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Gottseidank aber hat auch ein Amtsveterinär sich an die Gesetzeslage zu halten solange die Papiere in Ordnung sind und die Hunde herauszugeben. Würde da bewusst verzögert unter fadenscheinigen Begründungen bliebe einem Händler wohl nur Schadensersatzforderungen. Obs einem nun passt oder nicht. Auch hier hat man sich an bestehende Gesetze zu halten, genauso wir wir Listenhundhalter uns an diese ja halten müssen.
Lesen wir jetzt hier im Kaffeesatz
oder gibt es Hinweise darauf, dass der Amts-vet. seine Aufgaben nicht erfüllt?
Dann rate ich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder, wenn entsprechende Informationen vorliegen, darf es auch eine Fachaufsichtsbeschwerde sein.
Ohne derartige Hinweise halte ich es für sehr problematisch Amts.-Vet. unter Generalverdacht zu stellen.
Dass jemand, der für Überwachung zuständig ist, sich an geltendes Rechts zu halten hat, bedarf wohl ansonsten kleines Kommentars.