken sollen? Da wäre wohl unser Malteser geeigneter. Der brüllt wenigstens die ganze Nachbarschaft zusammen.

Hat doch geklappt?

Und ich glaube auch nicht das ausgerechnet die Anklagen gegen Polizisten fast alle falsch formuliert werden. :lol: Warum sollten die schlechter formuliert werden als andere Anzeigen? Gut, evtl weil die Leute die Polizisten versuchen anzuzeigen nicht ganz helle sind. Kluge Menschen wissen dass das wenig bringt. ;)
 
Schusswaffengebrauch gegen Hunde

Am Dienstagmorgen haben Polizeibeamte in Rüsselsheim auf offener Straße zwei Hunde mit mehreren Schüssen ihrer – wie es scheint – Dienstwaffen getötet. Der Tathergang ist durch ein Video dokumentiert.
Dieses Video und Presseveröffentlichungen legen nahe, dass die exzessive Gewaltanwendung der Polizeibeamten gegen die Hunde in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig war.
Grundlage für das Handeln der Beamten ist das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Das Gesetz regelt insbesondere, unter welchen Voraussetzungen Polizeibeamte im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Zwang bis hin zum Gebrauch von Schusswaffen anwenden dürfen.
1.
Voraussetzungen für eigene Gefahrenabwehrmaßnahmen der Polizei ist zunächst, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht durch den Verantwortlichen, hier den Halter der Hunde (§ 7 I HSOG), abgewendet werden kann.
Vorliegend bestehen schon gravierende Zweifel, ob überhaupt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand. Wie das Video deutlich zeigt, waren beide Hunde offensichtlich nicht aggressiv. Als sich die dunkel gekleideten
Polizeibeamten mit Waffe im Anschlag einem Hund näherten, zeigte dieser keinerlei Aggressionsverhalten. Selbst nach dem ersten Schuss machte keiner der Hunde Anstalten, die Beamten zu attackieren, was die Beamten nicht abhielt, weitere Schüsse auf die Hunde abzugeben. Die Behauptung der Polizeibeamten, die Hunde hätten zuvor zwei Personen gebissen, ist zumindest zweifelhaft. Dies würde die Schüsse auch nicht rechtfertigen.
Jedenfalls fehlte es eindeutig an der Notwendigkeit für ein Eingreifen der Polizeibeamten. Denn die Eigentümer der Hunde hatten nach meinen Informationen den Polizeibeamten kurz zuvor telefonisch erklärt, er werde in wenigen Minuten am Ort des Geschehens sein, um die Hunde abzuholen. Angesichts des Verhaltens der Hunde bestand danach keine Veranlassung für die Polizeibeamten tätig zu werden. Ihr Handeln ist bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.
2.
Der Gebrauch von Schusswaffen ist im Übrigen nur dann zulässig, wenn andere Zwangsmaßnahmen erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen, § 60 I HSOG. Schusswaffengebrauch ist also nach der klaren gesetzlichen Anordnung das allerletzte Mittel.
Dies traf hier offensichtlich nicht zu. Wie zu lesen ist, hatten die Polizeibeamten Kontakt mit einem Tierheim, das den Beamten auch erklärt hat, sich um die Hunde zu kümmern – rechtlich hätte es sich dabei um eine Ersatzvornahme im Sinne von § 49 I HSOG gehandelt. Die Polizeibeamten haben jedoch aus völlig unerfindlichen Gründen kurze Zeit später dem Tierheim mitgeteilt, dass sich die Sache "erledigt" habe, womit offensichtlich die beabsichtigte Tötung der Hunde gemeint war.
Die Polizeibeamten hätten also zunächst –als milderes Mittel – dem Tierheim Gelegenheit geben müssen, sich um die Hunde zu kümmern, statt die Hunde



einfach zu erschießen. Die Tötung der Hunde ist auch aus diesem Grund rechtswidrig.
3.
Darüber hinaus ist der Schusswaffengebrauch der Polizei auch unter einem weiteren Gesichtspunkt rechtlich problematisch. Gemäß § 60 IV HSOG ist der Schusswaffengebrauch unzulässig, wenn erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden.
Wie das Video zeigt, befanden sich in unmittelbarer Nähe zum Tatort zahlreiche Passanten. Der zweite Hund war nach dem ersten Schuss geflüchtet und wurde in einem schlecht einsehbaren Bereich ein weiteres Mal beschossen. Die sichtlich mit der Situation überforderten Beamten waren gar nicht in der Lage sicherzustellen, dass sich im Schussfeld keine Personen aufhielten. Gleichwohl feuerten sie weiter auf den Hund. Hinzu kommt das Risiko von Querschlägern.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei der Tötung der beiden Hunde um einen unerklärlichen Gewaltexzess handelt, der durch nichts gerechtfertigt war. Die handelnden Polizeibeamten haben die einschlägigen Vorschriften des HSOG in mehrfacher Hinsicht schwerwiegend verletzt. Sie haben eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Und noch ein persönliches Wort: Ich bin selber Hundehalterin, ich verstehe die Wut und den Kummer der beiden Halter so sehr, ich habe mich wirklich schwer getan, dieses Video zu analytischen Zwecken immer wieder anschauen zu müssen. Kimbo und Tays, zwei junge Hunde.......Ich kann nicht ausschließen, dass ihre Rasse die Bereitschaft des Polizisten zu schießen, erhöht hat. Wenn dem so war , sollten wir diesen tragischen Tod Kimbos und Tays erneut zum Anlass nehmen, die zu möglicherweise tragischen Reaktionen führende Listenhundpolitik deutlich anzuprangern. Die Stigmatisierung von Hunderassen ist definitiv nicht mehr zu akzeptieren.
Susan Beaucamp
(Rechtsanwältin)
 
Bei all der Wut die ich verspüre , klammheimlich freut es mich doch das diese schiesswütigen ****(ich wünsche denen Durchfall ohne dass Klopapier in der Nähe ist) der Ar... Mit Sicherheit langsam auf Grundeis geht, die hatten sich die ganze Situation ganz anders vorgestellt, so endlich mal richtig losballern, ohne Risiko da es eh nur zwei shicendreck Kampfköter waren, die spielten nur aber egal, sind halt shicendreck Kampfhunde. Und dann wird man bestimmt gelobt das man mit Einsatz seines Lebens witwen und Waisen vor bösen Bestien gerettet hat und vieleicht bekommt noch das Bundesverdienstkreuz.


Tja liebe Freunde von der blauen Fraktion, das hättet ihr wohl nicht gedacht, bekommt vieleicht noch eine Klage an den Hals, vieleicht hilft dieses Drama das dem nächsten schiesswütigen*** der colt nicht so locker sitzt.


Blackbird -fast immer ist nicht immer :unsicher:
Vielleicht mal überlegt warum es eingestellt wird? Weil die Klage falsch formuliert oder nicht rechtens ist??
Meins wurde erst nach meinem Wunsch eingestellt.

Ok, ich halte es mit dem alten Clausthaler Werbeslogan. "Immer, nicht Immer..."

Ich zitiere mal aus folgender Quelle (Tobias Singelnstein, Juniorprofessor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin)

- "Die Polizei hat ein strukturelles Problem mit Gewalt in ihren Reihen."

- "Im Jahr 2010 etwa wurden 2133 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten abgeschlossen, nur in 63 Fällen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt. Circa 93 Prozent der Verfahren wurden eingestellt."

- "Zwar führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren, aber in der Praxis macht die Polizei die Ermittlungen, es ermitteln also Kollegen gegen Kollegen."

- "Dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen."

- "Die gehen in einen Einsatz, wenden Gewalt an. Wenn sie dann feststellen, dass es vielleicht ein bisschen zu viel war, lässt sich dies mit dem Vorwurf des Widerstands ausgleichen."

- "Der Widerstand gegen die Kennzeichnung weckt höchstens den Eindruck, dass die Polizei etwas zu verbergen hätte."
 

..........sondern dass wir auch alle uns zur Verfügung stehenden juristischen und politischen Mittel anwenden, um derartige Vorfälle aufzuklären.

Und darauf sollte man sich erst mal konzentrieren, bevor man sinnlos Geschirr zerschlägt und sich ggf. selbst schadet!

Allgemein finde ich es einfach nur schlimm, dass Hunde juristisch immer noch als Sache gelten.
Welches Ding hat Gefühle, kann denken und empfindet Schmerz?

Was, wenn die Polizisten belangt werden?
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, ggf. wegen Gefährdung der Öffentlichkeit, wegen Waffengebrauch im Beisein Unbeteiligter und Sachbeschädigung?

@ Eve_Pablo

:hallo:
 
Da ich a. quasi in unmittelbarer Nachbarschaft von Rüsselsheim lebe und b. zumindest einen sich überschneidenden Freundeskreis mit den Haltern teile, möchte ich zu dem ein oder anderen Punkt was sagen.

Zur Leinenpflicht in Rüsselsheim: die gilt dort innerorts genauso wie überall. Der Hund muß angeleint geführt werden, die Länge ist meines Wissens auf 1m festgelegt. Aaaaaber und das gilt auch für meinen Wohnort, wo kein Kläger, da kein Henker. Tatsächlich sind viele ohne Leine unterwegs und es stört sich auch niemand dran, solange die Hunde sich benehmen. Und grade wenn man quasi "stadtbekannt" ist, jeder die Hunde mag und kennt, nimmt man eine solche Pflicht nicht so eng.
Zu der Einbruchabwehr: Ich halte mich arroganterweise durchaus für intelligenter als die beiden Besitzer und selbst ich hielt bis zu diesem Vorfall meine Wohnung für absolut einbruchsicher. Warum? Weil meine 2 derart Alarm machen, das derjenige, der sich auch nur aufs Grundstück traut in meinen Augen irre sein müsste. Und ich glaube genau davon ging der Besitzer naiverweise aus. Jemand beabsichtigt einzubrechen, hört beim nähern 2 Hunde so anschlagen, dass er glaubt, sobald keine Tür mehr dazwischen ist, hängt ihm eine Bestie am Hals. Also dreht er ab. Im Übrigen sind meine weder Wachhunde, noch werden sie dazu "benutzt".
Was das Niveau, oder auch von einigen als Klientel der Besitzer bezeichnet wird, betrifft: Rüsselsheim wird hier im Umkreis Klein-Istanbul genannt. Der Ausländeranteil ist hoch, das Bildungsniveau niedrig, die Kriminalität für unsere Umgebung auch recht hoch. Auch dort gibt es sie aber, die netten "Prolls", die etwas aus sich machen wollen bzw. dies auch tun. Die haben einen schweren Stand, sie kämpfen gegen Vorurteile, haben bei der Polizei prophylaktisch den Stempel kriminell auf der Stirn und müssen auf dem Weg ihre Ziele zu erreichen den Spagat schaffen, sich in ihrem "Alltagsumfeld" und dem Bildungsstand entsprechend ich sag mal verständlich auszudrücken, aber seriös und respektvoll im Geschäftsleben wirken. Dabei werden sie stets und ständig über einen Kamm geschert und müssen tatsächlich einige Schikane und auch ungerechte Behandlung dulden. Daher finde ich die Ausdrucksweise in dieser emotional wahnsinnig geladenen Situation nicht schön, aber auch nicht verwerflich.

Ich für meinen Teil hoffe sehr, daß er den Verlust irgendwann ertragen kann und der Fall wirklich objektiv untersucht wird und ggfls Maßnahmen ergriffen werden um sowas künftig zu verhindern. Ich selbst hab schon 2 Fälle gehabt in dem sich das Ordnungsamt nicht korrekt verhalten hat, konnte dies aber klären und werde nicht mehr belästigt. Ich glaube fest dran, das dies deutlich anders ausgegangen wäre, wenn ich eine andere ethnische Herkunft und ein anderes soziales Umfeld hätte.
 
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