AGILA Haustierversicherung stellt sich quer!!!

Das Problem wird, wie erwartet, nicht sein, warum du da warst, sondern dass dein Hund dort, mit Einverständnis deines Freundes, dort rum laufen darf.
Sofern du es in der Art an gegeben hast.
Anders, wenn er sich unabsichtlich deiner Aufsicht entzogen hat!
Ansonsten wirklich stur auf Zahlung beharren.

Der Grund deiner Anwesenheit spielt keine Rolle.

Kannst du jetzt überhaupt den Vertrag, bei der Agila, ohne Frist etc. kündigen?:verwirrt:
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Spanish, ich weiß, dass du keinen sehr großen Hund hast, aber bei meiner Freundin im Dorf ist ein Dackel einer älteren Dame vors Fahrrad gelaufen. Die ist gestürtzt, hatte nen Beckenbruch, war vorher Selbstversorgerin, nachher pflegebedürftig. Da musste die Wohnung umgebaut werden, die entsprechenden Hilfsmittel bezahlt - das ging in die Hunderttausende. Mehrere Hunderttausende.
Der Dackel war zum Glück versichert.

Außerdem versteh ich das eh nicht. Ich dachte, du machst Sport mit deinem Hund? Also, so richtig turniermäßig? - Dann braucht er doch ne Haftpflicht?
 
Ich hab bei der Uelzener irgendwas mit Wohnungesschäden reingenommen.. hast du das bei der agila nicht? :s
 
KalteSchnauze: wenn´s danch geht ist sicher keine Versicherung perfekt, vllt geht es ja auch danach vielen Schäden in einem Monat waren und wie das Geld gerade passt =)

Podifan: leider gottes habe ich tatsache geschrieben das sie sich frei bewegen konnte, wobei ich ja nicht wusste das mir das zu verhängnis wird, ich hätte sagen sollen das meine Hündin aus dem Karton ausgebrochen ist, in dem sie sich befand *quatsch*
Ich weiß ja nicht ob die sowas lieber hören wollen...

Jessy&Bitch: hatte damals einfach nur gesagt versicherung, unterschrieben, fertig, aber das habe ich dabei wohl nicht bedacht, aber es handelt sich ja auch einem schaden, der nicht zur wohnung gehört!?
 
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Podifan: leider gottes habe ich tatsache geschrieben das sie sich frei bewegen konnte, wobei ich ja nicht wusste das mir das zu verhängnis wird, ich hätte sagen sollen das meine Hündin aus dem Karton ausgebrochen ist, in dem sie sich befand *quatsch*
Ich weiß ja nicht ob die sowas lieber hören wollen...

Das frei Bewegen ist ja auch nicht unbedingt das Problem. Geschah es mit Einverständnis deines Freundes, oder solltest du auf den Hund achten, der auch sonst auf dich hörte und bei dir blieb?
Und hat dieser sich dann, da du unachtsam warst, gegen den Willen deines Freundes, in ein anderes Zimmer begeben und dort den Schaden verursacht?
 
Wie haben es beide erlaubt, das sie sich frei bewegen konnte, bisher hat sie das auch noch nie gemacht, wieso sollte ich gerade an dem Tag damit rechnen??? Ich weiß, das es immer ein erstes mall geben wird. Aber ich möchte meinen Hund auch ungern weg sperren, dafür hab ich sie ja nicht
 
Lass dich nicht abspeisen. Es wird schon länger, bei mehreren (nicht allen und nicht unbedingt bei der hier angesprochenen!) Versicherungsgesellschaften, erstmal grundsätzlich jeder Schaden abgelehnt.

Die "Gefälligkeitshandlung" hat hiermit gar nichts zu tun. Schließlich war es nicht der Hund, der hier dem Freund einen Gefallen getan hat. Das sind also schonmal zwei paar Schuhe.

Du warst mit deinem Hund dort und er hat die Möbel angeknabbert. Fertig.
 
Wie haben es beide erlaubt, das sie sich frei bewegen konnte, bisher hat sie das auch noch nie gemacht, wieso sollte ich gerade an dem Tag damit rechnen??? Ich weiß, das es immer ein erstes mall geben wird. Aber ich möchte meinen Hund auch ungern weg sperren, dafür hab ich sie ja nicht

Nein habt ihr nicht!;)

Dann ist es von der Versicherung ab gedeckt!
 
Mein Dicker ist auch bei der Agila versichert und hat vor etwa zwei Jahren das Innenleben des Autos meiner Schwiegermutter etwas zerlegt, weil draußen Katzen waren. Schaden gemeldet = Schaden abgelehnt. Wir haben das natürlich nicht hingenommen. Der Hund war mit Einwilligung aller in dem Auto und er war unbeaufsichtigt. Die stellten sich ewig lange quer. Der einzige Weg der zu einer lösung führte, war der das meine Schwiegermutter (also die Geschädigte) sich persönlich mit denen in Verbindung setzen musste und denen unmissverständlich klar machte, das sie ja wohl nicht dafür einstehen müsse. Du musst wirklich sehr hartnäckig sein und nur nicht aufgeben. Lass dich mit dem Vorgesetzten verbinden. Und mach denen klar, das die dafür da sind und du dafür seit jahren einzahlst! Nur nicht aufgeben......ich wünsch dir ganz viel Glück und Durchhaltevermögen!
 
...nur mal so eine kleine anmerkung.

es geht nicht um die frage einer erlaubnis oder so. kernpunkt für die versicherung ist ein beschränkter haftungsmaßstab. hierbei stellt sie auf den grund des besuches ab. dieser erfolgte nicht in ausübung einer sozialen lust sondern zur erbringung einer gefälligkeit. wer eine gefälligkeit erbringt und dabei den von der gefälligkeit begünstigten schädigt, haftet im vergleich zum normalbürger weniger. hiermit soll der gefälligkeit das haftungsrisiko genommen werden.

offensichtlich sieht die versicherung hier eine fahrlässigkeit, welche nicht als grob einzustufen ist und daher keine haftung begründet. und, gleich ob andere versicherungen in solchen fällen zahlen oder nicht, so ganz unrecht hat sie nicht.

als tip an den versicherten kann man da nur sagen, bevor man einen schaden meldet, sollte man jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt. man muss nämlich nicht lügen und damit betrügen, wie es hier schon mehr oder weniger angedeutet wurde, um die versicherung zur zahlung zu veranlassen.

pete
 
...nur mal so eine kleine anmerkung.

es geht nicht um die frage einer erlaubnis oder so. kernpunkt für die versicherung ist ein beschränkter haftungsmaßstab. hierbei stellt sie auf den grund des besuches ab. dieser erfolgte nicht in ausübung einer sozialen lust sondern zur erbringung einer gefälligkeit. wer eine gefälligkeit erbringt und dabei den von der gefälligkeit begünstigten schädigt, haftet im vergleich zum normalbürger weniger. hiermit soll der gefälligkeit das haftungsrisiko genommen werden.

offensichtlich sieht die versicherung hier eine fahrlässigkeit, welche nicht als grob einzustufen ist und daher keine haftung begründet. und, gleich ob andere versicherungen in solchen fällen zahlen oder nicht, so ganz unrecht hat sie nicht.

als tip an den versicherten kann man da nur sagen, bevor man einen schaden meldet, sollte man jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt. man muss nämlich nicht lügen und damit betrügen, wie es hier schon mehr oder weniger angedeutet wurde, um die versicherung zur zahlung zu veranlassen.

pete

Den ersten Teil sehe ich, persönlich, zwar anders, zumindest im Falle einer Hundehaftpflicht, aber beim letzten Absatz bin ich voll bei dir!
 
....

Den ersten Teil sehe ich, persönlich, zwar anders, zumindest im Falle einer Hundehaftpflicht, aber beim letzten Absatz bin ich voll bei dir!



anders sehen will ich das auch aber die beschränkte haftung bei der gefälligkeit gilt halt gerade bei einer haftpflicht. diese gibt dem geschädigten ja keinen eigenen anspruch gegen die versicherung, sondern garantiert dem versicherungsnehmer nur einen freistellungsanspruch gegenüber dem geschädigten. will meinen, wenn der schädiger verpflichtet ist zu zahlen, hat er einen gleichhohen anspruch gegen seine versicherung auf erstattung. anders ist dies nur in gesetzlich geregelten fällen, so wie be der kfz-haftpflichtversicherung.

liest sich dumm, ist aber so. und ehrlich, wer würde einem anderen schon helfen, wenn er wüsste, dass er damit ein großes haftungsrisiko eingeht.

aber, und das wäre hier zu prüfen. ich bin der meinung, dass das ungesicherte laufen lassen eines hundes in einer fremden wohnung schon fast grob fahrlässig ist und somit eine haftung auch bei der gefälligkeit begründet. dann wäre jedoch zu prüfen, ob die hundehaftpflicht bei grober fahrlässigkeit noch zahlt. ;)

pete
 
@ Pete23021972

Zumindest bei der Versicherung, bei der meine Frau arbeitet wäre der Grund des Besuches egal. Das von dir beschriebene trifft in jedem Fall bei einer Haftpflichtversicherung ein, wenn z.b. ein Fernseher, beim Tragen, zu Bruch geht.
Bei einer Hundehaftpflicht, steht der Grund des Besuches ja in keinem Zusammenhang mit dem Schaden. Der wäre genau so, wenn sie nur zu Besuch gewesen wäre, Geld für die Arbeit bekommen hätte oder bei einem Einbruch, mit dem Hund, entstanden.

Und da es sich, bei der Hundehaftpflicht, wie schon geschrieben, um eine Gefährdungshaftung handelt zahlt sie auch, wenn der Hund unbeaufsichtigt und ohne Erlaubnis des Wohnungsinhabers und/oder des Hundehalters durch die Wohnung streicht und einen Schaden an richtet.
Das heißt eigentlich nur, wenn es ohne Erlaubnis geschah.
Sonst hat der Wohnungsinhaber und/oder der HH den möglichen Schaden ja billigend in Kauf genommen.
 
Leider nicht, in deren ABG´s ist geschrieben, das sie bei "grober fahrlässigkeit" nicht zahlen, ich hatte denen die wahrheit geschrieben, wie es dazu gekommen ist, ebenfalls das sie sich frei bewegen konnte.
Auch wenn es sich jetzt nicht so toll anhört, aber ich werde mir das als beispiel nehmen und sollte dies nochmal vorkommen, werd ich denen evtl nur die halbe wahrheit sagen, nur weil die der meinung sind, das es grob fahrlässig ist sollte ich ab sofort bei niemanden mehr meinen hund beunaufsichtigt lassen...
pfffff, den gefallen werd ich denen nicht tun, denn eigentlich kenne ich das von meinem hund nicht und vertraue ihr, also werde ich sie kaum einsperren, ich bezahl mich doch nicht dumm und dämlich für NICHTS!!!!
 
Leider nicht, in deren ABG´s ist geschrieben, das sie bei "grober fahrlässigkeit" nicht zahlen,..........................

Wann zahlen die den dann?:verwirrt:

Läuft der Hund weg, weil ich unachtsam war und verursacht eine Schaden - grob fahrlässig!:unsicher:
Springt der Hund jemanden an, und verursacht einen Schaden - grob fahrlässig!:unsicher:
Beißt der Hund jemanden oder einen anderen Hund, trotz dem er an der Leine war - grob fahrlässig!:unsicher:

usw.

Dann hilft ja wirklich nur kurze Leine und Maulkorb und nie los machen oder ab machen.

Wozu brauche ich dann die Versicherung!:verwirrt:

Ach ja, ich bin immer noch der Meinung, eine Versicherung schließt man nicht im Internet ab, sondern sucht sich eine vor Ort, mit sympathischen Mitarbeitern, die einem auch mal, in verzwickten Situationen, helfen!
 
Also ich glaub, "grob fahrlässig" bedeutet, einen Schaden o.ä. billigend in Kauf zu nehmen. D.h. ich weiß, dass ne realistische Gefahr besteht, dass was passiert, es ist mir aber schlicht egal. Und bei sowas dürfte eigentlich keine Versicherung zahlen :verwirrt:
 
Also ich glaub, "grob fahrlässig" bedeutet, einen Schaden o.ä. billigend in Kauf zu nehmen. D.h. ich weiß, dass ne realistische Gefahr besteht, dass was passiert, es ist mir aber schlicht egal. Und bei sowas dürfte eigentlich keine Versicherung zahlen :verwirrt:

O.k. Hieße, in diesem Fall, ich weiß, dass der Hund Möbel frisst und lasse ihn trotzdem laufen!
Richtig verstanden?
 
ich finde es in dem Fall grenzwertig: Ich weiß, dass ein unbeaufsichtigter Hund allen möglichen Unsinn machen kann (hier wäre es grob fahrlässig) aber ich weiß auch, dass er jahrelang "trainiert" hat, es nicht zu tun (hier wäre es in meinen Augen nur leicht fahrlässig, weil ich die Kontrolle aus der Hand gegeben hab). Aber ich bin weder Anwalt noch Richter ;)
 
....O.k. Hieße, in diesem Fall, ich weiß, dass der Hund Möbel frisst und lasse ihn trotzdem laufen!
Richtig verstanden?


dein beispiel umreißt grob eher den bedingten vorsatz oder mehr. da darf eine versicherung nicht zahlen. ;)

pete
 
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